Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483868 times)

Alexander79

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1260 am: 18.06.2023 15:50 »
Das man so etwas in einem BEAMTENFORUM noch explizit schreiben muss?
Scheinbar leider schon.
Gibt es Staats- und Verwaltungsrecht nicht mehr in der Ausbildung? Zu schwierig? Anforderungen gesenkt?
Keine Ahnung ... Meine Laufbahnausbildung ist schon über 15 Jahre her.

icheinfachunverbesserlich

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1261 am: 18.06.2023 18:07 »
Schaut mal auf die früheren Besoldungsrunden. 6-7 Monate nach Tarifeinigung ist doch normal. Da der Quatsch ja steuerfrei ist, ist es nicht relevant, wann wie viel gezahlt wird. Wenn man sich dagegen entschieden hätte, müsste man auch ohne das Geld auskommen. So what?

DeepBlue

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« Antwort #1262 am: 18.06.2023 20:17 »
@Alexander79  #1264

"Das Kabinett kann keine Gesetze beschließen.
Das Kabinett hat nur das Recht Gesetze in den Bundestag einzubringen.
In der Regel finden dann mehrere Lesungen zu dem geplanten Gesetz statt und irgendwann beschließt der Bundestag dann das Gesetz.
Dann unterzeichnet der BP das Gesetz und anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und erst dann gilt das Gesetz."

Das man so etwas in einem BEAMTENFORUM noch explizit schreiben muss?

Gibt es Staats- und Verwaltungsrecht nicht mehr in der Ausbildung? Zu schwierig? Anforderungen gesenkt?


🤣🤣🤣🤣 Bitte? Selbst das ist falsch! Große Fr… aber selbst keine Ahnung:

https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468

Als Tipp: Bundesrat gehört auch dazu aber he Beamte sollten sowas ja wissen 🤣🤣🤣
Trotzdem könnte man wenn man denn wollte auch unter Vorbehalt der Gesetzlichen Einigung die Zahlung früher anweisen! Wenn man den wollte

Alexander79

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1263 am: 19.06.2023 05:32 »
Als Tipp: Bundesrat gehört auch dazu
Wenn du schon so klug tust, dann versuche wenigstens dein Link richtig zu lesen.
Auch die "Mitte des Parlements" darf Gesetzesinitiativen einbringen.

Wir reden hier aber über das Besoldungsgesetz, oder?
Wenn du mir jetzt noch erklärst was der Bundesrat mit dem Bundesbesoldungsgesetz zu tun hat können wir gerne weiterreden.


iceman1981

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1264 am: 19.06.2023 06:40 »
Als Tipp: Bundesrat gehört auch dazu
Wenn du schon so klug tust, dann versuche wenigstens dein Link richtig zu lesen.
Auch die "Mitte des Parlements" darf Gesetzesinitiativen einbringen.

Wir reden hier aber über das Besoldungsgesetz, oder?
Wenn du mir jetzt noch erklärst was der Bundesrat mit dem Bundesbesoldungsgesetz zu tun hat können wir gerne weiterreden.

Ernsthafte Frage? Du fragst, was der Bundesrat mit dem Bundesbesoldungsgesetz zu tun hat?

beamtenjeff

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1265 am: 19.06.2023 07:58 »
Und mein Vermieter erhöht nun mal trotz Dauerkrisen ständig die Miete oder die Umlagen.
Es gibt feste Vorgaben für Mieterhöhungen und demnach läuft dein Argument ins Leere und ständiges erhöhen ist juristisch nicht haltbar. Anstatt auf das Geld zu warten kümmere dich lieber um die Mieterhöhungen.

Soweit ich richtig informiert bin, sind 10%-15% in 2 Jahren in den meisten Bundesländern legal. Bei vielen mag das aufgrund von Antik-Mietverträgen oder abbezahltem Eigenheim nicht angekommen sein, aber 10%-15% sind bei der aktuellen Wohnungsmarktlage inzwischen leider 150-250€ und dann 2 Jahre später wieder etwas mehr - und hierbei geht es nur um den Kalt-Anteil. Ich spar mit hier den Schwenker Richtung Warm-Anteil.

Hier zu schrieben, "man solle sich mal darum kümmern" grenzt an Realitätsverweigerung und Hohn - und das schreibe ich als jemand, der davon relativ wenig betroffen ist, man muss halt nur mal offen über den Tellerrand hinaus blicken, dann weiß man wieder das Leben zu schätzen.

Opa

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« Antwort #1266 am: 19.06.2023 08:04 »
Was haben Bundesländer damit zu tun? Mieterhöhungen regelt das BGB. Und woher die von dir gemachten Angaben zu Prozenten und Zeiträumen kommen, bleibt wohl dein Geheimnis.
Insofern bist du nicht richtig informiert.

beamtenjeff

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1267 am: 19.06.2023 08:12 »
Was haben Bundesländer damit zu tun? Mieterhöhungen regelt das BGB. Und woher die von dir gemachten Angaben zu Prozenten und Zeiträumen kommen, bleibt wohl dein Geheimnis.
Insofern bist du nicht richtig informiert.

Warum bist du dir da so sicher? Nach § 558 Abs. 3 BGB in Verbindung mit der Kappungsgrenzenverordnung vom 14. März 2023 (GVBl. S. 112) darf in Berlin die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (Kappungsgrenze). Das ist die Berliner Variante. Andere Bundesländer regeln es womöglich anders. Insofern muss ich höchstens die 2 Jahre als die Ausnahme revidieren. Bei dem Rest bist du eher nicht richtig informiert.

Opa

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« Antwort #1268 am: 19.06.2023 08:36 »
Die von dir genannten Höchstsätze von 15% bzw. 20% ergeben sich unmittelbar aus dem BGB und gelten damit bundeseinheitlich. Den Zeitraum hast du ja mittlerweile selber auf 3 Jahre korrigiert.
Deine Aussage „…in den meisten Bundesländern legal“ ist und bleibt Unfug, da die Prozentsätze in allen Bundesländern legal sind.

Arox

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« Antwort #1269 am: 19.06.2023 08:41 »
Als Tipp: Bundesrat gehört auch dazu
Wenn du schon so klug tust, dann versuche wenigstens dein Link richtig zu lesen.
Auch die "Mitte des Parlements" darf Gesetzesinitiativen einbringen.

Wir reden hier aber über das Besoldungsgesetz, oder?
Wenn du mir jetzt noch erklärst was der Bundesrat mit dem Bundesbesoldungsgesetz zu tun hat können wir gerne weiterreden.

https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++3f1cbba8-31a8-11ec-8916-001a4a160123

beamtenjeff

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #1270 am: 19.06.2023 08:48 »
Die von dir genannten Höchstsätze von 15% bzw. 20% ergeben sich unmittelbar aus dem BGB und gelten damit bundeseinheitlich. Den Zeitraum hast du ja mittlerweile selber auf 3 Jahre korrigiert.
Deine Aussage „…in den meisten Bundesländern legal“ ist und bleibt Unfug, da die Prozentsätze in allen Bundesländern legal sind.

Okay, mag sein dass die Aussage dann so quatsch war, aber das ändert an der Intention der Aussage nichts, dass alleine die Kalt-Mietsteigerungen schon jegliche Beförderungen oder allgemein Lohnerhöhungen fressen.

Übrigens: Mietrecht ist auch Ländersache: Einige Gesetze im Mietrecht geben den Ländern die Möglichkeit, in angespannten Wohnungsmärkten Verschärfungen umzusetzen. Also nix ausschließlich BGB.
« Last Edit: 19.06.2023 08:57 von beamtenjeff »

Opa

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« Antwort #1271 am: 19.06.2023 12:14 »
Die Mietsteigerungen können die Besoldungserhöhung fressen, vorausgesetzt
- das örtliche Mietniveau steigt um mehr als 15% innerhalb von 3 Jahren und
- die Miete liegt 15% unterhalb des örtlichen Mietniveaus und
- der Vermieter schöpft seine Erhöhungsmöglichkeit maximal aus.

Das dürfte jedoch auf die Mehrzahl der Mietverhältnisse nicht zutreffen. Üblich sind bei bestehenden Mietverträgen Erhöhungen in einer Größenordnung um die 5% auf 3 Jahre. Es sei denn, der Vermieter will den Mieter rausekeln.  Eine Anpassung auf das ortsübliche Mietniveau erfolgt in der Regel bei Neuvermietung.

Ebensowenig dürfte es auf die Mehrzahl der Mietverhältnisse zutreffen, dass eine Steigerung um 10%-15% der Kaltmiete  einer Erhöhung um 150-250 Euro bedeutet. Denn es dürfte eher die Minderheit in den Ballungsräumen sein, die sich eine Kaltmiete von über 1.500 Euro leistet.

beamtenjeff

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« Antwort #1272 am: 19.06.2023 12:57 »
Die Mietsteigerungen können die Besoldungserhöhung fressen, vorausgesetzt
- das örtliche Mietniveau steigt um mehr als 15% innerhalb von 3 Jahren und
- die Miete liegt 15% unterhalb des örtlichen Mietniveaus und
- der Vermieter schöpft seine Erhöhungsmöglichkeit maximal aus.

Das dürfte jedoch auf die Mehrzahl der Mietverhältnisse nicht zutreffen. Üblich sind bei bestehenden Mietverträgen Erhöhungen in einer Größenordnung um die 5% auf 3 Jahre. Es sei denn, der Vermieter will den Mieter rausekeln.  Eine Anpassung auf das ortsübliche Mietniveau erfolgt in der Regel bei Neuvermietung.

Ebensowenig dürfte es auf die Mehrzahl der Mietverhältnisse zutreffen, dass eine Steigerung um 10%-15% der Kaltmiete  einer Erhöhung um 150-250 Euro bedeutet. Denn es dürfte eher die Minderheit in den Ballungsräumen sein, die sich eine Kaltmiete von über 1.500 Euro leistet.

Nunja, ich lass das Zitat mal da: "Der Deutsche Mieterbund erwartet in den kommenden Jahren weiter deutlich steigende Mieten und immer mehr finanziell überforderte Haushalte. Verbandspräsident Lukas Siebenkotten sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es dürften sich keine Illusionen gemacht werden - "alles, was legal ist, wird an Mietsteigerungen in den nächsten Jahren ausgenutzt werden". Die Mieten würden "deutlich stärker als die Löhne steigen", prognostizierte er."

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mietsteigerungen-wohnungsnot-neubau-100.html

Dann halt dich mal auf dem neusten Stand, deine Einschätzung ist nämlich weder realistisch noch fachlich fundiert. Ich behaupte gegenteiliges: es gibt mehr Bundesbeamte in Großstädten und Mittelstädten als in ländlicher Region. Ergo sind hier viel mehr betroffen als nicht betroffen.

Es verwundert mich etwas, dass man in der heutigen Zeit noch jemanden findet, der diese Umstände offenbar nicht kennt. Nimm es mir bitte nicht übel, aber dann bist du entweder Eigentümer einer längst abbezahlten Immobilie oder in anderer Form unabhängig vom Vermietermarkt der letzten Jahre und Jahrzehnte.

Übrigens 1500€ sind in Großstädte auch keine Seltenheit die Paare mal eben blechen für 0815 Mietswohnungen.
« Last Edit: 19.06.2023 13:07 von beamtenjeff »

iceman1981

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« Antwort #1273 am: 19.06.2023 13:14 »
Die Mietsteigerungen können die Besoldungserhöhung fressen, vorausgesetzt
- das örtliche Mietniveau steigt um mehr als 15% innerhalb von 3 Jahren und
- die Miete liegt 15% unterhalb des örtlichen Mietniveaus und
- der Vermieter schöpft seine Erhöhungsmöglichkeit maximal aus.

Das dürfte jedoch auf die Mehrzahl der Mietverhältnisse nicht zutreffen. Üblich sind bei bestehenden Mietverträgen Erhöhungen in einer Größenordnung um die 5% auf 3 Jahre. Es sei denn, der Vermieter will den Mieter rausekeln.  Eine Anpassung auf das ortsübliche Mietniveau erfolgt in der Regel bei Neuvermietung.

Ebensowenig dürfte es auf die Mehrzahl der Mietverhältnisse zutreffen, dass eine Steigerung um 10%-15% der Kaltmiete  einer Erhöhung um 150-250 Euro bedeutet. Denn es dürfte eher die Minderheit in den Ballungsräumen sein, die sich eine Kaltmiete von über 1.500 Euro leistet.

Nunja, ich lass das Zitat mal da: "Der Deutsche Mieterbund erwartet in den kommenden Jahren weiter deutlich steigende Mieten und immer mehr finanziell überforderte Haushalte. Verbandspräsident Lukas Siebenkotten sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, es dürften sich keine Illusionen gemacht werden - "alles, was legal ist, wird an Mietsteigerungen in den nächsten Jahren ausgenutzt werden". Die Mieten würden "deutlich stärker als die Löhne steigen", prognostizierte er."

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mietsteigerungen-wohnungsnot-neubau-100.html

Dann halt dich mal auf dem neusten Stand, deine Einschätzung ist nämlich weder realistisch noch fachlich fundiert. Ich behaupte gegenteiliges: es gibt mehr Bundesbeamte in Großstädten und Mittelstädten als in ländlicher Region. Ergo sind hier viel mehr betroffen als nicht betroffen.

Es verwundert mich etwas, dass man in der heutigen Zeit noch jemanden findet, der diese Umstände offenbar nicht kennt. Nimm es mir bitte nicht übel, aber dann bist du entweder Eigentümer einer längst abbezahlten Immobilie oder in anderer Form unabhängig vom Vermietermarkt der letzten Jahre und Jahrzehnte.

Übrigens 1500€ sind in Großstädte auch keine Seltenheit die Paare mal eben blechen für 0815 Mietswohnungen.

Was hat das Alles mit dem eigentlichen Thema "Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024" hier zu tun? Vielleicht koennen wir uns auch ueber die preisliche Erhoehung der Topflappen fuer die Kueche hier unterhalten. Nur mal so als Anregung.

Opa

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« Antwort #1274 am: 19.06.2023 13:25 »
Ich bin sogar genauestens über die Mietpreisentwicklung informiert, da ich seit 2015 alle zwei Jahre eine vollständige Wohnungsmarktanalyse für einen Ballungsraum auswerte, um daraus die Angemessenheitsgrenzen für das untere Marktsegment zu ermitteln. Im mittleren und oberen Marktsegment, das für Beamte eher zutreffen dürfte, liegen die Anstiege der Bestandsmieten bei den von mir genannten 5% pro 3 Jahre. Von den 15-20%, die du nennst, war der Markt selbst in der Langzeitbetrachtung seit 1990 stets sehr weit entfernt.

Ob Herr Siebenkotten mit seiner Prognose auf fundierte Daten zurückgreift (immerhin ist seine Position hochgradig interessengesteuert), geht aus dem von dir zitierten Beitrag nicht hervor. Dass es eine populistische Aussage ist, wird aufgrund der undifferenzierten Formulierung deutlich. Denn „alles was legal ist, auszunutzen“ ist nur dort möglich und in Einzelfällen wirtschaftlich, wo es der Markt hergibt. Also in einigen der von mir genannten Ballungszentren, aber ganz bestimmt nicht in den ländlichen Regionen Brandenburgs, Thüringens, Niedersachsens, Schleswig-Holsteins oder Hessens. Um nur einige zu nennen.