Autor Thema: Heizungsbetrieb ab 2024  (Read 45797 times)

BAT

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Heizungsbetrieb ab 2024
« am: 25.04.2023 14:53 »
Vielleicht können wir hier noch mal die Diskussion zur Erneuerung von Heizungen ab 2024 bündeln.

Was denkt ihr bei Mehrparteienhäusern, bei der eine Person über 80 ist? Wäre der ganz raus aus der verpflichtenden 65 % erneuerbare Energieanlage, auch bei einer damit verbunden Sanierung des Gesamtgebäudes? Wie soll das konsistent gesetzlich geregelt werden? Wo wäre Platz für eine Wärmepumpe, wenn die Außenanlagen Sondereigentum sind?


Keeper83

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #1 am: 25.04.2023 15:00 »
Vielleicht können wir hier noch mal die Diskussion zur Erneuerung von Heizungen ab 2024 bündeln.

Was denkt ihr bei Mehrparteienhäusern, bei der eine Person über 80 ist? Wäre der ganz raus aus der verpflichtenden 65 % erneuerbare Energieanlage, auch bei einer damit verbunden Sanierung des Gesamtgebäudes? Wie soll das konsistent gesetzlich geregelt werden? Wo wäre Platz für eine Wärmepumpe, wenn die Außenanlagen Sondereigentum sind?

Meinst du jetzt Eigentumswohnungen? Eine Zentralheizung für das Gesamte Gebäude? Jede Wohnung einzeln?

Wie sind Sanierungen eines Gesamtgebäudes denn sonst geregelt in so einem Haus? Da wird es ja sicherlich auch einmal zu kommen. 

Grundsätzlich müssen natürlich Härtefallregelungen her, die auch kommen werden.

Auf dem Dach ev.?

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #2 am: 25.04.2023 15:08 »

Wie sind Sanierungen eines Gesamtgebäudes denn sonst geregelt in so einem Haus? Da wird es ja sicherlich auch einmal zu kommen. 

Grundsätzlich müssen natürlich Härtefallregelungen her, die auch kommen werden.


Geht das auf dem Dach? Dann wäre das ja eine Option.

Eigentumswohnungen mit Etagenheizungen sind das. Das wird in der Praxis sicherlich irgendwie funktionieren. Aber es sollte hier auch bei Haverie EINER Heizung ein Mehrjahresplan für das gesamte Haus aufgestellt werden, womit also auch perfekt funktionierende Gasheizungen ausgetauscht werden müssten??? Aber nur bei den unter 80-jährigen Bewohnern?

Prüfer SH

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #3 am: 25.04.2023 15:20 »
Das zeigt, wie wenig durchdacht das ganze Gesetz ist. Mal wieder typisch. Und die 79 jährige hat die Arschkarte?

Fragmon

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #4 am: 25.04.2023 15:33 »
Das zeigt, wie wenig durchdacht das ganze Gesetz ist. Mal wieder typisch. Und die 79 jährige hat die Arschkarte?

Wow du hast das Problem einer Stichtagsregelung aufgedeckt.

Prüfer SH

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #5 am: 25.04.2023 15:35 »
Das zeigt, wie wenig durchdacht das ganze Gesetz ist. Mal wieder typisch. Und die 79 jährige hat die Arschkarte?

Wow du hast das Problem einer Stichtagsregelung aufgedeckt.

Wenn ich sonst noch irgendwie helfen kann, immer gern  ;)

Organisator

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #6 am: 25.04.2023 15:53 »
Vielleicht können wir hier noch mal die Diskussion zur Erneuerung von Heizungen ab 2024 bündeln.

Was denkt ihr bei Mehrparteienhäusern, bei der eine Person über 80 ist? Wäre der ganz raus aus der verpflichtenden 65 % erneuerbare Energieanlage, auch bei einer damit verbunden Sanierung des Gesamtgebäudes? Wie soll das konsistent gesetzlich geregelt werden? Wo wäre Platz für eine Wärmepumpe, wenn die Außenanlagen Sondereigentum sind?

Gibt es dafür nicht Eigentümerversammlungen, die zu Modernisierungen entsprechende Beschlüsse fassen, die für alle Beteiligten gelten? Insofern können solche Versammlungen doch entsprechende Lösungen finden (lassen) und deren Umsetzung beschließen.

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #7 am: 25.04.2023 16:07 »

Gibt es dafür nicht Eigentümerversammlungen, die zu Modernisierungen entsprechende Beschlüsse fassen, die für alle Beteiligten gelten? Insofern können solche Versammlungen doch entsprechende Lösungen finden (lassen) und deren Umsetzung beschließen.

Das geht im Grunde nur für das Gemeinschaftseigentum. Beim Sondereigentum wie Etagenheizungen nicht. Hier greift ja jetzt der Gesetzgeber ein, als das auch gut funktionierende Gasheizungen getauscht werden müssen:

Die besondere Situation bei Gas-Etagenheizungen wird durch Übergangsregelungen berücksichtigt. In Gebäuden mit Gas-Etagenheizungen müssen die Eigentümer innerhalb von drei Jahren nach dem Austausch der ersten Gas-Etagenheizung entscheiden, ob eine Umstellung auf eine zentrale Heizungsanlage vorgenommen werden soll oder weiterhin dezentral mit Einzelheizungen geheizt wird.

Wenn eine zentrale Heizung auf Basis von 65 Prozent Erneuerbaren eingebaut werden soll, haben die Gebäudeeigentümer dafür weitere zehn Jahre Zeit. Erst nach Fertigstellung der zentralen Heizung müssen alle danach auszutauschenden Heizungsanlagen angeschlossen werden.

Wenn weiterhin dezentral geheizt werden soll, dann müssen spätestens ein Jahr nach Ablauf der Drei-Jahres-Entscheidungsfrist alle neuen Heizungen die Erneuerbaren-Vorgabe einzeln erfüllen. Dezentrale Gasheizungen könnten in diesem Fall mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder andere grüne Gase betrieben werden, aber auch die Installation dezentraler Wärmepumpen sowie Stromdirektheizungen können Optionen sein.


Jetzt beisst sich doch die gesetzliche Ausnahme für 80-jährige mit einem Mehrheitsbeschluss der Versammlung, die es wiederum auch für diese Partei verpflichtend macht, eine Zentralheizung zu installieren...

Und selbst dann ist ja auch unverständlich, dass die eine Gasheizung weiter betrieben werden darf (Haus), die andere aber nicht (Wohnung).


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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #8 am: 25.04.2023 16:11 »
Jetzt beisst sich doch die gesetzliche Ausnahme für 80-jährige mit einem Mehrheitsbeschluss der Versammlung, die es wiederum auch für diese Partei verpflichtend macht, eine Zentralheizung zu installieren...

Das ist korrekt. Solche Mehrheitsbeschlüsse verpflichten viele Leute zu Dingen, zu denen sie ansonsten nicht (gesetzlich) verpflichtet wären. Ein Nachteil von dieser Art Eigentum.

Ansonsten müsste ja eine Etagenheizung irreparapel kaputt gehen und dann hätte man 10 Jahre Zeit, eine zentrale Heizung einbauen zu lassen. Ist doch ein angemessener Zeitraum, wenn man bedenkt, wie alt eine durchschnittliche Heizung ist.

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #9 am: 25.04.2023 16:20 »
Da sehe ich aber noch viel Streitpotential. Bei uns gibt es schlicht im Gemeinschaftseigentum keinen Platz für eine Zentralheizung und auch nicht für eine Wärmepumpe. Meines Wissens ist das Sondereigentum für andere Parteien meist ein Tabu.

Oder alternativ werden neue Etagengasheizungen verschrottet, weil der Dreijahresplan greift, also die Heizung ein Stockwerk niedriger havariert. Wie man es wendet, ich sehe dort keine wirkliche Lösung. Zumal auch die Frage ist, wann das Datum 80 Jahre gilt? Bei Haverie, am Ende des 3-Jahresplan oder des 10-jahresplanes? Da kippen bei uns schnell die Mehrheiten, weil zwei Drittel qua Gesetz von Auflagen befreit sind.

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #10 am: 25.04.2023 16:25 »
Da sehe ich aber noch viel Streitpotential. Bei uns gibt es schlicht im Gemeinschaftseigentum keinen Platz für eine Zentralheizung und auch nicht für eine Wärmepumpe. Meines Wissens ist das Sondereigentum für andere Parteien meist ein Tabu.

Oder alternativ werden neue Etagengasheizungen verschrottet, weil der Dreijahresplan greift, also die Heizung ein Stockwerk niedriger havariert. Wie man es wendet, ich sehe dort keine wirkliche Lösung. Zumal auch die Frage ist, wann das Datum 80 Jahre gilt? Bei Haverie, am Ende des 3-Jahresplan oder des 10-jahresplanes? Da kippen bei uns schnell die Mehrheiten, weil zwei Drittel qua Gesetz von Auflagen befreit sind.

Streitpotential sehe ich da auch, ist halt die Besonderheit bei Bruchteilsgemeinschaften wo andere über Mehrheitsbeschlüsse über mein Geld entscheiden könnten. Insoweit wäre es sinnig, wenn es denn soweit ist, durch Fachleute den Ort für eine solche Installation bzw. Alternativen bestimmen zu lassen. Zumindest Teile einer Wärmepumpe können auch auf dem Dachboden oder dem Dach untergebracht werden.

BAT

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #11 am: 25.04.2023 16:33 »
Wonach werden die Einsparungen eigentlich berechnet? Ist das inklusive CO2-Aufschlag, der seinerzeit eigentlich mindestens 180 € pro Tonne sein musste, aber selbst die Grünen nur mit 80 Tonnen in den Bundestagswahlkampf gegangen sind?

(sie hätten wohl meine Stimme gehabt, wenn sie mindestens 200 € gefordert hätten)

Keeper83

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #12 am: 25.04.2023 16:50 »
Diese Panikmache, Oma in Ihrem Kleinhäuschen muss unter Androhung von Prügelstrafe Übermorgen 60.000 Euro an Robert persönlich überweisen ist sowas von lächerlich.   

Ist zwar OffTopic, aber deine Aussage ist ebenfalls lächerlich.

Für eine Wärmepumpe müssen zunächst erstmal viele Häuser saniert werden. Fenster, Fassade und das Dach.
Erst dann macht eine Wärmepumpe erst Sinn.

Daher wäre es besser gewesen, man hätte der Sanierung von Häusern Priorität gegeben.

Für einen einen kurzfristigen Heizungstausch bei einem Defekt einer Gas- oder Ölheizung eignet sich eine Wärmepumpe einfach nicht, sofern ein Haus gewisse Standards (Fenster, Dämmung und Dach) erfüllt sind.

Und nebenbei, für den Preis einer Wärmepumpe kann ich jede Menge Gas verfeuern, selbst wenn der CO2 weiter steigt und sich dadurch die Preise erhöhen.

Eventuell nochmal ein bischen mit der Technik und Funktionsweise einer Wärmepumpe beschäftigen.

Für eine Wärmepumpe ist weder der aktuelle Standard KFW 40, auch nicht der vorherige Standard KFW 55 noch der Einbau einer Flächenheizung nötig. 

Darüberhinaus werden Häuser in der Regel nach einem Generationswechsel saniert. Und nicht davor. Das wird auch so bleiben.

Das Häuser im Laufe Ihres Bestehens saniert werden und werden müssen ist jetzt auch nicht der allerneuste Schrei.

Ich werde bei meiner Sanierung so gerade mal KFW 100 erreichen und freue mich auf meine Wärmepumpe.

Natürlich ist eine Sanierung keine Voraussetzung für eine Wärmepumpe. Jedoch schafft eine Wärmepumpe nicht eine so hohe Heizleistung, ohne dass Unmengen an Strom benötigt wird. Dies ist die aktuelle Krücke.
In einem alten sanierungsbedürftigen Haus würdest du viel mehr für Strom bezahlen als zuvor für Gas.

Daher sollte man auch vorher sanieren.

https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/waermepumpen-im-altbau-sinnvoll-oder-nicht/

Und natürlich sollte ein Haus bei einem Genrationswechsel saniert werden. Das ist aber nichts neues. Dem Alten Eigentümer 4 Jahre vor Verkauf oder Vererbung eine größere Investition per Gesetz aufzubürden muss natürlich ausgeschlossen werden.

Sorry aber die dem Artikel zu Grunde liegende Studie kann man durchaus als Propaganda bewerten. Als unsaniert werden hier Gebäude bezeichnet die kürzlich neue Fenster und ein isoliertes Dach erhalten haben. Dass das den COP deutlich verbessert, der aber immer noch nur bei etwas über 2 liegt, liegt auf der Hand. Damit ist Gas nach wie vor billiger.

Darüber hinaus wird oft die 3Liter Regel vergessen. Kann ich diese nicht anwenden muss mein Warmwasser auf über 60 (am besten 70) Grad Celsius erhitzt werden, was in Mehrparteien Objekten mit hoher Gleichzeitigkeit beim Warmwasser Verbrauch ein Heizschwert im zweistelligen kW Bereich anschmeißt. Die Stromkosten sind abnormal dadurch.

EE und WP sind die größte Verarsche und keine Basis für eine Industrienation. Ironischerweise ist der einzige sinnvolle Anwendungsfall das Einfamilienhaus, dass die Grünen am Liebsten abschaffen würden ¯⁠\⁠_⁠(⁠ツ⁠)⁠_⁠/⁠¯

Der COP über 2 bezieht sich auf Eiskalte 2 Wochen im Februar.

Selbst der Uraltbau hat noch einen mittleren COP von 3,0.  Bei 2 stelligen Centpreisen für 1 KWH Gas teile ich deine Meinung daher nicht. In Verbindung mit einer PV-Anlage wird es natürlich noch attraktiver.

Bei Überschreiten der 3-Liter Regel gilt eine Zirkulationspflicht, oder?

Wenn EE totale Verarsche sind, machen wir den Laden dann zu wenn wir mit unserem Geophysikalischem Feuerwerk in naher Zukunft fertig sind, oder was sind deine Alternativen?


Organisator

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #13 am: 25.04.2023 16:55 »
Wenn EE totale Verarsche sind, machen wir den Laden dann zu wenn wir mit unserem Geophysikalischem Feuerwerk in naher Zukunft fertig sind, oder was sind deine Alternativen?

Wer erneuerbare Energien an sich in Frage stellt, der führt keine sachliche Diskussion. Insoweit ist da hinsichtlich der Effizienz von Heizungsanlagen (die im übrigen produktspezifisch leicht nachzulesen ist) keine sinnvolle Argumentation zu erwarten.

Ozymandias

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Antw:Heizungsbetrieb ab 2024
« Antwort #14 am: 25.04.2023 18:54 »
Zitat
In Verbindung mit einer PV-Anlage wird es natürlich noch attraktiver.

Habe selber ein Balkonkraftwerk. Wer mit seiner PV-Anlage im Winter seine Wärmepumpe betreiben will, dem wünsche ich viel Spaß.

Bevor es nicht günstigen grünen Strom gibt, macht eine Wendewärme wenig Sinn.
Für günstigen grünen Strom ist Deutschland nicht wirklich geografisch geeignet. Und man darf auch nicht wie früher die Milchmädchenrechnungen ohne Netzkosten machen. Das Stromnetz ist für 24/7 Großkraftwerke gebaut und nicht für Zufalllsstrom. Möchtegern günstiger Strom bringt nichts, wenn für Netze und Speicher die zwei- bis vierfachen Kosten on top kommen.