Autor Thema: Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion  (Read 483597 times)

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #945 am: 01.06.2023 16:05 »
Zu internen gewerkschaftlichen Rundschreiben wird man keinen Link erhalten. Selbstredend.

Naja wenn es positiv ist wird sowas meist zügig kommuniziert, zumindest im Mitgliederbereich. Den gibt es ja beim DBwV. Von daher halte ich davon erstmal nicht viel….

Versteh nicht so recht wo jetzt das Problem ist. Mag ja sein, dass es einem nicht gefaellt, aber die Info ist wie sie nunmal ist. Dies kommt aus einer Rundmail vom zustaendigen Bearbeiter vom DBwV. Er wird sicherlich keine falschen Information in die Pipeline senden.

Wenn man gar kein Vertrauen mehr in das Forum hat, hilft auch das abmelden sicherlich!

Also nimm es an oder lass es - up to you.


Nochmal war wir so ein Geheimnis draus gemacht wenn es doch so Positiv ist und der Verband sich im besten Licht platzieren kann? Hm komisch oder?
Vielleicht mal einfach drüber nachdenken warum es noch nicht offiziell kommuniziert wird?! Evtl ist die Mail der Wunsch aber andere Stellen (Finanzminister) müssen noch zustimmen! Also immer mal ruhig mit den Pferden junger Mann

Ach ja, noch eine Anmerkung - In keinster Weise steht in der Mail, dass es so beschlossen ist sondern vielemehr wie das Gesetz vom BMI eingebracht wird. 

An deinen Beitraegen sieht man schon - bist nen kleiner Stimmungsmacher bzw. Querulant - Deine Dienststelle hat sicherlich viel Spass.


Schön was sie so interpretieren 🤣🤣🤣🤣 keine Sorge auch sie werden nochmal in der Realität ankommen ! Typisch Beamter, sie passen da perfekt ins Bild! Herrlich

Ach nicht mal selbst Beamter - na danke fuer den Beitrag! Nicht betroffen, aber mitreden - grosses Kino!


😘😘😘🤣
Sieht man mal wie beschränkt ein Beamten-Horizont doch ist!!🤣🤣🤣

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #946 am: 01.06.2023 16:06 »
Leute, wir wissen doch langsam, dass DeepBlue an irgendeiner Störung aus dem psychischen Formenkreis leidet. Also bitte, blast die Threads mit seinem Unsinn nicht so auf :-)

Danke jedenfalls den Kollegen aus dem Flecktarn-Bereich, ich denke nach der EU Klausur kommende Woche wird es auch von anderswo wieder ein bisschen was geben, bis dahin ist die Hausleitung und der für unsere Besoldung zuständige StS etwas, nun ja, eingespannt.

Herrlich wie leicht sich die Beamten doch triggern lassen aber so ist das nun mal wenn man sonst nur am schlafen ist 🤣🤣🤣🤣🤣

Rollo83

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #947 am: 01.06.2023 16:17 »
Info seitens des Bundeswehrverbandes:

Betreff: EILT! Wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf Besoldung und Versorgung

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesvorstandes,
liebe Kameraden und Kollegen,

kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
 
1. Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
2. Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
3. Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
4. Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
5. Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
6. Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
7. Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
8. Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
9. Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
10. Wir werden, so hat es der ParlSts Saathoff zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
11. Damit ist die Übertragung nun fixiert und mein Auftrag diesbezüglich umgesetzt.

Nein, nein, nein, das kann nicht sein.
Wir bekommen 7,8% und ein Sockelbetrag wird unter keinen Umständen kommen 🙄🙄🙄

wizzard

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #948 am: 01.06.2023 17:22 »
Und SAP braucht 24 Monate Vorlaufzeit ::)

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #949 am: 01.06.2023 17:26 »
Und SAP braucht 24 Monate Vorlaufzeit ::)


😘😘😘 Ne nur 12 Monate den Rest vertrödeln die Beamten im Ministerium 😎

Knecht

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« Antwort #950 am: 01.06.2023 18:35 »
Bin ich eigentlich der Einzige, der bei dem möchtegern Beamten mit dem tiefen Namen immer an die Memes von "Deep thoughts with the Deep" aus "The Boys" denken muss? Es passt einfach so gut...

DeepBlue

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #951 am: 01.06.2023 18:50 »
Bin ich eigentlich der Einzige, der bei dem möchtegern Beamten mit dem tiefen Namen immer an die Memes von "Deep thoughts with the Deep" aus "The Boys" denken muss? Es passt einfach so gut...

Heul leise Chantal 😘

Knecht

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #952 am: 01.06.2023 19:10 »
Bin ich eigentlich der Einzige, der bei dem möchtegern Beamten mit dem tiefen Namen immer an die Memes von "Deep thoughts with the Deep" aus "The Boys" denken muss? Es passt einfach so gut...

Heul leise Chantal 😘

Nicht wegen dir, Kleiner  ;)

flip

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #953 am: 01.06.2023 19:17 »
Bin ich eigentlich der Einzige, der bei dem möchtegern Beamten mit dem tiefen Namen immer an die Memes von "Deep thoughts with the Deep" aus "The Boys" denken muss? Es passt einfach so gut...

Erinnert mich eher an einen Roboter Namens Marvin der Sirius-Kybernetik-Corporation und den Super-Computer Deep Thought. Gottseidank haben wir SAP, sonst müssten wir 7,5 Millionen Jahre warten.

Liegt vielleicht daran, dass ich zur einer älteren Generation gehöre....

Bastel

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« Antwort #954 am: 01.06.2023 20:54 »
Bekommt man eigentlich die 220€ fürn August wenn man Beispielsweise vom 31.7.23 bis 30.8.23 in Elternzeit ist?

Ich frage, weil der 31.08 ein Samstag ist.

xap

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #955 am: 01.06.2023 21:04 »
Bastel wird Papa?  8)

Bastel

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« Antwort #956 am: 01.06.2023 21:24 »
Ich brauch ja kleine Goldesselchen. Wobei, dafür muss ich nach NRW :D



Umlauf

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Antw:Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion
« Antwort #959 am: 02.06.2023 01:32 »
Bekommt man eigentlich die 220€ fürn August wenn man Beispielsweise vom 31.7.23 bis 30.8.23 in Elternzeit ist?

Ich frage, weil der 31.08 ein Samstag ist.

Wenn für den 31.08. ein Entgeltanspruch besteht, ja.
§3 Abs. 1 Satz 3