Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088333 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8415 am: 21.11.2023 21:09 »
Ich durfte heute einen Blick auf den Referentenentwurf werfen, Bearbeitungsstand 19.10.23.

Ich bekomme ihn nicht in Gänze geschickt. Durfte jedoch die Seite mit dem AEZ abfotografieren.

Geplant ist noch immer, dass ab dem 01.07.2024 (Inkrafttreten des Gesetzes) der Familienzuschlag für dann frisch verheiratete wegfällt. Wenn ein Kind dazu kommt, sieht’s wohl wieder anders aus. Haushalte die diesen schon beziehen bekommen einen Ausgleich.

https://www.filemail.com/d/ewuiziblyzwiqmu

Top! Danke für die Info! Hast du nähere Erkenntnisse, wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll oder wann dieser an die Verbände geschickt wird?

Leider nein, sobald ich Neuigkeiten habe, teile ich sie hier mit.

Danke. Kannst du noch was zur den rückwirkenden Zahlungen ab 2021 sagen?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8416 am: 21.11.2023 21:13 »
Ich durfte heute einen Blick auf den Referentenentwurf werfen, Bearbeitungsstand 19.10.23.

Ich bekomme ihn nicht in Gänze geschickt. Durfte jedoch die Seite mit dem AEZ abfotografieren.

Geplant ist noch immer, dass ab dem 01.07.2024 (Inkrafttreten des Gesetzes) der Familienzuschlag für dann frisch verheiratete wegfällt. Wenn ein Kind dazu kommt, sieht’s wohl wieder anders aus. Haushalte die diesen schon beziehen bekommen einen Ausgleich.

https://www.filemail.com/d/ewuiziblyzwiqmu

Top! Danke für die Info! Hast du nähere Erkenntnisse, wann der Entwurf ins Kabinett gehen soll oder wann dieser an die Verbände geschickt wird?

Leider nein, sobald ich Neuigkeiten habe, teile ich sie hier mit.

Danke. Kannst du noch was zur den rückwirkenden Zahlungen ab 2021 sagen?

Hab ich nur kurz überflogen. Ich werde diese oder nächste Woche nochmal einen Blick drauf werfen und dann kann ich es genau sagen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8417 am: 21.11.2023 21:15 »
Danke @Einigung2023
Aber wird es durch eine separate Rechtsverordnung geregelt oder ist es Bestandteil des Gesetzes?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8418 am: 21.11.2023 21:26 »
Danke @Einigung2023
Aber wird es durch eine separate Rechtsverordnung geregelt oder ist es Bestandteil des Gesetzes?

Auch dazu kann ich momentan nichts sagen. Ich werde mich belesen ;)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8419 am: 21.11.2023 21:31 »
Danke @Einigung2023
Aber wird es durch eine separate Rechtsverordnung geregelt oder ist es Bestandteil des Gesetzes?

Auch dazu kann ich momentan nichts sagen. Ich werde mich belesen ;)

Danke nochmals, freu mich auf neue Erkenntnisse.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8420 am: 21.11.2023 21:59 »
Nur eine Frage zu der Tabelle wegen der Zahlwerte die zu lesen sind. In meinem Fall mit 2 Kindern und Wohnstufe 3 seit 2023 nun 371 Euro für Kind 1 und 349 Euro für Kind 2 abzüglich Abschmelzbetrag ? Im Vergleich zum ersten Entwurf sicher eine gravierende Erhöhung, auch wenn ich das Modell nach wie vor für falsch halte.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8421 am: 21.11.2023 22:20 »
@Bundi
Ich glaube das sind die Zahlen für ab 2024.
Für eine Nachzahlung würde ich nicht mit diesen Zahlen rechnen.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8422 am: 21.11.2023 22:22 »
@Bundi
Ich glaube das sind die Zahlen für ab 2024.
Für eine Nachzahlung würde ich nicht mit diesen Zahlen rechnen.

Das kann ich mir die Tage nochmal genauer anschauen, ob es verschiedene Tabellen/Zahlen gibt.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8423 am: 21.11.2023 22:45 »
Super, danke!
Gibt es Infos zur Streichung von Erfahrungsstufen?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8424 am: 21.11.2023 22:50 »
Super, danke!
Gibt es Infos zur Streichung von Erfahrungsstufen?

Diesbezüglich habe ich nicht geschaut.

HyDiHo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8425 am: 21.11.2023 23:01 »
@Einigung2023: Danke fürs Teilen des aktuellen Entwurfes. Wenn die Zahlen so kommen würden, dann sähe es für viele mit Kindern gar nicht mehr so schlecht aus, allerdings wäre mir eine Erhöhung der Grundbesoldung nach wie vor wesentlich lieber.

Frage:
1) Gehe ich recht in der Annahme, dass der Familienzuschlag für Kinder weiterhin unabhängig vom AEZ gezahlt wird? Falls ja, hat der sich in der Höhe verändert?

2) Kann mir jemand erklären, nach welcher Formel die unterschiedlich hohen Sprünge bei den Abschmelzbeträgen zwischen den verschiedenen Besoldungsstufen berechnet werden? So steigt dieser z.B. von A14 auf A15 wesentlich stärker an, als von A15 auf A16... verstehe ich nicht?

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8426 am: 21.11.2023 23:15 »
Wenn das Gesetz später wirklich für verfassungswidrig erklärt wird, kann man dann eigentlich doppelt absahnen? Also erst den AEZ kassieren und dann rückwirkend nach Klage den restlichen Differenzbetrag on top oder wird in einem solchen Fall eine Verrechnung stattfinden?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8427 am: 21.11.2023 23:18 »
Hab Dank für das Einstellen, Einigung!

Hier liegt nun offensichtlich der nächste mathematisiernd vorgehende Entwurf vor: Denn vergleicht man die Beträge mit denen von PolareuD festgehaltenen (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.90.html), dann stellt man fest, dass nun die Beträge für das erste Kind deutlich gegenüber dem vormaligen Entwurf angehoben werden, während die für das zweite deutlich geringer ausfallen als zuvor, so als handelte es sich bei den Kindern um einen rein mathematischen Faktor, für den es keine tatsächlichen Bedarfe geben würde, sondern den man mit irgendwelchen Beträgen ausstatten könnte, wie man gerade lustig ist, als alimentierte man also nicht Menschen, sondern Gegenstände. Wie will man nun den Unterschied zwischen dem ersten und zweiten Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen - unabhängig davon, dass sich das weiterhin aufrechterhaltene Fertilitätsprinzip sachlich nicht rechtfertigen lässt, da die Bedarfe für Kinder, die in Orten mit unterschiedlichen Mietenstufen leben, nicht so extrem gespreizt sind, wie das die Mathematik des BMI zusammenschustert? Auf die Rechtfertigung dieser neuen Beträge mitsamt einer völlig neuen Betrachtung von Bedarfen des ersten und zweiten Kinds bin ich wirklich gespannt, insbesondere auf das Menschenbild, das sich hier augenscheinlich offenbart.

@ HyDiHo

Es gibt hier tatsächlich nichts zu verstehen, da es hinsichtlich der Beträge keine sachliche Logik gibt, sondern der ursprüngliche Entwurf dem Ziel der Kostenminimierung folgte, was sich auch hier zeigen dürfte.

Einigung2023

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« Antwort #8428 am: 21.11.2023 23:20 »
@Einigung2023: Danke fürs Teilen des aktuellen Entwurfes. Wenn die Zahlen so kommen würden, dann sähe es für viele mit Kindern gar nicht mehr so schlecht aus, allerdings wäre mir eine Erhöhung der Grundbesoldung nach wie vor wesentlich lieber.

Frage:
1) Gehe ich recht in der Annahme, dass der Familienzuschlag für Kinder weiterhin unabhängig vom AEZ gezahlt wird? Falls ja, hat der sich in der Höhe verändert?

2) Kann mir jemand erklären, nach welcher Formel die unterschiedlich hohen Sprünge bei den Abschmelzbeträgen zwischen den verschiedenen Besoldungsstufen berechnet werden? So steigt dieser z.B. von A14 auf A15 wesentlich stärker an, als von A15 auf A16... verstehe ich nicht?


Zu 1., die Annahme ist korrekt, jedenfalls habe ich dort nichts anderes gelesen. Unveränderte Höhe, lediglich um die Tariferhöhung von 11,.. % gestiegen.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8429 am: 22.11.2023 00:43 »
@Bundi
Ich glaube das sind die Zahlen für ab 2024.
Für eine Nachzahlung würde ich nicht mit diesen Zahlen rechnen.

Mit welchen dann? Mit irgendwas muss man ja rechnen und das wären damit die ersten gesetzeswirksamen Zahlen. Es ist ja nicht so, dass der 1. Entwurf als "Vorläufer" betrachtet werden kann, dieser strahle ja gar keine Wirkung aus.