Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4207691 times)

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 366
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15060 am: 14.10.2024 17:41 »
Das ist doch aber nicht im Sinne des Erfinders, wenn die höheren Lohngruppen nicht prozentual angehoben werden..

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 622
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15061 am: 14.10.2024 17:53 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

Wieso eigentlich von Swen ? Da steht doch soweitbich es richtig sehe Thorsten Schwan.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 366
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15062 am: 14.10.2024 17:58 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

Wieso eigentlich von Swen ? Da steht doch soweitbich es richtig sehe Thorsten Schwan.

Und wenn kimboo es veröffentlicht hätte.. 😁

kimonbon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15063 am: 14.10.2024 19:27 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

Wieso eigentlich von Swen ? Da steht doch soweitbich es richtig sehe Thorsten Schwan.

Und wenn kimboo es veröffentlicht hätte.. 😁

HahahaaaaaA ich habe mich schon längst zurückgezogen ins Private und beobachte nur noch; wieviel Dumme es noch gibt die arbeiten gehen hahhaaaaaaaa also einen schönen Abend noch und hoffen wir auf einen hohen Abschluss damit so Leute wie ich sich noch mehr ins Fäustchen lachen können

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,568
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15064 am: 14.10.2024 19:41 »
Du meinst, mit Schwarz-Grün oder einer neuen " großen " Koalition wird es besser?

Schwarz-blau und der Sozialstaat wird rasiert.

polente

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15065 am: 14.10.2024 20:26 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

Wieso eigentlich von Swen ? Da steht doch soweitbich es richtig sehe Thorsten Schwan.

Noch nie Scrabble gespielt?
I have a dream, that one day, Alimentation will be verfassungsgemäß.

tigertom

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 251
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15066 am: 14.10.2024 20:40 »
On-topic hier mal eine kurze "Werbung" für Swens neueste Ausarbeitung:

https://www.berliner-besoldung.de/zur-zugegebenermassen-verfassungswidrigen-besoldungsgesetzgebung-in-nordrhein-westfalen/

Es geht zwar um NRW, aber viele der Punkte sind natürlich auch für uns im Bund relevant.

Wieso eigentlich von Swen ? Da steht doch soweitbich es richtig sehe Thorsten Schwan.

Noch nie Scrabble gespielt?
 

X-D

Hehehehe.. wie geil. Da würde ich mal sagen:

Tarnvorrichtung erfolgreich deaktiviert, Mr. Data!

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 166
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15067 am: 14.10.2024 21:10 »
Ganz Knallhard, das Gesetz wird durchgezogen. Die Entscheidungen aus Karlsruhe werden nix ändern, weil die Überlegung folgende sind. Es gibt knapp 300.000 Bundesbeamte und Versorgungsempfänger, mit dem jetzigen Gesetz wird das Rundschreiben von Seehofer aus der Welt geschafft und alle Widersprüche bis 2024. Wenn von den 300.000 10 Prozent klagen hab ich 270.000 Nachzahlungen gesparrt. Bzw. für sehr wenig Geld abgearbeitet. Der Rest wartet halt 10 Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe, welche den Bund betrifft und vorher wird der Bund sagen, geht uns nix an. Betrifft ja nicht den Bund. Der Stärke frisst den Schwächeren. Das gilt es endlich zu akzeptieren. Natürlich verstehe ich jeden der klagt und sich damit besser fühlt, aber so lange wir als Beamte keinen effektiven Rechtsschutz ( Entscheidungen innerhalb von 1 bis 2 Jahren) haben wird sich nix ändern, sondern sind wir im System Sklaven. Uns bleibt nur, wenn man damit nicht klar kommt, dass Systemzu verlassen.

Ich teile deine Einschätzung! Das habe ich ja auch schon das letzte Jahr gesagt. Der Bund wäre schön blöd, wenn er das Urteil aus Karlsruhe abwarten würde. Lieber vorher noch Fakten schaffen und somit die Nachzahlungen ab 2021 einsparen.

Jetzt ist es aber so, dass tatsächlich zeitnah ein Urteil ansteht. Meine Hoffnung ist nun, dass  Karlsruhe so eindeutige Vorgaben macht, dass auch der Bund hieran nicht vorbei kommt. Dein Argument, dass die Entscheidung zur Berliner Besoldung nicht den Bund betrifft, zieht aus meiner Sicht nicht. Mit diesem Argument könnte der Bund ja jetzt schon sagen, dass er nicht tätig werden muss. Die Realität sieht aber anders aus.  Alle 16 Bundesländer sind wegen der Entscheidung aus 2020 tätig geworden. Auch der Bund versucht jetzt, die Vorgaben kostengünstig umzusetzten. Der Spielraum muss jetzt zeitnah (Februar/März 2025) durch Karlsruhe noch weiter eingeschränkt werden.

Wie gesagt, der Bund kann die Vorgaben aus Karlsruhe nicht einfach übergehen. Er muss sich dann zumindest eine neue "Trickserei" ausdenken. Die aktuelle "Trickserei" (Doppelverdienermodell etc.) funktioniert dann nicht mehr.

Auch die meisten  Bundesländer werden tätig werden müssen. Es wird dann sehr wahrscheinlich wieder 16 "Reperaturgesetze" geben.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 213
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15068 am: 15.10.2024 02:10 »
Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:

Besoldung (+2,4%/Anno)   Imaginäre Miete (+6%/anno)    Verhältnis von Einkommen zu Miete

3.948   2.500   1,58
4.043   2.625   1,54
4.270   2.756   1,55
4.372   2.894   1,51
4.477   3.039   1,47
4.675   3.191   1,47
4.787   3.350   1,43
4.902   3.518   1,39
5.019   3.694   1,36
5.140   3.878   1,33
5.263   4.072   1,29
5.479   4.276   1,28
5.611   4.490   1,25
5.746   4.714   1,22
5.884   4.950   1,19
6.025   5.197   1,16
6.009   5.457   1,10
6.154   5.730   1,07
6.301   6.017   1,05



Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.

FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.
« Last Edit: 15.10.2024 02:24 von beamtenjeff »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,417
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15069 am: 15.10.2024 06:54 »
Einen unabhängigen linearen Anstieg von Besoldung und Miete wird es nicht geben. Bei hoher Inflation gibt es auch hohe Tarifabschluss. Insofern ist deine Rechenübung substanzlose Unkerei.

Wasserkopp

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15070 am: 15.10.2024 07:01 »
Jetzt ist es aber so, dass tatsächlich zeitnah ein Urteil ansteht. Meine Hoffnung ist nun, dass  Karlsruhe so eindeutige Vorgaben macht, dass auch der Bund hieran nicht vorbei kommt.

Wie kommst du darauf, dass a) ein Urteil zeitnah ansteht und b) es konkrete Vorgaben enthält? Bisher wurde ja schon öfter auf ein Urteil spekuliert und dieses immer weiter in die Zukunft verschoben.

GeBeamter

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15071 am: 15.10.2024 07:17 »
Einen unabhängigen linearen Anstieg von Besoldung und Miete wird es nicht geben. Bei hoher Inflation gibt es auch hohe Tarifabschluss. Insofern ist deine Rechenübung substanzlose Unkerei.

Seiten so gelacht. Der letzte Tarifabschluss belief sich durch den Sockelbetrag +5,5% in den höheren Besoldungsgruppen maximal auf 8-9% auf zwei Jahre. Selbst bei den niedrigen Besoldungsgruppen waren es 16% max. auf zwei Jahre. D.h. die höheren Lohngruppen sind etwa 4% unter der jeweiligen Jahresinflation geblieben, die oberen Lohngruppen sogar 8%.

Und auch die Lohnabschlüsse davor haben maximal das Inflationsniveau ausgeglichen, wenn überhaupt. Beamtenjeff hat aber Recht: zwar ist die Miete in irgendeiner Form Bestandteil des Warenkorbs, der zur Berechnung der Inflation herangezogen wird, aber in einigen Regionen sind die Mietsteigerungen so erheblich, dass sie weit oberhalb des allgemeinen Inflationsniveau liegen. Steigerungen von 6-10% in Jahren mit "Regel"-Inflation von um 2% waren zuletzt keine Seltenheit.

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 166
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15072 am: 15.10.2024 07:31 »
Jetzt ist es aber so, dass tatsächlich zeitnah ein Urteil ansteht. Meine Hoffnung ist nun, dass  Karlsruhe so eindeutige Vorgaben macht, dass auch der Bund hieran nicht vorbei kommt.

Wie kommst du darauf, dass a) ein Urteil zeitnah ansteht und b) es konkrete Vorgaben enthält? Bisher wurde ja schon öfter auf ein Urteil spekuliert und dieses immer weiter in die Zukunft verschoben.

Zur Berliner Besoldung sollte es eigentlich in diesem Jahr eine Entscheidung geben. Wegen sehr umfangreicher Stellungnahmen kam es zu Verzögerungen (siehe Link)

https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/240927-never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr

Es wird nunmehr vermutet, dass Karlsruhe im ersten Quartal 2025 seine Entscheidung verkündet. Meine Befürchtung ist aber, dass es zu weiteren Verzögerungen kommen wird.

Um die gerichtliche Autoriät nicht vollends zu verlieren, wird Karlsruhe konkrete Vorgaben machen müssen. Das Gericht hat doch gesehen, was seit der Entscheidung aus 2020 passiert ist.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 707
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15073 am: 15.10.2024 08:00 »
Karlsruhe verkommt leider zur Lachnummer. Das lese ich hier schon seit Jahren, dass wir kurz vor einer Entscheidung stehen.

Auch, dass die Presse sich auf unsere Seite schlagen würde wurde hier schon propagiert. Offensichtlich ist das Gegenteil der Fall.

Niemand hält sich ans Recht und niemanden interessiert es. Die Parolen von Verfassung und co. werden immer nur rausgeholt, wenn es ins eigene Bild passt - alles zum brechen.

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 290
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15074 am: 15.10.2024 08:57 »
Meine Prognose ist, dass das Thema in den nächsten 10-20 Jahren zur Besoldungskrise führen wird. Dazu muss man kein Mathematiker sein. Sofern sich sozial- und wohnungsmarkt-politisch nichts ändert, wird dieses Szenario so auf Ballungsgebiete zukommen. Hier mal meine Berechnungen/Gegenüberstellung von Einkommen und Miete für die nächsten 20 Jahre, bezogen auf meine Situation (A11/Stufe3,2Kinder daher viel Wohnraum und hohe Miete, WOhnstufe IV), Stufensteigerungen und Verhandlungen berücksichtigt:

Besoldung (+2,4%/Anno)   Imaginäre Miete (+6%/anno)    Verhältnis von Einkommen zu Miete

3.948   2.500   1,58
4.043   2.625   1,54
4.270   2.756   1,55
4.372   2.894   1,51
4.477   3.039   1,47
4.675   3.191   1,47
4.787   3.350   1,43
4.902   3.518   1,39
5.019   3.694   1,36
5.140   3.878   1,33
5.263   4.072   1,29
5.479   4.276   1,28
5.611   4.490   1,25
5.746   4.714   1,22
5.884   4.950   1,19
6.025   5.197   1,16
6.009   5.457   1,10
6.154   5.730   1,07
6.301   6.017   1,05



Für die letzten Jahre habe ich etwas abgezogen, weil mir dann ca. die Kinderzuschläge zweifach weg fallen werden. Es gleicht sich zufällig im gleichen Jahr etwas mit einer Stufensteigerung aus.

FAZIT: Wir leben in goldenen Zeiten, Freunde! In ca. 10 Jahren wird es richtig ungemütlich und in spätestens 20 Jahren wird uns alles um die Ohren Fliegen.

Das würde ja grob gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen, da die Miete teil der Grundsicherung ist.