Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089888 times)

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9825 am: 24.01.2024 11:25 »
Könnt ihr bitte aufhören die Diskussion hier mit dem Currywurstgate zu entern.
Danke

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9826 am: 24.01.2024 11:30 »
Es rollt überhaupt noch gar nichts. Es gibt den berechtigten Verdacht, dem muss die StA nachgehen. So einfach ist das. Kann man doof finden oder auch nicht, aber das war schon immer so und nicht, wie im Ursprungspost dargelegt (und darum ging es mir), ein "soweit sind wir schon OMG!!!!!!!"

@MDWiesbaden wir können auch gerne wieder ChatGPT mit Besoldungsfragen füttern.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9827 am: 24.01.2024 11:40 »
Könnt ihr bitte aufhören die Diskussion hier mit dem Currywurstgate zu entern.
Danke

Da will uns jemand die Currywurst verbieten. Verbotskultur!!  ;D

Jetzt mal im Ernst, solange nicht jemand den einzelnen Besoldungsgebern oder Karlsruhe in den Hintern tritt, wird es hier nicht so viel zum Thema geben.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9828 am: 24.01.2024 13:16 »
Könnt ihr bitte aufhören die Diskussion hier mit dem Currywurstgate zu entern.
Danke
Ein Zusammenhang zwischen jahr(zehnte)langer evident verfassungswidriger Besoldung und solche Aktionen ist jedenfalls nicht völlig abwegig, wie hier schon dargestellt wurde. Da würde ich nicht von „entern“ sprechen. Was sich nach der Überschrift wie eine skurrile Posse von Amtsträgern liest, die (wortwörtlich) den Hals nicht vollbekommen, kann man auch als erschreckendes Anzeichen beginnender Zersetzung des Staatswesens deuten. Was verdienen solche Beamte? Irgendwann holt man sich dann sein „Recht“ auf eigene Faust, wenn es der Dienstherr schon nicht tut und genießt das bisschen Anerkennung, was bei solchen Einladungen mitschwingt. In vielen ärmeren Staaten gehört das schon lange dazu. Auch in diesem Bereich leben wir zunehmend von der Substanz.

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9829 am: 24.01.2024 16:43 »
Könnt ihr bitte aufhören die Diskussion hier mit dem Currywurstgate zu entern.
Danke
Ein Zusammenhang zwischen jahr(zehnte)langer evident verfassungswidriger Besoldung und solche Aktionen ist jedenfalls nicht völlig abwegig, wie hier schon dargestellt wurde. Da würde ich nicht von „entern“ sprechen. Was sich nach der Überschrift wie eine skurrile Posse von Amtsträgern liest, die (wortwörtlich) den Hals nicht vollbekommen, kann man auch als erschreckendes Anzeichen beginnender Zersetzung des Staatswesens deuten. Was verdienen solche Beamte? Irgendwann holt man sich dann sein „Recht“ auf eigene Faust, wenn es der Dienstherr schon nicht tut und genießt das bisschen Anerkennung, was bei solchen Einladungen mitschwingt. In vielen ärmeren Staaten gehört das schon lange dazu. Auch in diesem Bereich leben wir zunehmend von der Substanz.
Soll bedeuten, die Kollegen hätten bei einer verfassungsgemäßen Besoldung die Currywurst abgelehnt mit dem freundlichen Hinweis danke, aber ich verdiene schon genug? ;)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9830 am: 24.01.2024 17:05 »
Könnt ihr bitte aufhören die Diskussion hier mit dem Currywurstgate zu entern.
Danke
Ein Zusammenhang zwischen jahr(zehnte)langer evident verfassungswidriger Besoldung und solche Aktionen ist jedenfalls nicht völlig abwegig, wie hier schon dargestellt wurde. Da würde ich nicht von „entern“ sprechen. Was sich nach der Überschrift wie eine skurrile Posse von Amtsträgern liest, die (wortwörtlich) den Hals nicht vollbekommen, kann man auch als erschreckendes Anzeichen beginnender Zersetzung des Staatswesens deuten. Was verdienen solche Beamte? Irgendwann holt man sich dann sein „Recht“ auf eigene Faust, wenn es der Dienstherr schon nicht tut und genießt das bisschen Anerkennung, was bei solchen Einladungen mitschwingt. In vielen ärmeren Staaten gehört das schon lange dazu. Auch in diesem Bereich leben wir zunehmend von der Substanz.
Soll bedeuten, die Kollegen hätten bei einer verfassungsgemäßen Besoldung die Currywurst abgelehnt mit dem freundlichen Hinweis danke, aber ich verdiene schon genug? ;)

Nein, das ist dann wie bei den Besserverdienenden - man geht davon aus, dass man auf Grund der hohen Besoldung unbestechlich ist, komme was wolle ;)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9831 am: 24.01.2024 17:47 »
Dann gibt es statt Currywurst ein Goldsteak ;)

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9832 am: 24.01.2024 18:39 »
Könnt ihr bitte aufhören die Diskussion hier mit dem Currywurstgate zu entern.
Danke
Ein Zusammenhang zwischen jahr(zehnte)langer evident verfassungswidriger Besoldung und solche Aktionen ist jedenfalls nicht völlig abwegig, wie hier schon dargestellt wurde. Da würde ich nicht von „entern“ sprechen. Was sich nach der Überschrift wie eine skurrile Posse von Amtsträgern liest, die (wortwörtlich) den Hals nicht vollbekommen, kann man auch als erschreckendes Anzeichen beginnender Zersetzung des Staatswesens deuten. Was verdienen solche Beamte? Irgendwann holt man sich dann sein „Recht“ auf eigene Faust, wenn es der Dienstherr schon nicht tut und genießt das bisschen Anerkennung, was bei solchen Einladungen mitschwingt. In vielen ärmeren Staaten gehört das schon lange dazu. Auch in diesem Bereich leben wir zunehmend von der Substanz.
Soll bedeuten, die Kollegen hätten bei einer verfassungsgemäßen Besoldung die Currywurst abgelehnt mit dem freundlichen Hinweis danke, aber ich verdiene schon genug? ;)
Es hätte zumindest die Wahrscheinlichkeit dafür erhöht, ja.

Bestechlichkeit und Gier wird es immer geben, aber das (berechtigte) Gefühl, vom Dienstherrn übervorteilt zu werden und über 10-15 Jahre nicht mal das justiziable Mindestniveau an Alimentation zu erhalten, kann den einen oder anderen schon für illegale „Sonderzuwendungen“ durch Dritte empfänglich machen. U.a. genau dieser Gefahr soll eine amtsangemessene Alimentation (u.a.) begegnen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9833 am: 24.01.2024 18:44 »

@MDWiesbaden wir können auch gerne wieder ChatGPT mit Besoldungsfragen füttern.

Deubner Verlag und der Otto Schmidt Verlag haben im Steuerrecht bereits ihre eigenen KI im Angebot.

Eine KI mit allen Besoldungsurteilen würde was halbwegs brauchbares ausspucken. Wie wir in vielen Urteilen gesehen haben, sind bereits viele Richter an den einfachsten Hürden ihrer Besoldungsklage gescheitert und die haben mindestens 7 Jahre Jura studiert/Referendar gespielt und noch viele Jahre Berufserfahrung gehabt.

lumer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9834 am: 25.01.2024 09:19 »
Das wiederkehrende Problem an deinen Darlegungen hier zum Thema amtsangemessene Alimentation ist, dass du zumeist gar keine Argumente bringst, auch keine Gegenargumente, sondern wie auch jetzt wieder vor allem mit Unterstellungen arbeitest und dabei deine Darlegung immunisierst, wie auch jetzt wieder in deinen drei abschließend genannten Punkten:
Zu der Frage, um die es ging, habe ich Argumente gebracht. Ich arbeite nicht mit Unterstellungen. Ich kann, wie gesagt, nur das beurteilen, was du schreibst und was andere schreiben. Und wenn etwas falsch ist oder den falschen Eindruck erweckt und es mich interessiert, melde ich mich. Wenn du das allein auf dich bezogen ansiehst, ist das ein Problem der selektiven Wahrnehmung. Schau dir andere Threads an, in denen ich was schrieb.

Zu deiner Nr 1. Die sozialen Medien bringen es mit sich, dass sie unübersichtlich sind, da eine große Zahl an Menschen schreiben, die jeweils ihre eigenen Anliegen haben. Genau dafür ist dieses Forum gemacht.
Dass soziale Medien unübersichtlich sind, ist mir klar. Hier werden aber sehr häufig themenfremde Dinge diskutiert, wie jetzt zum Beispiel die Currywurst-Einladungen. Guck mal in die Historie, wie oft von verschiedenen Teilnehmern zur Rückkehr zum Threadinhalt aufgerufen wurde.

Dabei beklagst du in deiner Nr. 1 die mangelnde Differenzierung, indem du undifferenziert einzelne Aussagen verallgemeinerst.
Häh? Darf man nicht mehr zusammenfassend darstellen?

Zu deiner Nr. 2. Wenn du Gegenargumente bringen würdest, würden die hier i.d.R. ernstgenommen werden. Denn zwar finden hier wiederkehrend auch emotionale Debatten statt. Allerdings regelmäßig auch rationale. Und zugleich kommen hier wiederkehrend ähnliche Fragen - und zwar wiederkehrend von Menschen, die dieses Forum nicht von Anfang an gelesen haben und also im Sinne meiner Darlegungen zur Nr. 1 ein Anliegen haben. Also stelle ich mich genauso wie viele andere diesen Fragen, auch wenn das zu Wiederholungen führt. Zugleich bringt es meine Beruf mit sich, dass ich um den Wert des Repetierens weiß. Wen es nicht interessiert, muss das nicht lesen.
Ich habe geschrieben, dass ich dir inhaltlich weitgehend zustimme. Wenn ich anderer Meinung bin, bringe ich Gegenargumente. Siehe die Ausgangsfrage.
Ein Vorschlag für eine Straffung statt ständig das gleiche aufzuschreiben: Man könnte auf die jeweiligen Stellen hinweisen (vgl. auch den begonnenen Sammelthread). Wer dann noch Fragen hat, kann, darf und sollte sie stellen. Aber – überspitzt – alle zwei Wochen noch mal von vorne zu beginnen, macht aus meiner Sicht einfach wenig Sinn.

Zu deiner Nr. 3. Hier findet ein reger Austausch an Informationen statt, die zeigen, dass es auch bis zu den angekündigten Entscheidungen noch genug zu sagen gibt. Dieses Forum ist eine wahre Fundgrube an Informationen, die einer alleine niemals zusammentragen kann. Das sehe ich als einen großen Wert an, von dem auch ich wiederkehrend profitiere.
Ein Austausch von Informationen ist etwas Anderes als das Wiederholen schon vorhandener.

Im Ergebnis lautet das Ergebnis deiner Immunisierung, dass alles hier viel besser liefe, wenn man dich nach deinen Regeln, die die anderen dann zu befolgen hätten, mitdiskutieren ließe. Und auf dieser Basis kommst du zu deinem Ergebnis, nämlich dass es nicht mehr zu sagen geben würde.
Nein, das ist falsch. Ich sage nicht, es liefe besser. Jeder kann machen, was er will. Aber ich beteilige mich nicht oder nur sporadisch, wenn mir der Umgang, Stil o.ä. nicht passt. Ich denke, das ist legitim.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass es zzt. nicht mehr in diesem(!) Thread zu sagen gibt, weil es sowohl auf gesetzgeberischer Seite als auch auf der Seite der Rechtsprechung zzt. keine Bewegung gibt.

Vielleicht solltest du einfach aus der Ecke der beleidigten Leberwurst rauskommen und hier von gleich zu gleich mit uns diskutieren, anstatt dich in deinen Beiträgen regelmäßig darüber enttäuscht zu zeigen, dass keiner deinen (rechtlichen) Eingebungen genügend Würdigung entgegenbringt. Die Hände sind ausgestreckt, du musst sie nur ergreifen und dich in den Chor der Gleichen mit einfinden.
Hier missverstehst du mich völlig. Ich habe doch mehrfach ausgedrückt, dass ich inhaltlich weitgehend übereinstimme. Ich brauche auch keine Würdigung meiner "Eingebungen" von irgendwem.
Mit deinen Bildern von den ausgestreckten Händen und dem "Chor der Gleichen" hoffe ich, dass du das auf die Absicht der Diskussion beziehst und nicht auf das Vertreten der gleichen Auffassung. Auch das ist aus meiner Sicht (wieder) ungenau von dir ausgedrückt/verwendet.

Es gibt hier keinen Rechtfertigungsdruck.
Interessant. Swen wird aufgefordert, sich nicht rechtfertigen zu müssen, während er von mir verlangt, stets Argumente zu bringen.

@lumer

Ad 1) Ja, nicht alle Beiträge sind zu 100% „on topic“ (auch meine nicht). Aber so ist das nun mal in offenen Internetforen, in denen jeder ohne redaktionelle (Vorab-)Bearbeitung schreiben kann und darf. Und solange es nicht völlig ausartet, habe ich persönlich auch absolut kein Problem damit.
Dem stimme ich zu. Der Punkt ist für jeden auch woanders erreicht. Aber wenn es, wie du weiter unten sagst, zu landesrechtlichen Themen geht, sollten diese m. E. auch dort diskutiert werden. Denn dafür gibt es einen eigenen Thread.

Ad 2) Ja, Swens Posts bestehen manchmal aus mehr als fünf Wörtern. Ja und? Keiner zwingt dich, sie zu lesen.
Mache ich ja auch nicht durchgängig.

Mir hingegen liefern oder verdichten sie häufig Informationen, die mir vorher nicht (vollumfänglich) bekannt waren.
Ich würde entsprechend Swens Antwort eher den Begriff der "(rechtlichen) Eingebungen" verwenden wollen.

Und nur zur Erinnerung: Ohne Swen, der seit Sommer 2020 sowohl diesen als auch den Parallelthread im Länderforum prägend (mit)gestaltet, wäre die „allgemeine Unwissenheit“ bezüglich der verfassungswidrigen Besoldung noch deutlich größer (da sich ja unter anderem die meisten Gewerkschaften bei der bisherigen „Informationsmultiplikation“ nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben).
Dadurch ist er aber noch keine Lichtgestalt, die unfehlbar wäre.

Ad 3) Ja, wir alle warten auf das BVerfG. Aber auch währenddessen gibt es genügend interessante Entwicklungen. Willkürliches Beispiel: Das Hamburgische Besoldungsstrukturgesetz, das einen neuen Goldstandard in Bezug auf Absurdität gesetzt hat..
s. oben: Das gehört m. E. nicht hierher, weil es (erst einmal) nichts mit der Bundesbesoldung zu tun hat. Wenn der Admin/Moderator nicht eingreift, ist das seine Sache, führt aber zur Unlesbarkeit des Threads und zum Unwillen – zumindest bei mir – sich regelmäßig zu beteiligen.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9835 am: 25.01.2024 10:20 »
Ad 3) Ja, wir alle warten auf das BVerfG. Aber auch währenddessen gibt es genügend interessante Entwicklungen. Willkürliches Beispiel: Das Hamburgische Besoldungsstrukturgesetz, das einen neuen Goldstandard in Bezug auf Absurdität gesetzt hat..
s. oben: Das gehört m. E. nicht hierher, weil es (erst einmal) nichts mit der Bundesbesoldung zu tun hat. Wenn der Admin/Moderator nicht eingreift, ist das seine Sache, führt aber zur Unlesbarkeit des Threads und zum Unwillen – zumindest bei mir – sich regelmäßig zu beteiligen.

Bei dieser Aussage wäre ich vorsichtig, denn es könnte schneller was mit der Bundesbesoldung zu tun haben als uns lieb ist, wenn erstmal mehrere Besoldungsgeber auf die Idee kommen so eine Unverschämtheit in Betracht zu ziehen. Denn dann lässt der Bundesbesoldungsgebervermutlich auch nicht lange auf sich warten.
Es gab glaube ich mal eine Zeit, da war Grober Unfug sogar strafbar. Jetzt ist es scheinbar legitimes Mittel zur Ausgestaltung von Besoldungsgesetzentwürfen.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9836 am: 25.01.2024 10:21 »
(1) Der Thread ist zu umfangreich und zu unübersichtlich:
(2) Zum einen, weil Gegenargumente nicht ernst genommen werden.
(3) ...da wurde gerade etwas geschrieben, sehe ich auch so...
ad (1): Klar, das hängt mit dem Format zusammen. Ein Wiki wäre besser. Ich glaube aber, dass das nicht zum Problem passt. Am Ende ist das hier eine Mischung aus Hilfestellung, Gossip und Unterhaltung. Das ist bei vielen Foren so, die ich kenne.

ad (2) Mach doch mal ein Beispiel. Das mit den 48h finde ich jetzt zwar irgendwie korrekt, aber das ist doch ein absoluter Nebenkriegsschauplatz, oder? Ich habe keine Gegenargumente zur eigentlichen Diskussion gesehen - aber auch nicht besonders intensiv gesucht. 

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9837 am: 25.01.2024 11:15 »
Ich spiele gerade gedanklich durch, wie es wäre, wenn alle Bundesbeamten über die Jobcenter bezahlt würden: Also im ersten Schritt auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnittener Bürgergeldanspruch und dann im zweiten Schritt je nach Besoldungsgruppe ein "Amtszuschlag" mit fixer Staffelung.  ;D

Malkav

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« Antwort #9838 am: 25.01.2024 12:32 »
Ich spiele gerade gedanklich durch, wie es wäre, wenn alle Bundesbeamten über die Jobcenter bezahlt würden: Also im ersten Schritt auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnittener Bürgergeldanspruch und dann im zweiten Schritt je nach Besoldungsgruppe ein "Amtszuschlag" mit fixer Staffelung.  ;D

Wobei die Staffelung dieser "Amtszuschläge" natürlich nicht beim ersten Beförderungsamt in der niedrigsten Laufbahngruppe anfängt, sondern erst ab A 10 oder A 11 gezahlt wird und vorher alle praktisch gleich verdienen.

Abgesehen von der Zahlung durch das Jobcenter ist das so ziehmlich genau das, was die fünf Nordbundesländer, RLP und Bayern gemacht haben  >:(

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9839 am: 25.01.2024 12:47 »
.. und wir nennen das dann für die Beamten nicht Bürgergeld sondern Besoldungsgeld.  ;D

"Und, was machen sie so beruflich..?"
"Ich bin Besoldungsgeldempfänger.."