Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088040 times)

nomennominandum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5925 am: 06.05.2023 20:51 »
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5926 am: 06.05.2023 21:43 »
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2

Das Datum ist einer Bw Intranetseite (Ynside) zu entnehmen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5927 am: 06.05.2023 21:59 »
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2

Das Datum ist einer Bw Intranetseite (Ynside) zu entnehmen.

Hab's nochmal überflogen und bin wieder erstaunt, wieviel Zeit und Arbeit in diese Beleidigung investiert wurde.

nomennominandum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5928 am: 07.05.2023 00:43 »
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2

Das Datum ist einer Bw Intranetseite (Ynside) zu entnehmen.

Ok, vielen Dank für die Info! Ist für mich wegen dem Familienzuschlag Stufe 1 in diesem Jahr sehr relevant! Wie verlässlich ist diese Aussage denn? Auch eher eine Vermutung (z.B. aus einem Forum), oder gibt es dafür schon ernstzunehmende Hinweise? Auf die Ynside-Seiten kann ich leider nicht zugreifen… Und auf der BMI-Seite ist ja noch alles beim alten…

Danke!

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5929 am: 07.05.2023 07:46 »
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2

Das Datum ist einer Bw Intranetseite (Ynside) zu entnehmen.

Ok, vielen Dank für die Info! Ist für mich wegen dem Familienzuschlag Stufe 1 in diesem Jahr sehr relevant! Wie verlässlich ist diese Aussage denn? Auch eher eine Vermutung (z.B. aus einem Forum), oder gibt es dafür schon ernstzunehmende Hinweise? Auf die Ynside-Seiten kann ich leider nicht zugreifen… Und auf der BMI-Seite ist ja noch alles beim alten…

Danke!
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2

Das Datum ist einer Bw Intranetseite (Ynside) zu entnehmen.

Hab's nochmal überflogen und bin wieder erstaunt, wieviel Zeit und Arbeit in diese Beleidigung investiert wurde.

Wir drehen uns im Kreis! Das ist alles bekannt und wurde hier mehrfach schon besprochen!

nomennominandum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5930 am: 07.05.2023 13:04 »
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2

Das Datum ist einer Bw Intranetseite (Ynside) zu entnehmen.

Ok, vielen Dank für die Info! Ist für mich wegen dem Familienzuschlag Stufe 1 in diesem Jahr sehr relevant! Wie verlässlich ist diese Aussage denn? Auch eher eine Vermutung (z.B. aus einem Forum), oder gibt es dafür schon ernstzunehmende Hinweise? Auf die Ynside-Seiten kann ich leider nicht zugreifen… Und auf der BMI-Seite ist ja noch alles beim alten…

Danke!
Der Entwurf vom 16.01.2023 nennt sich Besoldung- und Versorgungsangemessenheitsgesetz und nicht wie von mir gedacht Besoldung- und Versorgungsanpassungsgesetz.  ;)

Trotzdem soll das Gesetz jetzt erst zum 01.01.24 in Kraft treten!

Wie kommst du darauf? Woher stammt die Info?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2

Das Datum ist einer Bw Intranetseite (Ynside) zu entnehmen.

Hab's nochmal überflogen und bin wieder erstaunt, wieviel Zeit und Arbeit in diese Beleidigung investiert wurde.

Wir drehen uns im Kreis! Das ist alles bekannt und wurde hier mehrfach schon besprochen!

Wo denn? Ich habe einige Seiten rückwärts gesucht. Außer, dass es irgendwo auf einer nicht öffentlichen Bundeswehrseite stehen soll, konnte ich nichts finden… Aber ist das eine zuverlässige Quelle, oder z.B. nur ein internes Forum mit Vermutungen, weil der 01.07. näher rückt und sich noch nicht wirklich etwas getan hat?


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5932 am: 08.05.2023 10:40 »
Es stand ja im Entwurf vom 16.01.23 drin, dass der Entwurf bei vorliegen der fehlenden Zahlen nochmal angepasst werden muss. Eventuell waren die Änderungen doch größer und das Teil wird nochmal ganz von vorne durch das System geschoben. Auch aufgrund der starken Einwände der Verbände. Ist aber reine Spekulation von mir!

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5933 am: 08.05.2023 11:50 »
Auf meinen Widerspruch aus 12/2022 wurde mir email vom 03.01.2023 (BVA ASt. Wiesbaden) mitgeteilt, dass meine Widersprüche für 2021/2022 an das BVA Ast. München weitergeleitet worden sind.

Von dort würde ich weitere Nachricht erhalten (was bis heute nicht passiert ist).

Kann ich den Widerspruch für 2023 direkt an das BVA Ast. München richten oder muss ich diesen zwecks Einhaltung des richtigen Weges des Rechtsbehelfes erneut an das BVA Ast. Wiesbaden richten ?!
Förmlich gesehen ist es ja ein und dieselbe Behörde.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5934 am: 08.05.2023 11:56 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wird-jetzt-hinsichtlich-des-bbvangg-endlich-etwas-voran-gehen-nachdem-die-tarifverhandlungen-abgeschlossen

Ich dachte der Entwurf wäre schon in der Ressortabstimmung.

Die Antworten vom Herrn Saathoff kann man sich genau so an den Hut stecken, wie die Versprechungen der obersten Politiker und dem BlaBla der Gewerkschaften, leider.

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5935 am: 08.05.2023 17:55 »

Kann ich den Widerspruch für 2023 direkt an das BVA Ast. München richten oder muss ich diesen zwecks Einhaltung des richtigen Weges des Rechtsbehelfes erneut an das BVA Ast. Wiesbaden richten ?!
Förmlich gesehen ist es ja ein und dieselbe Behörde.
Woher weiß man was für einen das korrekte BVA ist?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5936 am: 08.05.2023 17:59 »
Es gibt  nur ein BVA.
Die zuständige Ansprechperson (sic!) findet man über die entsprechende Suchfunktion der Internetseite des BVA.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5937 am: 08.05.2023 18:02 »
Man wendet sich einfach an die Stelle, die als Absender auf der Bezügemitteilung steht.

kimonbo

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lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5939 am: 11.05.2023 10:17 »
Ich möchte noch einmal die Frage der Hinzuverdienste und Absetzbeträge beim Bürgergeld aufwerfen. https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/finanzen/einkommen/#:~:text=Bei%20Einkommen%20aus%20selbstst%C3%A4ndiger%20oder,auf%20Ihren%20B%C3%BCrgergeld%2DSatz%20angerechnet.

Diese wurden bisher vom BVerfG bei der Berechnung der Mindestalimentation nicht berücksichtigt, und auch Swen hat diese bei seinen Berechnungen nicht angesetzt.

Die Frage ist nun, sind diese nicht zu berücksichtigen? Hat das BVerfG diese übersehen? Sollte man diese bei einer Klage aufführen? (Kann ja nicht schaden, oder?)

Das BVerfG sagt folgendes:
Das zur Bestimmung der Mindestalimentation herangezogene Grundsicherungsniveau umfasst alle Elemente des Lebensstandards, der den Empfängern von Grundsicherungsleistungen staatlicherseits gewährt wird, unabhängig davon, ob diese zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum (vgl. BVerfGE 125, 175 <221 ff.>; 132, 34 <72 Rn. 74>) zählen oder über dieses hinausgehen, und unabhängig davon, ob zur Befriedigung der anerkannten Bedürfnisse Geldleistungen gewährt oder bedarfsdeckende Sach- beziehungsweise Dienstleistungen erbracht werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 50).

Stellt sich die Frage, ob der Hinzuverdienst und die Absetzbeträge staatlich gewährt werden?
Gezahlt werden diese vom Arbeitgeber des Bürgergeldempfängers, aber geregelt was er behalten darf bzw. was nicht angerechnet wird, steht im SGB II.

Geht man von der Grundannahme aus, dass ein Vergleich Bürgergeldempfänger und Beamter durchgeführt werden soll, würde ich sagen, dass Hinzuverdienst und Absetzbeträge berücksichtigt werden müssen, sonst wird der Beamte bzw. die Beamtenfamilie schlechter gestellt.