Darf ich fragen, zu zahltest nur 203 EUR monatlich für deine PKV und PPV?
er hat 2 Kinder, dann müsste er "nur" 30 Prozent versichert sein.
Okay, verstehe, aber warum kostet seine Frau in Elternzeit soviel? In NRW wird der Ehepartner in Elternzeit im Rahmen der Krankenfürsorge aufgenommen, Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %, da finde ich 307 EUR für 30 % PKV sehr viel
Die Ehefrau ist selbst Beamtin. In Hessen wird bis A8 (glaube ich) die KV während der Elternzeit übernommen. Alles was höher besoldet wird, bekommt stattdessen einen Zuschuss zur KV (um die 30 Euro glaube ich).
Bist du dir sicher, dass deine Frau nicht Anspruch auf 70 % Beihilfe haben könnte?
Ich kenne die Regelungen in Hessen nicht.
Meine Frau und ich sind beide Beamte NRW A11. Bei der 1. Elternzeit meiner Frau galt sie als berücksichtigungsfähige Angehörige und wurde in meiner Beihilfe mit aufgenommen. Während der 1. Elternzeit hatte sie somit Anspruch auf 70 % Beihilfe (nennt man in NRW Krankenfürsorge).
Jetzt ist meine Frau mit dem zweiten Kind in Elternzeit. Ich erhalte 70 % Beihilfe, da ich die Familienzuschläge für zwei Kinder erhalte. Meine Frau ist erneut als berücksichtigungsfähige Angehörige bei mir aufgenommen und erhält ebenfalls 70 % Beihilfe, solange sie in Elternzeit ist.
Ich habe mal in die Hessische Beihilfeverordnung nachgeschaut und verstehe diese ähnlich wie die in NRW.
In Elternzeit hat deine Frau keinen Beihilfeanspruch, da sie keine Dienstbezüge erhält (§ 2 Abs. 2 S. 1 HBeihVO).
Nach § 15 Abs. 1 S. 2 HBeihVO beträgt der Bemessungssatz bei berücksichtungsfähigen Angehörigen 70 %.
Berücksichtigungsfähige Angehörige ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HBeihVO der Ehegatte des Beihilfeberechtigten.
Vielleicht ist es tatsächlich so wie von dir beschrieben und ihr habt in Hessen tatsächlich hier eine andere Regelung wie wir in NRW, aber nach meinem Verständnis ist die Hessische Beihilfeverordnung der Regelung in NRW gleich. Frag mal bei deiner Beihilfestelle nach.
PS: die 31 EUR erhält meine Frau zu ihren erhöhten Beihilfesatz auch