Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088344 times)

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7575 am: 06.10.2023 10:53 »
Ich warte jetzt mal die Hessenwahl ab und die mit Sicherheit erfolgende persoenliche Klatsche fuer unsere Nancy wird mein Herz erfreuen.
Danach bin ich gespannt ob der Pattex stark genug ist um weiter am BMI Stuhl zu kleben.
Sollte dies nicht der Fall sein, so werden wir uns dann mit einer neuen BMI abfinden muessen, die auch weiterhin den fehlenden politischen Willen umsetzt.

Was eine verfassungsgemaesse Alimentation angeht, wie Sie das BVerfG vorsieht und wie Swen es uns hier ausfuhrlich dargelegt hat, so sehr ich ganz persoenlich schwarz. Das wird leider, zu der Erkenntnis bin ich mittereweile gekommen, nie so kommen.


ReKo1808

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7576 am: 06.10.2023 11:09 »
Und? Hat man denn den neuen Referentenentwurf endlich gefunden bzw. hochladen können?

@TheNew:

Jetzt meldest du dich hierfür extra an und willst die Datei aber doch nicht mehr hochladen?

Das war sicher nur ein Troll.
Mal ehrlich, wenn ich Bedenken habe, dass es vllt. ein Dienstverstoß sein könnte, überlege ich mir das vorher und heize so eine Diskussion nicht an und das für nichts.

Wir warten einfach mal ab. Ich für meinen Teil habe noch fast 4 Jahrzehnte aktiven Dienst zu leisten ;)

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7577 am: 06.10.2023 11:20 »
Und? Hat man denn den neuen Referentenentwurf endlich gefunden bzw. hochladen können?

@TheNew:

Jetzt meldest du dich hierfür extra an und willst die Datei aber doch nicht mehr hochladen?

Das war sicher nur ein Troll.
Mal ehrlich, wenn ich Bedenken habe, dass es vllt. ein Dienstverstoß sein könnte, überlege ich mir das vorher und heize so eine Diskussion nicht an und das für nichts.

Wir warten einfach mal ab. Ich für meinen Teil habe noch fast 4 Jahrzehnte aktiven Dienst zu leisten ;)

Das war mit Sicherheit kein Troll, die AEZ Beträge klingen realistisch. Er hat schlichtweg Bedenken, auch weil von anderen Usern diese Bedenken angeheizt wurden.

ReKo1808

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 59
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7578 am: 06.10.2023 11:29 »
Nur weil es realistisch klingt, muss es nicht wahr sein.  ;)
Ich verstehe aber was du meinst.
Einige Foristen sind sehr streng mit ihm/ihr umgegangen. Das mag allerdings daran liegen, dass es nicht der erste Versuch a la "ich weiß was, ich weiß was" wäre.

Es besteht aber immernoch die Möglichkeit, wie bereits erwähnt, die wichtigen Passagen vom Privatrechner/-handy zu posten. Ohne, dass jemand etwas zurückverfolgen kann.
Auch wenn der Personenkreis sehr gering gehalten wird, sind es sicher nicht nur 5 Leute, die darüber informiert sind.

Ich möchte aber nicht auch noch das Thema wechseln bzw. davon abschweifen. Das machen andere hier schon oft genug.

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7579 am: 06.10.2023 11:39 »
Aber komisch ist es schon. Vor ein paar Tagen jemand, der zum neuen Entwurf etwas von seiner Gewerkschaft gehört hat, dann jetzt noch der neue hier. Irgendwie ist das Teil ja durchgesickert.

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7580 am: 06.10.2023 11:43 »
Aber komisch ist es schon. Vor ein paar Tagen jemand, der zum neuen Entwurf etwas von seiner Gewerkschaft gehört hat, dann jetzt noch der neue hier. Irgendwie ist das Teil ja durchgesickert.

So ist es.

BRUBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 160
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7581 am: 06.10.2023 11:44 »
Ernsthaft?

Jetzt sind einige Forenmitglieder schuld?

Mal ehrlich, wenn er wirklich kein Troll ist (was ich dennoch glaube), dann sollte er es hier auch nicht posten. Alle beschweren sich, dass der Gesetzgeber sich nicht an Regeln haelt und einige schaffen es nicht mal hier Recht von Unrecht zu unterscheiden.

Ist die eigene Neugier so riesig, das man alle Regeln und Prinzipien ueber Bord wirft?

Wir werden es schon noch erfahren, frueher oder spaeter.

Das dann hier aber auf Forenmitglieder zu schieben, ist ja wohl echt traurig!
« Last Edit: 06.10.2023 11:51 von BRUBeamter »

Kaldron

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 55
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7582 am: 06.10.2023 12:08 »
Um mal wieder etwas Informatives einzuwerfen. Durfte gerade einem Vortrag des DBwV u.a. zum Thema BBesAngemessheitsG beiwohnen.

In aller Kürze:
Die Herleitung wieso und warum war sehr rudimentär und m.E. nach auch nicht ganz korrekt. Wesentliche Elemente, warum es gerade so schwierig ist, eine verfassungsgemäße Besoldung auf die Beine zu stellen wurden weggelassen (4K-Familie, Anteile Kinderzuschläge vs. Grundbesoldung). Dafür wurde der letzte Referentenentwurf, den aktuellen kannte man auch nicht, als "weit über das Maß der Rechtssprechung hinaus" gelobt. Es wurde gegen die anderen Verbände geschossen, die sich erst spät bewegt hätten (z.B. Richterbund). Man hält die Gutachten (die pro des aktuellen Weges des BMI sind) und die die verfassungsgemäße Ausgestaltung bejahen für die einzig vetrauenswürdigen. Es wäre alles sozial gut ausgeglichen.

Für Soldaten: Die Besoldungsstufen fallen bei Soldaten A3/A4 nur deshalb nicht weg, weil diese ja die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als geldwerten Vorteil erhalten. (sic!)

Vorgestellte weitere Termine:
Beteiligungsgespräche in der 2. Novemberhälfte 2023 geplant
Kabinettsbefassung im Dez 2023 geplant
In-Kraft-Treten vermutlich 01.05.2024 (es wurde auch der 01.04. oder der 01.06. genannt) Man möchte jedoch es nicht bis zur Kindergrundsicherung, die ab dem 01.01.2025 greifen soll, hinauszögern.

Man erwartet auch nicht, dass die dynamischen Anteile AEZ/Abschmelzbeitrag (auch sic!), um auch Änderung Bürgergeld, Wohngeld etc. zukünftig abzufedern, sich auf die Übernahme von ebenso zukünftigen Tarifvereinbarungen auswirken werden, sondern dass diese ja sich dann (nur) auf die Grundbesoldung beziehen.

Fazit: Klares "Naja" von mir. Nebelkerzen wurden geworfen, die Eigenleistung hervorgehoben und argumentativ dem BMI hinterher gehechelt.

AdenosinTP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 111
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7583 am: 06.10.2023 12:23 »
Um mal wieder etwas Informatives einzuwerfen. Durfte gerade einem Vortrag des DBwV u.a. zum Thema BBesAngemessheitsG beiwohnen.

In aller Kürze:
Die Herleitung wieso und warum war sehr rudimentär und m.E. nach auch nicht ganz korrekt. Wesentliche Elemente, warum es gerade so schwierig ist, eine verfassungsgemäße Besoldung auf die Beine zu stellen wurden weggelassen (4K-Familie, Anteile Kinderzuschläge vs. Grundbesoldung). Dafür wurde der letzte Referentenentwurf, den aktuellen kannte man auch nicht, als "weit über das Maß der Rechtssprechung hinaus" gelobt. Es wurde gegen die anderen Verbände geschossen, die sich erst spät bewegt hätten (z.B. Richterbund). Man hält die Gutachten (die pro des aktuellen Weges des BMI sind) und die die verfassungsgemäße Ausgestaltung bejahen für die einzig vetrauenswürdigen. Es wäre alles sozial gut ausgeglichen.

Für Soldaten: Die Besoldungsstufen fallen bei Soldaten A3/A4 nur deshalb nicht weg, weil diese ja die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als geldwerten Vorteil erhalten. (sic!)

Vorgestellte weitere Termine:
Beteiligungsgespräche in der 2. Novemberhälfte 2023 geplant
Kabinettsbefassung im Dez 2023 geplant
In-Kraft-Treten vermutlich 01.05.2024 (es wurde auch der 01.04. oder der 01.06. genannt) Man möchte jedoch es nicht bis zur Kindergrundsicherung, die ab dem 01.01.2025 greifen soll, hinauszögern.

Man erwartet auch nicht, dass die dynamischen Anteile AEZ/Abschmelzbeitrag (auch sic!), um auch Änderung Bürgergeld, Wohngeld etc. zukünftig abzufedern, sich auf die Übernahme von ebenso zukünftigen Tarifvereinbarungen auswirken werden, sondern dass diese ja sich dann (nur) auf die Grundbesoldung beziehen.

Fazit: Klares "Naja" von mir. Nebelkerzen wurden geworfen, die Eigenleistung hervorgehoben und argumentativ dem BMI hinterher gehechelt.

Werden die Vorstände/Gewerkschafter DBwV besonders schnell befördert, haben Narrenfreiheit etc. oder warum fallen die allen in den Rücken?
Unfassbar.... gerade bei der BW .. wo es noch A3 etc. gibt kommt das Problem in der breiten Masse doch her....

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7584 am: 06.10.2023 13:43 »
Berufsbedingt ist meiner Ansicht nach der DRB der einzige Interessenverband, der die Komplexität des Themas vollzogen hat. Alle anderen Interessenverbände, wie der DBwV, scheint es mal mehr, mal weniger an Sachkompetenz zu fehlen. Betrachtet wird das Thema daher von Ablauf wie eine Tarifverhandlung, getreu nach dem Motto „Hauptsache es gibt eine Verbesserung“ und verkennen, dass wissentlicher und willentlicher Verfassungsbruch in einem Rechtsstaat nicht sein darf und kann.

Phoenix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 153
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7585 am: 06.10.2023 13:44 »
Um mal wieder etwas Informatives einzuwerfen. Durfte gerade einem Vortrag des DBwV u.a. zum Thema BBesAngemessheitsG beiwohnen.

In aller Kürze:
Die Herleitung wieso und warum war sehr rudimentär und m.E. nach auch nicht ganz korrekt. Wesentliche Elemente, warum es gerade so schwierig ist, eine verfassungsgemäße Besoldung auf die Beine zu stellen wurden weggelassen (4K-Familie, Anteile Kinderzuschläge vs. Grundbesoldung). Dafür wurde der letzte Referentenentwurf, den aktuellen kannte man auch nicht, als "weit über das Maß der Rechtssprechung hinaus" gelobt. Es wurde gegen die anderen Verbände geschossen, die sich erst spät bewegt hätten (z.B. Richterbund). Man hält die Gutachten (die pro des aktuellen Weges des BMI sind) und die die verfassungsgemäße Ausgestaltung bejahen für die einzig vetrauenswürdigen. Es wäre alles sozial gut ausgeglichen.

Für Soldaten: Die Besoldungsstufen fallen bei Soldaten A3/A4 nur deshalb nicht weg, weil diese ja die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als geldwerten Vorteil erhalten. (sic!)

Vorgestellte weitere Termine:
Beteiligungsgespräche in der 2. Novemberhälfte 2023 geplant
Kabinettsbefassung im Dez 2023 geplant
In-Kraft-Treten vermutlich 01.05.2024 (es wurde auch der 01.04. oder der 01.06. genannt) Man möchte jedoch es nicht bis zur Kindergrundsicherung, die ab dem 01.01.2025 greifen soll, hinauszögern.

Man erwartet auch nicht, dass die dynamischen Anteile AEZ/Abschmelzbeitrag (auch sic!), um auch Änderung Bürgergeld, Wohngeld etc. zukünftig abzufedern, sich auf die Übernahme von ebenso zukünftigen Tarifvereinbarungen auswirken werden, sondern dass diese ja sich dann (nur) auf die Grundbesoldung beziehen.

Fazit: Klares "Naja" von mir. Nebelkerzen wurden geworfen, die Eigenleistung hervorgehoben und argumentativ dem BMI hinterher gehechelt.

Werden die Vorstände/Gewerkschafter DBwV besonders schnell befördert, haben Narrenfreiheit etc. oder warum fallen die allen in den Rücken?
Unfassbar.... gerade bei der BW .. wo es noch A3 etc. gibt kommt das Problem in der breiten Masse doch her....

DBwV ist sowieso der größte Schwachmatenverein

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7586 am: 06.10.2023 13:59 »
Bundeswehr: Befehl und Gehorsam 😁😁

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7587 am: 06.10.2023 14:12 »
Aus der Website des VBBA (unter dem Dach des DBB Tarufunion):

" ...Jetzt liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, unleserlich, kaum verständlich und für uns enttäuschend. Eine amtsangemessene Alimentation wird wesentlich dadurch gewährleistet, dass über Besoldungsgruppen und Familiensituation hinweg ein Mindestabstand von 16 % zur Grundsicherung gewahrt wird. Man will einen „Alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ)“, Abschmelzbeträge, Ausgleichszuschlag sowie Besitzstands- und Überleitungsregelungen einführen. ... "

Also wenn DIE das nicht verstehen, dann verstehe ich

 "techn. Bundesbeamter und schon lange Pensionär" das überhaupt nicht.

Ich werde von allen möglichen Leuten gefragt, was ist denn bitte ein "ABSCHMELZUNGSBETRAG"?? Du bist doch Beamter, also musst Du das wissen.

Ich weiß es aber nicht.

Also bitte, Kollegen, kann mir das jemand erklären oder eine Adresse geben, wo ich das nachlesen kann - habe nämlich selber nichts vernünftiges im web gefunden.

Danke.




Hugo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 90
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7588 am: 06.10.2023 14:17 »
Steht im aktuellen Entwurf. Je nach Besoldungsgruppe wird etwas vom AEZ abgezogen. Falls dieser überhaupt auf einen anwendbar ist, Stichwort keine Kinder oder Kinder bereits aus dem Haus

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,112
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7589 am: 06.10.2023 14:18 »
Aus der Website des VBBA (unter dem Dach des DBB Tarufunion):

" ...Jetzt liegt ein neuer Gesetzentwurf vor, unleserlich, kaum verständlich und für uns enttäuschend. Eine amtsangemessene Alimentation wird wesentlich dadurch gewährleistet, dass über Besoldungsgruppen und Familiensituation hinweg ein Mindestabstand von 16 % zur Grundsicherung gewahrt wird. Man will einen „Alimentativen Ergänzungszuschlag (AEZ)“, Abschmelzbeträge, Ausgleichszuschlag sowie Besitzstands- und Überleitungsregelungen einführen. ... "

Also wenn DIE das nicht verstehen, dann verstehe ich

 "techn. Bundesbeamter und schon lange Pensionär" das überhaupt nicht.

Ich werde von allen möglichen Leuten gefragt, was ist denn bitte ein "ABSCHMELZUNGSBETRAG"?? Du bist doch Beamter, also musst Du das wissen.

Ich weiß es aber nicht.

Also bitte, Kollegen, kann mir das jemand erklären oder eine Adresse geben, wo ich das nachlesen kann - habe nämlich selber nichts vernünftiges im web gefunden.

Danke.

Der Beitrag ist vom März.