Autor Thema: PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025  (Read 109211 times)

Finanzer

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #135 am: 23.10.2024 14:14 »

Darf ich fragen, zu zahltest nur 203 EUR monatlich für deine PKV und PPV?

er hat 2 Kinder, dann müsste er "nur" 30 Prozent versichert sein.

Okay, verstehe, aber warum kostet seine Frau in Elternzeit soviel? In NRW wird der Ehepartner in Elternzeit im Rahmen der Krankenfürsorge aufgenommen, Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %, da finde ich 307 EUR für 30 % PKV sehr viel

Die Ehefrau ist selbst Beamtin. In Hessen wird bis A8 (glaube ich) die KV während der Elternzeit übernommen. Alles was höher besoldet wird, bekommt stattdessen einen Zuschuss zur KV (um die 30 Euro glaube ich).

Imperator

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #136 am: 23.10.2024 14:42 »
Wenn ich das hier alles so lese, frage ich mich, wann ich Post bekomme. Vor allem stößt mir aber neben dem Thema amtsangemessene Alimentation immer mehr auf, dass jedes Land seine Beihilfesätze so regelt, wie es lustig ist und das auch eine direkte Auswirkung hat. Mein Land ist der Ansicht, dass 50 % Beihilfe für mich reichen. Also muss ich mich auch zu 50 % mit den entsprechenden Mehrkosten versichern, die dann natürlich noch härter ins Kontor schlagen, wenn mal prozentual ca. um 30 % angehoben wird.

Mir geht es genauso. Noch habe ich keine Post bekommen. Aber wenn man die Erhöhungen der PKV in Euro ins Verhältnis zur Besoldung setzt, hat die Erhöhung dieselbe Wirkung wie eine Besoldungskürzung von 3-5% (grob überschlagen). Alleine deshalb bräuchten wir unabhängig von der bevorstehen Tarifverhandlungen und der damit verbundenen Übertragung des Ergebnisses auf Beamte, eine genauso hohe Erhöhung. Sprich 3-5% Besoldungserhöhung + Übertragung Tarifergebnis, um überhaupt das jetzige Besoldungsniveau aufrecht zu erhalten. Die amtsangemessene Alimentation ist dann nochmal ein weiteres Thema..
Da das aber sehr wahrscheinlich nicht passieren wird, werden die meisten Beamten zum 01.01.2025 einen erneuten Reallohnverlust erleiden.

shimanu

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #137 am: 23.10.2024 15:05 »

Darf ich fragen, zu zahltest nur 203 EUR monatlich für deine PKV und PPV?

er hat 2 Kinder, dann müsste er "nur" 30 Prozent versichert sein.

Okay, verstehe, aber warum kostet seine Frau in Elternzeit soviel? In NRW wird der Ehepartner in Elternzeit im Rahmen der Krankenfürsorge aufgenommen, Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %, da finde ich 307 EUR für 30 % PKV sehr viel

Die Ehefrau ist selbst Beamtin. In Hessen wird bis A8 (glaube ich) die KV während der Elternzeit übernommen. Alles was höher besoldet wird, bekommt stattdessen einen Zuschuss zur KV (um die 30 Euro glaube ich).

Bist du dir sicher, dass deine Frau nicht Anspruch auf 70 % Beihilfe haben könnte?
Ich kenne die Regelungen in Hessen nicht.

Meine Frau und ich sind beide Beamte NRW A11. Bei der 1. Elternzeit meiner Frau galt sie als berücksichtigungsfähige Angehörige und wurde in meiner Beihilfe mit aufgenommen. Während der 1. Elternzeit hatte sie somit Anspruch auf 70 % Beihilfe (nennt man in NRW Krankenfürsorge).

Jetzt ist meine Frau mit dem zweiten Kind in Elternzeit. Ich erhalte 70 % Beihilfe, da ich die Familienzuschläge für zwei Kinder erhalte. Meine Frau ist erneut als berücksichtigungsfähige Angehörige bei mir aufgenommen und erhält ebenfalls 70 % Beihilfe, solange sie in Elternzeit ist.

Ich habe mal in die Hessische Beihilfeverordnung nachgeschaut und verstehe diese ähnlich wie die in NRW.
In Elternzeit hat deine Frau keinen Beihilfeanspruch, da sie keine Dienstbezüge erhält (§ 2 Abs. 2 S. 1 HBeihVO).
Nach § 15 Abs. 1 S. 2 HBeihVO beträgt der Bemessungssatz bei berücksichtungsfähigen Angehörigen 70 %.
Berücksichtigungsfähige Angehörige ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HBeihVO der Ehegatte des Beihilfeberechtigten.

Vielleicht ist es tatsächlich so wie von dir beschrieben und ihr habt in Hessen tatsächlich hier eine andere Regelung wie wir in NRW, aber nach meinem Verständnis ist die Hessische Beihilfeverordnung der Regelung in NRW gleich. Frag mal bei deiner Beihilfestelle nach.

PS: die 31 EUR erhält meine Frau zu ihren erhöhten Beihilfesatz auch
« Last Edit: 23.10.2024 15:13 von shimanu »

Retels

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« Antwort #138 am: 23.10.2024 16:48 »
aus der Familie, Debeka 50%:
P30+P20 von ca. 252 auf 315 Euro
gesetzl. Beitragszuschlag von 16,50 auf 20,70 Euro
weiblich in einem alten bisex-tarif

wizzard

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« Antwort #139 am: 23.10.2024 17:43 »
Debeka 50%

Alt

P20/30               207€
Beitragszuschlag 14€

Neu

P20/30                288€
Beitragszuschlag   19€

Also 30% mehr ab 2025

BalBund

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« Antwort #140 am: 23.10.2024 19:38 »
Zunächst haben die alten Unisex Tarife ihre Schreiben erhalten. Der generelle Versand der B-Beitragsanpassungen erfolgt ab dem 28.10.

 

AVP

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #141 am: 23.10.2024 22:05 »

Darf ich fragen, zu zahltest nur 203 EUR monatlich für deine PKV und PPV?

er hat 2 Kinder, dann müsste er "nur" 30 Prozent versichert sein.

Okay, verstehe, aber warum kostet seine Frau in Elternzeit soviel? In NRW wird der Ehepartner in Elternzeit im Rahmen der Krankenfürsorge aufgenommen, Beihilfeanspruch ebenfalls 70 %, da finde ich 307 EUR für 30 % PKV sehr viel

Die Ehefrau ist selbst Beamtin. In Hessen wird bis A8 (glaube ich) die KV während der Elternzeit übernommen. Alles was höher besoldet wird, bekommt stattdessen einen Zuschuss zur KV (um die 30 Euro glaube ich).

Bist du dir sicher, dass deine Frau nicht Anspruch auf 70 % Beihilfe haben könnte?
Ich kenne die Regelungen in Hessen nicht.

Meine Frau und ich sind beide Beamte NRW A11. Bei der 1. Elternzeit meiner Frau galt sie als berücksichtigungsfähige Angehörige und wurde in meiner Beihilfe mit aufgenommen. Während der 1. Elternzeit hatte sie somit Anspruch auf 70 % Beihilfe (nennt man in NRW Krankenfürsorge).

Jetzt ist meine Frau mit dem zweiten Kind in Elternzeit. Ich erhalte 70 % Beihilfe, da ich die Familienzuschläge für zwei Kinder erhalte. Meine Frau ist erneut als berücksichtigungsfähige Angehörige bei mir aufgenommen und erhält ebenfalls 70 % Beihilfe, solange sie in Elternzeit ist.

Ich habe mal in die Hessische Beihilfeverordnung nachgeschaut und verstehe diese ähnlich wie die in NRW.
In Elternzeit hat deine Frau keinen Beihilfeanspruch, da sie keine Dienstbezüge erhält (§ 2 Abs. 2 S. 1 HBeihVO).
Nach § 15 Abs. 1 S. 2 HBeihVO beträgt der Bemessungssatz bei berücksichtungsfähigen Angehörigen 70 %.
Berücksichtigungsfähige Angehörige ist nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HBeihVO der Ehegatte des Beihilfeberechtigten.

Vielleicht ist es tatsächlich so wie von dir beschrieben und ihr habt in Hessen tatsächlich hier eine andere Regelung wie wir in NRW, aber nach meinem Verständnis ist die Hessische Beihilfeverordnung der Regelung in NRW gleich. Frag mal bei deiner Beihilfestelle nach.

PS: die 31 EUR erhält meine Frau zu ihren erhöhten Beihilfesatz auch

Also in Niedersachsen gibts in Elternzeit keine 70%. Beim Bund meine ich schon. Wird also bundeslandabhängig sein. In Nds. kann man nur den Partner in die eigene Beihilfe aufnehmen wenn das Jahreseinkommen (oder Vorjahreseinkommen) unter einem gewissen Wert (~20k) liegt.

Kann mir allerdings auch nicht vorstellen dass man in Hessen in der Elternzeit (also ohne Bezüge) gar keinen Anspruch auf Beihilfe hat?!? Denn wenn der Partner kein Beamter wäre müsste man dann ja 100% versichern

In Nds ist es dann auch zusätzlich sowieso so, dass ein eigener Beihilfeanspruch (also 50% auch während der Elternzeit) dieser immer vorgeht. Gleiches scheint in Hessen zu gelten:

§ 4 abs. 3 HBeihVO
 Eine Beihilfeberechtigung aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften schließt die Berücksichtigungsfähigkeit als Angehöriger aus

Edit: die Regelungen in Hessen scheinen identisch mit denen in Nds zu sein.

Der Beihilfeanspruch ergibt sich bei beiden direkt aus dem Beamtengesetz. § 80 Abs. 2 Nummer 1 HBG

Aber Nds ist allgemein ziemlich mies seinen Beamten gegenüber. Hessen hat ja wenigstens eine attraktive Besoldungstabelle (und attraktive Erfahrungsstufen), NRW hohe Kinderzuschläge und Beihilfe für eine Baby Erstaustattung. Gibts in Nds alles nicht. Kinderzuschläge wurden nur für den mD erhöht. Gibt zwar ne niedrigere Jahressonderzahlung aber das Jahresbrutto liegt trotzdem unter den meisten Ländern da die Monatsbeträge so niedrig sind
« Last Edit: 23.10.2024 22:20 von AVP »

shimanu

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Antw:PKV Beitragserhöhungen ab 01.01.2025
« Antwort #142 am: 24.10.2024 06:14 »
Erst einmal geht es ausschließlich um die Fallgestaltung, dass beide Ehegatten Beamte sind und einer sich in Elternzeit ohne Bezüge befindet. Hier scheint wohl, wenn es so stimmt, NRW besonders großzügig zu sein.
Denn § 2 Abs. 1b) BVO NRW regelt die von mir geschilderte Erhöhung des Beihilfesatzes auf 70 % für die Beamtin, die in Elternzeit ist und dessen Ehegatte ebenfalls Beamter ist.

Finanzer

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« Antwort #143 am: 24.10.2024 09:02 »
@shimanu und AVP: Ich habe die hessische Beihilfeverordnung nochmal durchgearbeitet, eine entsprechende Norm gibt es in Hessen nicht. Freut mich für die Kollegen, welche eine solche Regelung haben.

Hätte mich aber auch höllisch geärgert, wenn ich das übersehen hätte, da die Elternzeit bald vorbeigeht.

Der Obelix

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« Antwort #144 am: 25.10.2024 12:39 »
Debeka bei mir +50 € im Bisex Tarif. Dazu für die 3 Kinder jeweils 7 € Steigerung (damit monatlich 71€ mehr von 329 auf 400€).

Hierzu kommen
-50 € Kostensteigerung beim Kita / OGS Essen
-61€ Mehrkosten Versicherungen und Gas und Strom

Insgesamt damit im Vergleich zum Tarifabschluss Dezember 2023 bei den Ländern 182€ monatlich Mehrkosten bei 200€ (Brutto!!!) Lohnerhöhung zum 01.11.2024.

Kann man also wirklich sagen, dass für die Arbeitgeber ein großer Batzen ist und viel bei den Beschäftigten hängen bleibt ( also es bleibt viel hängen auf dem Papier und es ist ein durchlaufender Posten...)

Johnny75

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« Antwort #145 am: 25.10.2024 13:09 »
So, heute dann auch Post:

P30 inkl. Zuschlag von €162,99 auf €219,76, eine Steigerung von fast +35%

Da meine weiteren Tarife unverändert bleiben (Z30, BE/S1, PVB) steigt der Betrag der monatlichen Abbuchung 'nur' um knapp 25% von €229,11 auf €285,88.

WürstchenBrater

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« Antwort #146 am: 26.10.2024 09:19 »
Gehe ich richtig in der Annahme dass ganz grob bisex und unisex eine ähnliche relative Erhöhung erfahren?
Die Gründe Kostensteigerungen und längere Lebenserwartung sollte ja beide nahezu identisch betreffen.

Karsten

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« Antwort #147 am: 26.10.2024 11:21 »
Gehe ich richtig in der Annahme dass ganz grob bisex und unisex eine ähnliche relative Erhöhung erfahren?
Die Gründe Kostensteigerungen und längere Lebenserwartung sollte ja beide nahezu identisch betreffen.

Das wird man sehen, die Unisex-Anpassungen werden erst die Tage versendet. Tendenziell denke ich sehr ähnlich,  ich vermute aber dass die Bisex etwas teurer werden, weil die geschlossene Tarife sind. In den Unisextarifen funktioniert die Mischkalkulation besser, weil nach wie vor junge und gesunde Versicherte hinzukommen.

drbob

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« Antwort #148 am: 26.10.2024 12:02 »
So, auch ich habe eben den Brief der Debeka geöffnet:

Tarif B50 (Beihilfesatz 50 %) von knapp 240 € auf ca. 305 € (ca. 27 Prozent Erhöhung für diesen Baustein)
gesetzl. Beitragszuschlag von ca. 24 € auf nun 30 €.
Die anderen Tarifbausteine bei mir (Wahlleistungen etc.) sind stabil geblieben.

Macht in Summe ca. 70 € und damit 21 Prozent mehr ab 01.01.25.

SeppelMeier

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« Antwort #149 am: 26.10.2024 13:43 »
Die Erhöhung klingt vielleicht erst mal etwas beängstigend und ich dachte, gut, dass ich bei der HUK versichert bin…

Ich hab jetzt aber mal nachgesehen und kann euch beruhigen: ich zahle für die reine PKV bei 70% Beihilfe ca. 190 EUR, und das schon seit Anfang 2024. Das entspricht bei 50% Beihilfe ca. 320 EUR.
Liege also voll auf dem Debeka-Niveau. Die Debeka scheint erst spät bzw. jetzt nachzuziehen und war in 2024 ggf. überdurchschnittlich günstig.

Die Kinder kosten bei mir jeweils zusätzlich 42 EUR und 48 EUR.

Ich rede mir das immer schön durch die 3 Monate Beitragsrückerstattung in den letzten Jahren. Aber man wird älter und dann entfällt dies sicher irgendwann…


Klar ist, bei meinem Brutto (A11) ist PKV und PPV deutlich billiger als GKV und GPV.
Das trifft nur leider nicht für kleinere Dienstgrade und Teilzeit-Kollegen zu. Hier entstehen systembedingte  Ungerechtigkeiten.