Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089952 times)

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8820 am: 08.12.2023 11:09 »
Im BW Messenger gibt es eine Gruppe zur Amtsangemessenen Alimentation. Da hat jemand den Widerspruch für 2023 eingestellt.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8821 am: 08.12.2023 11:12 »
Trotzdem glaub ich auch nicht mehr dran, dass von alleine was in Richtung Anpassungsgesetz kommt..  Auf die 2-3 Jahre kommt es ja auch nicht mehr an  >:(

Nochmal: Es ist keine Klage gegen die Bundesbesoldung vor dem BVerfG anhängig. Wenn die Regierung wirklich will, kann sie das also auf die ganze lange Bank schieben, wir reden hier eher von 8-10 Jahren, wenn jetzt jemand den Gang durch die Instanzen antritt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8822 am: 08.12.2023 11:54 »
Trotzdem glaub ich auch nicht mehr dran, dass von alleine was in Richtung Anpassungsgesetz kommt..  Auf die 2-3 Jahre kommt es ja auch nicht mehr an  >:(

Nochmal: Es ist keine Klage gegen die Bundesbesoldung vor dem BVerfG anhängig. Wenn die Regierung wirklich will, kann sie das also auf die ganze lange Bank schieben, wir reden hier eher von 8-10 Jahren, wenn jetzt jemand den Gang durch die Instanzen antritt.

Nichtsdestotrotz ist der Bund natürlich auch an die Urteile des BVerfG (dogmatisch) gebunden, wenn diese für Länderbesoldungsgesetze ergehen, - eigentlich -.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8823 am: 08.12.2023 12:40 »
Warum tun die Gewerkschaften eigentlich nichts - außer ab und an eine aktuelle Meldung herauszugeben, in der lediglich mitgeteilt wird, dass das BMI / Gesetzgebungsverfahren nur sehr langsam voranschreitet?

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8824 am: 08.12.2023 12:43 »
Warum tun die Gewerkschaften eigentlich nichts - außer ab und an eine aktuelle Meldung herauszugeben, in der lediglich mitgeteilt wird, dass das BMI / Gesetzgebungsverfahren nur sehr langsam voranschreitet?

Und was sollen die Gewerkschaften ganz konkret machen außer Information der Mitglieder, Öffentlichkeitsarbeit und Hintergrundgespräche in den Ministerien, Parteien und Parlamenten? Die Verwaltungsgerichte und das BVerfG werden es sich verbitten von (formell unbeteiligten) Dritten in den jeweiligen Verfahren behelligt zu werden.

blubb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8825 am: 08.12.2023 12:55 »
Im BW Messenger gibt es eine Gruppe zur Amtsangemessenen Alimentation. Da hat jemand den Widerspruch für 2023 eingestellt.

Okay danke, da bin ich noch nicht drin... muss ich wohl mal reinschauen.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8826 am: 08.12.2023 14:18 »
Der User @Malkav meint, ich solle mit der Formulierung "Firma" für unseren Dienstherren (Bund) vorsichtig sein (wg. Reichsbürger und so)

Da müssen aber vor 30 Jahren, bei der Privatisierungsorgie des Bundes, viele "Reichsbürger" an der Staatsspitze gewesen sein.

Die letzten paarundzwanzig Jahre vor meiner Pensionierung arbeitete ich bei einer Firma, tatsächlich einer GmbH. Dort war ich in der Buchhaltung als

"dienstüberlassener Beamter des Bundes" vermerkt, vulgo Leihbeamter.😁

Wie so viele Kollegen bei z.B. Bahn, Post und Telekom.

Also Firma und GmbH sind vielen Beamten nicht fremd😁


Knecht

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« Antwort #8827 am: 08.12.2023 15:12 »
Trotzdem glaub ich auch nicht mehr dran, dass von alleine was in Richtung Anpassungsgesetz kommt..  Auf die 2-3 Jahre kommt es ja auch nicht mehr an  >:(

Nochmal: Es ist keine Klage gegen die Bundesbesoldung vor dem BVerfG anhängig. Wenn die Regierung wirklich will, kann sie das also auf die ganze lange Bank schieben, wir reden hier eher von 8-10 Jahren, wenn jetzt jemand den Gang durch die Instanzen antritt.

Finde ich irgendwie eine seltsame Argumentation, wenn man bedenkt, dass der Bund mit dem "Verzicht auf die Widersprüche" ja indirekt eingestanden hat, dass die Besoldung nicht amtsangemessen ist.

Vom desolaten Bild das dieses Verhalten abgibt ganz zu schweigen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8828 am: 08.12.2023 15:56 »
@ BalBund

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der Besoldungsgesetzgeber das Thema für 8-10 Jahre auf die Bank schiebt, da er im BBVAnpG 21/22 sowie im aktuellen BBVAnpG 23/24 drinnen zu stehen hat, dass die Verfassungskonformität mit dem geplanten BBVAngG wieder hergestellt werden soll. Es sei den er will die Summe an Nachzahlungen seit 2021 max. auf die Spitze treiben will.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8829 am: 08.12.2023 16:04 »
@knecht

Balbund hat leider Recht. Das Eingeständnis des ehemaligen BMI ist zwar als Schreiben in der Welt, aber es gibt kein Verfahren am BVerfG in Bezug auf die Besoldung im Bund. Also könnte rein theoretisch die Regierung das ganze wie schon gesagt auf die lange Bank schieben. Die Verfahren haben sich bis dato leider nur explizit mit Landesbesoldung befasst. Ja sicher ist die Rechtsprechung auch auf die Bundesbesoldung übertragbar weil die Vorgaben sicher auch für Bundesbeamte und deren Besoldung entsprechend Anwendung finden müßte. Aber wenn der Bund nicht will muS dies eingeklagt werden. Und der Weg ist wie wir alle leider erfahren ein steiniger langer Weg.
Sicher wäre in einem Klageverfahren das de facto Eingeständnis seitens BMI ein unser Interesse unterstützendes Indiz.
Nicht mehr und nicht weniger hat BalBund so lese ich seinen Kommentar aussagen wollen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8830 am: 08.12.2023 17:10 »
@PolareuD

BalBund schreibt ja nur, wenn die Regierung wirklich will. Die Option das auf die lange Bank oder erstmal aus 2024 zu verschieben ist sicher nicht vom Tisch. Ja es steht in den angeführten Gesetzen und Entwürfen aber wenn die Damen und Herren ihr Haushaltsproblem anders nicht in den Griff kriegen bzw Einsparpotential brauchen bei dem ihnen von keiner Seite bedeutender oder problematischer Gegenwind entgegenschlägt dann ist das leider eine Option. Sein wir doch mal realistisch was ist wenn es so kommt. Ja die Beamten werden aufschreien und sicher auch der ein oder andere Verband aber ob das die wirklich stört ? Zumindest in den Medien wird solch eine Aktion keinen grossen Aufschrei hervorrufen. Von daher schließe ich so etwas nicht aus. Vielleicht bin ich zu pessimistisch oder nur noch masslos enttäuscht, aber ich kann mir das wie gesagt sehr wohl vorstellen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8831 am: 08.12.2023 18:18 »
Also selbst wenn das formaljuristisch vllt so sein sollte, kann ich mir beim besten (bzw. schlechtesten) Willen nicht vorstellen, dass der Bund den Druck noch weitere 10 Jahre vor sich herschieben kann, während alle Länder mittlerweile ja schon attraktiver sind, was das angeht. Dann können sie den Laden gleich dicht machen. Die Nachzahlungssummen die sich dann ergeben würden noch nicht mal eingerechnet.

Bundi

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« Antwort #8832 am: 08.12.2023 19:04 »
@knecht

Das hoffen wir glaube ich alle nicht. Aber gänzlich ausschliessen würde ich es nicht. Wie gesagt ich traue unserem Dienstherrn mittlerweile alles zu bzw nahezu gar nicht mehr. Die Besoldung ist ja nur ein Aspekt. Was ist mit der zugesagten Senkung der Arbeitszeit ?

Knecht

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« Antwort #8833 am: 08.12.2023 19:15 »
@knecht

Das hoffen wir glaube ich alle nicht. Aber gänzlich ausschliessen würde ich es nicht. Wie gesagt ich traue unserem Dienstherrn mittlerweile alles zu bzw nahezu gar nicht mehr. Die Besoldung ist ja nur ein Aspekt. Was ist mit der zugesagten Senkung der Arbeitszeit ?

Ich traue leider auch keinem mehr. Aber das wäre quasi Selbstmord. Das kann niemand von denen wollen, bei der mauen Personallage und der Qualität der Nachwuchskräfte schon dreimal nicht.

Die Dienstzeit dürfte für die meisten eher verkraftbar sein, als mangelnde Kohle. Zumal die ja in den Ländern ebenfalls schlecht (zum Teil sogar noch schlechter) ist. Warum man sich die Wiederabsenkung nicht hat schriftlich geben lassen, ist mir bis heute übrigens ein Rätsel.

Versuch

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« Antwort #8834 am: 08.12.2023 19:21 »
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Was ist der "BW Messanger"