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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Admin am 09.04.2025 14:18

Titel: Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Admin am 09.04.2025 14:18
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Admin am 09.04.2025 14:21
wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Fehlermeldungen/Hinweise zu unserer Prognose zu den Besoldungstabellen Bund 2025/2026 unter der Maßgabe inhaltsgleicher Übertragung des Tarifergebnisses TVöD erhalten demnach wir die 0,2 Prozentpunkte Verringerung der Besoldungserhöhung nicht berücksichtigt hätten.

Dies ist kein Fehler sondern eine bewußte Entscheidung basierend auf §14a Abs. 1 BBesG:
"Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen nach Absatz 2 gebildet. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung vermindert."

Die Erhöhungen bei zeit- und wirkungsgleicher Übertragung wären nach dem 31.12.2024 also nach derzeitiger Gesetzeslage keine Verminderung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Imperator am 09.04.2025 15:28
Hallo Admin,

vielen Dank an der Stelle für die gute Vorarbeit.

Bleibt zu hoffen, dass das Ergebnis auch auf uns übertragen wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 09.04.2025 15:33
Der Fehler ist eher von einer wirkungsgleichen Übertragung auszugehen obwohl es dieses mal absolut in den Sternen steht ob dies überhaupt passieren wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Max Bommel am 09.04.2025 16:41
Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Perikles am 09.04.2025 16:50
Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.
Da kommt sicherlich die "hessische Lösung". Übertragung ja, aber nicht rückwirkend, sondern erst in der Zukunft als "Sonderopfer"  >:(
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: GeBeamter am 09.04.2025 17:26
Ich weiß nicht ob es Sinn macht solche Berechnungen anzustellen und damit Hoffnungen zu wecken. Es wird dieses Jahr vermutlich kein separates BesVersAnpG zur Übertragung geben.
Da kommt sicherlich die "hessische Lösung". Übertragung ja, aber nicht rückwirkend, sondern erst in der Zukunft als "Sonderopfer"  >:(

Solange die Nullrunde dann über ein vernünftiges Gesetz zur amtsangemssenen Alimentation wieder kompensiert wird, soll mir das egal sein ;)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Admin am 09.04.2025 18:13
Diese Beispielrechnung hat inzwischen Tradition. Ich hoffe es ist ausreichend ersichtlich, daß es sich lediglich um eine hypothetische Tabelle handelt. Auf der eigentlichen Bundesbeamten-Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ erscheint sie auch erst, wenn geeignete Regierungsmitglieder die Übertragung des Tarifergebnisses verkünden und auch dann nur als "Prognose" bis zur Vekündung des zugehörigen Gesetzes.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: ToniHassla am 09.04.2025 18:32
Diese Beispielrechnung hat inzwischen Tradition. Ich hoffe es ist ausreichend ersichtlich, daß es sich lediglich um eine hypothetische Tabelle handelt. Auf der eigentlichen Bundesbeamten-Seite https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ erscheint sie auch erst, wenn geeignete Regierungsmitglieder die Übertragung des Tarifergebnisses verkünden und auch dann nur als "Prognose" bis zur Vekündung des zugehörigen Gesetzes.

Ja genau, diese Beispielrechnungen gab es in den letzten Tarif-/Besoldungsrunden schon immer. Dass es dabei lediglich um eine Annahme einer Übertragung für die Bundesbeamten geht, sollte denke ich mal klar sein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Badener1 am 10.04.2025 13:19
Ich wäre dafür, dass Bundesbeamte dieselbe Besoldungsangleichung bekommen, wie die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten. 5,4%, Laufzeit 12 Monate! Oder doch wenigsten soviel die "unproduktiven" (sorry) Rentner. 3,74%, Laufzeit 12 Monate! 
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: DerAlimentierte am 16.05.2025 01:06
Wird es nun eine Übertragung der Tarifergebnisse auf die Bundesbeamten geben oder nicht?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: blubb am 16.05.2025 08:36
Und wieso steht nirgends was von der Jahressonderzahlung seitens dbb bei der Übertragung des Ergebnisses? Gibt es dafür Gründe, unsere Jahressonderzahlung wurde ja mal eingefroren und in die normale Besoldung gepackt ???
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Hans1W am 16.05.2025 10:25
Frage an die älteren Semester:
Die Jahressonderzahlung, Weihnachtsgeld oder wie man es auch nennen möchte, wie wurde die früher bestimmt bei den Beamten. War es wie beim TvÖD eine Prozentsatz oder war eins Monatssold?
Denn wenn es stumpf ein Sold war, der durch 12 geteilt wurde auf die restlichen Monate verteilt wurde, dann wird mit jeder prozentualen Erhöhung auch die Sonderzahlung mit erhöht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: neugier am 16.05.2025 13:46
ja da war früher was,,,,

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/sonderzahlung.html
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: kimonbon am 16.05.2025 21:36
Das Weihnachtsgeld wird direkt an die deutsche Rentenversicherung überwiesen hahhahaaaa von allen neuen Beamten jahshssss
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: egal am 26.05.2025 10:18
Hat schon jemand irgendetwas gehört, ob das Tarifergebnis für uns Bundesbeamte übernommen werden soll? Zur Zeit dringt ja garnichts durch!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Julianx1 am 26.05.2025 10:40
Hat schon jemand irgendetwas gehört, ob das Tarifergebnis für uns Bundesbeamte übernommen werden soll? Zur Zeit dringt ja garnichts durch!

Ich tippe mal, dass Du vor September auch nichts hören wirst. Noch gibt's für 2025 ja noch keinen Haushalt. Das wird wohl im Zuge der Haushaltsberatungen mit abgefrühstückt werden. Und spätestens dann weißt du ob sie es einpreisen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: egal am 26.05.2025 12:05
Danke!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Kloppi100 am 24.06.2025 12:59
Mutmaßungen bringen keinem was. Fakt ist, es gibt nichts Neues.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Einigung2023 am 24.06.2025 19:22
Mutmaßungen bringen keinem was. Fakt ist, es gibt nichts Neues.

https://app.filemail.com/d/bhrziqdpqgnurko
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: kimonbon am 25.06.2025 14:34
Ave TikTok!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rudi_Regenbogen am 16.07.2025 08:50
Der Mindestlohn steigt 2026 um 8,42%. Datum steht fest. Das ist sicher und wird pünktlich durchgezogen. (2027 nochmal 5,04%)

Die Abgeordnetendiäten steigen 2025, pünktlich um 5,4%. Ohne Wartezeiten.

Die Angestellten des öD sollen ab 04/2025 3,0% mehr bekommen. Auzahlungsbeginn völlig offen. Die Beamten dürfen hoffen. Ohne irgendetwas gesagt zu bekommen.

Ich finde es nur noch zum ko**** !
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 08:59
Der Mindestlohn steigt 2026 um 8,42%. Datum steht fest. Das ist sicher und wird pünktlich durchgezogen. (2027 nochmal 5,04%)

Die Abgeordnetendiäten steigen 2025, pünktlich um 5,4%. Ohne Wartezeiten.

Die Angestellten des öD sollen ab 04/2025 3,0% mehr bekommen. Auzahlungsbeginn völlig offen. Die Beamten dürfen hoffen. Ohne irgendetwas gesagt zu bekommen.

Ich finde es nur noch zum ko**** !

Ich habe jetzt auch meine Beamtenkarriere aufgegeben, da mit die nachzuzahlenden 100 € im Monat schmerzhaft fehlen und genieße die Aushilfstätigkeit mit Mindestlohn. Da ist die Erhöhung in 6 Monaten sicher!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rudi_Regenbogen am 16.07.2025 10:45
Zitat von: Organisator link=topic=125955.msg413896#msg413896 date=
Zitat von: Rudi_Regenbogen link=topic=125955.msg413891#msg413891 date=
Der Mindestlohn steigt 2026 um 8,42%. Datum steht fest. Das ist sicher und wird pünktlich durchgezogen. (2027 nochmal 5,04%)

Die Abgeordnetendiäten steigen 2025, pünktlich um 5,4%. Ohne Wartezeiten.

Die Angestellten des öD sollen ab 04/2025 3,0% mehr bekommen. Auzahlungsbeginn völlig offen. Die Beamten dürfen hoffen. Ohne irgendetwas gesagt zu bekommen.

Ich finde es nur noch zum ko**** !

Ich habe jetzt auch meine Beamtenkarriere aufgegeben, da mit die nachzuzahlenden 100 € im Monat schmerzhaft fehlen und genieße die Aushilfstätigkeit mit Mindestlohn. Da ist die Erhöhung in 6 Monaten sicher!

Se4lten solchen Unsinn gelesen. Mir geht es darum, dass alle Anderen schnell, bzw pünktlich ihr Geld bekommen. Und wir dürfen nur hoffen IRGENDWANN mal dran zu sein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 16.07.2025 11:26
Se4lten solchen Unsinn gelesen. Mir geht es darum, dass alle Anderen schnell, bzw pünktlich ihr Geld bekommen. Und wir dürfen nur hoffen IRGENDWANN mal dran zu sein.

Schön, dass du meine Analogie verstanden hast ;)

Bei den Besoldungsgrunde der letzten Jahrzehnte war es immer so, dass nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen das Gesetzgebungsverfahren gestartet wird und nach ca. einem Dreivierteljahr abgeschlossen wurde. Also alles wie immer. Und die häufig folgende zweite Erhöhung war immer taggenau.

Dass dann der Beamte nicht sofort 3% mehr bekommt, sondern irgendwann eine Nachzahlung von 10 Monaten x 3% ist also hinlänglich bekannt und dürfte wohl für die Berufswahl nicht ausschlaggebend sein. Von daher ist eine harsche Reaktion darauf nicht wirklich nachvollziehbar.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SeppelMeier am 16.07.2025 19:26
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich hier Beamte informieren, die ernsthaft auf 100 oder 150 EUR mehr im Monat "warten" und schlechte Laune haben... Das wäre schon etwas, sagen wir mal "strange", um es nicht erbärmlich nennen zu müssen. Irgendwann kommt die Kohle doch. Und ab und zu schaut man hier mal längs, ob es ein Datum gibt. Aber doch nicht mit Puls, weil es bis Weihnachten nicht klappt...  ::)

Viele Grüße, genießt die Sommerzeit. Geld ist zum ausgeben da!!!

Und ja, die Erhöhung des Mindestlohns war überfällig. Man muss von einem Vollzeitjob leben können und das ist auch bei 15 EUR / h nicht easy. Hier klagen am meisten A12 +x über zu wenig Gehalt, aber wenn der Mindestlohn für 1500 EUR netto im Monat reicht bei richtiger Arbeit fallen sie vor Neid in Ohnmacht..., nachdem während der Dienstzeit Forumsbeiträge in aller Ruhe gelesen wurden, was der Mindestlohnarbeiter regelmäßig nicht schafft, weil er gut zu tun hat.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: beamtenjeff am 17.07.2025 08:13
Ich glaube manchen ist gar nicht klar, was für eine starke Lobby wir im ÖD und auch die Beamten haben. Ja klar, es gibt das Thema Amtsangemessene Bezahlung, aber ohne entsprechende Gesetzes- und Vertragsgrundlagen, den Gewerkschaften, und dem BVerG würden wir ähnlich doof in die Luft gucken und an unseren Nägeln kauen wie Jutta aus dem 10-Mann Betrieb um die Ecke. Die einzige Hoffnung die Jutta hat, ist der gesetzliche Mindestlohn. Ist doch klar, dass hier besonders schnelles Handeln erforderlich ist, wenn deutlich mehr Arbeitnehmer betroffen sind und die Angreiffbarkeit seitens AG besonders schlimm aus sieht. Und selbst dann, kann es sein, dass Jutta sogar noch rechtlich klagen muss um zu ihrem Recht zu kommen - ganz ohne Rückendeckung von Gewerkschaften oder einem BVerG.

Wo ich allerdings schon immer wieder mit dem Kopf schütteln muss, sind die in Kraftsetzungen der Diäten-Erhöhungen - das geht alles auffällig schnell.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 17.07.2025 08:18
Na dann sind wir ja wieder bei "uns geht es doch noch gut" angekommen. Für diese Schäfchen kann man dem Staat nur gratulieren.

PS: es geht (speziell beim TV-Abschluss) nicht in erster Linie um die paar Krümel mehr, es ist einfach eine Sache der (Achtung) Wertschätzung. Und die ist bei "uns" toter als tot.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 17.07.2025 10:01
Die Versicherungsbranche zahlt 2025 beispielsweise 5,0% mehr. Komisch, da hat Verdi auch verhandelt. Es muss an der großen Wertschätzung liegen, dass unsere Gehälter langsamer steigen als alle anderen. Und dann gibt es immer noch die "uns geht's doch gut" - Fraktion.

Ich für meinen Teil kann gleichzeitig dankbar dafür sein, was ich nach ein paar Beförderungen monatlich bekomme und trotzdem sehen, dass ich geringgeschätzt und verarscht werde.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.tarifabschluss-mit-verdi-versicherer-zahlen-mindestens-8-3-prozent-mehr-gehalt.75d0056c-c926-4ca9-a91e-fedcf82e5b1f.html
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 17.07.2025 10:05
Die Versicherungsbranche zahlt 2025 beispielsweise 5,0% mehr. Komisch, da hat Verdi auch verhandelt. Es muss an der großen Wertschätzung liegen, dass unsere Gehälter langsamer steigen als alle anderen. Und dann gibt es immer noch die "uns geht's doch gut" - Fraktion.

Ich für meinen Teil kann gleichzeitig dankbar dafür sein, was ich nach ein paar Beförderungen monatlich bekomme und trotzdem sehen, dass ich geringgeschätzt und verarscht werde.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.tarifabschluss-mit-verdi-versicherer-zahlen-mindestens-8-3-prozent-mehr-gehalt.75d0056c-c926-4ca9-a91e-fedcf82e5b1f.html

Du findest bestimmt auch eine random Branche, in der geringere Erhöhungen erfolgt sind als bei den Beamten des Bundes. Würde das dann deine gefühlte Wertschätzung erhöhen?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 17.07.2025 10:39
Such du mir doch eine random Branche, in der die Lohnentwicklung schlechter ist als im öffentlichen Dienst. ;)

Wertgeschätzt würde ich mich beispielsweise fühlen, wenn man endlich mal vor Ende des Tarifvertrags anfangen würde zu verhandeln, wenn die Arbeitgeberseite in der ersten Verhandlungsrunde ein Angebot vorlegen würde und wenn man nicht jedes Mal wieder um die wirkungsgleiche Übertragung bangen müsste, weil sich BMI und BMF die Bälle zuschieben.

Mit der Versicherungsbranche habe ich, glaube ich, ein vergleichbares Gewerbe angeführt.

Ich würde mich auch wertgeschätzt fühlen, wenn man sich an die Rechtsprechung des BVerfG halten würde aber das wäre jetzt wohl wirklich zuviel verlangt...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 17.07.2025 10:51
Such du mir doch eine random Branche, in der die Lohnentwicklung schlechter ist als im öffentlichen Dienst. ;)

Wertgeschätzt würde ich mich beispielsweise fühlen, wenn man endlich mal vor Ende des Tarifvertrags anfangen würde zu verhandeln, wenn die Arbeitgeberseite in der ersten Verhandlungsrunde ein Angebot vorlegen würde und wenn man nicht jedes Mal wieder um die wirkungsgleiche Übertragung bangen müsste, weil sich BMI und BMF die Bälle zuschieben.

Mit der Versicherungsbranche habe ich, glaube ich, ein vergleichbares Gewerbe angeführt.

Ich würde mich auch wertgeschätzt fühlen, wenn man sich an die Rechtsprechung des BVerfG halten würde aber das wäre jetzt wohl wirklich zuviel verlangt...

+1

Und es hat auch wahrlich nichts mit Gefühlen zu tun, wenn man nachweislich weiß, dass man seit nunmehr mehr als 5 Jahren hingehalten und verarscht wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2025 11:18
Such du mir doch eine random Branche, in der die Lohnentwicklung schlechter ist als im öffentlichen Dienst. ;)
https://www.wsi.de/de/loehne-und-gehaelter-14576.htm
https://www.destatis.de/DE/Service/Bibliothek/_publikationen-fachserienliste-16.html

https://service.destatis.de/DE/gehaltsvergleich/
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 17.07.2025 18:21
Reisebranche z Bsp. Die Liste lässt sich umfassend um Branchen mit geringer Tarifbindung erweitern. Wir jammern auf hohem Niveau.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: PolareuD am 17.07.2025 18:27
https://service.destatis.de/DE/gehaltsvergleich/

Rofl, der Gehaltsvergleich von Destatis ist ein Witz.  :o
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2025 20:25
Wenn du dir die komplett Daten mal zur Gemüte führst:
Index der durchschnittlichen Bruttoverdienste: Früheres Bundesgebiet / Neue Länder, Jahre, Wirtschaftszweige

https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/62361/table/62361-0027/search/s/QnJ1dHRvc3R1bmRlbnZlcmRpZW5zdGUlMkM=

Dann wirst du feststellen, dass wir bezogen auf nen index Jahr 2007 bei 205 Wirtschaftszweige 50 hatten die besser als der öD (167,7 Steigerung) bis 2024 gestiegen sind.
IndexJahr 2014 also die letzten 10 Jahre sind es schon 54
Und ab 2020 sind es schon 62

Also wir sind auf dem absteigendem Ast.

Aber random ist die Wahrscheinlichkeit das due schlechter laufende Wirtschaftszweige findest höher als den öD

Interessant wird es doch erst beim Vergleich zur Gesamtwirtschaft.
2007-2024
167,7 WZ08-O Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
153,9 WZ08-A-S Gesamtwirtschaft

2020-2024
122,1 öD
118,9 GW

Kann ja mal jeder selber schauen wie in seiner EG oder A oder B oder R Besoldung da der individuelle Anstieg war.
und klar würde ich mich jetzt auch nicht umbedingt mit
WZ08-80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
WZ08-R Kunst, Unterhaltung und Erholung
WZ08-B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

vergleichen wollen  :P
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: PolareuD am 17.07.2025 20:50
Ich erinnere nur an meinen Beitrag zum Korn Ferry Gehaltsreport 2024. In den für mich relevanten Bereichen liegen die Mediangehälter mehr als doppelt so hoch als meine derzeitigen Bezüge sind. Ist also alles aus Sicht einer jeweiligen Perspektive zu betrachten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 17.07.2025 20:58
Also ich sehe in meinem Verwaltungsjob schon Parallelen zum Bergbau. Sehe kaum Tageslicht, beiße immer wieder auf Granit und es gilt, eine Menge wertlosen Schrott aus dem Weg zu schaffen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 17.07.2025 21:08
Persönliche Einzelschicksale innerhalb der Entgelttabelle? So ist das eben.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 17.07.2025 21:38
Ich erinnere nur an meinen Beitrag zum Korn Ferry Gehaltsreport 2024. In den für mich relevanten Bereichen liegen die Mediangehälter mehr als doppelt so hoch als meine derzeitigen Bezüge sind. Ist also alles aus Sicht einer jeweiligen Perspektive zu betrachten.
Absolut korrekt, darum steht es jedem frei sich die Daten bezogen auf seiner Ausbildung, Alter, Geschlecht und Hierarchischen Stellung raus zu suchen und als Vergleichbarkeit seines Individuellem Lebens zu nehmen.

Ich habe mich halt nur an diesem Ausgangspunkt beteiligt:
"Die Versicherungsbranche zahlt 2025 beispielsweise 5,0% mehr. Komisch, da hat Verdi auch verhandelt. Es muss an der großen Wertschätzung liegen, dass unsere Gehälter langsamer steigen als alle anderen. Und dann gibt es immer noch die "uns geht's doch gut" - Fraktion. " "Such du mir doch eine random Branche, in der die Lohnentwicklung schlechter ist als im öffentlichen Dienst."

Und random gesucht findet man mehr Branchen die schlechter dastehen (was mich persönlich überrascht hat).
Aber ich vergleiche mich persönlich nicht random mit irgendwem aus dem produzierendem Gewerbe.
Sondern wäge ab, ob mir mein Gehalt für meine Tätigkeit gefällt.

Ich könnte natürlich erwähnen, dass momentan gewissen Firmen in den USA bei gewissen IT Spezialisten mehrere Mio aufrufen ::)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: NWB am 18.07.2025 07:05
Dann auf zu Meta!
100 Mio Handgeld und 100 Mio Jahresgehalt - da braucht es nun wirklich keine Gehaltsdiskussionen mehr.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 18.07.2025 07:14
Dann auf zu Meta!
100 Mio Handgeld und 100 Mio Jahresgehalt - da braucht es nun wirklich keine Gehaltsdiskussionen mehr.

Den Leuten, die ich so aus der Verwaltungs-IT kenne, würde ich dort wenig Chancen einräumen  ;D
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 18.07.2025 08:24
Such du mir doch eine random Branche, in der die Lohnentwicklung schlechter ist als im öffentlichen Dienst. ;)

Wertgeschätzt würde ich mich beispielsweise fühlen, wenn man endlich mal vor Ende des Tarifvertrags anfangen würde zu verhandeln, wenn die Arbeitgeberseite in der ersten Verhandlungsrunde ein Angebot vorlegen würde und wenn man nicht jedes Mal wieder um die wirkungsgleiche Übertragung bangen müsste, weil sich BMI und BMF die Bälle zuschieben.

Mit der Versicherungsbranche habe ich, glaube ich, ein vergleichbares Gewerbe angeführt.

Ich würde mich auch wertgeschätzt fühlen, wenn man sich an die Rechtsprechung des BVerfG halten würde aber das wäre jetzt wohl wirklich zuviel verlangt...

Beamte erhalten eine amtsangemessene Alimentation, die vom Gesetzgeber festgelegt wir. Angemessen wäre es hier, sich nicht an irgendwelche Verhandlungsergebnisse zu hängen, sondern dafür eigene systemangemessene Kriterien festzulegen.

Versicherung ist da nicht vergleichbar, da diese nicht hoheitlich handelt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 18.07.2025 08:58
Ach du liebe Zeit...

Wir Beamte erhalten ja leider aktuell keine amtsangemessene Alimentation, was du im Nachbarthread nachlesen konntest bevor dort die Hetze gegen eine für das BVerfG vorgeschlagene Richterin repetiert wurde und einige begonnen haben, ihre zunehmenden Radikalisierung zur Schau zu stellen.

Nur deswegen müssen wir uns mit solchen Nebenkriegsschauplätzen wie den Tarifverhandlungen oder der "Besoldungsrunde 2025" befassen. Die Kriterien der amtsangemessenen Alimentation werden außerdem durch das BVerfG festgelegt. Der Gesetzgeber beschließt dann im Nachgang irgendetwas weniger Teures oder auch gar nichts...

Im Übrigen ist es doch Realität, dass oftmals nicht hoheitliche Tätigkeiten von Beamten ausgeführt werden. Für mich ist es auch ein Fehlschluss, daraus, dass nur Beamte hoheitliche Tätigkeiten ausführen dürfen, zu folgern, dass nur solche Stellen mit Beamten besetzt werden sollten. Es geht stattdessen darum, die Funktionsfähigkeit des Staates sicherzustellen.

Ohne dass das jetzt weiter wichtig wäre: Die Versicherungsbranche hat folgende Parallelen zur öffentlichen Verwaltung.
Große Organisationen, ähnliche Tätigkeiten mit hoher Bandbreite an erforderlichem Qualifikationsniveau (Juristen, Mathematiker, Statistiker, Controller, Sachbearbeiter (auch hier geht es um Rechtsanwendung)) und wie die Versicherungsbranche kann auch der Staat einfach die Einnahmenseite verbessern ohne dass mehr verkauft werden muss  ;)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 18.07.2025 11:53
Ohne dass das jetzt weiter wichtig wäre: Die Versicherungsbranche hat folgende Parallelen zur öffentlichen Verwaltung.
Große Organisationen, ähnliche Tätigkeiten mit hoher Bandbreite an erforderlichem Qualifikationsniveau (Juristen, Mathematiker, Statistiker, Controller, Sachbearbeiter (auch hier geht es um Rechtsanwendung)) und wie die Versicherungsbranche kann auch der Staat einfach die Einnahmenseite verbessern ohne dass mehr verkauft werden muss  ;)
Die Bruttolohn Versicherungsbranche
index2014 steht jetzt bei 139,7
öD bei 145,6
index2020 120,5 zu öD 122,1
heißt, sie haben Nachholbedarf?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pacodemias am 18.07.2025 13:29
wie wir/ihr es echt schaffen/t überall vom Thema abzukommen :)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pendler1 am 18.07.2025 15:10
Aus FAZ:

"Und auf einmal ist ein ganz neuer Bundeskanzler zu erleben, einer, der nach einem sanften Wahlkampf und vielen neuen Ausgaben auch Zumutungen für die Leute bereithält – in wohlgesetzten Worten zwar, aber doch eindeutig. „Die Bevölkerung muss wissen, dass für Altersversorgung, Gesundheitsversorgung und Pflegebedürftigkeit auch höhere Anstrengungen von uns allen unternommen werden müssen“, ließ er wissen. „Da steht uns eine große gesellschaftspolitische Kraftanstrengung bevor.“ "

Geht uns Beamte natürlich nix an? Oder täusche ich mich da?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Eukaryot am 18.07.2025 16:13
vbob Mitgliederinfo
Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag abgeschlossen –
Zahlbarmachung kann eingeleitet werden
18.07.2025
Am 14.07.2025 sind die Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag vom 06.04.2025
abgeschlossen worden. Damit braucht es lediglich noch die Unterschriften unter die diversen
Tarifverträge durch die Tarifvertragsparteien und die Zahlbarmachung für die
Tarifbeschäftigten des Bundes kann eingeleitet werden. Augenblicklich gehen wir davon aus,
dass dies mit dem Entgelt für den Monat September geschehen kann.
Anbei finden Sie das Rundschreiben des BMI an die obersten Bundesbehörden mit den
Entgelttabellen unter Berücksichtigung des erzielten Ergebnisses. Das Rundschreiben finden
Sie ebenfalls auf der Homepage des BMI unter folgendem Link:
BMI - Rundschreiben - KORREKTUR: Neuregelung der Entgelte für Tarifbeschäftigte,
Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten des Bundes ab 1. April 2025
sowie ab 1. Mai 2026
Jetzt gilt es, die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamtinnen und -beamten
mit dem BMI zu verhandeln und das Ganze möglichst zeitnah. Die Gespräche dazu werden
schnellstmöglich aufgenommen. Wir bleiben für Sie am Ball!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 18.07.2025 18:11
Wäre ich die Bundesregierung würde ich den Abschluss einfach nicht auf Beamte übertragen und das sage ich als jemand der dann selber davon betroffen ist.
Aber die Bundesregierung spart Geld, die Beamten dürfen nicht streiken und die Zahl der Beamten die deswegen um Entlassung bitten werden ist sicherlich deutlich unter 1%.
Im Endeffekt würde alles genau so weiter laufen wie jetzt und bei der amtsangemessene Allimentation macht die Regierung ja seit Jahren quasi genau das Gleiche.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SGLBund am 18.07.2025 21:20
Entlassen würde ich mich nicht lassen, aber ich würde die Arbeitsleistung massiv an die Wertschätzung anpassen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BalBund am 18.07.2025 23:15
vbob Mitgliederinfo
[...]Am 14.07.2025 sind die Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag vom 06.04.2025
abgeschlossen worden. Damit braucht es lediglich noch die Unterschriften unter die diversen
Tarifverträge durch die Tarifvertragsparteien und die Zahlbarmachung für die
Tarifbeschäftigten des Bundes kann eingeleitet werden. Augenblicklich gehen wir davon aus,
dass dies mit dem Entgelt für den Monat September geschehen kann.


Dazu nur zwei Hinweise:

1.) Unterschriftsfrist ist, wie von mir bereits früher dargestellt, der 28.07.2025

2.) Ich nehme Wetten entgegen, dass vor allem PVSplus wieder nicht rechtzeitig fertig wird und deswegen die Auszahlung erst im Oktober erfolgt. Momentan sind in Mühlheim Sommerferien und das noch bis 27.08.

Das die notwendigen Anpassungen allein von der Ferienmannschaft programmiert und dann vor dem Zahllauf am 10.09. durch die Behörden abgenommen werden halte ich für eine mutige Einschätzung der Gewerkschaft.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Admin am 18.07.2025 23:35
2.) Ich nehme Wetten entgegen, dass vor allem PVSplus wieder nicht rechtzeitig fertig wird und deswegen die Auszahlung erst im Oktober erfolgt. Momentan sind in Mühlheim Sommerferien und das noch bis 27.08.

Das die notwendigen Anpassungen allein von der Ferienmannschaft programmiert und dann vor dem Zahllauf am 10.09. durch die Behörden abgenommen werden halte ich für eine mutige Einschätzung der Gewerkschaft.

KPVS schrieb gestern: "Nach derzeitigem Stand ist es geplant, die Entgeltanpassungen für die Tarifbeschäftigten mit der Abrechnung September 2025 zahlbar zu machen, sofern die entsprechenden Regelungen/Durchführungshinweise/Tabellen bereits vorliegen."
Das wäre für die von dieser Einrichtung verwalteten Kollegen also erst Ende September!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: LehrerBW am 19.07.2025 00:54
Wie wird denn die Erhöhung der Jahressonderzahlung reingerechnet?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 19.07.2025 08:00
Wie wird denn die Erhöhung der Jahressonderzahlung reingerechnet?

Wie kommst du darauf das diese überhaupt rein gerechnet wird ?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BalBund am 19.07.2025 09:49
KPVS schrieb gestern: "Nach derzeitigem Stand ist es geplant, die Entgeltanpassungen für die Tarifbeschäftigten mit der Abrechnung September 2025 zahlbar zu machen, sofern die entsprechenden Regelungen/Durchführungshinweise/Tabellen bereits vorliegen."
Das wäre für die von dieser Einrichtung verwalteten Kollegen also erst Ende September!


Würde mich für die betroffenen Kollegen freuen, unnötiges Warten macht keinen Spaß. Alleine, die Programmierer sitzen halt in NRW und dort sind Sommerferien ;-)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: LehrerBW am 19.07.2025 13:14
Wie wird denn die Erhöhung der Jahressonderzahlung reingerechnet?

Wie kommst du darauf das diese überhaupt rein gerechnet wird ?

Ja, dann wird sie nicht reingerechnet. Aber gibt es irgendwo eine Aussage dazu wie dieser Punkt bei den Beamten übernommen werden soll…auch wenn er nicht übernommen werden sollte.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 19.07.2025 17:03
Wie wird denn die Erhöhung der Jahressonderzahlung reingerechnet?

Wie kommst du darauf das diese überhaupt rein gerechnet wird ?

Ja, dann wird sie nicht reingerechnet. Aber gibt es irgendwo eine Aussage dazu wie dieser Punkt bei den Beamten übernommen werden soll…auch wenn er nicht übernommen werden sollte.

Es gibt überhaupt keine Aussage ob überhaupt irgendwas von dem Tarifabschluss auf Beamte übertragen wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: TheBr4in am 19.07.2025 17:16
Wie wird denn die Erhöhung der Jahressonderzahlung reingerechnet?

Wie kommst du darauf das diese überhaupt rein gerechnet wird ?

Ja, dann wird sie nicht reingerechnet. Aber gibt es irgendwo eine Aussage dazu wie dieser Punkt bei den Beamten übernommen werden soll…auch wenn er nicht übernommen werden sollte.

Es gibt überhaupt keine Aussage ob überhaupt irgendwas von dem Tarifabschluss auf Beamte übertragen wird.

Das stimmt doch so gar nicht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 19.07.2025 17:19
Doch, meines Erachtens stimmt das leider. Dobrindt hat gesagt, die Übertragung sei richtig und wichtig. Subtext: Leider ist kein Geld dafür da. Deshalb müssen wir schauen, dass wir die Kosten senken. 🖕

Wenn man solche Unklarheiten vermeiden will sagt man einfach "Selbstverständlich übertragen wir das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich."
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 19.07.2025 17:34
Zitat
Für die DPolG ist klar, dass die Besoldungsanpassung und die Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation getrennt voneinander jetzt zügig umgesetzt werden müssen. Minister Dobrindt sagte eine beschleunigte Prüfung zu. Ein Gespräch mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wird in Kürze stattfinden.
(https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-spitze-im-gespraech-mit-bundesinnenminister-alexander-dobrindt/ (https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-spitze-im-gespraech-mit-bundesinnenminister-alexander-dobrindt/))

Stimmt schon, auch eine "beschleunigte Prüfung" kann unter Umständen zu einem unschönen Ergebnis kommen..
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Bastel am 19.07.2025 17:56
Bitte nicht so gierig. Der Staat muss sparen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: TheBr4in am 20.07.2025 02:53
Und das hier zählt nicht, weil?

"Gehlen weiter: Ich bin Bundesinnenminister Dobrindt dankbar für seine erklärte Bereitschaft der zeitnahen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Versorgungsempfänger."

https://www.vbob.de/aktuelles/news/endlich-mal-machen/

Es gibt also sehr wohl Aussagen hierzu.

Fraglich bleibt wann und wie, also ob zeit- und wirkungsgleich. Nach der Aussage würde ich aber ein "gar nicht" ausschließen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 20.07.2025 08:37
Selbst wenn wir unterstellten, dass es die Zusage gibt - wenn die Übertragung des Tarifergebnisses und die Parodie einer amtsangemessenen Alimentation gemeinsam mit einem Gesetz kommen verzögert sich beides immer weiter.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 20.07.2025 09:09
Selbst wenn wir unterstellten, dass es die Zusage gibt - wenn die Übertragung des Tarifergebnisses und die Parodie einer amtsangemessenen Alimentation gemeinsam mit einem Gesetz kommen verzögert sich beides immer weiter.

Kommt dann zusammen mit der Absenkung der Wochenarbeitszeit.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 21.07.2025 07:13
Und das hier zählt nicht, weil?

"Gehlen weiter: Ich bin Bundesinnenminister Dobrindt dankbar für seine erklärte Bereitschaft der zeitnahen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Versorgungsempfänger."

https://www.vbob.de/aktuelles/news/endlich-mal-machen/

Es gibt also sehr wohl Aussagen hierzu.

Fraglich bleibt wann und wie, also ob zeit- und wirkungsgleich. Nach der Aussage würde ich aber ein "gar nicht" ausschließen.

Wurde diese Aussage wirklich so von Dobrindt getroffen?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 21.07.2025 07:15
Selbst wenn wir unterstellten, dass es die Zusage gibt - wenn die Übertragung des Tarifergebnisses und die Parodie einer amtsangemessenen Alimentation gemeinsam mit einem Gesetz kommen verzögert sich beides immer weiter.

Kommt dann zusammen mit der Absenkung der Wochenarbeitszeit.
Also dann wenn Schalke deutscher Meister wird 😂
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Wasserkopp am 21.07.2025 07:43
Klingt weniger nach einem Versprechen. Ich halte das mehr für eine typische Aussage im Sinne von "haben wir vor, außer es gäbe Hürden (wie z.B. fehlendes Geld)"
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Badener1 am 06.08.2025 07:26
Ein bischen tut sich was.

https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-im-sommer-die-lage-zur-tvoed-auszahlung-besoldung-digitalisierung/

Wenn ich das richtig interpretiere ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass die Bundesbeamten dieses Jahr so etwas wie ein Weihnachtsgeld bekommen. Nämlich die Nachzahlung der Besoldungserhöhung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Warzenharry am 06.08.2025 08:03
Darf ich fragen aus welcher Textpassage du das rausliest? Für mich steht da, dass es für Beamte weiterhin ein "Warten" wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Badener1 am 06.08.2025 08:43
Also ein bischen Ironie liegt schon in meiner Interpretation. Wenn die Übertragung des Tarifergebnisses im Herbst einen normalen Verlauf nimmt, ist es wahrscheinlich, dass der Minister die Auszahlung so schnell wie möglich anordnet. Ganz ausgeschlossen ist deshalb eine Zahlung unter Vorbehalt mit den Dezembergehalt nicht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Warzenharry am 06.08.2025 09:44
Jedoch nicht für Beamte. Dazu müsste der Bundestag die Anpassung der Besoldungstabellen erst durchwinken. Das wird mit hinreichender Warscheinlichkeit nicht mehr in diesem Jahr geschehen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 06.08.2025 11:22
Früher wurden ja solche Zahlungen auch schon mal unter Vorbehalt ausgezahlt obwohl die Besoldungstabelle noch nicht aktualisiert wurde aber ich rechne auch nicht mit einer Umsetzung und Nachzahlung in 2025.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: TheWookie am 06.08.2025 11:31

Wie schon im anderen Thread zur AA beschrieben:
Die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 soll auch für die Bundesbeamten&co kommen, allerdings nicht mehr dieses Jahr, da man zeitgleich die AA umsetzen will.

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Finanzer am 06.08.2025 13:36

Wie schon im anderen Thread zur AA beschrieben:
Die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 soll auch für die Bundesbeamten&co kommen, allerdings nicht mehr dieses Jahr, da man zeitgleich die AA umsetzen will.

Sprich die dringend geboten Besoldungerhöhung durch den Tarifabschluss wird verschleppt, um auf eine sowieso nicht sachgemäße Lösung der AA-Problematik zu warten.
Klasse.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: NWB am 06.08.2025 13:56
Wenn schon falsch, dann richtig falsch
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 06.08.2025 17:16

Wie schon im anderen Thread zur AA beschrieben:
Die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 soll auch für die Bundesbeamten&co kommen, allerdings nicht mehr dieses Jahr, da man zeitgleich die AA umsetzen will.

Ich finde diese Aussage macht keinen Sinn.
Also entweder wir die Umsetzung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte umgesetzt ODER es kommt eine AA.
Wenn eine AA kommt, was natürlich nicht passieren wird bräuchte es nämlich diese Umsetzung des Tarifabschlusses nicht mehr.
Aber wie ich schon mal erwähnt habe kommt dieses Jahr keine AA, es kommt nächstes Jahr keine AA und auch in 5 Jahren werden wir KEINE dem Gesetz entsprechende AA haben und wer mit anderem rechnet lebt halt leider hinter Mond.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 06.08.2025 17:34

Wie schon im anderen Thread zur AA beschrieben:
Die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 soll auch für die Bundesbeamten&co kommen, allerdings nicht mehr dieses Jahr, da man zeitgleich die AA umsetzen will.

Ich finde diese Aussage macht keinen Sinn.
Also entweder wir die Umsetzung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte umgesetzt ODER es kommt eine AA.
Wenn eine AA kommt, was natürlich nicht passieren wird bräuchte es nämlich diese Umsetzung des Tarifabschlusses nicht mehr.
Aber wie ich schon mal erwähnt habe kommt dieses Jahr keine AA, es kommt nächstes Jahr keine AA und auch in 5 Jahren werden wir KEINE dem Gesetz entsprechende AA haben und wer mit anderem rechnet lebt halt leider hinter Mond.

Amtsangemessen wäre ja theoretisch das Mindestmaß. Wenn man es ernst nehmen würde, könnte man da natürlich Abschlüsse die darüber hinaus gehen oben darauf rechnen.

Dass das nicht passieren wird, ist klar...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Alexander79 am 06.08.2025 18:30
Ich finde diese Aussage macht keinen Sinn.
Also entweder wir die Umsetzung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte umgesetzt ODER es kommt eine AA.
Wenn eine AA kommt, was natürlich nicht passieren wird bräuchte es nämlich diese Umsetzung des Tarifabschlusses nicht mehr.
Warum macht das keinen Sinn?
Die AA impliziert auch eine Fortentwicklung der Besoldung an den Tarifergebnissen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: wizzard am 06.08.2025 19:01
Erst AA und den Tarifabschluss dann obendrauf :D
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 06.08.2025 19:25
Ich finde diese Aussage macht keinen Sinn.
Also entweder wir die Umsetzung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte umgesetzt ODER es kommt eine AA.
Wenn eine AA kommt, was natürlich nicht passieren wird bräuchte es nämlich diese Umsetzung des Tarifabschlusses nicht mehr.
Warum macht das keinen Sinn?
Die AA impliziert auch eine Fortentwicklung der Besoldung an den Tarifergebnissen.
Ich bin jetzt zugegebenermaßen nicht ganz so tief in dem Thema drin aber richtet sich die AA nicht nach dem Beispiel der Bürgergeldfamilie und dem daraus folgend Mindestabstand zu dieser Familie ?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 06.08.2025 19:27

Wie schon im anderen Thread zur AA beschrieben:
Die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 soll auch für die Bundesbeamten&co kommen, allerdings nicht mehr dieses Jahr, da man zeitgleich die AA umsetzen will.

Ich finde diese Aussage macht keinen Sinn.
Also entweder wir die Umsetzung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte umgesetzt ODER es kommt eine AA.
Wenn eine AA kommt, was natürlich nicht passieren wird bräuchte es nämlich diese Umsetzung des Tarifabschlusses nicht mehr.
Aber wie ich schon mal erwähnt habe kommt dieses Jahr keine AA, es kommt nächstes Jahr keine AA und auch in 5 Jahren werden wir KEINE dem Gesetz entsprechende AA haben und wer mit anderem rechnet lebt halt leider hinter Mond.

Amtsangemessen wäre ja theoretisch das Mindestmaß. Wenn man es ernst nehmen würde, könnte man da natürlich Abschlüsse die darüber hinaus gehen oben darauf rechnen.

Dass das nicht passieren wird, ist klar...

Ach so du glaubst also das die Regierung und quasi höher Dienstbezüge zugesteht als sie gesetzlich verpflichtet sind?
Das ist sicherlich ironisch gemeint oder ?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Alexander79 am 06.08.2025 19:35
Ich bin jetzt zugegebenermaßen nicht ganz so tief in dem Thema drin aber richtet sich die AA nicht nach dem Beispiel der Bürgergeldfamilie und dem daraus folgend Mindestabstand zu dieser Familie ?
Nein, die Amtsangemesse Alimentation ist das du soviel Geld bekommen müsstest das du ein an dein Amt angemessenes Leben führen kannst.
Erstmal nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das BVerfG hat dann eine handvoll Prüfparamenter benannt, woran man erkennen kann ob die Alimentation angemssen ist und als absoluten Mindestbetrag festgelegt das ein Beamter in der niedrigsten Besoldungsgruppe mindestens 15% mehr haben muss, als eine vergleiche Familie die Grundsicherung erhält.

Aber auch wenn der Beamte 20% mehr hat und sich die Gehaltsentwicklung von der Lohnentwicklung abkoppelt, kann das ein Zeichen für eine verfassungswidrige Unteralimentation sein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 06.08.2025 19:59

Wie schon im anderen Thread zur AA beschrieben:
Die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 soll auch für die Bundesbeamten&co kommen, allerdings nicht mehr dieses Jahr, da man zeitgleich die AA umsetzen will.

Ich finde diese Aussage macht keinen Sinn.
Also entweder wir die Umsetzung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte umgesetzt ODER es kommt eine AA.
Wenn eine AA kommt, was natürlich nicht passieren wird bräuchte es nämlich diese Umsetzung des Tarifabschlusses nicht mehr.
Aber wie ich schon mal erwähnt habe kommt dieses Jahr keine AA, es kommt nächstes Jahr keine AA und auch in 5 Jahren werden wir KEINE dem Gesetz entsprechende AA haben und wer mit anderem rechnet lebt halt leider hinter Mond.

Amtsangemessen wäre ja theoretisch das Mindestmaß. Wenn man es ernst nehmen würde, könnte man da natürlich Abschlüsse die darüber hinaus gehen oben darauf rechnen.

Dass das nicht passieren wird, ist klar...

Ach so du glaubst also das die Regierung und quasi höher Dienstbezüge zugesteht als sie gesetzlich verpflichtet sind?
Das ist sicherlich ironisch gemeint oder ?

Hast du den letzten Satz gelesen?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 10.08.2025 09:22
Mit welchem Langmut hier eine Nichtzahlung der tariflich erkämpften Besoldungserhöhungen hingenommen wird erschreckt mich.Offensichtlich ist dieser Staat so Pleite das er nicht einmal sein eigenes Personal angemessen bezahlen kann.Da aber offensichtlich für viele andere Dinge das Geld mit vollen Händen verteilt wird gibt es meines Erachtens nur eines was man tun kann um dieses verhalten entprechend zu "würdigen".
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 10.08.2025 10:19
Sofern das zutrifft liegt es m.E. zu einem guten Teil an der Altersstruktur im öffentlichen Dienst. Viele Boomer, die nicht viel zum Leben brauchen und viele Junge, die bereits bei Eintritt wussten, dass sie nichts verdienen.

Ich nehme jedenfalls nichts mit Langmut hin sondern ärgere mich in einem zunehmend ungesunden Maß. Der richtige Weg ist das aber sicher auch nicht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 10.08.2025 11:30
ich finde es eine Unverschämtheit da das Beamtenrecht keine Einbahnstraße ist und der Dienstherr auch Verpflichtungen hat. Die letzten Tarifabschlüsse waren an Lächerlichkeit schon kaum zu überbieten inclusive der langen Laufzeit. In der Zwischenzeit gab es teilweise Inflation von bis zu 7% und da rede ich noch nicht einmal von der tatsächlichen Inflation. Die sieht jeder wenn er einkaufen geht. Beamte werden weiterhin 41 Stunden eingesetzt und die Krankenversicherung wurde bei vielen ebenfalls um mindestens 50 EUR im Monat teurer. Das ganze Tarifergebnis ist an sich schon lächerlich und jetzt werden selbst diese Minimalergebnisse nicht einmal zügig umgesetzt und alles was an Gründen dafür genannt werden sind vorgeschobene Gründe ,denn es ging ja sonst auch zumindest relativ zeitnah. Das sich weder Verdi noch Beamtenbund tatsächlich für ihre Mitglieder interessieren sieht man am aktuellen Verhalten und lautem Schweigen. Da sollte schonmal jeder austreten und überlegen was er für persönliche Konsequenzen aus diesem Arbeitgeberverhalten zieht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: PolareuD am 10.08.2025 13:36
Der Jurist Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis hat ja zurecht in einem Beitrag in der DRiZ die Frage gestellt: Haben die Dienstherren der Beamtenschaft einseitig das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis aufgekündigt. Im angesicht des Gebarens zur Amtsangemessenen Alimentation kann man diese aufgeworfene Frage nur mit „JA“ beantworten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pendler1 am 10.08.2025 14:47
@pawel hat absolut recht. Guter Beitrag von ihm. Der Dienstherr hat sich anscheinend von seinen Beamten verabschiedet. Und die Verbände ... da sage ich lieber nichts dazu.

Aber viele Beamte interessieren sich anscheinend nicht für die dienstrechtlichen Probleme - und die hoffnungsvollen jungen Anwärter anscheinend auch nicht.

Da ich schon lange in Pension bin, kann ich leider nicht machen was vonnöten wäre....

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SGLBund am 12.08.2025 00:20
Mit welchem Langmut hier eine Nichtzahlung der tariflich erkämpften Besoldungserhöhungen hingenommen wird erschreckt mich.Offensichtlich ist dieser Staat so Pleite das er nicht einmal sein eigenes Personal angemessen bezahlen kann.Da aber offensichtlich für viele andere Dinge das Geld mit vollen Händen verteilt wird gibt es meines Erachtens nur eines was man tun kann um dieses verhalten entprechend zu "würdigen".

Dienst nach Vorschrift, die Mehrstunde pro Woche wird mit Krankheitstagen ausgeglichen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Dunkelbunter am 12.08.2025 08:11
Der Jurist Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis hat ja zurecht in einem Beitrag in der DRiZ die Frage gestellt: Haben die Dienstherren der Beamtenschaft einseitig das gegenseitige Dienst- und Treueverhältnis aufgekündigt. Im angesicht des Gebarens zur Amtsangemessenen Alimentation kann man diese aufgeworfene Frage nur mit „JA“ beantworten.

Nicht nur in der Hinsicht, sondern auch im Bezug auf die 41h Woche wurde und deren Rücknahme.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: andreb am 12.08.2025 11:38
Und ein effektiver Rechtsschutz wird einem im Wesentlichen auch verwehrt. Mit dem (vermutlich) politisch motivierten Rundschreiben des BMI hinsichtlich der Verfahrensweise mit den Widersprüchen hat man anscheinend die richtigen Weichen gestellt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Boller1957 am 22.08.2025 12:00
Laut dem Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr existiert ein Rundschreiben BMI vom 21.08.25 das mit den Dezemberbezügen ein Abschlag von 3% vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen gezahlt wird.

Kennt jemand dieses Rundschreiben?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 22.08.2025 13:43
Laut dem Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr existiert ein Rundschreiben BMI vom 21.08.25 das mit den Dezemberbezügen ein Abschlag von 3% vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen gezahlt wird.

Kennt jemand dieses Rundschreiben?

Kann ich mir nur sehr schwer vorstellen !!

Auf der Homepage vom VBB steht dies allerdings auch aber das heißt ja nichts.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: wizzard am 22.08.2025 16:56
Laut dem Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr existiert ein Rundschreiben BMI vom 21.08.25 das mit den Dezemberbezügen ein Abschlag von 3% vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen gezahlt wird.

Kennt jemand dieses Rundschreiben?

3% Abschlag von welcher Bezugsgröße
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BalBund am 22.08.2025 20:46

3% Abschlag von welcher Bezugsgröße

Anhebung der Tabellen um 3%, also egal ob A4/5 oder A9/3 oder A15/8, jeder bekommt pauschal erstmal 3% mehr und das verbunden mit einer kleinen Nachzahlung für April bis November.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: MrFen am 22.08.2025 21:56
Moin in die Runde!
Hier mal die Meldung auf der Seite des DBwV:
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/dbwv-kurz-vor-dem-durchbruch-erste-abschlaege-angekuendigt

Interessant, dass man davon auszugehen scheint, dass im Mai 2026 immernoch mit Abschlägen gearbeitet werden muss.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: kimonbon am 22.08.2025 22:03
Süß. Und was ist mit den 2% zusätzlich, zu den 3% aus den Tarif Verhandlungen, das hier im Forum auch schon diskutiert wurde?
2% zusätzlich für die aA und zwar für alle
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: wizzard am 23.08.2025 09:16

3% Abschlag von welcher Bezugsgröße

Anhebung der Tabellen um 3%, also egal ob A4/5 oder A9/3 oder A15/8, jeder bekommt pauschal erstmal 3% mehr und das verbunden mit einer kleinen Nachzahlung für April bis November.

Ich verstehe nur nicht, wieso man plötzlich mit Abschlägen arbeitet. Früher wurde die Erhöhung unter Vorbehalt ausgezahlt. Abschläge bedeuten ja, man weiß überhaupt noch nicht, wie die Erhöhung schlussendlich ausfallen wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 23.08.2025 11:56
Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. - VBB
Gestern um 10:54
 ·
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat mit Rundschreiben vom 21. August 2025 bekanntgegeben, dass Besoldungs- und Versorgungsberechtigte des Bundes ab Dezember 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 % erhalten.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026.
Das Bundeskanzleramt sowie der Bundesminister der Finanzen haben dem Vorhaben zugestimmt. Mit dieser Maßnahme wird ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten des Bundes gesetzt und eine zeitnahe finanzielle Entlastung ermöglicht.
Die endgültige gesetzliche Umsetzung des Tarifergebnisses bleibt davon unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Hier geht es weiter: https://www.dbb.de/.../beamtenpolitik-dbb-macht-weiter...

Sie verhöhnen uns öffentlich.Nach 8 Monaten überfälliger Besoldungserhöhung reden die allen Ernstes von"Wertschätzung und zeitnah"  Für mich ist das eine bodenlose Frechheit und ich werde diese "Wertschätzung" entsprechend honorieren
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 23.08.2025 12:01
Süß. Und was ist mit den 2% zusätzlich, zu den 3% aus den Tarif Verhandlungen, das hier im Forum auch schon diskutiert wurde?
2% zusätzlich für die aA und zwar für alle

Ich habe nichts davon gehört weiß nur das dieses Land so Pleite ist wie man nur Pleite sein kann.Nicht einmal Geld für die eigenen Beschäftigten die auch noch verhöhnt werden. (siehe Schreiben vom 21.08.)Weitere 2% zu dem Tarifvergebnis halte ich deshalb für reine Träumerei-
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 23.08.2025 12:21
Weitere 2% zu dem Tarifvergebnis halte ich deshalb für reine Träumerei.

Achja? Warum lief es dann in Hessen genau so? Dieses Land ist alles andere als Pleite. Aber wir und Europa in Gänze sind auf dem absteigenden Ast. Deshalb nehmen Verteilungskämpfe zu. Als Beamter sollte man genauso hart kämpfen wie andere Interessengruppen auch.

Aber es ist schon schlimm, dass eine Erhöhung mit der man nichtmal in die Nähe der amtsangemessenen Alimentation kommt, schon "Träumerei" ist.

Kann man nur so bezeichnen wenn man entweder keine Ahnung vom Thema hat oder genug Ahnung hat um zu wissen mit welchen Mitteln sich der Bund weigert, die Rechtsprechung umzusetzen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 23.08.2025 14:07
Weitere 2% zu dem Tarifvergebnis halte ich deshalb für reine Träumerei.

Achja? Warum lief es dann in Hessen genau so? Dieses Land ist alles andere als Pleite. Aber wir und Europa in Gänze sind auf dem absteigenden Ast. Deshalb nehmen Verteilungskämpfe zu. Als Beamter sollte man genauso hart kämpfen wie andere Interessengruppen auch.

Aber es ist schon schlimm, dass eine Erhöhung mit der man nichtmal in die Nähe der amtsangemessenen Alimentation kommt, schon "Träumerei" ist.

Kann man nur so bezeichnen wenn man entweder keine Ahnung vom Thema hat oder genug Ahnung hat um zu wissen mit welchen Mitteln sich der Bund weigert, die Rechtsprechung umzusetzen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 23.08.2025 14:17
Keine ahnung.Wie lief es denn in Hessen.
Da haben die einfach mal so 2% mehr gezahlt als verhandelt wurden?

Es geht nicht darum anzuzweifeln das selbst 3+2 % gerade mal in die Nähe einer gewissen "Wertschätzung " kommen würden sondern darum eine Erhöhung die schon seit April zusteht und schon nach 8 Monaten herausschieben "großzügig" als Abschlag gewährt werden soll noch um irgendetwas was in keinem Verhandlungsergebnis steht erhöht werden soll. Es sei dir ja erlaubt davon zu träumen ich rate aber in der Realität anzukommen und diese Verhalten als das zu bezeichnen was es ist. Eine Schande gegenüber seinen Soldaten,Feuerwehrleuten, Bundespolizisten oder allen anderen die genauso wie jeder andere die ständigen Teuerungen irgendwie finanzieren müßen,ihr Häuschen abzahlen oder den Vermieter auch nicht auf Dezember vertrösten können, wenn der die nächste Mieterhöhung zustellt.
So eine Reaktion würde ich ebenfalls von DBB und Verdi erwarten und dann nicht noch als Gipfel der Frechheit von Wertschätzung und zeitnah zu palavern.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 23.08.2025 16:50
Kannste hier nachlesen. https://vdl-hessen.info/heini-schmitt-ueber-die-alimentation-in-hessen-ein-gastbeitrag/

Hessen hat von 2022 bis 2024 die Besoldung durch Tarifanhebungsübertragung und weitere Maßnahmen um rd. 10% angehoben. Natürlich wurde trotzdem keine amtsangemessene Alimentation erreicht. Aber eine Anpassung der Grundgehälter ist eben eine Maßnahme, die das Problem der verfassungswidrigen Alimentation wenigstens angeht, statt nur Zuschläge zu erfinden, die möglichst kaum einem zugute kommen.

Also wir sind uns eigentlich einig. Der Bund ist einer der widerlichsten Akteure bei dem ganzen Thema.

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 23.08.2025 17:21
Yep, Hessen hat quasi "freiwillig" ein paar Prozent draufgelegt, Sachsen übrigens ebenfalls.

Reicht natürlich nicht (genau wie @emdy schreibt), dennoch liegt damit beispielsweise das A15-Endstufengrundgehalt in Sachsen bei 100.528 € und in Hessen ab Dezember bei 101.224 €, während es beim Bund aktuell nur 94.156 € sind.

[P.S. Im laut Söder besten aller Bundesländer sind es übrigens 96.869 €. ;)]
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: GeBeamter am 23.08.2025 20:49

Es geht nicht darum anzuzweifeln das selbst 3+2 % gerade mal in die Nähe einer gewissen "Wertschätzung " kommen würden sondern darum eine Erhöhung die schon seit April zusteht und schon nach 8 Monaten herausschieben "großzügig" als Abschlag gewährt werden soll noch um irgendetwas was in keinem Verhandlungsergebnis steht erhöht werden soll.

Zumal der Tarifvertrag ja damit schon nur noch 16 Monate ab der Abschlagszahlung läuft. Somit findet keine 1 1/2 Jahre später wieder eine Tarifverhandlung mit Arbeitskampf statt. Dann wird es wieder heißen "es hat doch gerade erst 3% und kurz später 2,8% gegeben. Wetten?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Alexander79 am 24.08.2025 07:16
Zumal der Tarifvertrag ja damit schon nur noch 16 Monate ab der Abschlagszahlung läuft. Somit findet keine 1 1/2 Jahre später wieder eine Tarifverhandlung mit Arbeitskampf statt. Dann wird es wieder heißen "es hat doch gerade erst 3% und kurz später 2,8% gegeben. Wetten?
Das hatte ich damals schon gesagt, als uns, war es die "Corona Prämie?" als Gehaltserhöhung vorgegaugelt wurde.
Irgendwann werden wir bei dem Punkt ankommen das eine "Lohnrunde" 3-4 Jahre dauert und die ersten Erhöhungen erst nach 1-2 Jahren kommen wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 24.08.2025 14:17
Alexander+Gebeamter

Ihr sagt es. Nicht alle haben ein B5 Gehalt oder 2 Beamte in der Familie.Gerade für den Bund mit noch 41 Stunden Woche und Gehältern gerade noch über der Grundsicherung einfach nur eine einzige Frechheit. Soviel zum Thema Wertschätzung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 24.08.2025 14:20
Kannste hier nachlesen. https://vdl-hessen.info/heini-schmitt-ueber-die-alimentation-in-hessen-ein-gastbeitrag/

Hessen hat von 2022 bis 2024 die Besoldung durch Tarifanhebungsübertragung und weitere Maßnahmen um rd. 10% angehoben. Natürlich wurde trotzdem keine amtsangemessene Alimentation erreicht. Aber eine Anpassung der Grundgehälter ist eben eine Maßnahme, die das Problem der verfassungswidrigen Alimentation wenigstens angeht, statt nur Zuschläge zu erfinden, die möglichst kaum einem zugute kommen.

Also wir sind uns eigentlich einig. Der Bund ist einer der widerlichsten Akteure bei dem ganzen Thema.

Da sind wir uns einig.
Demnächst wird wahrscheinlich nur noch vom Balkon geklatscht statt erhöht.

Hatte mich jetzt nicht mit diesen Abschlüssen beschäftigt die ja letztlich nur auf massivem Druck und Gerichtsentscheidungen zustande kamen. Das interesssiert den Bund überhaupt nicht.
Ich finde die zwei nachfolgenden Beiträge von Alexander und gebeamter auch sehr bedenkenswert.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 25.08.2025 19:40
Vielleicht gibt es hier in der Runde einen Haushaltsexperten für den Bundeshaushalt, der mir nachstehende Fragen beantworten kann.

Sind für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger die Personalausgaben in Einzelplan 14 u. a. Titel 422 für aktive Beamte, Titel 432 für Pensionäre aufgeführt.

Unterstelle, dass die Personalausgaben aus den Tarifverhandlungen im April 2025 im Bundeshaushalt 2025 und 2026 enthalten sind.

Ist die Annahme richtig, dass die genauen Beträge der Erhöhungen nicht als explizite Posten in der öffentlichen Haushaltsdokumentation getrennt ausgewiesen werden? Mich interessiert die Summe der Mehrausgaben, die durch den Tarifabschluss entstanden sind und ob die Gesamtzahl der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger auch Bedienstete von Bahn und Post enthält.

Vielen Dank für eine Antwort


Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Durgi am 26.08.2025 10:54
Vielleicht gibt es hier in der Runde einen Haushaltsexperten für den Bundeshaushalt, der mir nachstehende Fragen beantworten kann.

Sind für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger die Personalausgaben in Einzelplan 14 u. a. Titel 422 für aktive Beamte, Titel 432 für Pensionäre aufgeführt.

Unterstelle, dass die Personalausgaben aus den Tarifverhandlungen im April 2025 im Bundeshaushalt 2025 und 2026 enthalten sind.

Ist die Annahme richtig, dass die genauen Beträge der Erhöhungen nicht als explizite Posten in der öffentlichen Haushaltsdokumentation getrennt ausgewiesen werden? Mich interessiert die Summe der Mehrausgaben, die durch den Tarifabschluss entstanden sind und ob die Gesamtzahl der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger auch Bedienstete von Bahn und Post enthält.

Vielen Dank für eine Antwort

Tarifabschlüsse (z. B. April 2025) sind im Ansazt enthalten, aber nicht einzeln ausgewiesen. Es gibt keinen separaten Posten „+X Mio. € durch Tarifrunde 2025“. Stattdessen sind die erhöhten Gesamtansätze in den Titeln versteckt.

Das Aufstellungsrundschreiben zum haushaltsgesetz 2026 schreibt explizit vor, Tarifwirkungen in die Berechnung einzubeziehen – aber: sie sind nicht als eigenständige Haushaltsposition auszuweisen.
Quelle: Haushaltsaufstellungsrundschreiben 2026
https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/draft/Aufstellungsrundschreiben_2._RegE_2025_und_Entwurf_2026%20-%20gesamt.pdf

Gehört Bahn-/Postpersonal dazu?
Nein. Die Personen, die bei Bahn oder Post beschäftigt sind, tauchen nicht im Einzelplan 14 auf. Ihre Versorgung läuft über Sondervermögen (Postbeamtenkasse etc.), ist also nicht in den Titeln 422 oder 432 enthalten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 26.08.2025 20:01
Vielleicht gibt es hier in der Runde einen Haushaltsexperten für den Bundeshaushalt, der mir nachstehende Fragen beantworten kann.

Sind für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger die Personalausgaben in Einzelplan 14 u. a. Titel 422 für aktive Beamte, Titel 432 für Pensionäre aufgeführt.

Unterstelle, dass die Personalausgaben aus den Tarifverhandlungen im April 2025 im Bundeshaushalt 2025 und 2026 enthalten sind.

Ist die Annahme richtig, dass die genauen Beträge der Erhöhungen nicht als explizite Posten in der öffentlichen Haushaltsdokumentation getrennt ausgewiesen werden? Mich interessiert die Summe der Mehrausgaben, die durch den Tarifabschluss entstanden sind und ob die Gesamtzahl der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger auch Bedienstete von Bahn und Post enthält.

Vielen Dank für eine Antwort

Tarifabschlüsse (z. B. April 2025) sind im Ansazt enthalten, aber nicht einzeln ausgewiesen. Es gibt keinen separaten Posten „+X Mio. € durch Tarifrunde 2025“. Stattdessen sind die erhöhten Gesamtansätze in den Titeln versteckt.

Das Aufstellungsrundschreiben zum haushaltsgesetz 2026 schreibt explizit vor, Tarifwirkungen in die Berechnung einzubeziehen – aber: sie sind nicht als eigenständige Haushaltsposition auszuweisen.
Quelle: Haushaltsaufstellungsrundschreiben 2026
https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/draft/Aufstellungsrundschreiben_2._RegE_2025_und_Entwurf_2026%20-%20gesamt.pdf

Gehört Bahn-/Postpersonal dazu?
Nein. Die Personen, die bei Bahn oder Post beschäftigt sind, tauchen nicht im Einzelplan 14 auf. Ihre Versorgung läuft über Sondervermögen (Postbeamtenkasse etc.), ist also nicht in den Titeln 422 oder 432 enthalten.

Danke für den Link. Habe gerade mal näherungsweise die Mehrausgaben ermittelt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: MasterOf am 26.08.2025 20:43
Vielleicht gibt es hier in der Runde einen Haushaltsexperten für den Bundeshaushalt, der mir nachstehende Fragen beantworten kann.

Sind für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger die Personalausgaben in Einzelplan 14 u. a. Titel 422 für aktive Beamte, Titel 432 für Pensionäre aufgeführt.

Unterstelle, dass die Personalausgaben aus den Tarifverhandlungen im April 2025 im Bundeshaushalt 2025 und 2026 enthalten sind.

Ist die Annahme richtig, dass die genauen Beträge der Erhöhungen nicht als explizite Posten in der öffentlichen Haushaltsdokumentation getrennt ausgewiesen werden? Mich interessiert die Summe der Mehrausgaben, die durch den Tarifabschluss entstanden sind und ob die Gesamtzahl der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger auch Bedienstete von Bahn und Post enthält.

Vielen Dank für eine Antwort

Tarifabschlüsse (z. B. April 2025) sind im Ansazt enthalten, aber nicht einzeln ausgewiesen. Es gibt keinen separaten Posten „+X Mio. € durch Tarifrunde 2025“. Stattdessen sind die erhöhten Gesamtansätze in den Titeln versteckt.

Das Aufstellungsrundschreiben zum haushaltsgesetz 2026 schreibt explizit vor, Tarifwirkungen in die Berechnung einzubeziehen – aber: sie sind nicht als eigenständige Haushaltsposition auszuweisen.
Quelle: Haushaltsaufstellungsrundschreiben 2026
https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/draft/Aufstellungsrundschreiben_2._RegE_2025_und_Entwurf_2026%20-%20gesamt.pdf

Gehört Bahn-/Postpersonal dazu?
Nein. Die Personen, die bei Bahn oder Post beschäftigt sind, tauchen nicht im Einzelplan 14 auf. Ihre Versorgung läuft über Sondervermögen (Postbeamtenkasse etc.), ist also nicht in den Titeln 422 oder 432 enthalten.

Danke für den Link. Habe gerade mal näherungsweise die Mehrausgaben ermittelt.

Und, auf welche Mehrausgaben kommst du?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Badener1 am 27.08.2025 09:32
Das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung dieses Ergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung.  Im Verbund damit sei zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen.
Ob sich damit unser Dienstherr nicht übernimmt?
Die Übertragung der Prozente der Lohnerhöhung im TVÖD auf die Besoldungserhöhung der Bundesbeamten wird wohl keine Schwierigkeiten bereiten.
Aber dann fangen die Probleme doch erst richtig an.
Die Jahressonderzahlung der Angestellten wurde auch erhöht. Wie soll das genau auf die Beamten übertragen werden?
Von einem auch nur ansatzweise vernünftigem Vorschlag zur amtsangemessenen Alimentation sind wir ja noch meilenweit entfernt.
Das will man jetzt nach verplemperten Jahren alles irgendwie auf die Schnelle erledigen? Das das funktioniert, dazu fehlt mir einfach der Glaube.
Von einer Anpassung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten an die Wochenarbeitszeit der Angestellten habe ich bisher gar nichts vernommen. Wenn man schon alle Probleme auf einmal lösen will, gehört das auch ins Paket.
Ich lass mich ja gerne positiv überraschen. Das wäre bei dem Arbeitgeber mal was ganz Neues.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 27.08.2025 15:03
Vielleicht gibt es hier in der Runde einen Haushaltsexperten für den Bundeshaushalt, der mir nachstehende Fragen beantworten kann.

Sind für die aktiven Beamten und Versorgungsempfänger die Personalausgaben in Einzelplan 14 u. a. Titel 422 für aktive Beamte, Titel 432 für Pensionäre aufgeführt.

Unterstelle, dass die Personalausgaben aus den Tarifverhandlungen im April 2025 im Bundeshaushalt 2025 und 2026 enthalten sind.

Ist die Annahme richtig, dass die genauen Beträge der Erhöhungen nicht als explizite Posten in der öffentlichen Haushaltsdokumentation getrennt ausgewiesen werden? Mich interessiert die Summe der Mehrausgaben, die durch den Tarifabschluss entstanden sind und ob die Gesamtzahl der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger auch Bedienstete von Bahn und Post enthält.

Vielen Dank für eine Antwort

Tarifabschlüsse (z. B. April 2025) sind im Ansazt enthalten, aber nicht einzeln ausgewiesen. Es gibt keinen separaten Posten „+X Mio. € durch Tarifrunde 2025“. Stattdessen sind die erhöhten Gesamtansätze in den Titeln versteckt.

Das Aufstellungsrundschreiben zum haushaltsgesetz 2026 schreibt explizit vor, Tarifwirkungen in die Berechnung einzubeziehen – aber: sie sind nicht als eigenständige Haushaltsposition auszuweisen.
Quelle: Haushaltsaufstellungsrundschreiben 2026
https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/draft/Aufstellungsrundschreiben_2._RegE_2025_und_Entwurf_2026%20-%20gesamt.pdf

Gehört Bahn-/Postpersonal dazu?
Nein. Die Personen, die bei Bahn oder Post beschäftigt sind, tauchen nicht im Einzelplan 14 auf. Ihre Versorgung läuft über Sondervermögen (Postbeamtenkasse etc.), ist also nicht in den Titeln 422 oder 432 enthalten.

Danke für den Link. Habe gerade mal näherungsweise die Mehrausgaben ermittelt.

Und, auf welche Mehrausgaben kommst du?

Nachfolgend stelle füge ich die Daten für die Berechnung der Mehrausgaben ein.

Für das Jahr 2024 unterstelle ich 155000 aktive Beamte und 100000 Versorgungsempfänger.
 Überschlägige Berechnung (prozentuale Hochrechnung)
Annahmen:

    Ausgabevolumen für aktive Beamte (2024): 9 Mrd. €

    Ausgabevolumen für Versorgungsempfänger (2024): 6,8 Mrd. €

Jahr 2025 (3% Steigerung)

    Aktive Beamte: 9.000.000.000×0,03=270.000.000 €9.000.000.000×0,03=270.000.000€

    Versorgungsempfänger: 6.800.000.000×0,03=204.000.000 €6.800.000.000×0,03=204.000.000€

    Gesamt: 474.000.000 €474.000.000€

Jahr 2026 (zusätzliche 2,8% auf erhöhtes Niveau)

    Neues Ausgabevolumen Beamte: 9.000.000.000+270.000.000=9.270.000.000 €9.000.000.000+270.000.000=9.270.000.000€

    Neues Volumen Versorgung: 6.800.000.000+204.000.000=7.004.000.000 €6.800.000.000+204.000.000=7.004.000.000€

    Aktive Beamte: 9.270.000.000×0,028=259.560.000 €9.270.000.000×0,028=259.560.000€

    Versorgungsempfänger: 7.004.000.000×0,028=196.112.000 €7.004.000.000×0,028=196.112.000€

    Gesamt: 455.672.000 €

Darstellung einer vereinfachten Berechnung der Mehrausgaben für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.



Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 27.08.2025 16:07
Interessant wird auch die Finanzierung der Mehrausgaben für die aA. Wird interessant zu verfolgen, woher die Mittel dafür zur Verfügung stehen. Gute Informationsquelle ist auch BRH.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 27.08.2025 19:24
Interessant wird auch die Finanzierung der Mehrausgaben für die aA. Wird interessant zu verfolgen, woher die Mittel dafür zur Verfügung stehen. Gute Informationsquelle ist auch BRH.
Wieso? Spielt doch keine Rolle da did as sowieso nicht umgesetzt wird also kommen auch keine Mehrkosten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Boller1957 am 28.08.2025 13:43
An Pensionär

Danke für deine Beechnungen

Hinweis:
Versorgungsbezüge werden immer entsprechend des Ruhegehaltssatzes erhöht ,
bei einem Ruhegehaltssatz von 70 % sind es bei den Erhöhungen  nicht mehr 3% sondern 2,1%.

Erhöht werden nur die Ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge um 3%
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: flip am 28.08.2025 14:27
Versorgungsbezüge werden immer entsprechend des Ruhegehaltssatzes erhöht ,
bei einem Ruhegehaltssatz von 70 % sind es bei den Erhöhungen  nicht mehr 3% sondern 2,1%.


Im Prozentrechnen in der Schule gefehlt?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 28.08.2025 15:02
Habe noch die Mehrausgaben für Beamte und Versorgungsempfänger von Bahn und Post ermittelt. Diese werden ja bekanntlich auch nach der Besoldungstabelle Bund besoldet.

Die Versorgungsausgaben für Bahn- und Postbeamte wurden 2023 auf rund 3,3 Mrd. Euro (Bahn) und 6,7 Mrd. Euro (Post) beziffert, allerdings wird die genaue Zahl der jeweiligen Beamten und Versorgungsempfänger getrennt für 2024 offiziell nicht veröffentlicht, sondern nur aggregierte Summen für den öffentlichen Dienst. Eine genaue Schätzung kann jedoch auf Basis bisheriger Zahlen vorgenommen werden.

Beamte und Versorgungsempfänger Bahn (2024): ca. 130.000

Beamte und Versorgungsempfänger Post (2024): ca. 270.000

Überschlägige Darstellung der Mehrausgaben

    Bahn: Ausgangswert ca. 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2023.

        2025: 3,3 x 1,03 = 3,399 Mrd. Euro

        2026: 3,399 x 1,028 = 3,594 Mrd. Euro

        Differenz 2023 zu 2026: ca. 294 Mio. Euro mehr pro Jahr.

    Post: Ausgangswert ca. 6,7 Mrd. Euro im Jahr 2023.

        2025: 6,7 x 1,03 = 6,901 Mrd. Euro

        2026: 6,901 x 1,028 = 7,094 Mrd. Euro

        Differenz 2023 zu 2026: ca. 394 Mio. Euro mehr pro Jahr.

Die tatsächlichen Mehrkosten können wegen Doppelleistungen bei Hinterbliebenen geringfügig differieren.


Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 28.08.2025 15:26
Die Mehrausgaben für Beamte und Versorgungsempfänger werden ohne spezielle Zweckbindung im Rahmen des Bundeshaushalts vorrangig aus Steuern, im Bedarfsfall aus neuen Krediten und ergänzend aus weiteren allgemeinen Einnahmen finanziert. Spezifische Einnahmen für die Versorgung gibt es nicht; alles fließt in einen gemeinsamen Topf.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 28.08.2025 15:50
Hier mal einige Gedanken zur Modernisierung von Ministerien.


Bürokratieabbau durch Prozessoptimierung und Digitalisierung   Vereinfachung von Verwaltungsabläufen, Reduzierung von Doppelarbeit und Einsatz effizienter IT-Systeme zur Automatisierung standardisierter Abläufe, wie z.B. elektronische Aktenführung und digitale Zusammenarbeit. Dies orientiert sich stärker an privatwirtschaftlichen Standards.

Personalstrukturreform mit Fokus auf Fachpersonal aus Wirtschaft und Technik   Verringerung der Zahl von Beamten zugunsten von Arbeitnehmern mit privatrechtlichen Verträgen, insbesondere mehr Experten aus Wirtschaft, Management und Technik in Leitungspositionen.

Einführung von kaufmännischer Buchführung (HGB) und Steuerrecht (STG)   Umstellung von kameralistischer auf kaufmännische Buchführung nach Handelsgesetzbuch (HGB) sowie Anwendung steuerlicher Regelungen analog zur Privatwirtschaft.

Privatisierung bzw. Ausgründungen   Teilprivatisierungen oder Gründung von eigenständigen, börsennotierten Gesellschaften (z.B. Infrastrukturgesellschaften) um Wettbewerb und Gewinnorientierung zu fördern und politische Kontrollmechanismen zu reduzieren.

Kulturwandel in den Führungsebenen   Abbau der dominierenden juristischen Führung (typisch für Ministerialbürokratie), mehr Führungskräfte mit betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Qualifikation fördern, damit Entscheidungen marktwirtschaftlich und ergebnisorientiert getroffen werden.

Zielvereinbarungen und Leistungsorientierung   Einführung von Zielvereinbarungen, KPIs und Ergebnisorientierung für Ministeriumsbereiche, ähnlich wie in privatwirtschaftlichen Unternehmen, um Effizienz und Verantwortlichkeit zu steigern.

Stärkung von Public-Private Partnerships (PPP)   Ausbau von Partnerschaften mit privaten Unternehmen, z.B. in Infrastrukturprojekten, die teilweise auch an der Finanzierung, Planung und Umsetzung beteiligt werden, um Innovationskraft und Effizienz zu erhöhen.

Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen   Abkehr von starren Beamtenlaufbahnen, Einführung flexibler Vertragsmodelle für Fachkräfte, die an Leistung und Verfügbarkeit angepasst sind, um den Personalkörper marktkonformer zu gestalten.

Regelmäßige Evaluation und Benchmarking   Moderne Organisationen evaluieren Erfolg, Effizienz und Relevanz ihrer Strukturen regelmäßig an nach außen gerichteten Benchmarks, z.B. gegenüber privaten Dienstleistern, um Verbesserungen zu forcieren.

Zusammengefasst: Die Kombination aus Bürokratieabbau, Professionalisierung der Führung durch Fachkräfte, Einführung kaufmännischer Rechnungslegung, Personalstrukturreformen und gezielter Privatisierung bzw. Ausgliederungen stellt einen gangbaren Weg zur privateren Ausrichtung von Bundesministerien dar.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: lotsch am 28.08.2025 17:15
Hier mal einige Gedanken zur Modernisierung von Ministerien.


Stärkung von Public-Private Partnerships (PPP)   Ausbau von Partnerschaften mit privaten Unternehmen, z.B. in Infrastrukturprojekten, die teilweise auch an der Finanzierung, Planung und Umsetzung beteiligt werden, um Innovationskraft und Effizienz zu erhöhen.

Zum Thema PPP habe ich einmal eine Fortbildung beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband besucht. Es wurden ca. 10 verschiedene Maßnahmen vorgestellt, alle waren negativ, teilweise kriminell (nach meiner Meinung). Auf die Frage, warum nur negative Maßnahmen vorgestellt werden, kam die Antwort, er (der Referent) kennt keine anderen. Für kleinere und mittlere Kommunen sind sie wegen der umfangreichen Vertragstexte von Zig-Ordnern völlig ungeeignet. Man würde Anwälte und 'Wirtschaftsprüfer benötigen, was sich nicht rechnen würde. Das sind oft international tätige Konzerne und die wollen Gewinne machen, und nicht zu knapp.
Beispiel: Große Kläranlage für mehrere Hundertmillionen. Planung, Finanzierung und Betrieb durch Privaten. Den Betrieb hat der Private so gestaltet, dass immer verschachtelte Subunternehmer mit wirtschaftlicher Verbindung zur Betreiberfirma zum Zug kamen. Nachteil für den Gebührenzahler. Später wurde dann nicht mehr ausreichend in die Wartung investiert und die Anlage musste zurückgekauft werden.
Es hört sich alles gut an, ist es aber nicht. Man sehe sich die Wasserversorgung in Berlin an, die Eisenbahn in England, Immobilien in Bundesländern, die an Private veräußert wurden.
Deine anderen Punkte mögen alle bei gewinnorientierten Unternehmen funktionieren, oft aber nicht bei der Daseinsfürsorge. Mir fällt jetzt noch die Bundeswehr ein. Die hatte auch mal ihren Fuhrpark und andere Bereiche privatisiert, hat aber nie so richtig funktioniert.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rheini am 28.08.2025 17:23
"......mehr Führungskräfte mit betriebswirtschaftlicher und unternehmerischer Qualifikation fördern, damit Entscheidungen marktwirtschaftlich und ergebnisorientiert getroffen werden."

Sehr gut. Alles was keinen Gewinn bringt, wird nicht gemacht bzw. man dreht mal ein Gesetz oder Verordnung so, dass mehr für den Staat übrig bleibt (Ironie off).

Dann gewöhne Dich daran das z. B. große Bauprojekte schnell eine Baugenehmigung bekommen weil die Geld bringen, Du mit deinem kleinen Bauprojekt wie Fenstergaube usw. sicher deshalb gerne 10 Jahre warten kannst.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BeuteZoellner am 29.08.2025 10:56
https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-1741-2/heuschrecken-im-oeffentlichen-raum/

Zu PPP passend das Buch von Werner Rügemer.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: heiligerstuhl am 29.08.2025 11:23
Ich hätte eine Botte, könnten wir diesen Thread bitte hart am Thema orientiert halten? Hier konnte man kurz und knapp RELEVANTE und gesicherte Sachstände abholen wenn man daran interessiert war.
Spekulationen, was das alles kostet, wer es bezahlt oder modernisiert werden soll könnte man doch auch in einem anderen Threas zuende spinnen. Kann dann auch gern enden wie im Thread zur aA mit mehreren 1000 Seiten.

Es wäre nur schön wenn man wenigstens eine Adresse hat wo faktenbasiert kurz darstellt wird was gerade Sachstand ist.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Anselm am 29.08.2025 12:59
Ich hätte eine Botte, könnten wir diesen Thread bitte hart am Thema orientiert halten? Hier konnte man kurz und knapp RELEVANTE und gesicherte Sachstände abholen wenn man daran interessiert war.
Spekulationen, was das alles kostet, wer es bezahlt oder modernisiert werden soll könnte man doch auch in einem anderen Threas zuende spinnen. Kann dann auch gern enden wie im Thread zur aA mit mehreren 1000 Seiten.

Es wäre nur schön wenn man wenigstens eine Adresse hat wo faktenbasiert kurz darstellt wird was gerade Sachstand ist.

Danke! Genau das würde ich mir auch wünschen. Es ist immer wieder nervig, wenn man kurz nachlesen will, was es Neues gibt, und dann handelt es sich bei den neuen Beiträgen lediglich um irgend welche "philosophischen" Ergüsse bzw. ein Vor-sich-hin-Sinnieren.

Ich rege an, den Thread mitzubenutzen, den ich vor Beginn der Tarifrunde eröffnet hatte (da wusste ich nicht, dass es den hier schon gab). Wenigstens in einem der beiden Threads könnte man sich ja auf die Fakten fokussieren.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 29.08.2025 14:35
Es wäre nur schön wenn man wenigstens eine Adresse hat wo faktenbasiert kurz darstellt wird was gerade Sachstand ist.

Threads wie dieser sind zum Austausch da, da schweift man manchmal auch ab. Was du dir wünscht ist ein reiner Fakten-/Informationsrthread. Das gabs und gibts schon für andere Themen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: wizzard am 29.08.2025 16:39
Ich wüsste nicht, was Gedanken zur Modernisierung von Ministerien mit der aktuellen Besoldungsrunde zu tun hätten. Abschweifen kann man woanders, hier erwarte ich Infos
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 29.08.2025 18:16
Ich hätte eine Botte, könnten wir diesen Thread bitte hart am Thema orientiert halten? Hier konnte man kurz und knapp RELEVANTE und gesicherte Sachstände abholen wenn man daran interessiert war.
Spekulationen, was das alles kostet, wer es bezahlt oder modernisiert werden soll könnte man doch auch in einem anderen Threas zuende spinnen. Kann dann auch gern enden wie im Thread zur aA mit mehreren 1000 Seiten.

Es wäre nur schön wenn man wenigstens eine Adresse hat wo faktenbasiert kurz darstellt wird was gerade Sachstand ist.



Danke! Genau das würde ich mir auch wünschen. Es ist immer wieder nervig, wenn man kurz nachlesen will, was es Neues gibt, und dann handelt es sich bei den neuen Beiträgen lediglich um irgend welche "philosophischen" Ergüsse bzw. ein Vor-sich-hin-Sinnieren.

Ich rege an, den Thread mitzubenutzen, den ich vor Beginn der Tarifrunde eröffnet hatte (da wusste ich nicht, dass es den hier schon gab). Wenigstens in einem der beiden Threads könnte man sich ja auf die Fakten fokussieren.

Emotionen sind mehr als verständlich. Ob es letztlich zielführend ist Begriffe wie "philosophische" Ergüsse bzw. ein "Vor-sich-hin-Sinnieren" zu formulieren, mag jedermann für sich beurteilen.

Das aufgeworfene Thema umfasst mindestens mirko- und makroökonomische Fragestellungen. Weiterhin sind auch  Rechtswissenschaften, Kommunikation, Soziologie........... nicht zu vernachlässigen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 29.08.2025 18:28
Wie  auf mehrfachen Wunsch angeregt, erfolgt zur benannten Thematik ein eigener Thread.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Sutil91 am 02.09.2025 16:20
Guten Tag,
gibt es Informationen bezüglich der Übernahme aus dem Tarifergebnis , bezüglich das Beamte auch ihrer Wochenarbeitszeit von 41 auf 42 Stunden erhöhen könnten gegen höhere Besoldung ?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 02.09.2025 23:14
Guten Tag,
gibt es Informationen bezüglich der Übernahme aus dem Tarifergebnis , bezüglich das Beamte auch ihrer Wochenarbeitszeit von 41 auf 42 Stunden erhöhen könnten gegen höhere Besoldung ?

Es gibt lediglich die Idee, die reguläre Prozentuale Erhöhung als Abschlag, also Vorabzahlung unter Vorbehalt.
Einfach weil es kein Gesetz ist, was aber eigentlich Voraussetzung für Zahlungen ist, wird diese minimal Variante gewählt. Einfach damit überhaupt was passiert.

Alles übrige wird im regulären Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Johnny75 am 03.09.2025 06:53
Allen "Neuen" bzw. aktuell neu Interessierten sei diese Zusammenfassung der Besoldungsrunde auf der Hauptseite empfohlen, dort ist die gesamte Entwicklung bis zum aktuellen Stand der Dinge kompakt zusammengefasst aufgeführt:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/

Ergänzend dazu:
Die Übertragung der Erhöhung der Sonderzahlung (d.h. die Einarbeitung ins Grundgehalt) ist aktuell unwahrscheinlich: Davon war bisher nirgendwo die Rede, und auch die Höhe der Abschlagszahlungen deutet nicht darauf hin, sie sollte ansonsten entsprechend höher ausfallen. Siehe hierzu auch den Eintrag vom 19.07.2025 auf der oben verlinkten Seite.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Admin am 03.09.2025 13:19
Ergänzend dazu:
Die Übertragung der Erhöhung der Sonderzahlung (d.h. die Einarbeitung ins Grundgehalt) ist aktuell unwahrscheinlich: Davon war bisher nirgendwo die Rede, und auch die Höhe der Abschlagszahlungen deutet nicht darauf hin, sie sollte ansonsten entsprechend höher ausfallen. Siehe hierzu auch den Eintrag vom 19.07.2025 auf der oben verlinkten Seite.

unsere Prognose-Rechnung wurde unter der Maßgabe einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses erstellt. Sobald die Bundesregierung mitteilt, daß eine wirkungsgleiche Übertragung nicht (mehr) vorgesehen ist, ändern wir natürlich auch unsere Prognose (und stellen dann auch dar, wieviel "schlechter" die Bundesbeamten im Vergleich zur wirkungsgleichen Übertragung dastehen)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 03.09.2025 13:24
Ergänzend dazu:
Die Übertragung der Erhöhung der Sonderzahlung (d.h. die Einarbeitung ins Grundgehalt) ist aktuell unwahrscheinlich: Davon war bisher nirgendwo die Rede, und auch die Höhe der Abschlagszahlungen deutet nicht darauf hin, sie sollte ansonsten entsprechend höher ausfallen. Siehe hierzu auch den Eintrag vom 19.07.2025 auf der oben verlinkten Seite.

unsere Prognose-Rechnung wurde unter der Maßgabe einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses erstellt. Sobald die Bundesregierung mitteilt, daß eine wirkungsgleiche Übertragung nicht (mehr) vorgesehen ist, ändern wir natürlich auch unsere Prognose (und stellen dann auch dar, wieviel "schlechter" die Bundesbeamten im Vergleich zur wirkungsgleichen Übertragung dastehen)

Vielen Dank für eure Mühen @Admin auch hinsichtlich der Prognosen!

Bei der Darstellung gäbe jedoch die wirkungsgleiche Übertragung ein Problem. Alle Bundesbeamten erhalten zur Zeit 60% Weihnachtsgeld, monatlich ausgezahlt. Insoweit kann gar nicht wirkungsgleich übertragen (und damit prognostiziert) werden, da der Tarif von unterschiedlichen Steigerungen der Sonderzahlung aufgrund unterschiedlicher Ausgangswerte ausgeht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 03.09.2025 14:06
Alle Bundesbeamten erhalten zur Zeit 60% Weihnachtsgeld, monatlich ausgezahlt.

Nein. Seit 2009 erhalten Bundesbeamte ein monatliches Grundgehalt, in das die vorherige Sonderzahlung integriert wurde.

Und völlig unabhängig davon wäre es doch in jedem Fall absolut kein Problem, allen Beamten eine wirkungsgleiche Erhöhung zukommen zu lassen (genau wie von @Admin dargestellt):

1.) A3 bis A8 bekämen 12,95/12,9 (1,00387597) mal 1,028 = 1,0319845, also rund 3,20% oben drauf.
2.) A9 bis A12 bekämen 12,9/12,8 (1,0078125) mal 1,028 = 1,03603125, also rund 3,60% oben drauf.
3.) A13 bis A16 bekämen 12,75/12,6 (1,01190476) mal 1,028 = 1,040238095, also rund 4,02% oben drauf.

Die "Mathematik" wäre also keinesfalls ein Problem. Wie es hingegen bezüglich Herrn Dobrindt und dem Rest des Kabinetts aussieht, wird sich weisen..
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 03.09.2025 15:20
Wird die aA möglicherweise mit der Erhöhung der Sonderzuwendung verrechnet? Hoffe, dass ich mit dieser Annahme falsch liege.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 03.09.2025 16:10
Wird die aA möglicherweise mit der Erhöhung der Sonderzuwendung verrechnet? Hoffe, dass ich mit dieser Annahme falsch liege.

Gehe mal mit ruhigem Gewissen davon aus das es für Beamte gar keine Erhöhung der Sonderzuwendung geben wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 03.09.2025 16:16
Vielleicht wird die Sonderzuwendung auch herausgerechnet und durch eine fiktive Partnersonderzuwendung ersetzt..
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 03.09.2025 16:55
Wie kommt ihr denn bitte darauf das die Erhöhung der Sonderzahlung auch auf uns Beamte umgelegt wird?
Das passiert doch im Leben nicht, so gut müsste doch jeder langsam mal die Bundesregierung kennen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 03.09.2025 16:58
Wie kommt ihr denn bitte darauf das die Erhöhung der Sonderzahlung auch auf uns Beamte umgelegt wird?
Das passiert doch im Leben nicht, so gut müsste doch jeder langsam mal die Bundesregierung kennen.

Also ich bin ehrlich: Ich mache mich über die Annahme lustig.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pensionär am 03.09.2025 17:35
Wie kommt ihr denn bitte darauf das die Erhöhung der Sonderzahlung auch auf uns Beamte umgelegt wird?
Das passiert doch im Leben nicht, so gut müsste doch jeder langsam mal die Bundesregierung kennen.

Also ich bin ehrlich: Ich mache mich über die Annahme lustig.

Nur zum Verständnis, aus welchem Grund?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 03.09.2025 18:03
Aus der heutigen Pressemitteilung (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/abschlag-uebertrag-tarif.html (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/abschlag-uebertrag-tarif.html)):

"Die Bundesregierung beabsichtigt die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung. Im Verbund damit ist zugleich die Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen."

Systemgerecht ist vermutlich leider nicht gleichbedeutend mit wirkungsgleich. Wie auch immer, vielleicht sticht ja demnächst stattdessen der Karlsruher Joker. Oder die Regierung überrascht uns alle mit einer tatsächlichen "Sicherstellung der aA auf Bundesebene".. ;)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 03.09.2025 18:12
Wie kommt ihr denn bitte darauf das die Erhöhung der Sonderzahlung auch auf uns Beamte umgelegt wird?
Das passiert doch im Leben nicht, so gut müsste doch jeder langsam mal die Bundesregierung kennen.

Also ich bin ehrlich: Ich mache mich über die Annahme lustig.

Nur zum Verständnis, aus welchem Grund?

Na, weil es lustig ist zu glauben das die Regierung wirklich den Abschluss wirkungsgleich überträgt.
Die versuchen sich doch um jeden Cent zu drücken der zusätzlich gezahlt werden muss, ähnlich wie eine Versicherung im Schadensfall.
Deswegen wird die Erhöhung der Sonderzahlung natürlich nicht auf Beamte übertragen.
Kann man ja zB mit der „baldigen“ aA begründen oder man begründet es gar nicht und macht es einfach nicht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 04.09.2025 08:17
Wie kommt ihr denn bitte darauf das die Erhöhung der Sonderzahlung auch auf uns Beamte umgelegt wird?
Das passiert doch im Leben nicht, so gut müsste doch jeder langsam mal die Bundesregierung kennen.

Also ich bin ehrlich: Ich mache mich über die Annahme lustig.

Nur zum Verständnis, aus welchem Grund?

Na, weil es lustig ist zu glauben das die Regierung wirklich den Abschluss wirkungsgleich überträgt.
Die versuchen sich doch um jeden Cent zu drücken der zusätzlich gezahlt werden muss, ähnlich wie eine Versicherung im Schadensfall.
Deswegen wird die Erhöhung der Sonderzahlung natürlich nicht auf Beamte übertragen.
Kann man ja zB mit der „baldigen“ aA begründen oder man begründet es gar nicht und macht es einfach nicht.

sehe ich auch so.Und die aA kommt am St.Nimmerleinstag.Wer weiß ob es diese Regierung 26 noch gibt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 04.09.2025 14:12
Wie kommt ihr denn bitte darauf das die Erhöhung der Sonderzahlung auch auf uns Beamte umgelegt wird?
Das passiert doch im Leben nicht, so gut müsste doch jeder langsam mal die Bundesregierung kennen.

Also ich bin ehrlich: Ich mache mich über die Annahme lustig.

Nur zum Verständnis, aus welchem Grund?

Na, weil es lustig ist zu glauben das die Regierung wirklich den Abschluss wirkungsgleich überträgt.
Die versuchen sich doch um jeden Cent zu drücken der zusätzlich gezahlt werden muss, ähnlich wie eine Versicherung im Schadensfall.
Deswegen wird die Erhöhung der Sonderzahlung natürlich nicht auf Beamte übertragen.
Kann man ja zB mit der „baldigen“ aA begründen oder man begründet es gar nicht und macht es einfach nicht.

sehe ich auch so.Und die aA kommt am St.Nimmerleinstag.Wer weiß ob es diese Regierung 26 noch gibt.
Selbst wenn die Regierung nicht vor Ablauf der Legislaturperiode aufgelöst wird, es wird trotzdem keine aA geben.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 06.09.2025 23:11
Die Besoldungstabellen mit den wichtigsten Punkten nach dem Kabinettsbeschluss:

https://get.hidrive.com/9QfJYXT9
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Blinkaa am 07.09.2025 23:02
Generelle Frage: Ist nachhaltig davon auszugehen, dass die Bundesbesoldung wie angekündigt den Spitzenplatz einnimmt? Bayern und andere Länder folgen in naher Zukunft wieder. Da sollte man doch meinen, das wir Bundesbeamte eine starke, nachhaltige Erhöhung in der Gesamtbetrachtung erwarten können
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 08.09.2025 02:08
Ist nachhaltig davon auszugehen, dass die Bundesbesoldung wie angekündigt den Spitzenplatz einnimmt?
Meines Erachtens nicht. Momentan meinen dbb und DBwV, Dobrindt hätte ein wenig Einsicht gezeigt und verkaufen das als großen Wurf. Man will die Besoldungstabelle neu "justieren". Für mich klingt das nicht nach spürbaren Verbesserungen. Warten wir den neuen Entwurf ab, alles Weitere ist doch Kaffeesatzleserei.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 06:21
Generelle Frage: Ist nachhaltig davon auszugehen, dass die Bundesbesoldung wie angekündigt den Spitzenplatz einnimmt? Bayern und andere Länder folgen in naher Zukunft wieder. Da sollte man doch meinen, das wir Bundesbeamte eine starke, nachhaltige Erhöhung in der Gesamtbetrachtung erwarten können
Auszugehen ist davon das du 3% mehr bekommst rückwirkend ab April 2025 auszuzahlen ab Dezember 2025 und dann noch als 2,8% ab Mai 2026.
Genau davon ist auszugehen und von nichts anderem. Alles andere ist Träumerei oder sonst was.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rheini am 08.09.2025 06:39
Bestenfalls möchte ich annehmen das der DH tatsächlich auf eine Entscheidung des BVerfG wartet, um dies zu berücksichtigen.

Aber da stimme ich allen zu, dass es nur max. die Minimallösung bei der Besoldung gibt.

Ich bin aber auch ab Veröffentlichung der "justierten" Besoldungstabelle, die anderen DH regieren. Wenn der Bund der Meinung ist das diese dann den untersten Wert der Besoldung angibt, müssten ja eigentlich alle anderen DH sich daran messen lassen
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: kimonbon am 08.09.2025 07:57
Nochmals. Wenn man liest wie schnell und durch die Bank positiv DBB etc. über die Ideen/Vorhaben des BMI gesprochen und schnell Pressemitteilungen veröffentlicht haben, kommt da definitiv noch ein Geld Batzen oben drauf, damit die Bundesbesoldung sich demnächst von allen Landesbesoldungen deutlich abhebt. Auch mit dem Argument Personalabgänge, der Bund braucht die besten Leute usw usw. Bald wird es sich wieder richtig lohnen beim Bund Bundesbeamter zu sein
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rheini am 08.09.2025 08:05
Nochmals. Wenn man liest wie schnell und durch die Bank positiv DBB etc. über die Ideen/Vorhaben des BMI gesprochen und schnell Pressemitteilungen veröffentlicht haben, kommt da definitiv noch ein Geld Batzen oben drauf, damit die Bundesbesoldung sich demnächst von allen Landesbesoldungen deutlich abhebt. Auch mit dem Argument Personalabgänge, der Bund braucht die besten Leute usw usw. Bald wird es sich wieder richtig lohnen beim Bund Bundesbeamter zu sein

Ich würde es mir sehr wünschen und hoffe darauf, ob es so kommt, werden wir sehen.

Und ich finde es positiv, dass der Bund als 1. reagiert (reagieren muss). Im Bund sind alle Regionen, Städte usw. vereint und damit muss er auf alle Lebensverhältnisse im kleinsten und günstigen Dorf und in der teuersten Stadt, eine Lösung in der Besoldungstabelle finden. Wie oben geschrieben, wird es dann hoffentlich auch bei den weiteren DH was zum denken geben.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 09:01
Nochmals. Wenn man liest wie schnell und durch die Bank positiv DBB etc. über die Ideen/Vorhaben des BMI gesprochen und schnell Pressemitteilungen veröffentlicht haben, kommt da definitiv noch ein Geld Batzen oben drauf, damit die Bundesbesoldung sich demnächst von allen Landesbesoldungen deutlich abhebt. Auch mit dem Argument Personalabgänge, der Bund braucht die besten Leute usw usw. Bald wird es sich wieder richtig lohnen beim Bund Bundesbeamter zu sein

Hör auf hier irgendwelche Fake Bullshit News zu verbreiten !!!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BerndStromberg am 08.09.2025 09:11
Nochmals. Wenn man liest wie schnell und durch die Bank positiv DBB etc. über die Ideen/Vorhaben des BMI gesprochen und schnell Pressemitteilungen veröffentlicht haben, kommt da definitiv noch ein Geld Batzen oben drauf, damit die Bundesbesoldung sich demnächst von allen Landesbesoldungen deutlich abhebt. Auch mit dem Argument Personalabgänge, der Bund braucht die besten Leute usw usw. Bald wird es sich wieder richtig lohnen beim Bund Bundesbeamter zu sein

Hör auf hier irgendwelche Fake Bullshit News zu verbreiten !!!
Das sind aber keine fake news und schor gar kein Bullshit (vielen Dank Frau Bas für dieses neue Reizwort in der Debatte). Der dbb hat selbst davon geschrieben, dass die Bundesbesoldung bald wieder im Spitzenbereich liegen soll. Wenn das wiederum fake news wären, dann verbreitet sie der dbb und nicht der Kollege hier.
 
Es scheint vielmehr so zu kommen, wie ich es vermutet hatte. Der Bund bzw der DBB und & Co setzen sich in Erwartung / Kenntnis des bevorstehenden Urteils aus Karlsruhe vom Schlusslicht an die Spitze der Besoldungskarawane und lassen sich für die neue Großzügigkeit (Bund) bzw. den unermüdlichen Einsatz (DBB) feiern, während man nur das Unvermeidliche umsetzt.

Sei es drum. Ist mir immer noch lieber, als wenn der Bund sich mit der Behauptung rausredet, es sei in der Entscheidung des BVerfG ja nur um die Landesbesoldung gegangen und die Entscheidung daher nicht übertragbar usw.

Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 09:50
Nochmals. Wenn man liest wie schnell und durch die Bank positiv DBB etc. über die Ideen/Vorhaben des BMI gesprochen und schnell Pressemitteilungen veröffentlicht haben, kommt da definitiv noch ein Geld Batzen oben drauf, damit die Bundesbesoldung sich demnächst von allen Landesbesoldungen deutlich abhebt. Auch mit dem Argument Personalabgänge, der Bund braucht die besten Leute usw usw. Bald wird es sich wieder richtig lohnen beim Bund Bundesbeamter zu sein

Hör auf hier irgendwelche Fake Bullshit News zu verbreiten !!!
Das sind aber keine fake news und schor gar kein Bullshit (vielen Dank Frau Bas für dieses neue Reizwort in der Debatte). Der dbb hat selbst davon geschrieben, dass die Bundesbesoldung bald wieder im Spitzenbereich liegen soll. Wenn das wiederum fake news wären, dann verbreitet sie der dbb und nicht der Kollege hier.
 
Es scheint vielmehr so zu kommen, wie ich es vermutet hatte. Der Bund bzw der DBB und & Co setzen sich in Erwartung / Kenntnis des bevorstehenden Urteils aus Karlsruhe vom Schlusslicht an die Spitze der Besoldungskarawane und lassen sich für die neue Großzügigkeit (Bund) bzw. den unermüdlichen Einsatz (DBB) feiern, während man nur das Unvermeidliche umsetzt.

Sei es drum. Ist mir immer noch lieber, als wenn der Bund sich mit der Behauptung rausredet, es sei in der Entscheidung des BVerfG ja nur um die Landesbesoldung gegangen und die Entscheidung daher nicht übertragbar usw.

Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt!

Doch, das ist Bullshit und Fake News.
Hier geht es um die Besoldungsrunde 2025 !
Was hast du schwarz auf weiß für die Besoldungsrunde 2025?
3% ab April 2025, 2,8% ab Mai 2026. Das ist das Ergebnis der Besoldungsrunde für den ÖD und NIX anderes.
(Außen vor mal die Übertragung und die weiteren Punkte)
„Bald im Spitzenvereich“. Gibt es da was schwarz auf weiss? Hat das was mit der Besoldungsrunde 2025 zu tun? Selbst wenn es da eine Tabellenwirksame Erhöhung geben sollte, gibts diese schwarz auf weiß irgendwo niedergeschrieben und kommt zusätzlich zu den 3%/2.8%.
Wenn ja, bitte posten dann nehm ich alles zurück !
Wenn nein dann ist das alles ein und zwar fakenews und Bullshit.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 08.09.2025 09:57


Hör auf hier irgendwelche Fake Bullshit News zu verbreiten !!!
Das sind aber keine fake news und schor gar kein Bullshit (vielen Dank Frau Bas für dieses neue Reizwort in der Debatte). Der dbb hat selbst davon geschrieben, dass die Bundesbesoldung bald wieder im Spitzenbereich liegen soll. Wenn das wiederum fake news wären, dann verbreitet sie der dbb und nicht der Kollege hier.
 
Es scheint vielmehr so zu kommen, wie ich es vermutet hatte. Der Bund bzw der DBB und & Co setzen sich in Erwartung / Kenntnis des bevorstehenden Urteils aus Karlsruhe vom Schlusslicht an die Spitze der Besoldungskarawane und lassen sich für die neue Großzügigkeit (Bund) bzw. den unermüdlichen Einsatz (DBB) feiern, während man nur das Unvermeidliche umsetzt.

Sei es drum. Ist mir immer noch lieber, als wenn der Bund sich mit der Behauptung rausredet, es sei in der Entscheidung des BVerfG ja nur um die Landesbesoldung gegangen und die Entscheidung daher nicht übertragbar usw.

Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt!

Doch, das ist Bullshit und Fake News.
Hier geht es um die Besoldungsrunde 2025 !
Was hast du schwarz auf weiß für die Besoldungsrunde 2025?
3% ab April 2025, 2,8% ab Mai 2026. Das ist das Ergebnis der Besoldungsrunde für den ÖD und NIX anderes.
(Außen vor mal die Übertragung und die weiteren Punkte)
„Bald im Spitzenvereich“. Gibt es da was schwarz auf weiss? Hat das was mit der Besoldungsrunde 2025 zu tun? Selbst wenn es da eine Tabellenwirksame Erhöhung geben sollte, gibts diese schwarz auf weiß irgendwo niedergeschrieben und kommt zusätzlich zu den 3%/2.8%.
Wenn ja, bitte posten dann nehm ich alles zurück !
Wenn nein dann ist das alles ein und zwar fakenews und Bullshit.

Schau dir doch mal die vorherigen Beiträge von Kimbono(n) an.
--> Dont feed the troll.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knarfe1000 am 08.09.2025 10:12

Schau dir doch mal die vorherigen Beiträge von Kimbono(n) an.
--> Dont feed the troll.
Das ist doch der, der ständig "gelben Urlaub" macht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 08.09.2025 12:38
„Bald im Spitzenvereich“. Gibt es da was schwarz auf weiss?

Es wurde angekündigt, dass das Grundgehalt und das Leistungsprinzip "gestärkt" werden sollen, damit "der Bund im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen" könne, siehe https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html (https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html).


Hat das was mit der Besoldungsrunde 2025 zu tun?

Ja, hat es, weil alles zusammen in EIN Gesetz gegossen werden soll. Daher soll es ja - anders als sonst - ab Dezember und ab Mai auch erst mal nur "Abschläge" geben.


Und ja, zum jetzigen Zeitpunkt ist das Ganze lediglich eine Ankündigung. Aber wenn es das klare Ziel wäre, gar nichts obendrauf zu packen (so wie von dir gemutmaßt), hätte man doch wohl eher auf diese Ankündigung verzichtet, oder?

Und nochmal, ich halte es absolut nicht für ausgeschlossen, dass das (hoffentlich) baldige Urteil aus Karlsruhe möglicherweise zu einem gewissen "Sinneswandel" bei unserem Bundesbesoldungsgesetzgeber geführt haben könnte..
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 12:38
Oha, sorry, ich hatte völlig übersehen das dieser bullshit von de Forentroll gepostet wurde.
Dann ist natürlich alles klar. Aber es gibt ja dann doch anscheinend User hier die diesen Müll für bare Münze nehmen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 08.09.2025 12:48
Was ist daran so schwer dem o. g. Link zu folgen und sich selbst ein Bild zu machen. Im Moment sehe ich hier nur einen Troll, Rollo.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 12:52
„Bald im Spitzenvereich“. Gibt es da was schwarz auf weiss?

Es wurde angekündigt, dass das Grundgehalt und das Leistungsprinzip "gestärkt" werden sollen, damit "der Bund im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen" könne, siehe https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html (https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html).


Hat das was mit der Besoldungsrunde 2025 zu tun?

Ja, hat es, weil alles zusammen in EIN Gesetz gegossen werden soll. Daher soll es ja - anders als sonst - ab Dezember und ab Mai auch erst mal nur "Abschläge" geben.


Und ja, zum jetzigen Zeitpunkt ist das Ganze lediglich eine Ankündigung. Aber wenn es das klare Ziel wäre, gar nichts obendrauf zu packen (so wie von dir gemutmaßt), hätte man doch wohl eher auf diese Ankündigung verzichtet, oder?

Und nochmal, ich halte es absolut nicht für ausgeschlossen, dass das (hoffentlich) baldige Urteil aus Karlsruhe möglicherweise zu einem gewissen "Sinneswandel" bei unserem Bundesbesoldungsgesetzgeber geführt haben könnte..

Erst mal ist hinter dem Link überhaupt nichts offizielles und selbst wenn man das jetzt einfach mal aus Spass für Bare Münze nimmt was dort steht, wo steht denn dort was davon das es MEHR gibt als die 3%/2,8%.
Vielleicht bin ich auch blind, dann sei doch so gut und nenne mir ein paar Zahlen, grobe Zahlen würden mir auch schon reichen.

Ich mutmaße überhaupt nichts, ich richte mich lediglich nach den Tatsachen die zum JETZIGEN Zeitpunkt faktisch bekannt sind, nicht mehr und nicht weniger. Stand heute den 08.09.2025 wird es 3% ab April 2025 und nochmals 2,8% ab Mai 2025 als Tabellenwirksame Erhöhung geben und alles andere ist stand heute einfach bullshit und jeder der das anders sieht möge mir doch dann bitte ein konkretes Zahlenwerk vor legen.

Was der DBB da so alles schreibt und warum spielt einfach überhaupt gar keine Rolle.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 12:54
Was ist daran so schwer dem o. g. Link zu folgen und sich selbst ein Bild zu machen. Im Moment sehe ich hier nur einen Troll, Rollo.

Ach so, ich bin ein Troll weil ich gelesene Buchstaben in einen richtigen Kontext bringe und den gelesenen Inhalt verstehe. Aber der jenige der irgendwelche Fantasien hinein interpretiert ist kein Troll. Kannste doch keinen erzählen was hier so ab geht, aber vielleicht darf mich dich darüber auch einfach nicht wundern.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: GoodBye am 08.09.2025 13:09
Thema ist Besoldungsrunde Bund 2025. Nicht irgendwelche Erwägungen zur erstmaligen Neueinführung einer aA.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 08.09.2025 13:34
Thema ist Besoldungsrunde Bund 2025. Nicht irgendwelche Erwägungen zur erstmaligen Neueinführung einer aA.

Im Prinzip hast du recht.
Nur ist die Besoldungsrunde 2025 Bestandteil des Gesetzes zur aA.
Alle Zahlungen, die sich aus der Übertragung des Tarifergebnisses ergeben, sind eine Abschlagszahlung unter Gesetzesvorbehalt. Darauf ist laut Beschluss auch ausdrücklich hinzuweisen, z.B. durch einen Hinweistext in der Bezügemitteilung. Einfach, weil das Gesetz irgendwann kommen wird. Ganz platt gesagt.

Was das rechtlich zu bedeuten hat, kann sich jeder selbst ausmalen.


Ach ja, direkt zum Thema:

Die zuständigen Stellen haben die Programmierung der Zahlbarmachung … unverzüglich zu veranlassen. Die auszahlenden Stellen dürfen entsprechende Zahlungen erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung leisten.

Als Zielmarke wurde Dezember ausgegeben.

Die Abschlagszahlungen werden nicht geleistet beim Tod der Empfänger und nicht bei öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen nach bundesgesetzlicher Regelung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 08.09.2025 13:45
Ich begrüße die Verknüpfung von aA mit Besoldungsrunde in einem Gesetz sogar. Wie ich bereits schrieb versetzt das den Gesetzgeber in einen gewissen Handlungsdruck das Gesetz auch zeitnah zu finalisieren. Was wäre denn umgekehrt los, wenn es 2 Jahre (wie unter der Ampel) kein Gesetz gäbe und stattdessen im Worst Case Rückzahlungen der Abschläge von hunderttausenden Beamten die Folge wären? Was dann los wäre, kann sich jeder selbst ausmalen. Diese Blöße wird sich der GG wohl kaum geben wollen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 13:52
Thema ist Besoldungsrunde Bund 2025. Nicht irgendwelche Erwägungen zur erstmaligen Neueinführung einer aA.

Im Prinzip hast du recht.
Nur ist die Besoldungsrunde 2025 Bestandteil des Gesetzes zur aA.
Alle Zahlungen, die sich aus der Übertragung des Tarifergebnisses ergeben, sind eine Abschlagszahlung unter Gesetzesvorbehalt. Darauf ist laut Beschluss auch ausdrücklich hinzuweisen, z.B. durch einen Hinweistext in der Bezügemitteilung. Einfach, weil das Gesetz irgendwann kommen wird. Ganz platt gesagt.

Was das rechtlich zu bedeuten hat, kann sich jeder selbst ausmalen.


Ach ja, direkt zum Thema:

Die zuständigen Stellen haben die Programmierung der Zahlbarmachung … unverzüglich zu veranlassen. Die auszahlenden Stellen dürfen entsprechende Zahlungen erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung leisten.

Als Zielmarke wurde Dezember ausgegeben.

Die Abschlagszahlungen werden nicht geleistet beim Tod der Empfänger und nicht bei öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen nach bundesgesetzlicher Regelung.

Nein, die Besoldungsrunde ist KEIN Bestandteil der aA.
Die Besoldungsrunde gilt für die Tarifangestellten des ÖD und die haben überhaupt gar nichts mit einer aA am Hut.
Wenn dann die Erhöhungen aus dieser Runde auf die Beamten übertragen werden sollen müsse diese in ein Gesetz verfasst werden. Das war schon immer so und weil dies gefühlt 100 Jahre dauert werden die Erhöhungen immer vorerst unter Vorbehalt ausgezahlt bis das Gesetzt der Tabellenwirksamen Erhöhung im BT verabschiedet ist. Das hat nicht mit der aA im speziellen zu tun.

Kabinett beschließt Abschläge im Vorgriff auf die Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026. Zahlungen sollen ab Dezember 2025 erfolgen.

Das war die Überschrift und nochmals bei den Tarifergebnissen kann die aA gar nicht genannt werden weil diese bei Tarifangestellten überhaupt nicht mit verhandelt wird.
Ich verstehe nicht was daran so schwer zu begreifen ist.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 13:55
Ich begrüße die Verknüpfung von aA mit Besoldungsrunde in einem Gesetz sogar. Wie ich bereits schrieb versetzt das den Gesetzgeber in einen gewissen Handlungsdruck das Gesetz auch zeitnah zu finalisieren. Was wäre denn umgekehrt los, wenn es 2 Jahre (wie unter der Ampel) kein Gesetz gäbe und stattdessen im Worst Case Rückzahlungen der Abschläge von hunderttausenden Beamten die Folge wären? Was dann los wäre, kann sich jeder selbst ausmalen. Diese Blöße wird sich der GG wohl kaum geben wollen.

Ob man das begrüsst oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Ich denke jeder ich würde es begrüssen wenn die aA in ein Gesetz gegossen wird egal ob mit der Besolungsanpassung der jetzigen Runde oder einzeln einige Monate später, das steht ausser Frage.
Faktisch ist das aber einfach stand heute nicht geplant und deswegen bleibt es bullshit oder fakenews oder was auch immer man da für ein Begriff für verwenden mag, von mir aus auch Träumerei oder Kaffesatzleserei.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 08.09.2025 14:01
Das war schon immer so und weil dies gefühlt 100 Jahre dauert werden die Erhöhungen immer vorerst unter Vorbehalt ausgezahlt bis das Gesetzt der Tabellenwirksamen Erhöhung im BT verabschiedet ist. Das hat nicht mit der aA im speziellen zu tun.

Faktisch ist das aber einfach stand heute nicht geplant und deswegen bleibt es bullshit oder fakenews oder was auch immer man da für ein Begriff für verwenden mag, von mir aus auch Träumerei oder Kaffesatzleserei.

Du solltest tatsächlich an deiner Lesekompetenz arbeiten.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html))
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knarfe1000 am 08.09.2025 14:08

Du solltest tatsächlich an deiner Lesekompetenz arbeiten.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html))


Fakenews    ;)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BWBoy am 08.09.2025 14:11
Könntet ihr vielleicht alle mal nen Gang runterschalten und aufhören euch gegenseitig ans Bein zu Pinkeln? Das ist echt peinlich und unwürdig!
Und Rollo, ich kann verstehen, dass du wütend auf den Dienstherrn bist, und es satt hast zu warten. Das geht uns wohl allen so.

Dennoch, nur weil du dadurch dein Vertrauen ins BVerfG und den Dienstherrn auf baldige Besserung verloren hast, bedeutet das nicht, dass du jeden angiften musst, bei dem das noch nicht so ist.
Sonst bekommen wir hier auf Dauer eine echt toxische Forenkultur.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 14:11
Das war schon immer so und weil dies gefühlt 100 Jahre dauert werden die Erhöhungen immer vorerst unter Vorbehalt ausgezahlt bis das Gesetzt der Tabellenwirksamen Erhöhung im BT verabschiedet ist. Das hat nicht mit der aA im speziellen zu tun.

Faktisch ist das aber einfach stand heute nicht geplant und deswegen bleibt es bullshit oder fakenews oder was auch immer man da für ein Begriff für verwenden mag, von mir aus auch Träumerei oder Kaffesatzleserei.

Du solltest tatsächlich an deiner Lesekompetenz arbeiten.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html))

Hab’s jetzt 5 mal gelesen und sehe immer noch nicht wo dort steht das es mehr Erhöhung gibt außer die 3%/2,8%.
Vielleicht bist du so gut und kopierst mir den Teil wo dies steht hier rein und markierst diesen noch fett.
Was aber tatsächlich drin steht ist das „geplant“ wird die Umsetzung der aA mit einfließen zu lassen.
Also bleibt weiter der Fakt stehen das die Besoldungserhöhung 3% und 2,8% beträgt, nicht mehr und nicht weniger und alles andere ist Schall und Rauch.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 08.09.2025 14:16
Könntet ihr vielleicht alle mal nen Gang runterschalten und aufhören euch gegenseitig ans Bein zu Pinkeln? Das ist echt peinlich und unwürdig!
Und Rollo, ich kann verstehen, dass du wütend auf den Dienstherrn bist, und es satt hast zu warten. Das geht uns wohl allen so.

Dennoch, nur weil du dadurch dein Vertrauen ins BVerfG und den Dienstherrn auf baldige Besserung verloren hast, bedeutet das nicht, dass du jeden angiften musst, bei dem das noch nicht so ist.
Sonst bekommen wir hier auf Dauer eine echt toxische Forenkultur.

Ich bin nicht wütend, nicht auf den Dienstherrn, nicht auf das BVerfG und auch nicht auf irgendjemand anderes.
Ja, mein Ton ist manchmal Rauh, gebe ich zu, 20 Jahre militärischer Umgangston haben da sicherlich eine Teilschuld dran aber am Ergebniss ändert sich nichts.
Aber klinke mich dann jetzt hier aus dem Thema raus, ist mir auch doch etwas zu mühsam. Jeder darf sich Ann einfach das zusammen spinnen was er möchte und dann ist gut.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: PolareuD am 08.09.2025 14:17
Nicht ganz, Rollo83. Bisher war es aus meiner Erinnerung so, dass es zumindest per Kabinettsbeschluss ein Gesetzesentwurf vorlag. Darauf hin erfolgte die Zahlbarmachung vorab der Verabschiedung im Bundestag. Aktuell gibt es nichts, weder ein Referentenentwurf noch ein Gesetzesentwurf. Bisher liegt nur der Kabinettsbeschluss zur Zahlbarmachung von Abschlagszahlungen i.H.v. 3% in 2025 und 2,8% in 2026 vor, vorbehaltlich der Gesetzesinitiative.

Ich stimme aber der Aussage von Emdy zu, dass alles andere erstmal Kaffeesatzleserei ist.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: JamesBlond am 08.09.2025 15:34
Natürlich wird hier was angedeutet und in den Raum gestellt. Mit Sicherheit werden durch solche Andeutungen auch Hoffnungen geschürt. Ob es dann aber tatsächliche und für alle spürbare finanzielle Veränderungen bringen wird, werden wir erst nach Veröffentlichung erfahren.
Ich denke man wartet die neuesten weisen Worte aus Karlsruhe ab und wird hiernach erst was auf's Papier bringen. Daher wäre es schön wenn das BVerfG die "Spiele beginnen lassen" würde...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: TheBr4in am 08.09.2025 15:44
Könntet ihr vielleicht alle mal nen Gang runterschalten und aufhören euch gegenseitig ans Bein zu Pinkeln? Das ist echt peinlich und unwürdig!
Und Rollo, ich kann verstehen, dass du wütend auf den Dienstherrn bist, und es satt hast zu warten. Das geht uns wohl allen so.

Dennoch, nur weil du dadurch dein Vertrauen ins BVerfG und den Dienstherrn auf baldige Besserung verloren hast, bedeutet das nicht, dass du jeden angiften musst, bei dem das noch nicht so ist.
Sonst bekommen wir hier auf Dauer eine echt toxische Forenkultur.

Ich bin nicht wütend, nicht auf den Dienstherrn, nicht auf das BVerfG und auch nicht auf irgendjemand anderes.
Ja, mein Ton ist manchmal Rauh, gebe ich zu, 20 Jahre militärischer Umgangston haben da sicherlich eine Teilschuld dran aber am Ergebniss ändert sich nichts.
Aber klinke mich dann jetzt hier aus dem Thema raus, ist mir auch doch etwas zu mühsam. Jeder darf sich Ann einfach das zusammen spinnen was er möchte und dann ist gut.

Die Umgangsform auf den militärischen Hintergrund zu schieben ist unwürdig. Davon kann man sich nur distanzieren. Punkt.

Du gibst Dir mehr Mühe Dinge falsch zu verstehen, als Du selbst mal reflektierst was Du hier inhaltlich für unzutreffendes Zeug von dir gibst. Nur, um per Goldwaage beweisen zu wollen, dass andere eventuell ungenau formuliert haben. Ob das Absicht ist oder Unvermögen, ich mag es nicht bewerten.

Allerdings lassen Aussagen ala "Die Besoldungsrunde gilt für die Tarifangestellten des ÖD und die haben überhaupt gar nichts mit einer aA am Hut." tief blicken.

Klar. Besoldungsrunden für Tarifangestellte. Kennen wir. Lieben wir.

Wenn Du also selbst nicht so viel Wert auf die Genauigkeit Deiner Äußerungen legst, dann lege nicht an andere einen Maßstab an, den Du selbst nicht halten kannst. Oder ist diese Attitüde Deines Erachtens etwa auch der militärischen Umgangsart geschuldet?

Fakt ist am Ende: Es dauert länger mit der gesetzl. Regelung der Besoldung als es dauern würde, wenn die aA nicht Teil des Gesetzes werden würde. Wie die Regelungen zur aA aussehen werden, wissen derzeit nur eine Hand voll Menschen. Das wars. (Vorläufiges) Ende der Geschichte.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 08.09.2025 16:49
Gäbe (!) es schon konkrete Pläne zur aA, und das sollte ja wohl so sein, was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen? Offenkundig ist da noch gar nichts sicher. Wir haben gerade noch Sommer 2025 und hier wird mit dem Wort Abschlag für Mai 2026 hantiert.. irgendwie bezeichnend (oder faszinierend..).
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: MoinMoin am 08.09.2025 17:01
was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen?
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rheini am 08.09.2025 17:09
was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen?
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.

Evtl. wartet der DH auf das BVerfG um entweder sagen zu können, dass man es machen musste oder um erstmal zu schauen, was man machen muss.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pawel am 08.09.2025 17:21
Auf der einen Seite fehlen im Haushalt 2027 bereits jetzt 30 Milliarden Tendenz steigend auf der anderen Seite könnte die Regierung gut beraten sein wenigstens die Staatsdiener bei Laune zu halten.Viel mehr sind es aktuell wohl nicht.
Der Hinweis mit den Abschlägen Mai 26 sollte jeder als Wink mit dem Zaunpfahl zur Kenntnis nehmen und davon ausgehen, dass bis dahin genau Null mit der aA Bezahlung passieren wird. Von der Sache kann man den Thread getrost in einem Jahr öffnen und mal nachfragen ob jemand was gehört hat wann es kommen soll. Ich empfehle solange seine Motivation ebenfalls einzufrieren ,wie es der Gesetzgeber tut.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 08.09.2025 17:21
was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen?
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.

Wo hast Du das denn rausgelesen..?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 08.09.2025 17:42
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.

Nope. Sonst wäre wohl kaum von einer expliziten Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips die Rede.

Das sagt zumindest MEINE Glaskugel.. 8)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 08.09.2025 18:58
Und ich finde es positiv, dass der Bund als 1. reagiert.

Nur dass der Bund als letztes reagiert. 😂😂😂😂
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rheini am 08.09.2025 19:17
Und ich finde es positiv, dass der Bund als 1. reagiert.

Nur dass der Bund als letztes reagiert. 😂😂😂😂

Nicht bei der aA wie wir als Besoldungsempfänger es uns wünschen und es hoffentlich kommt, weil der Bund wohl das neuste Urteil des BVerfG hoffentlich bald kassiert  8).
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: GeBeamter am 08.09.2025 19:27
was hindert den GG, nicht gleich dieses Vorhaben in die Abschlagszahlungen einzupreisen?
Zum Beispiel, dass die aA via primäre Zulagen geregelt werden soll und daher kann er es nicht in der Grundbesoldung einpreisen.

Evtl. wartet der DH auf das BVerfG um entweder sagen zu können, dass man es machen musste oder um erstmal zu schauen, was man machen muss.

Naja, was er machen "muss" weiß er Dank der Zitat "neuerlichen Rechtsprechung des BVerfG" ja. Neuerlich ist auch ein interessanter Terminus für ein Urteil, das zum Zeitpunkt der Umsetzung voraussichtlich bereits sechs Jahre alt ist.

Das BVerfG wird in seinen kommenden Entscheidungen vermutlich eher aufzeigen, was er (der DH) eben nicht machen darf.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rheini am 08.09.2025 19:29
Manche brauchen halt genauere Leitplanken als andere 🤷.

Die Länder haben es für die Ledigen ja auch nicht besser hinbekommen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Anselm am 08.09.2025 19:30
„Bald im Spitzenvereich“. Gibt es da was schwarz auf weiss?

Es wurde angekündigt, dass das Grundgehalt und das Leistungsprinzip "gestärkt" werden sollen, damit "der Bund im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnehmen" könne, siehe https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html (https://www.dbb.de/artikel/geyer-dobrindt-gespraeche-besoldungserhoehung-besoldung-tarifverhandlungen-ergebnis-bund-kabinett-alimentation.html).


Hat das was mit der Besoldungsrunde 2025 zu tun?

Ja, hat es, weil alles zusammen in EIN Gesetz gegossen werden soll. Daher soll es ja - anders als sonst - ab Dezember und ab Mai auch erst mal nur "Abschläge" geben.

...

Das Wort "Abschläge" hat sich aber auch in der Vergangenheit bei Besoldungsrunden immer mal als unzutreffend erwiesen. Da wurden (Nach-)Zahlungen für die rückwirkende Erhöhung als Abschlagszahlungen angekündigt, aber in Wirklichkeit gab es eben nicht nur einen Abschlag sondern den gesamten Betrag für die zurückliegenden Monate und auch den aktuellen Monat in einer einzigen Zahlung (und ab da jeden Monat die neuen, angepassten Bezüge). Offensichtlich ist dem Dienstherrn nicht klar, dass ein Abschlag eigentlich nur eine Teilzahlung ist und nicht die Nachzahlung des kompletten Fehlbetrags. Ich würde daher das Wort "Abschläge" auch im aktuellen Zusammenhang nicht auf die Goldwaage legen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: GoodBye am 09.09.2025 08:22
Vielleicht meinen sie auch Abschlag im Sinne von jemandem eine Bitte abschlagen. Dann gibt es 3% und 2,8% weniger, wer weiß.

Im Dezember zu Weihnachten gibt es dann den großen Abschlag für 2025, damit nicht zuviel chinesisches Plastik unterm Weihnachtsbaum liegt und man sich auf das Wesentliche besinnt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Sutil91 am 16.09.2025 15:57
Nachdem wir jetzt ja wissen, dass es die Abschlagszahlungen gibt.

Ab wann ist mit der Vorschlage eines Gesetztes bezüglich Inhalten auf dem Tarifergebnis zu rechnen ?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Candyman am 17.09.2025 08:03
Nachdem wir jetzt ja wissen, dass es die Abschlagszahlungen gibt.

Ab wann ist mit der Vorschlage eines Gesetztes bezüglich Inhalten auf dem Tarifergebnis zu rechnen ?

Mein letzter Stand war, dass die Amtsangemessene Alimentation und das BBesG zusammengefasst werden sollen.

Deshalb wurde ja auch schon kommuniziert dass die Abschläge von 2,X % 2026 ab April gezahlt werden sollen ohne Gesetz.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Mario12 am 17.09.2025 17:59
Heute wurde bekanntgegeben, wie schlecht es um die Finanzen des Bundes ausschaut. Kann das Auswirkungen auf die Besoldungsrunde haben? Sogar eine komplette Nullrunde?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 17.09.2025 18:48
Ja, Nein, Vielleicht - welche Antwort hättest du denn gern?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Mario12 am 17.09.2025 21:53
Ja, Nein, Vielleicht - welche Antwort hättest du denn gern?

Die wahrscheinlichste Antwort. Natürlich weiß das niemand zu 100%, ich fragte mich nur ob das überhaupt denkbar wäre. Ist der Bevölkerung ja schwer zu vermitteln, dass trotz der mieserablen Finanzen noch ganz viel zusätzliches Geld für die Beamten verschwendet wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: gio am 17.09.2025 22:01
Ja, Nein, Vielleicht - welche Antwort hättest du denn gern?

Die wahrscheinlichste Antwort. Natürlich weiß das niemand zu 100%, ich fragte mich nur ob das überhaupt denkbar wäre. Ist der Bevölkerung ja schwer zu vermitteln, dass trotz der mieserablen Finanzen noch ganz viel zusätzliches Geld für die Beamten verschwendet wird.

Man sollte den Leuten dann aber auch gleichzeitig vermitteln das der Bund sich seit mehr als 5 Jahren drückt, wo evtl noch Geld da war...

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 17.09.2025 22:08
Ja, Nein, Vielleicht - welche Antwort hättest du denn gern?

Die wahrscheinlichste Antwort. Natürlich weiß das niemand zu 100%, ich fragte mich nur ob das überhaupt denkbar wäre. Ist der Bevölkerung ja schwer zu vermitteln, dass trotz der mieserablen Finanzen noch ganz viel zusätzliches Geld für die Beamten verschwendet wird.
Ich schätze die Wahrscheinlichkeit auf 99,99% ein das wir 3%/2,8% mehr bekommen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Mario12 am 17.09.2025 23:36
Ja, Nein, Vielleicht - welche Antwort hättest du denn gern?

Die wahrscheinlichste Antwort. Natürlich weiß das niemand zu 100%, ich fragte mich nur ob das überhaupt denkbar wäre. Ist der Bevölkerung ja schwer zu vermitteln, dass trotz der mieserablen Finanzen noch ganz viel zusätzliches Geld für die Beamten verschwendet wird.

Man sollte den Leuten dann aber auch gleichzeitig vermitteln das der Bund sich seit mehr als 5 Jahren drückt, wo evtl noch Geld da war...

Das interessiert doch niemanden. Wir kriegen eh zu viel Geld fürs Nichtstun. Ach, und dann ist da noch die große Ungerechtigkeit mit der Pension, die die armen Rentner medial immer wieder aufgetischt bekommen.

Ich habe noch keine regelmäßigen Artikel über das Thema der amtsangemessenen Alimentation gelesen. Die breite Masse soll das nicht erreichen, das ist offensichtlich nicht gewollt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: OLT am 18.09.2025 13:59
Ja, Nein, Vielleicht - welche Antwort hättest du denn gern?

Die wahrscheinlichste Antwort. Natürlich weiß das niemand zu 100%, ich fragte mich nur ob das überhaupt denkbar wäre. Ist der Bevölkerung ja schwer zu vermitteln, dass trotz der mieserablen Finanzen noch ganz viel zusätzliches Geld für die Beamten verschwendet wird.

Man sollte den Leuten dann aber auch gleichzeitig vermitteln das der Bund sich seit mehr als 5 Jahren drückt, wo evtl noch Geld da war...

Das interessiert doch niemanden. Wir kriegen eh zu viel Geld fürs Nichtstun. Ach, und dann ist da noch die große Ungerechtigkeit mit der Pension, die die armen Rentner medial immer wieder aufgetischt bekommen.

Ich habe noch keine regelmäßigen Artikel über das Thema der amtsangemessenen Alimentation gelesen. Die breite Masse soll das nicht erreichen, das ist offensichtlich nicht gewollt.


Genau so sieht es aus. Was passiert wohl, wenn dem Rest der Bevölkerung auffällt, dass sogar „die Beamten“ bis in den gD oder gar ein Richter nicht mehr rechtmäßig bezahlt werden, obwohl 90% da draußen fü weitaus weniger täglich aufstehen? Bei manchem mag dann gar der Eindruck entstehen, dass die Gehälter insgesamt viel zu niedrig sind und warum man für z.B. 2500 netto 40h malocht, wenn andere eine Vollalimentation auf gD Niveau erhalten…

Die Frage, warum die Medien hierüber nicht einmal gesamtgesellschaftlich berichten, mag jeder für sich beantworten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Julianx1 am 19.09.2025 08:35
Man braucht überhaupt nicht versuchen, der Gesellschaft irgend etwas zur Besoldung von Beamten zu erklären. Die Menschen wollen das garnicht wissen. Und was ein BVerfG dazu sagt ist Ihnen auch egal. Wenn ich gefragt werde was ich beruflich mache sage ich mittlerweile nur Sachbearbeiter. Das erspart mir dumme Sprüche. Das Wort Familienzuschlag ist das zweitgrößte Reizwort. Dicht gefolgt von Pension.

Die Politik wird sich das Thema auch ungern ans Bein binden. Kann man nur mit verlieren. Siehe auch Ba Wü gerade. Es ist nunmal ein Unterschied ob man eine tarifliche Erhöhung bekommt oder ob die Politik eine Erhöhung für Beamte beschließt. Ich hätte ein Besoldungsgesetz gut gefunden, welches uns dauerhaft an die Tarifergebnisse kettet. Was wohl aber nicht geht, wegen den ganzen Nebenkriegsschauplätzen bei den Tarifverhandlungen.

Nachfolgende Generationen an Beamten, oder auch nicht mehr Beamten werden die Folgen der gesellschaftlichen Stimmung austragen. Ich bin jetzt über 50. hab eigentlich gehofft der Kelch geht dann an mir vorbei.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Lichtstifter am 19.09.2025 09:04
Zitat
...ist das zweitgrößte Reizwort. Dicht gefolgt von Pension.

Füge noch Beamtenkinder hinzu. Das ist ja jetzt auch das Ding in BaWü.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Finanzer am 19.09.2025 11:24
Zitat
...ist das zweitgrößte Reizwort. Dicht gefolgt von Pension.

Füge noch Beamtenkinder hinzu. Das ist ja jetzt auch das Ding in BaWü.

Die neuen Nepo-Babies.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jansen am 16.10.2025 09:21
Es ist ruhig geworden um das Thema - ein gutes Zeichen?

Anfang September hieß es ja nur "Voraussichtlich beginnend mit der Bezügezahlung für Dezember 2025 erfolgen zunächst Abschläge...".

Gibt's hier eventuell einen Insider, der bestätigen kann, dass die Abschlagszahlungen auch wirklich mit den Dezemberbezügen erfolgen?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Pallazzo am 16.10.2025 11:08
Wir bei der Telekom haben sie diesen Monat, also für April bis Heute bekommen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: OliverS am 16.10.2025 15:19
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: RehaMicha am 16.10.2025 15:26
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: OliverS am 16.10.2025 15:39
Vielen Dank!!! Hast Du evtl. auch die Anlage 1, damit man die Abschläge / Nachzahlung berechnen kann?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jansen am 16.10.2025 18:45
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.

Meine Frage beantwortet das jedenfalls nicht, denn sie bezog sich ja auf das, was Anfang September veröffentlicht worden ist. Jetzt stellt sich halt die Frage, ob das, was man sich damals vorgenommen hat (Stichwort "voraussichtlich") auch tatsächlich so umgesetzt werden wird. Das kann sicher nur ein Insider beantworten, also jemand der z.B. mit der Errechnung der Bezüge zu tun hat.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 16.10.2025 19:32
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.

Meine Frage beantwortet das jedenfalls nicht, denn sie bezog sich ja auf das, was Anfang September veröffentlicht worden ist. Jetzt stellt sich halt die Frage, ob das, was man sich damals vorgenommen hat (Stichwort "voraussichtlich") auch tatsächlich so umgesetzt werden wird. Das kann sicher nur ein Insider beantworten, also jemand der z.B. mit der Errechnung der Bezüge zu tun hat.

Also ich rechne zu 100% mit einer Nachzahlung mit den Dezemberbezügen. Die Geschichte muss bald auch irgendwann dann mal in SASPF eingepflegt werden. Denke spätestens dann weiß man auch zu 100% Bescheid.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 16.10.2025 20:46
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.

Meine Frage beantwortet das jedenfalls nicht, denn sie bezog sich ja auf das, was Anfang September veröffentlicht worden ist. Jetzt stellt sich halt die Frage, ob das, was man sich damals vorgenommen hat (Stichwort "voraussichtlich") auch tatsächlich so umgesetzt werden wird. Das kann sicher nur ein Insider beantworten, also jemand der z.B. mit der Errechnung der Bezüge zu tun hat.

Also ich rechne zu 100% mit einer Nachzahlung mit den Dezemberbezügen. Die Geschichte muss bald auch irgendwann dann mal in SASPF eingepflegt werden. Denke spätestens dann weiß man auch zu 100% Bescheid.

Die Nachzahlung hat für mich Bestand, wenn ich es auf der Bezügemitteilung sehe.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Einigung2023 am 17.10.2025 07:29
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.

Meine Frage beantwortet das jedenfalls nicht, denn sie bezog sich ja auf das, was Anfang September veröffentlicht worden ist. Jetzt stellt sich halt die Frage, ob das, was man sich damals vorgenommen hat (Stichwort "voraussichtlich") auch tatsächlich so umgesetzt werden wird. Das kann sicher nur ein Insider beantworten, also jemand der z.B. mit der Errechnung der Bezüge zu tun hat.

Also ich rechne zu 100% mit einer Nachzahlung mit den Dezemberbezügen. Die Geschichte muss bald auch irgendwann dann mal in SASPF eingepflegt werden. Denke spätestens dann weiß man auch zu 100% Bescheid.

Die Nachzahlung hat für mich Bestand, wenn ich es auf der Bezügemitteilung sehe.


Für den Monat November ist die Gehaltserhöhung schon drauf, beim Zoll.
War wohl ein technischer Fehler, Nachzahlung kommt mit dem Dezemberbezügen
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Dunkelbunter am 17.10.2025 08:34
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.

Meine Frage beantwortet das jedenfalls nicht, denn sie bezog sich ja auf das, was Anfang September veröffentlicht worden ist. Jetzt stellt sich halt die Frage, ob das, was man sich damals vorgenommen hat (Stichwort "voraussichtlich") auch tatsächlich so umgesetzt werden wird. Das kann sicher nur ein Insider beantworten, also jemand der z.B. mit der Errechnung der Bezüge zu tun hat.

Also ich rechne zu 100% mit einer Nachzahlung mit den Dezemberbezügen. Die Geschichte muss bald auch irgendwann dann mal in SASPF eingepflegt werden. Denke spätestens dann weiß man auch zu 100% Bescheid.

Die Nachzahlung hat für mich Bestand, wenn ich es auf der Bezügemitteilung sehe.


Für den Monat November ist die Gehaltserhöhung schon drauf, beim Zoll.
War wohl ein technischer Fehler, Nachzahlung kommt mit dem Dezemberbezügen

Und Oktober ist im November auch Rückwirkend drauf.
Aber die restliche Monate kommen hoffentlich im Dezember.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Einigung2023 am 17.10.2025 08:40
Aus der Datenbank des BMI und den Veröffentlichen der BAV habe ich entnommen, dass die Einzelheiten zur Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung zu den Abschlagszahlungen einem gemeinsamen BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13 zu entnehmen sind. Dieses Schreiben habe ich nirgendwo gefunden. Verfügt jemand darüber oder kennt einen Link? Dadurch würden sich wahrscheinlich einige Fragen beantworten. Die vorläufige Haushaltsführung ist lt. Mitteilung des BMF mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes im BGBl weggefallen.

Meine Frage beantwortet das jedenfalls nicht, denn sie bezog sich ja auf das, was Anfang September veröffentlicht worden ist. Jetzt stellt sich halt die Frage, ob das, was man sich damals vorgenommen hat (Stichwort "voraussichtlich") auch tatsächlich so umgesetzt werden wird. Das kann sicher nur ein Insider beantworten, also jemand der z.B. mit der Errechnung der Bezüge zu tun hat.

Also ich rechne zu 100% mit einer Nachzahlung mit den Dezemberbezügen. Die Geschichte muss bald auch irgendwann dann mal in SASPF eingepflegt werden. Denke spätestens dann weiß man auch zu 100% Bescheid.

Die Nachzahlung hat für mich Bestand, wenn ich es auf der Bezügemitteilung sehe.


Für den Monat November ist die Gehaltserhöhung schon drauf, beim Zoll.
War wohl ein technischer Fehler, Nachzahlung kommt mit dem Dezemberbezügen

Und Oktober ist im November auch Rückwirkend drauf.
Aber die restliche Monate kommen hoffentlich im Dezember.

Von welcher Behörde redest du? Für den Zoll gab es wohl eine Info bei MAPZ.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Dunkelbunter am 17.10.2025 09:05
Zitat
Von welcher Behörde redest du? Für den Zoll gab es wohl eine Info bei MAPZ.

Bereits die Novemberbezüge 2025 werden die monatliche Abschlagszahlung enthalten.
Nachzahlungen, die in der Abrechnung für November 2025 nicht enthalten sind, erfolgen mit den Dezemberbezügen 2025.

Also schon Zoll.
Bei mir ist die Nachzahlung Oktober und November auf dem Zettel in PVS.
Aber MAPZ liest sich auch so, als ob da willkürlich das System die Auszahlung gemacht hat und manche mehrere Monate bekommen haben, manche nur 1-2 Monate.
Naja mal den Dezember dann noch abwarten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Citee am 17.10.2025 09:21
Ich habe für November auch ~2,9% brutto mehr auf der Abrechnung, allerdings noch keine Nachzahlung o. ä.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: maxg am 17.10.2025 10:18
Zitat
Von welcher Behörde redest du? Für den Zoll gab es wohl eine Info bei MAPZ.

Bereits die Novemberbezüge 2025 werden die monatliche Abschlagszahlung enthalten.
Nachzahlungen, die in der Abrechnung für November 2025 nicht enthalten sind, erfolgen mit den Dezemberbezügen 2025.
(...)

Kann ich (Zoll) soweit bestätigen. Heute ist die Abrechnung 11/205 in PVS und im November wird nur für den Monat erhöht, aber noch nichts nachgezahlt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Einigung2023 am 17.10.2025 10:34
Zitat
Von welcher Behörde redest du? Für den Zoll gab es wohl eine Info bei MAPZ.

Bereits die Novemberbezüge 2025 werden die monatliche Abschlagszahlung enthalten.
Nachzahlungen, die in der Abrechnung für November 2025 nicht enthalten sind, erfolgen mit den Dezemberbezügen 2025.
(...)

Kann ich (Zoll) soweit bestätigen. Heute ist die Abrechnung 11/205 in PVS und im November wird nur für den Monat erhöht, aber noch nichts nachgezahlt.

Manch Kollegen haben für 2 Monate bzw sogar 3 Monate erhalten. Jedenfalls rechnerisch.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Haushaltshilfe am 17.10.2025 10:40
Habe auch mal geschaut was bei mir auf der Bezügemitteilung November steht.

Die Erhöhung sowie die Rückrechnung ab April ist schon mit drauf.

Was mich nur ein bisschen wundert ist der Fakt, dass kein "Vorläufigkeitsvermerk" mit Hinweis auf die nötige Gesetzesänderung enthalten ist.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Helli04 am 17.10.2025 11:16
Das gab es tatsächlich noch nie, dass dieser Vermerk fehlt - sehr merkwürdig.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Johnny75 am 17.10.2025 11:40
Vielleicht, weil es keine "vorläufige Zahlung" im Hinblick auf ein noch nicht abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren ist? Denn ein solches Gesetzgebungsverfahren gibt es ja noch gar nicht.

Denn wo noch kein laufendes Gesetzgebungsverfahren, da auch keine "Vorläufigkeit" einer Zahlung aufgrund eines (noch nicht) zu erwartenden Gesetzes...könnte ich mir vorstellen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: maxg am 17.10.2025 12:22
Zitat
Von welcher Behörde redest du? Für den Zoll gab es wohl eine Info bei MAPZ.

Bereits die Novemberbezüge 2025 werden die monatliche Abschlagszahlung enthalten.
Nachzahlungen, die in der Abrechnung für November 2025 nicht enthalten sind, erfolgen mit den Dezemberbezügen 2025.
(...)

Kann ich (Zoll) soweit bestätigen. Heute ist die Abrechnung 11/205 in PVS und im November wird nur für den Monat erhöht, aber noch nichts nachgezahlt.

Manch Kollegen haben für 2 Monate bzw sogar 3 Monate erhalten. Jedenfalls rechnerisch.

Ja, habe ich heute auch "live" gesehen (Nachzahlung 09+10 und Erhöhung 11/2025. Aber auch kein Vorbehaltsvermerk. Da ist beim ITZBund aber einiges schiefgelaufen. Es wirkt so, als ob eine Testversion in Produktion gegangen ist  ;) :o
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 17.10.2025 12:40
Also bei uns (Bundeswehr) sind in SASPF noch keine Zahlungen angewiesen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Dunkelbunter am 17.10.2025 12:57
Zitat
Von welcher Behörde redest du? Für den Zoll gab es wohl eine Info bei MAPZ.

Bereits die Novemberbezüge 2025 werden die monatliche Abschlagszahlung enthalten.
Nachzahlungen, die in der Abrechnung für November 2025 nicht enthalten sind, erfolgen mit den Dezemberbezügen 2025.
(...)

Kann ich (Zoll) soweit bestätigen. Heute ist die Abrechnung 11/205 in PVS und im November wird nur für den Monat erhöht, aber noch nichts nachgezahlt.

Manch Kollegen haben für 2 Monate bzw sogar 3 Monate erhalten. Jedenfalls rechnerisch.

Auf der zweiten Seite steht bei mir die Berechnung für die Nachzahlung Oktober
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Einigung2023 am 17.10.2025 18:04
Zitat
Von welcher Behörde redest du? Für den Zoll gab es wohl eine Info bei MAPZ.

Bereits die Novemberbezüge 2025 werden die monatliche Abschlagszahlung enthalten.
Nachzahlungen, die in der Abrechnung für November 2025 nicht enthalten sind, erfolgen mit den Dezemberbezügen 2025.
(...)

Kann ich (Zoll) soweit bestätigen. Heute ist die Abrechnung 11/205 in PVS und im November wird nur für den Monat erhöht, aber noch nichts nachgezahlt.

Manch Kollegen haben für 2 Monate bzw sogar 3 Monate erhalten. Jedenfalls rechnerisch.

Auf der zweiten Seite steht bei mir die Berechnung für die Nachzahlung Oktober


Die Bezügemitteilungen bei Kollegen und mir sind im PVS nicht mehr vorhanden.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Blinkaa am 17.10.2025 19:16
Kann ich bestätigen, die heute Morgen eingestellte 11/2025 Bezügemitteilung ist nun nicht mehr einsehbar.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 17.10.2025 21:02
Kann ich bestätigen, die heute Morgen eingestellte 11/2025 Bezügemitteilung ist nun nicht mehr einsehbar.

Wie kann so etwas passieren?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Blinkaa am 17.10.2025 21:26
Ich habe 7 Jahre bei einer abrechnenden Stelle (GZD) gearbeitet. Wenn die Bezügemitteilung eingestellt ist, ist der Rechnungslauf samt Vortag mit Korrekturtag ( was die Möglichkeit von Rückruf oder Abschlägen bereit hält) verstrichen.

Ein bereits zur Zahlung angewiesener Abrechnungslauf ( eingestellte Bezügemitteilung), der korrigiert wird ist mir nicht bekannt.

Ist auch nicht regulär vorgesehen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: OliverS am 18.10.2025 15:15
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 18.10.2025 16:45
Wie viel Kauderwelsch will man ein einer Mitteilung unterbringen? BAV: Hold my beer. Was ist das für eine dämliche Meldung?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 18.10.2025 16:50
Was sind wir nur für ein Hochtechnologieland. Unglaublich.. Ich hoffe fast, dass es ein Cyberangriff war.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 18.10.2025 18:25
Aufgrund eines technischen Fehlers.... so ist der Verlautbarung zu entnehmen.

Kein Kommentar dazu.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 18.10.2025 19:19
Haha, mit Sicherheit werden die Zweimarkfufzich, die es im November zu früh gibt, dann im Dezember wieder abgezogen. Wenn es gegen die Belegschaft geht, sind wir ja ganz genau.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 20.10.2025 09:25
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Citee am 20.10.2025 09:37
Den Absatz danach finde ich noch grausamer:

Der fehlende Rückrechenanstoß auf Grundlage der Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbesoldung und -versorgung (ausgenommen Amtsträgerinnen und Amtsträger) erfolgt für alle betroffenen Personalfälle wie geplant im Abrechnungsmonat Dezember 2025 und führt zur Nachzahlung der Differenzbeträge für den Zeitraum April - Oktober 2025 mit den Dezemberbezügen für die Personalfälle, für die kein Rückrechenanstoß aufgrund einer manuellen Erfassung im Abrechnungsmonat November erfolgt ist.

Das ist ein(!) Satz.

Aufgrund eines technischen Fehlers finde ich aber auch gut. Bei uns heißt das Büroversehen oder jemand ist mausgerutscht  :P
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 20.10.2025 11:06
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 20.10.2025 11:12
Weiß man denn nun eigentlich, ob der Betrag der kurzzeitig eingestellten Bezügemitteilung ausgezahlt wird? Ich muss die Komplexität dieses Auszahlungsvorgangs wirklich maximal unterschätzen...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Durgi am 20.10.2025 11:16
das schreibt das BAV....trifft das fuer alle zu? Gibt es was vergleichbares bei der BVA auch?


Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Bundesjogi am 20.10.2025 17:19
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.
Dem stimme ich zu, auch wenn ich wohl eher nicht gemeint war...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 20.10.2025 17:33
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.
Dem stimme ich zu, auch wenn ich wohl eher nicht gemeint war...

OT vom Mod.. Naja..
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 20.10.2025 22:07
Könnte das damit zusammenhängen?:

https://www.bav.bund.de/DE/3_Dienstleistungen/03_Bezuegeservice/02_Besoldung/Informationen_Merkblaetter/17102025_Kundeninformation/17102025_Kundeninformation.html?nn=208580

Wer solche Sätze verfasst:

"Das bedeutet, dass nur für die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, für die eine rückwirkende Stammdatenerfassung/Stammdatenänderung (z.B. eine Beförderung etc.) vorgenommen wurde, eine Nachzahlung der Differenzbeträge für die Vormonate bis zum individuellen Rückrechenanstoß, maximal nach April 2025 erfolgt."

gehört in eine Schulung für verständliches Schreiben. Wer solche Mitteilungen freigibt, gehört versetzt.

Ich fordere gemeinsam mit Bundesjogi einen Rückrechenanstoß für das Mexikospiel bei der WM 2018. Denn es liegt doch auf der Hand, dass wir das Spiel nur wegen eines technischen Fehlers verloren haben.
Dem stimme ich zu, auch wenn ich wohl eher nicht gemeint war...

Wen sollt ich sonst gemeint haben...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 21.10.2025 10:31
das schreibt das BAV....trifft das fuer alle zu? Gibt es was vergleichbares bei der BVA auch?

Ja, ein ähnliches Schreiben gibt es auch vom BVA. Es wurde bei uns im Intranet eingestellt.
Es klingt etwas geschliffener und formuliert den Sachverhalt werbend positiv und erwähnt den Fehler nicht.

Es soll noch ein 2. Schreiben mit dem Fehler geben. Aber das wurde hier nicht veröffentlicht.

Ich vermute den Fehler beim K-PVS im ITZ.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Hans1W am 21.10.2025 10:38
Jetzt arbeiten dienen die Beamten mal schneller als sonst, nun ist es auch nicht wieder recht!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Melfi am 21.10.2025 11:30
Eine entsprechende Bezügemitteilung im PVS für 11/2025 liegt daher bei euch wahrscheinlich auch noch nicht vor, oder?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 21.10.2025 11:37
Eine entsprechende Bezügemitteilung im PVS für 11/2025 liegt daher bei euch wahrscheinlich auch noch nicht vor, oder?

Da die Auszahlung erst mit den Dezember Bezügen kommt ist ja auch noch etwas zeit vorhanden.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Melfi am 21.10.2025 11:58
Eine entsprechende Bezügemitteilung im PVS für 11/2025 liegt daher bei euch wahrscheinlich auch noch nicht vor, oder?

Da die Auszahlung erst mit den Dezember Bezügen kommt ist ja auch noch etwas zeit vorhanden.

Laut Intranet:

Das Kompetenzzentrum PVS hat mitgeteilt, dass die programmgestützte Umsetzung der Besol-
dungs- und Versorgungsbezügeanpassung außerplanmäßig bereits für den Abrechnungsmonat No-
vember 2025 wie folgt umgesetzt wurde:
Ab November 2025 werden laufend die erhöhten Beträge gezahlt

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 21.10.2025 12:25
Eine entsprechende Bezügemitteilung im PVS für 11/2025 liegt daher bei euch wahrscheinlich auch noch nicht vor, oder?

Da die Auszahlung erst mit den Dezember Bezügen kommt ist ja auch noch etwas zeit vorhanden.

Den Tex vom BAV gelesen? Ebenso gelesen, dass es gleich lautende Meldungen vom BVA gibt?

Was es im Portal nicht geben wird, ist der Vorbehaltshinweis für November. Dem wird es nur auf Papier auf Papier geben. Für Dezember kann es dann anders aussehen. Was ein weiterer Hinweis auf den fehlerhaften Start ist.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SGLBund am 21.10.2025 12:44
Bei uns ist es so, dass nur diejenigen schon die Erhöhung bekommen, bei denen es im Oktober und damit zwingend im November eine Änderung der Bezüge gab. Kollege hatte im Oktober eine Nachzahlung und deshalb jetzt auch für den November eine bekommen, da hat er beim November schon die neuen Beträge stehen und auf der Novemberabrechnung auch gleich die Rückrechnung für Oktober mit den neuen Werten. Die anderen Monate bekommt er dann im Dezember gezahlt.

Bei allen anderen, bei denen es keine Änderungen gab, ist die letzte Bezügeabrechnung vom Mai 2025 und es ist auch keine neue für den November hinterlegt. Die bekommen dann die ganze Nachzahlung im Dezember.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 21.10.2025 13:28
Eine entsprechende Bezügemitteilung im PVS für 11/2025 liegt daher bei euch wahrscheinlich auch noch nicht vor, oder?

Da die Auszahlung erst mit den Dezember Bezügen kommt ist ja auch noch etwas zeit vorhanden.

Den Tex vom BAV gelesen? Ebenso gelesen, dass es gleich lautende Meldungen vom BVA gibt?

Was es im Portal nicht geben wird, ist der Vorbehaltshinweis für November. Dem wird es nur auf Papier auf Papier geben. Für Dezember kann es dann anders aussehen. Was ein weiterer Hinweis auf den fehlerhaften Start ist.

Da am Freitag den 17.10.2025 zumindest in meinem Dezernat noch nichts in SASPF hinterleg war wird es auch keine Auszahlung im November geben. Mir ist jeglichen Text vom BAV oder Meldungen völlig egal, die können schreiben was sie wollen. Ohne Zahlungsanweisung in SASPF keine Auszahlung, ganz einfach.
Natürlich kann ich das jetzt nur auf die Bundeswehr beziehen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 21.10.2025 17:28
Eine entsprechende Bezügemitteilung im PVS für 11/2025 liegt daher bei euch wahrscheinlich auch noch nicht vor, oder?

Da die Auszahlung erst mit den Dezember Bezügen kommt ist ja auch noch etwas zeit vorhanden.

Den Tex vom BAV gelesen? Ebenso gelesen, dass es gleich lautende Meldungen vom BVA gibt?

Was es im Portal nicht geben wird, ist der Vorbehaltshinweis für November. Dem wird es nur auf Papier auf Papier geben. Für Dezember kann es dann anders aussehen. Was ein weiterer Hinweis auf den fehlerhaften Start ist.

Da am Freitag den 17.10.2025 zumindest in meinem Dezernat noch nichts in SASPF hinterleg war wird es auch keine Auszahlung im November geben. Mir ist jeglichen Text vom BAV oder Meldungen völlig egal, die können schreiben was sie wollen. Ohne Zahlungsanweisung in SASPF keine Auszahlung, ganz einfach.
Natürlich kann ich das jetzt nur auf die Bundeswehr beziehen.

Ja, stimmt. Bundeswehr über BVA ist nochmals anders als BVA.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 21.10.2025 17:37
Eine entsprechende Bezügemitteilung im PVS für 11/2025 liegt daher bei euch wahrscheinlich auch noch nicht vor, oder?

Bei mir war sie 1 Tag da, mit Abschlag und Rückrechnung bis 07/2025..j etzt ist sie weg. Ich bin gespannt, wie die nächste Abrechnung 11/2025 aussieht.. 😁 Und welche sie mir per Post zuschicken.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 21.10.2025 18:49
Ob die Abschlagszahlung wie vorgesehen im Dezember 2025 klappt?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 21.10.2025 19:07
Ob die Abschlagszahlung wie vorgesehen im Dezember 2025 klappt?

Wir schaffen das.

Bestimmt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 21.10.2025 19:29
Ob die Abschlagszahlung wie vorgesehen im Dezember 2025 klappt?

Ehrlicherweise mach ich mir Sorgen, ob die Auszahlung des regulären Gehalts zum 30.10. überhaupt klappt..

Frage: Falls es mit den Novemberbezügen bereits zu Nachzahlungen käme, müsste ich es dem DH gegenüber anzeigen (mögliche Überzahlung)? Oder reicht der Widerspruch aA für sich schon aus? Liegt ein Verstoß gegen das AAG vor? Da steigt ja kein normaler Beamter mehr durch.. 😁
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 21.10.2025 20:51
Im Anhang befindet sich das BVA-Schreiben (positiv formuliert).
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 21.10.2025 20:53
Im Anhang befindet sich das BVA-Schreiben (positiv formuliert).

Kompetenzzentrum finde ich schön.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 21.10.2025 21:28
Ob die Abschlagszahlung wie vorgesehen im Dezember 2025 klappt?

Ehrlicherweise mach ich mir Sorgen, ob die Auszahlung des regulären Gehalts zum 30.10. überhaupt klappt..

Frage: Falls es mit den Novemberbezügen bereits zu Nachzahlungen käme, müsste ich es dem DH gegenüber anzeigen (mögliche Überzahlung)? Oder reicht der Widerspruch aA für sich schon aus? Liegt ein Verstoß gegen das AAG vor? Da steigt ja kein normaler Beamter mehr durch.. 😁

Der ist gut ;D

Aber im Rundschreiben gibt es tatsächlich keine Angabe zum Zahlungszeitpunkt, nur den April als Zeitpunkt der Rückrechnung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 22.10.2025 16:42
In PVS (privates Unternehmen?) ist heute keine Gehaltsabrechnung für 11/25 zu sehen. Mit der bereits eingestelten Abrechnung, die ich heruntergeladen habe, könnte ich jetzt zur Bank gehen und einen Kredit beantragen ohne mir Sorgen hinsichtlich Urkundenfälschung machen zu müssen. Für das Schreiben vom ITZ braucht man wohl eine Person, die einen Master in Linguistik, Schwerpunkt behindertengerechte Sprache Grad 4, hat.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 22.10.2025 17:44
Was ist denn los? Mögliche Verärgerung der Betroffenen kann ich verstehen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 22.10.2025 21:30
M. E. unterliegt der Bund noch der vorläufigen Haushaltsführung. Man kann nur hoffen, dass diese bis Jahresende 2025 durch einen ordentlichen Haushalt ersetzt wird, damit die geplanten Erhöhungen aus der diesjährigen Tarifrunde übertragen werden können. Sehe ich dies richtig?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 22.10.2025 21:33
In PVS (privates Unternehmen?) ist heute keine Gehaltsabrechnung für 11/25 zu sehen. Mit der bereits eingestelten Abrechnung, die ich heruntergeladen habe, könnte ich jetzt zur Bank gehen und einen Kredit beantragen ohne mir Sorgen hinsichtlich Urkundenfälschung machen zu müssen. Für das Schreiben vom ITZ braucht man wohl eine Person, die einen Master in Linguistik, Schwerpunkt behindertengerechte Sprache Grad 4, hat.

Es war doch zu lesen, dass da etwas, was als Testlauf gedacht war, durch einen Fehler für alle scharf geschaltet wurde. Man hat sich die Rückabwicklung gespart. Deswegen kommt die Rückrechnung für die vergangenen Monate für die Meisten erst im Dezember, obwohl der November bereits mit den neuen Werten kommt.

Der Fehler dürfte meiner Meinung im ITZ passiert sein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 22.10.2025 21:35
M. E. unterliegt der Bund noch der vorläufigen Haushaltsführung. Man kann nur hoffen, dass diese bis Jahresende 2025 durch einen ordentlichen Haushalt ersetzt wird, damit die geplanten Erhöhungen aus der diesjährigen Tarifrunde übertragen werden können. Sehe ich dies richtig?

Nein das Haushaltsgesetz wurde am 2. Oktober veröffentlicht. Die vorläufige Haushaltsführung ist damit obsolet.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Camouflage62 am 23.10.2025 06:24
Hallo liebes Forum,
eine Frage stellt sich mir hier, wenn doch die neuen Besoldungen implementiert wurden, wieso erhalte ich keine aktuelle Bezügemitteilung in PVS? Heißt für mich eigentlich : Keine Änderungen, also Dezember erst.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 23.10.2025 08:02
Ob die Erhöhung der Sonderzuwendung auf Beamte und Versorgungsempfänger im zu erwartenden Gesetzentwurf Berücksichtigung findet, ist fraglich. Von Verbänden und Gewerkschaften habe ich dazu in den letzten Wochen nichts gelesen. Will nicht hoffen, dass hier gespart wird.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Bundesbeamter212 am 23.10.2025 17:19
Hallo liebes Forum,
eine Frage stellt sich mir hier, wenn doch die neuen Besoldungen implementiert wurden, wieso erhalte ich keine aktuelle Bezügemitteilung in PVS? Heißt für mich eigentlich : Keine Änderungen, also Dezember erst.

Es gab die neue Bezügemitteilung, wurde aber nach ein paar Stunden wieder entfernt. Vermute mal, weil der Satz "...unter Vorbehalt..." vergessen wurde.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 24.10.2025 08:30
Weil es zu es zu einem Fehler beim Testlauf kam.

Deswegen starten auch die Zahlungen bereits im November. Man hat auf eine Rückabwicklung verzichtet.

Das war hier alles zu lesen, man muss es nur interpretieren.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Einigung2023 am 24.10.2025 13:01
Mitteilung MAPZ

„Im Zusammenhang mit der Abschlagszahlung bereits ab November für die Besoldung und Versorgung wurde festgestellt, dass die Bezügemitteilungen nicht den erforderlichen Aufdruck zur Zahlung des Abschlags unter Vorbehalt einer noch ausstehenden gesetzlichen Regelung enthalten. Für den Versuch diesen Fehler zu heilen, wurden die bereits am 17. Oktober 2025 im PVSplus-Portal einsehbaren Bezügemitteilungen vorübergehend aus den Systemen genommen.
Aus technischen Gründen konnte dies nur für den gesamten Kreis der Beschäftigten erfolgen, also auch für die Tarifbeschäftigten.

Diese Maßnahme hat keinerlei Auswirkung auf die bereits festgesetzten Beträge.

Der fehlende Aufdruck auf den Bezügemitteilungen konnte seitens des ITZBund nicht nachgeholt werden. Es erfolgt ein postalischer Versand der Bezügemitteilung. Dieser wird für die beamteten Beschäftigten sowie Pensionäre ein Beiblatt mit entsprechenden Erklärungen enthalten.

Die digitalen Bezügemitteilungen werden voraussichtlich zum 30. Oktober 2025 in unveränderter Form wieder im PVSplus-Portal einsehbar sein.

Die monatlichen Bezüge bzw. Entgelte werden fristgerecht zum 30. Oktober 2025 auf den Konten der Beschäftigten eingehen.

Das ITZBund bittet den technischen Fehler zu entschuldigen.
Bitte sehen Sie von Rückfragen bei Ihrem örtlich zuständigen Service-Center ab.“
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 24.10.2025 21:03
Wahnsinn.. 3-5 Worte können nicht nachträglich digital nachgeholt werden. Da muss der berittene Reiter in Form der Post für kommen. Ich fasse es einfach nicht..
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jansen am 26.10.2025 07:51
Ich finde es gar nicht mal so schlecht, dass es diesen - angeblich technischen - Fehler gegeben hat. Habe gerade meine Bezügemitteilung für November erhalten und kann mir somit jetzt schon ausmalen, wie hoch die Bezüge ab Januar sein werden - nämlich genau so hoch wie jetzt im November.

Wenn sich im November nichts geändert hätte, dann hätte ich keine Bezügemitteilung erhalten und hätte länger warten müssen, um diesbezüglich Klarheit zu haben.

Gleichzeitig muss ich feststellen, dass die "mindestens 110 Euro" offensichtlich nicht auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen worden sind. Ich hätte in dem Fall nämlich 71,50 mehr erhalten müssen, was nicht der Fall ist. Die Erhöhung beträgt nur 3% - in meinem Fall somit deutlich weniger als 71,50.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: matthew1312 am 26.10.2025 08:11
Ich finde es gar nicht mal so schlecht, dass es diesen - angeblich technischen - Fehler gegeben hat. Habe gerade meine Bezügemitteilung für November erhalten und kann mir somit jetzt schon ausmalen, wie hoch die Bezüge ab Januar sein werden - nämlich genau so hoch wie jetzt im November.

Wenn sich im November nichts geändert hätte, dann hätte ich keine Bezügemitteilung erhalten und hätte länger warten müssen, um diesbezüglich Klarheit zu haben.

Gleichzeitig muss ich feststellen, dass die "mindestens 110 Euro" offensichtlich nicht auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen worden sind. Ich hätte in dem Fall nämlich 71,50 mehr erhalten müssen, was nicht der Fall ist. Die Erhöhung beträgt nur 3% - in meinem Fall somit deutlich weniger als 71,50.
Brutto oder netto?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jansen am 26.10.2025 08:14
Das können Sie halten, wie Du willst  ;) .

Bei mir ist brutto gleich netto.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 26.10.2025 08:48
Das können Sie halten, wie Du willst  ;) .

Bei mir ist brutto gleich netto.

Verrückt, du bezahlst also keine Lohnsteuer. Kannst du mir deinen Trick verraten, würde auch gerne auf die Lohnsteuer verzichten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Ndsftw am 26.10.2025 10:45
Das können Sie halten, wie Du willst  ;) .

Bei mir ist brutto gleich netto.

Verrückt, du bezahlst also keine Lohnsteuer. Kannst du mir deinen Trick verraten, würde auch gerne auf die Lohnsteuer verzichten.

Kein Trick, ich vermute mal, Mindestversorgung und Steuerklasse 3 - Ist dann natürlich nicht unbedingt zu beneiden, abgesehen von der vielen Freizeit.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jansen am 26.10.2025 11:13
Das können Sie halten, wie Du willst  ;) .

Bei mir ist brutto gleich netto.

Verrückt, du bezahlst also keine Lohnsteuer. Kannst du mir deinen Trick verraten, würde auch gerne auf die Lohnsteuer verzichten.

Kein Trick, ich vermute mal, Mindestversorgung und Steuerklasse 3 - Ist dann natürlich nicht unbedingt zu beneiden, abgesehen von der vielen Freizeit.

Volltreffer!

Neid ist generell kein guter Ratgeber, aber ich bin mit diesem Umstand - den ich mir nicht ausgesucht habe - sehr glücklich. Es gibt Berufsunfähigkeitsrenten und Zuverdienstmöglichkeiten...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Ndsftw am 27.10.2025 06:21
Das können Sie halten, wie Du willst  ;) .

Bei mir ist brutto gleich netto.

Volltreffer!

Neid ist generell kein guter Ratgeber, aber ich bin mit diesem Umstand - den ich mir nicht ausgesucht habe - sehr glücklich. Es gibt Berufsunfähigkeitsrenten und Zuverdienstmöglichkeiten...
Bei letzterem muss man die Einnahmen dann aber wiederum nach Steuerklasse 6 versteuern, soweit es kein Minijob ist.

Eine Mindestversorgung nach Steuerklasse 6 bedeutet doch, dass der Ehepartner noch geringere Einkünfte hat. Liegt man dann nicht quasi eh schon auf Sozialhilfeniveau?
 
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rollo83 am 27.10.2025 06:27
Ist jetzt etwas Off topic hier aber das Wort „Mindestversorgung“ sagt mir tatsächlich jetzt so im Zusammenhang mit der Bundesbeamtenbesoldung gar nix.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 27.10.2025 08:47
Ist jetzt etwas Off topic hier aber das Wort „Mindestversorgung“ sagt mir tatsächlich jetzt so im Zusammenhang mit der Bundesbeamtenbesoldung gar nix.

Das ist nicht so schlimm - schon der erste Google-Treffer hilft dir weiter.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: OliverS am 27.10.2025 12:29
Ich finde es gar nicht mal so schlecht, dass es diesen - angeblich technischen - Fehler gegeben hat. Habe gerade meine Bezügemitteilung für November erhalten und kann mir somit jetzt schon ausmalen, wie hoch die Bezüge ab Januar sein werden - nämlich genau so hoch wie jetzt im November.

Wenn sich im November nichts geändert hätte, dann hätte ich keine Bezügemitteilung erhalten und hätte länger warten müssen, um diesbezüglich Klarheit zu haben.

Gleichzeitig muss ich feststellen, dass die "mindestens 110 Euro" offensichtlich nicht auf die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übertragen worden sind. Ich hätte in dem Fall nämlich 71,50 mehr erhalten müssen, was nicht der Fall ist. Die Erhöhung beträgt nur 3% - in meinem Fall somit deutlich weniger als 71,50.

Ich hatte ja schon einmal gefragt: Hat jemand evtl. die Anlage zum BMI/BMF-Rundschreiben vom 03.09.2025 - D3.30200/199#13, insbesondere die Anlagen 1 und 7, aus denen sich die konkreten werte für 2025 / 2026 ergeben?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 27.10.2025 13:07
So sehen die Werte aus dem Rundschreiben aus.

Da ist nichts weltbewegendes dabei.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jansen am 30.10.2025 07:17
Zitat
Volltreffer!

Neid ist generell kein guter Ratgeber, aber ich bin mit diesem Umstand - den ich mir nicht ausgesucht habe - sehr glücklich. Es gibt Berufsunfähigkeitsrenten und Zuverdienstmöglichkeiten...

Zitat
Bei letzterem muss man die Einnahmen dann aber wiederum nach Steuerklasse 6 versteuern, soweit es kein Minijob ist.

Eine Mindestversorgung nach Steuerklasse 6 bedeutet doch, dass der Ehepartner noch geringere Einkünfte hat. Liegt man dann nicht quasi eh schon auf Sozialhilfeniveau?

Wer unbedingt mehr machen will als einen Minijob (bzw. sogar mehr als einen Midijob), bei dem mag das zutreffen. Es muss jeder selbst wissen, wie viel Lebenszeit er für einen möglichst hohen Verdienst verschwenden will, für den er dann extrem hohe Steuern zahlt. Meines Wissens fällt zwar bei Steuerklasse 6 die Steuererstattung umso höher aus, aber es ist sicher psychologisch ungünstig, wenn vom Verdienst erst mal ca. die Hälfte abgezogen wird. Ich denke aber mal, dass von Sozialhilfeniveau auch dann keine Rede sein kann.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Desaster am 30.10.2025 12:43
Zahlung Pension (Soldat) November 2025:
- Keine Tariferhöhung
- Keine Nachzahlung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Warzenharry am 31.10.2025 11:10
Zahlung aktiver Bundesbeamter bei der Bundeswehr.

Keine Erhöhung und
Keine Nachzahlung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Säänn am 31.10.2025 11:20
Zahlung aktive Bundesbeamtin:

- Auszahlung Erhöhung für November
- keine Nachzahlung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Blinkaa am 31.10.2025 11:30
Zahlung aktiver Bundesbeamter Zoll:

- Auszahlung Erhöhung für November
- keine Nachzahlung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Warzenharry am 31.10.2025 11:34
In welchem Buchtaben-Viertel des Alphabets befinden sich denn die die schon mehr bekommen haben?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 31.10.2025 11:36
Bei mir im letzten Viertel. Erhöhung für Okt & Nov erhalten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: ElaO am 31.10.2025 11:52

Zahlung aktive Bundesbeamtin BALM:

- Auszahlung Erhöhung für November
- keine Nachzahlung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Foxtrott am 31.10.2025 11:57
2,3% mehr, keine Nachzahlung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 31.10.2025 12:10
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: ToniHassla am 31.10.2025 13:59
Zahlung aktiver Soldat:

keine Erhöhung sowie keine Nachzahlung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: ToniHassla am 31.10.2025 14:03
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: kimonbon am 31.10.2025 14:36
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 31.10.2025 17:00
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist

Du überblickst die Rechtslage nicht. (wohl zu oft 'krank')
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 31.10.2025 17:49
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist

Du überblickst die Rechtslage nicht. (wohl zu oft 'krank')

Wie sieht denn die Rechtslage zu der von mir gestellten Frage aus?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: A9Gottstatus am 31.10.2025 18:12
Zahlung Besoldungserhöhung bei der BPOL:
-2.8% mehr…
-Nachzahlung für Monat Oktober
 
Wieso werden nicht die versprochenen 3% überwiesen? Es sind nur ein paar €, aber zu verschenken hat keiner was und schon gar nicht in Zeiten von verfassungswidriger Besoldung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: kimonbon am 31.10.2025 18:46
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist

Du überblickst die Rechtslage nicht. (wohl zu oft 'krank')

Wie sieht denn die Rechtslage zu der von mir gestellten Frage aus?

Hahaaa das würde ich auch gerne wissen. Wie ist es juristisch zu erklären, dass die erhöhte Jahressonderzahlung der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen wird??!! Hahaaaa
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: CmdrMichael am 01.11.2025 09:10
Geschäftsbereich BMI, ich habe +2,08% mehr als letzten Monat.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Alexander79 am 01.11.2025 09:18
Hahaaa das würde ich auch gerne wissen. Wie ist es juristisch zu erklären, dass die erhöhte Jahressonderzahlung der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen wird??!! Hahaaaa
Wo ist denn juristisch festgeschrieben das ein Tarifergbnis auf die Beamten komplett übertragen werden muss?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: kimonbon am 01.11.2025 13:14
Hahaaa das würde ich auch gerne wissen. Wie ist es juristisch zu erklären, dass die erhöhte Jahressonderzahlung der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen wird??!! Hahaaaa
Wo ist denn juristisch festgeschrieben das ein Tarifergbnis auf die Beamten komplett übertragen werden muss?

Nein nein. Mein Post von gestern gegen halb drei war:

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 01.11.2025 13:26
Zahlung Beamtin
Auszahlung erhöht für November
Nachzahlungen für September und Oktober
Keine Nachzahlung für April bis August
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Mig82 am 01.11.2025 15:18
Geschäftsbereich BMI, ich habe +2,08% mehr als letzten Monat.

Sind die Prozente nicht alle individuell nach Abzug der Steuern, Familienverhältnisse etc. zu betrachten?
Entscheidend ist doch die Auskunft brutto auf dem Gehaltszettel.

Bei mir (Beamter GB BMVg) noch keine Veränderung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Imperator am 01.11.2025 15:43
Geschäftsbereich BMI, ich habe +2,08% mehr als letzten Monat.

Sind die Prozente nicht alle individuell nach Abzug der Steuern, Familienverhältnisse etc. zu betrachten?
Entscheidend ist doch die Auskunft brutto auf dem Gehaltszettel.

Bei mir (Beamter GB BMVg) noch keine Veränderung.

Doch vollkommend richtig. Alle Erhöhungen sind ja immer auf den Bruttolohn bezogen. In Wahrheit kommen natürlich Netto dann bei jedem nur 2,0-2,5 % an.

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Kuddel am 01.11.2025 16:00
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Knecht am 01.11.2025 17:02
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

Die meisten dürften eher überspannt, wenn nicht schon gerissen sein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 03.11.2025 15:40
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist

Du überblickst die Rechtslage nicht. (wohl zu oft 'krank')

Wie sieht denn die Rechtslage zu der von mir gestellten Frage aus?

Hahaaa das würde ich auch gerne wissen. Wie ist es juristisch zu erklären, dass die erhöhte Jahressonderzahlung der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen wird??!! Hahaaaa

Naja, gibt es aktuell eine Rechtsgrundlage, in der geschrieben steht, dass Bundesbeamte derzeit eine Jahressonderzahlung erhalten? Oder Hat des DNeuG die Sonderzuwendung begraben?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Wasserkopp am 04.11.2025 12:16
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

aber wenn die Besoldung rückwirkend angepasst wird, wären doch auch schon die 3% "mehr wert" oder habe ich hier einen Denkfehler?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: tinytoon am 04.11.2025 13:07
Das würde mich tatsächlich auch interessieren. Genaues wird man erst nach dem Entwurf wissen aber mal grundsätzlich: Wenn nun die Besoldung mindestens ab 2021 rückwirkend erhöht würde, dann müssten doch alle Übertragungen der Tarifergebnisse auf höhere Basisbesoldungen aufgeschlagen werden, oder nicht?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jansen am 05.11.2025 19:17
GdP Zeitschrift „Deutsche Polizei“ 11/25:
„ … Anfang September hat das Kabinett dann beschlossen, dass der erste Teil der linearen Anpassung der Besoldung und Versorgung - wie im Tarifbereich um 3,0 % - rückwirkend zum 1. April 2025 für den Beamtenbereich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt werden soll - voraussichtlich beginnend mit den Dezemberbezügen.
Hintergrund ist, dass die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich nur durch entsprechende Anpassungsgesetze erfolgen kann. Die Abschlagszahlungen sollen dafür sorgen, dass sich die Auszahlung nicht noch weiter verzögert.
Bevor dann der zweite Teil der linearen Erhöhung (2,8%) wie bei den Tarifbeschäftigten voraussichtlich im Mai 2026 zur Auszahlung kommt, soll laut BMI das Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt sein. Darin sollen gegebenenfalls weitere Regelungen aus dem Tarifergebnis mit umgesetzt werden. Dazu kommt: Die Summen, die derzeit hinter den jeweiligen Besoldungsgruppen stehen, sollen in diesem Zusammenhang angepasst werden. Dementsprechend wären die 2,8% der zweiten linearen Erhöhung dann im besten Fall automatisch mehr wert.“

Wir dürfen gespannt sein.

aber wenn die Besoldung rückwirkend angepasst wird, wären doch auch schon die 3% "mehr wert" oder habe ich hier einen Denkfehler?

Stimmt schon, aber eben erst im Nachhinein. Die 2,8% würde es "sofort" auf die dann realisierte höhere Besoldung geben. Für die vorher gezahlten 3% (auf die zu dem Zeitpunkt niedrigere Besoldung) müsste es nach der entsprechenden Anpassung eine Nachzahlung geben.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: emdy am 05.11.2025 20:37
Das würde mich tatsächlich auch interessieren. Genaues wird man erst nach dem Entwurf wissen aber mal grundsätzlich: Wenn nun die Besoldung mindestens ab 2021 rückwirkend erhöht würde, dann müssten doch alle Übertragungen der Tarifergebnisse auf höhere Basisbesoldungen aufgeschlagen werden, oder nicht?

Nein, das ist ein Irrglaube. Der Dienstherr schuldet nur eine amtsangemessene Alimentation, keine Tarifübertragung in bestimmter Höhe. Wenn die Besoldung hoch genug wäre, müsste das Tarifergebnis überhaupt nicht übertragen werden.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: tinytoon am 05.11.2025 20:55
Soweit klar aber die Tarifübertragungen wurden ja in Gesetze gegossen, die eine Erhöhung der bis dato zugrunde liegenden Besoldung vorsehen. Insofern hätte die Besoldung auch ohne Tariferhöhung bereits amtsangemessen sein müssen und nicht erst durch die Übertragung des Tarifergebnisses. Beschlossen wurden die Übertragungen aber dennoch…
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 06.11.2025 07:35
Der Bund hat im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes die bis zum 30. Juni 2008 gezahlte jährliche Sonderzahlung von 5 % der Jahresbezüge (aufgestockt um 125 € bis einschließlich A 8 ) in zwei Stufen (zum 1. Juli 2009 i.H.v. 2,5 % sowie zum 1. Januar 2012 um 2,44%) in das Grundgehalt integriert.

Eine Übertragung des Tarifergebnisses auch in diesem Bereich würde daher bei den Beamten nicht automatisch bedeuten, dass sie im Dezember 2026 eine Jahressonderzahlung erhalten, sondern es müssten vielmehr die monatlichen Bezüge ab Januar 2026 etwas erhöht werden, weil die Jahressonderzahlung in das Grundgehalt übernommen wurde.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: xap am 06.11.2025 07:52
Ich verstehe eure Argumentation nicht, das ehemalige Weihnachtsgeld wird doch ohnehin durch die tariflichen Steigerungen erhöht, gerade weil es ins Grundgehalt integriert wurde. Ausgenommen sind zusätzliche Erhöhungen des WG z Bsp von 60% auf 80% - da müsste man noch mal ran. Das wird aber nicht passieren.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 06.11.2025 08:03
Im Tarifbereich wird die Sonderzahlung ab 2026 im Bereich Bund wie folgt erhöht:

E 1 bis E 8: von 90% auf 95%
E 9a bis E 12: von 80% auf 90%
E 13 bis E 15: von 60% auf 75%

Daher reicht zur Übertragung des Tarifergebnisses eine normale Steigerung der monatlichen Besoldung nicht aus, sondern die monatlichen Bezüge müssten, je nach Besoldungsgruppe, noch um ein paar Prozentpunkte mehr steigen. Aus meiner Sicht ist davon auszugehen, dass die Erhöhung der Sonderzahlung als Teil des Gesamtpaketes des Tarifergebnisses zu werten ist.

Ob eine solche Übertragung jedoch ohne Druck aus Karlsruhe passieren wird, darf zu Recht bezweifelt werden.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 06.11.2025 08:08
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Stelle die Fragen an dieser Stelle nochmals ein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: TorteJones am 06.11.2025 08:36
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Dunkelbunter am 06.11.2025 08:44
Ich bin eher gespannt, was mit dem 1 Tag Urlaub mehr ab 2027 wird bei Beamten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Bastel am 06.11.2025 09:25
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 06.11.2025 09:35
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Stelle die Fragen an dieser Stelle nochmals ein.

Die kurze Antwort: Nein

Man kann sich nur gegen die aA als Ganzes wehren. Wie der Gesetzgeber diese sicherstellen will, liegt in seinem Ermessensspielraum.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: TorteJones am 06.11.2025 09:53
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Imperator am 06.11.2025 10:04
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?

Weil die Erhöhung der Jahressonderzahlung, wenn man sie auf uns Beamte übertragen würde, es ja auf die 12 Monate bei uns aufgesplittet werden würde. Das heißt, dass es zu einer zusätzlichen Erhöhung der monatlichen Besoldung neben der Besoldungsanpassung führen würde.

Die Tarifbeschäftigten haben offiziell 2,8 % Erhöhung plus x - Betrag Jahreserhöhung durch das Weihnachtsgeld.
Bei den Beamten sind es nur die 2,8 %. Die Beamten haben somit Stand jetzt, einen Nachteil gegenüber den Tarifbeschäftigten bei der Tarifrunde 2025-2027 - neben den zwei weiteren Nachteilen wie den Festbetrag von 110 € und dem einen Urlaubstag mehr ab 2027.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 06.11.2025 10:06
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?
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Vorausgesetzt, die Sonderzahlung aus dem Tarifbereich wird zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen, erhöht sich deren Grundgehalt entsprechend.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: TorteJones am 06.11.2025 10:08
Das Weihnachtsgeld für Beamte ist aber nach der Aufteilung ENTFALLEN .... es gibt es nicht mehr .... daher kann auch nichts erhöht werden ...... aber ist nur so ein Gedanke ???  ???
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Beitrag von: Rentenonkel am 06.11.2025 10:19
Das Weihnachtsgeld für Beamte ist aber nach der Aufteilung ENTFALLEN .... es gibt es nicht mehr .... daher kann auch nichts erhöht werden ...... aber ist nur so ein Gedanke ???  ???

Da missverstehst Du was ganz grundlegend. Die Jahressonderzahlung im Dezember (von 60 % des Grundgehaltes) ist entfallen, dafür wurde seinerzeit die Jahressonderzahlung durch eine Erhöhung von 5 % auf das monatliche Grundgehalt umgelegt. Auf das ganze Jahr betrachtet hat der Beamte so eine Besoldung in der gleichen Höhe erhalten wie im Vorjahr, das Geld wurde nur anders verteilt.

Wenn nunmehr die Tarifbeschäftigten statt 60 % demnächst 75 % erhalten, dann haben sie gegenüber dem Beamten einen Vorteil von 15 %; es sei denn, auch diese 15 % würden entweder auf die 12 Monate umgelegt, so dass die monatliche Besoldung um weitere 1,25 % steigen müsste, oder alternativ müssten den Beamten im Dezember eine Sonderzahlung von 15 % ausgezahlt werden. Andernfalls würde das Tarifentgelt und die Beamtenbesoldung um eben diese 1,25 % auseinander driften.
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Beitrag von: TorteJones am 06.11.2025 10:29
na okay dann warten wir einfach mal ab ....
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Beitrag von: Max Bommel am 06.11.2025 10:44
Zum 1.7.2009 wurde lediglich die damalige Sonderzahlung in Höhe von 30% auf die Grundgehälter umgelegt, also 2,5%. Erst 2012 wurde das Grundgehalt um weitere 2,44% erhöht, da die befristete Absenkung der Jahressonderzahlung um 30% abgelaufen war.
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Beitrag von: bbdhs am 06.11.2025 11:03
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Weil?

Weil die Erhöhung der Jahressonderzahlung, wenn man sie auf uns Beamte übertragen würde, es ja auf die 12 Monate bei uns aufgesplittet werden würde. Das heißt, dass es zu einer zusätzlichen Erhöhung der monatlichen Besoldung neben der Besoldungsanpassung führen würde.

Die Tarifbeschäftigten haben offiziell 2,8 % Erhöhung plus x - Betrag Jahreserhöhung durch das Weihnachtsgeld.
Bei den Beamten sind es nur die 2,8 %. Die Beamten haben somit Stand jetzt, einen Nachteil gegenüber den Tarifbeschäftigten bei der Tarifrunde 2025-2027 - neben den zwei weiteren Nachteilen wie den Festbetrag von 110 € und dem einen Urlaubstag mehr ab 2027.

Sie haben nur einen Vorteil, wenn die (prozentuale) Anhebung des Weihnachtsgeldes höher ist, als die 2,8%

Beispiel:
Beamter bekommt 50.000€ Sold (da ist Weihnachtsgeld inkludiert)
Tarifangestellte bekommt 47.500€ Gehalt und 2.500€ Weihnachtsgeld

Erhöhung: 5% (lässt sich einfacher rechnen) und 100€ mehr Weihnachtsgeld (für TA)
--> Beamter hat 52.500€
--> TA hat 49.875 + 2.5000 + 100 = 52.475€
----> Beamte stehen besser da

Erhöhung: 5% (lässt sich einfacher rechnen) und 200€ mehr Weihnachtsgeld (für TA)
--> Beamter hat 52.500€
--> TA hat 49.875 + 2.5000 + 200 = 52.575€
----> TA stehen besser da

Aber, da das Weihnachtsgeld in der Besoldung integriert ist, braucht man sich die Frage gar nicht zu stellen.
Und da es auch keine gesetzliche Pflicht zur 1:1 Übernahme gibt - stellt sich die Frage auch nicht.
Die Übernahme wurde bis jetzt quasi immer nur als Mittel genommen, damit eine aA sichergestellt ist (lol).

EDIT: Vergesst meine Rechnung. Da das Weihnachtsgeld ja nicht absolut erhöht wird, sondern der Prozentsatz sich ja auch auf das erhöhte Gehalt bezieht, ist eine Erhöhung des Weihnachtsgeld immer ein Vorteil gegenüber Beamten. Es gelten daher nur meine vorherigen 3 Schlußsätze.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 06.11.2025 11:51
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Weil der Dienstherr 2012 gezeigt hat, dass er in der Lage ist, die prozentuale Anhebung des ehem. Weihnachtsgelds auch bei der monatlichen Inkludierung durchzuführen. Damals wurde der Bemessungssatz von 30 auf 60 Prozent angehoben, obwohl schon mehrere Jahre Inkludiert.

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Admin am 06.11.2025 15:25
wir haben den Vergleich mit einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TVöD unter Berücksichtigung der Erhöhung der Jahressonderzahlung TVöD 2026 beispielhaft gerechnet:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/wirkungsgleich.html
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Imperator am 06.11.2025 15:35
wir haben den Vergleich mit einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses TVöD unter Berücksichtigung der Erhöhung der Jahressonderzahlung TVöD 2026 beispielhaft gerechnet:

http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/tr/2025/wirkungsgleich.html

Sehr informativ! Vielen Dank!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 06.11.2025 17:41
Zitat Website BVA : "Die jährliche Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) wurde zum 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. ..... Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt."

Warum sollte nun eine Erhöhung der Sonderzahlung im Bereich TVÖD nun also eine Auswirkung auf Beamte des Bundes haben?

Du solltest wohl noch einmal in den Matheunterricht gehen.

Nee, warum stimmt das Deiner Meinung nach nicht?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 06.11.2025 18:35
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Stelle die Fragen an dieser Stelle nochmals ein.

Warum sollte man direkte Ansprüche aus einem anderen System haben?
Selbst auf eine 1-zu-1-Übertragung der Tabellenerhöhung hat man keinen direkten Anspruch. Auch das wurde in der Vergangenheit durch den Dienstherren bewiesen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 07.11.2025 13:15
Kann denn jetzt irgendwer hier aus einem Gesetz oder einer Verordnung einen Rechtsanspruch auf Jahressonderzahlung resp. Weihnachtsgeld für Bundesbeamte herleiten?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 07.11.2025 13:21
Auf die Beamten wird die Erhöhung der Jahressonderzahlung wie im Tarifbereich nicht übertragen. Dient diese mit zur Finanzierung der aA? Bestehen rechtliche Möglichkeiten die Jahressonderzahlung einzufordern?

Das würde mich auch mal interessieren wieso die Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten nicht entsprechend auch auf die Grundgehälter übertragen wurde da sie ja scheinbar im Grundgehalt integriert ist…

Weil das zu kompliziert wäre auszurechnen und weil es zu teuer ist

Du überblickst die Rechtslage nicht. (wohl zu oft 'krank')

Wie sieht denn die Rechtslage zu der von mir gestellten Frage aus?

Hahaaa das würde ich auch gerne wissen. Wie ist es juristisch zu erklären, dass die erhöhte Jahressonderzahlung der Angestellten nicht auf die Beamten übertragen wird??!! Hahaaaa

Habt Ihr eine Antwort?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 07.11.2025 14:57

Habt Ihr eine Antwort?

Nach einer Entscheidung vom 5. Mai 2015 (vgl. 2 BvL 6/12) wurden für den Besoldungsgesetzgeber bindende Begründungs- und Prüfpflichten festgelegt. Diese wurden in weiteren Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18; 2 BvL 6/17) konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Danach prüft das BVerfG eine mögliche verfassungswidrige Unteralimentation in drei Prüfungsstufen.

Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip angelegten Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus ermittelt (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder). Innerhalb von 15 Jahren darf bei keinem der Parameter die Besoldung um mehr als 5 Prozentpunkte zurückbleiben.

Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit den weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung zusammenzuführen. Werden mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe erfüllt, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation, die im Rahmen der Gesamtabwägung sowohl widerlegt als auch erhärtet werden kann. Werden umgekehrt bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten, wird eine angemessene Alimentation vermutet. Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden.

Ergibt die Gesamtschau, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es auf der dritten Stufe der Prüfung, ob dies im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann.

Sollten sich keine Rechtfertigungsgründe finden, muss der Gesetzgeber nachbessern. Dabei steht es ihm frei, ob er die Unteralimentation durch eine oder mehrere Sonderzahlungen im Jahr heilt oder ob er die monatlichen Bezüge anhebt.

Daher kann sich ein etwaiger Widerspruch nur auf die Alimentation als Ganzes richten, nicht aber auf einzelne Bestandteile der Besoldung wie Weihnachtsgeld. Andernfalls würde der Gesetzgeber in seinem sehr weiten Ermessenspielraum zu sehr eingeschränkt.

Er muss demnach das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht inhaltsgleich umsetzen. Er sollte es jedoch weitestgehend wirkungsgleich umsetzen, wobei nur eine Abweichung von 5 % (bezogen auf 15 Jahre) verfassungsrechtlich unproblematisch ist.

Auch aus dem Grund sind die seitens des Admin zur Verfügung gestellten Tabellen wichtig. Eine nicht wirkungsgleiche Übertragung kann daher für den Gesetzgeber zu einem Problem werden, sofern dadurch ein oder mehrere Parameter aus dem Prüfschema erfüllt werden. Solange er diese Grenzen einhält, führt eine nicht wirkungsgleiche Übertragung aber auch nicht zwingend zu einer Pflicht zur Nachbesserung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 07.11.2025 15:05
Kann denn jetzt irgendwer hier aus einem Gesetz oder einer Verordnung einen Rechtsanspruch auf Jahressonderzahlung resp. Weihnachtsgeld für Bundesbeamte herleiten?

Wie denn? Den gibt es erst einfach nicht. Einen direkten Rechtsanspruch auf irgendetwas, was im TVöD steht gibt es überhaupt nicht.

Erst wenn der DH etwas in ein Gesetz fließen lässt, hat man auf das Anspruch, was in den Gesetz steht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 07.11.2025 15:09

Habt Ihr eine Antwort?

Nach einer Entscheidung vom 5. Mai 2015 (vgl. 2 BvL 6/12) wurden für den Besoldungsgesetzgeber bindende Begründungs- und Prüfpflichten festgelegt. Diese wurden in weiteren Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18; 2 BvL 6/17) konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Danach prüft das BVerfG eine mögliche verfassungswidrige Unteralimentation in drei Prüfungsstufen.

Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip angelegten Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus ermittelt (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder). Innerhalb von 15 Jahren darf bei keinem der Parameter die Besoldung um mehr als 5 Prozentpunkte zurückbleiben.

Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit den weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung zusammenzuführen. Werden mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe erfüllt, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation, die im Rahmen der Gesamtabwägung sowohl widerlegt als auch erhärtet werden kann. Werden umgekehrt bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten, wird eine angemessene Alimentation vermutet. Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden.

Ergibt die Gesamtschau, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es auf der dritten Stufe der Prüfung, ob dies im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann.

Sollten sich keine Rechtfertigungsgründe finden, muss der Gesetzgeber nachbessern. Dabei steht es ihm frei, ob er die Unteralimentation durch eine oder mehrere Sonderzahlungen im Jahr heilt oder ob er die monatlichen Bezüge anhebt.

Daher kann sich ein etwaiger Widerspruch nur auf die Alimentation als Ganzes richten, nicht aber auf einzelne Bestandteile der Besoldung wie Weihnachtsgeld. Andernfalls würde der Gesetzgeber in seinem sehr weiten Ermessenspielraum zu sehr eingeschränkt.

Er muss demnach das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht inhaltsgleich umsetzen. Er sollte es jedoch weitestgehend wirkungsgleich umsetzen, wobei nur eine Abweichung von 5 % (bezogen auf 15 Jahre) verfassungsrechtlich unproblematisch ist.

Auch aus dem Grund sind die seitens des Admin zur Verfügung gestellten Tabellen wichtig. Eine nicht wirkungsgleiche Übertragung kann daher für den Gesetzgeber zu einem Problem werden, sofern dadurch ein oder mehrere Parameter aus dem Prüfschema erfüllt werden. Solange er diese Grenzen einhält, führt eine nicht wirkungsgleiche Übertragung aber auch nicht zwingend zu einer Pflicht zur Nachbesserung.
Ernsthaft? Ich hatte nach einer belastbaren Recjtsgrundlage gefragt. Auch weil ich keinen Bock habe mich hier von anderen Usern diffamieren zu lassen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 07.11.2025 15:15

Habt Ihr eine Antwort?

Nach einer Entscheidung vom 5. Mai 2015 (vgl. 2 BvL 6/12) wurden für den Besoldungsgesetzgeber bindende Begründungs- und Prüfpflichten festgelegt. Diese wurden in weiteren Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18; 2 BvL 6/17) konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Danach prüft das BVerfG eine mögliche verfassungswidrige Unteralimentation in drei Prüfungsstufen.

Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip angelegten Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus ermittelt (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder). Innerhalb von 15 Jahren darf bei keinem der Parameter die Besoldung um mehr als 5 Prozentpunkte zurückbleiben.

Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit den weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung zusammenzuführen. Werden mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe erfüllt, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation, die im Rahmen der Gesamtabwägung sowohl widerlegt als auch erhärtet werden kann. Werden umgekehrt bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten, wird eine angemessene Alimentation vermutet. Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden.

Ergibt die Gesamtschau, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es auf der dritten Stufe der Prüfung, ob dies im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann.

Sollten sich keine Rechtfertigungsgründe finden, muss der Gesetzgeber nachbessern. Dabei steht es ihm frei, ob er die Unteralimentation durch eine oder mehrere Sonderzahlungen im Jahr heilt oder ob er die monatlichen Bezüge anhebt.

Daher kann sich ein etwaiger Widerspruch nur auf die Alimentation als Ganzes richten, nicht aber auf einzelne Bestandteile der Besoldung wie Weihnachtsgeld. Andernfalls würde der Gesetzgeber in seinem sehr weiten Ermessenspielraum zu sehr eingeschränkt.

Er muss demnach das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht inhaltsgleich umsetzen. Er sollte es jedoch weitestgehend wirkungsgleich umsetzen, wobei nur eine Abweichung von 5 % (bezogen auf 15 Jahre) verfassungsrechtlich unproblematisch ist.

Auch aus dem Grund sind die seitens des Admin zur Verfügung gestellten Tabellen wichtig. Eine nicht wirkungsgleiche Übertragung kann daher für den Gesetzgeber zu einem Problem werden, sofern dadurch ein oder mehrere Parameter aus dem Prüfschema erfüllt werden. Solange er diese Grenzen einhält, führt eine nicht wirkungsgleiche Übertragung aber auch nicht zwingend zu einer Pflicht zur Nachbesserung.

@ Rentenonkel

Guter Beitrag der alles erklärt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Organisator am 07.11.2025 15:24

Habt Ihr eine Antwort?

Nach einer Entscheidung vom 5. Mai 2015 (vgl. 2 BvL 6/12) wurden für den Besoldungsgesetzgeber bindende Begründungs- und Prüfpflichten festgelegt. Diese wurden in weiteren Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18; 2 BvL 6/17) konkretisiert und die Berechnungsparameter präzisiert. Danach prüft das BVerfG eine mögliche verfassungswidrige Unteralimentation in drei Prüfungsstufen.

Auf der ersten Prüfungsstufe wird mit Hilfe von fünf in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Alimentationsprinzip angelegten Parametern ein Orientierungsrahmen für eine grundsätzlich verfassungsgemäße Ausgestaltung der Alimentationsstruktur und des Alimentationsniveaus ermittelt (Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder). Innerhalb von 15 Jahren darf bei keinem der Parameter die Besoldung um mehr als 5 Prozentpunkte zurückbleiben.

Auf der zweiten Prüfungsstufe sind die Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit den weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung zusammenzuführen. Werden mindestens drei Parameter der ersten Prüfungsstufe erfüllt, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation, die im Rahmen der Gesamtabwägung sowohl widerlegt als auch erhärtet werden kann. Werden umgekehrt bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten, wird eine angemessene Alimentation vermutet. Sind ein oder zwei Parameter erfüllt, müssen die Ergebnisse der ersten Stufe, insbesondere das Maß der Über- beziehungsweise Unterschreitung der Parameter, zusammen mit den auf der zweiten Stufe ausgewerteten alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen der Gesamtabwägung eingehend gewürdigt werden.

Ergibt die Gesamtschau, dass die zur Prüfung gestellte Besoldung grundsätzlich als verfassungswidrige Unteralimentation einzustufen ist, bedarf es auf der dritten Stufe der Prüfung, ob dies im Ausnahmefall verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann.

Sollten sich keine Rechtfertigungsgründe finden, muss der Gesetzgeber nachbessern. Dabei steht es ihm frei, ob er die Unteralimentation durch eine oder mehrere Sonderzahlungen im Jahr heilt oder ob er die monatlichen Bezüge anhebt.

Daher kann sich ein etwaiger Widerspruch nur auf die Alimentation als Ganzes richten, nicht aber auf einzelne Bestandteile der Besoldung wie Weihnachtsgeld. Andernfalls würde der Gesetzgeber in seinem sehr weiten Ermessenspielraum zu sehr eingeschränkt.

Er muss demnach das Ergebnis der Tarifverhandlungen nicht inhaltsgleich umsetzen. Er sollte es jedoch weitestgehend wirkungsgleich umsetzen, wobei nur eine Abweichung von 5 % (bezogen auf 15 Jahre) verfassungsrechtlich unproblematisch ist.

Auch aus dem Grund sind die seitens des Admin zur Verfügung gestellten Tabellen wichtig. Eine nicht wirkungsgleiche Übertragung kann daher für den Gesetzgeber zu einem Problem werden, sofern dadurch ein oder mehrere Parameter aus dem Prüfschema erfüllt werden. Solange er diese Grenzen einhält, führt eine nicht wirkungsgleiche Übertragung aber auch nicht zwingend zu einer Pflicht zur Nachbesserung.

@ Rentenonkel

Guter Beitrag der alles erklärt.

Volle Zustimmung 👍
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 07.11.2025 15:28

Ernsthaft? Ich hatte nach einer belastbaren Recjtsgrundlage gefragt. Auch weil ich keinen Bock habe mich hier von anderen Usern diffamieren zu lassen.

Die Entscheidungen des BVerfG sind für alle staatlichen Organe verbindlich und können nicht angefochten werden. Die Rechtsgrundlage, die Du suchst, findet sich in den von mir genannten Urteilen. Allerdings ist die Antwort, die Du suchst, sehr viel komplexer als die Frage es zunächst annehmen lässt.

Ich für meinen Teil wollte Dich mit meiner Antwort keinesfalls diffamieren, sondern Dir und allen anderen usern nur die Sach- und Rechtslage, wie sie sich mir darstellt, erläutern.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 07.11.2025 15:29
Ernsthaft? Ich hatte nach einer belastbaren Recjtsgrundlage gefragt. Auch weil ich keinen Bock habe mich hier von anderen Usern diffamieren zu lassen.

Was hast du konkret erwartet? Die Besoldung muss nach Art. 33 GG unter anderem die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beachten. Nicht mehr, aber (insbesondere!) auch nicht weniger.

Und weil die Besoldungsgesetzgeber diesbezüglich in den letzten Jahrzehnten sehr viel Schindluder getrieben haben, hat ihnen das BVerfG im Zeitablauf immer mehr Vorgaben gemacht. Der anstehende Pilot-Beschluss, den wir (hoffentlich) noch vor Weihnachten zu lesen bekommen werden, wird diese Vorgaben (hoffentlich) ein weiteres Mal verschärfen.

Und genau wie von Rentenonkel dargestellt, lautet eine der Vorgaben (neben vielen anderen), dass ein Zurückbleiben der Besoldungsentwicklung hinter der Tariflohnentwicklung ab einem gewissen Schwellenwert ein Indiz für eine verfassungswidrige (also gegen Art. 33 GG verstoßende) Besoldung darstellt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.11.2025 16:28
Kann denn jetzt irgendwer hier aus einem Gesetz oder einer Verordnung einen Rechtsanspruch auf Jahressonderzahlung resp. Weihnachtsgeld für Bundesbeamte herleiten?

Rentenonkel hat das vom Bundesverfassungsgericht (ab) 2015 entwickelte "Pflichtenheft" zur Prüfung der amtsangemessenen Alimentation auf den Punkt gebracht dargestellt, das als solches in seinen Folgen zwar im Rahmen seiner entscheidungstragenden Gründen auch von allen 17 Besoldungsgesetzgebern Beachtung verlangt, da sie sich an jene entscheidungstragenden Gründe gebunden sehen. Damit sehen sich die 17 Besoldungsgesetzgeber zwar grundlegend in ihrem weiten Entscheidungsspielraum, über den sie verfügen, eingeschränkt. Dennoch sehen sie sich "nur" in der Pflicht, alle ihre Beamte amtsangemessen zu alimentieren, d.h., sie müssen für eine in Form und Höhe sachgerechte Alimentation sorgen.

Auf dieser Basis lässt sich Deine Frage einfach beantworten, bebolus: Es gibt kein verfassungsrechtliches Gut, aus dem der Beamte ein Recht auf eine Jahressonderzahlung ableiten könnte. Denn Sonderzahlungen sind kein Teil des Alimentationsprinzips, da sie kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums sind. Die Besoldungsgesetzgeber verfügen also über das Recht, ihren Beamten in sachgerechter Form und Höhe bspw. ein sog. Weihnachtsgeld zu gewähren. Eine entsprechende Pflicht, es zu gewähren, gibt es aber nicht. Die Pflicht, die es gibt, ist, die Beamten in einer sachgerechten Form in amtsangemessener Höhe zu alimentieren, um so nicht gegen das je eigene grundrechtsgleiche Individualrecht des Beamten auf amtsangemessene Alimentation zu verstoßen.

Und um damit sogleich eine weitere (nicht gestellte) Frage zu klären: Der Dienstherr sieht sich verpflichtet, den Beamten und seine Familien lebenslang amtsangemessen zu alimentieren. Allerdings sind Familienzuschläge ebenfalls kein Bestandteil des Alimentationsprinzips, da es sich bei ihnen ebenfalls um keine hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums handelt. Die Besoldungsgesetzgeber verfügen also auch hier über das Recht, ihren Beamten in sachgerechter Form und Höhe nach Familienstand und Kinderzahl differenzierte Familienzuschläge zu gewähren. Eine entsprechende Pflicht, sie zu gewähren, gibt es aber ebenfalls nicht. Die Pflicht, die es weiterhin gibt, ist die, die ich im letzten Absatz dargelegt habe, nämlich die Beamten in einer sachgerechten Form in amtsangemessener Höhe zu alimentieren, um so nicht gegen das je eigene grundrechtsgleiche Individualrecht des Beamten auf amtsangemessene Alimentation zu verstoßen.

Sofern nun also eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten erfolgt, ohne dass damit irgendeine Veränderung der heutigen Regelung von Sonderzahlungen einhergeht, ist das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange der Bundesgesetzgeber auch so für eine amtsangemessene Alimentation aller Bundesbeamten sorgt. Eine Klage gegen bspw. eine Nichtübertragung der Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung hätte von vornherein keine Chance, da es kein Recht auf die Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtenbesoldung gibt, so wie es auch kein Recht gibt, eine (Jahres-)Sonderzahlung zu erhalten. Der Beamte sieht sich regelmäßig veranlasst, gegen die Höhe der ihm gewährten Alimentation als Ganze zu klagen. Denn aus dem Alimentationsprinzip folgt, dass der Beamte am Ende amtsangemessen zu alimentiert ist. Diese grundrechtsgleiche Individualrecht auf amtsangemessene Alimentation ist einklagbar.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 07.11.2025 16:34
Sorry, lese doch bitte die letzten Seiten. Es gibt hier User, die meinen, dass das Tarifergebnis zu übertragen sei. Ich habe angemerkt, dass es keine Rechtsgrundlage gibt und wurde hier diffamiert. Insbesondere im Hinblick auf die Sonderzulage/Weihnachtsgeld.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.11.2025 17:29
Sorry, lese doch bitte die letzten Seiten. Es gibt hier User, die meinen, dass das Tarifergebnis zu übertragen sei. Ich habe angemerkt, dass es keine Rechtsgrundlage gibt und wurde hier diffamiert. Insbesondere im Hinblick auf die Sonderzulage/Weihnachtsgeld.

Was soll ich jetzt Deiner Meinung nach anderes sagen, bebolus? Ich habe die Sachlage, wie sie sich verfassungsrechtlich, also aus dem Alimentationsprinzip abgeleitet, darstellt, ausgeführt und damit Deine Sicht auf die Dinge bestätigt, da die Sachlage so ist, wie sie ist: Es gibt keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Besoldungsgesetzgeber dazu verpflichtete, Beamten regelmäßige oder unregelmäßige bzw. überhaupt Sonderzahlungen zu gewähren. Dass es diese Pflicht nicht gibt und damit auch kein Recht des Beamten auf eine regelmäßige oder unregelmäßige bzw. überhaupt eine Sonderzahlung, schließt nicht aus, dass der Besoldungsgesetzgeber nicht über das Recht verfügt, die Besoldung seiner Beamten auch mittels Sonderzahlungen zu differenzieren (so wie er ebenfalls über das Recht verfügt, die Besoldung seiner Beamten nach Familienstand und Kinderzahl zu differenzieren), solange er das von der Form her sachgerecht regelt und damit allen Beamten weiterhin eine amtsangemessene Alimentation gewährt. Denn das ist seine verfassungsrechtliche Pflicht, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren, um so dessen Rechten Genüge zu tun, nämlich hier nun sein grundrechtsgleiches Individualrecht auf amtsangemessene Alimentation zu befriedigen.

Mehr als das darzustellen, kann ich nicht machen, denke ich, da ich nur für mich schreiben kann, was ich wie sehe. Wie gehabt baue ich dabei auf die Kenntnis und/oder Einsichtsfähigkeit der lesenden Kolleginnen und Kollegen, die das, was andere (also ggf. auch wir beide) schreiben, anders sehen können, um dann ebenfalls im Idealfall zu begründen, was sie wie sehen. In diesem Fall - im Falle einer sachlichen Entgegnung - können wir uns dann doch allesamt weiter unterhalten, so wie wir beide das hier auch gerade tun.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 08.11.2025 07:02
Da allerdings auch bei den letzten Übertragungen (bspw durch die 0,2 % Versorgungsrücklage) der Bund bereits die letzten Tarifergebnisse nicht immer vollständig wirkungsgleich übertragen hat, wäre es aus meiner Sicht mal spannend zu wissen, ob ohne eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnis, die auch die Erhöhung des Weihnachtsgeldes für die Tarifangestellten in den Blick nimmt, bereits der erste Prüfparameter (und auch vielleicht noch weitere) erfüllt wäre und somit auch aus diesem Blickwinkel eine verfassungswidrige Unteralimentation der Beamten droht.

Dann würde es, wenn man das Pflichtenheft des BVerfG durchprüft, indirekt doch einen Anspruch darauf geben, dass das Weihnachtsgeld der Tarifbeschäftigten zumindest wirkungsgleich zu übertragen wäre, weil andernfalls der Beamte voraussichtlich verfassungswidrig unteralimentiert wäre.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 08.11.2025 07:39
Noch ergänzend dazu:

Bei der Prüfung des ersten Parameters muss der Gesetzgeber nicht nur die monatliche Entwicklung der Tariflöhne zu der Besoldung in den Blick nehmen, sondern vielmehr die jährliche Entwicklung. Wenn dann der Tarifbeschäftigte aufs Jahr gesehen nicht nur 2,8 % mehr Einkommen hat, sondern durch ein höheres Weihnachtsgeld bis zu 4 %, kann der Gesetzgeber aus meiner Sicht sich nicht hinstellen und argumentieren, er habe doch mit den 2,8 % Besoldungserhöhung das Tarifergebnis wirkungsgleich übertragen, weil Beamte keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben und so die Sonderzahlung aufgrund der Besonderheiten des Berufsbeamtenturms außen vor bleiben.

Auch deswegen hatte ich das Pflichtenheft des BVerfG nochmal angeführt, damit man erkennt, dass der Gesetzgeber sich aus meiner Sicht zumindest überlegen muss, ob und wie er auch diesen Teil des Tarifergebnis wirkungsgleich übertragen kann und sollte, um nicht Gefahr zu laufen, den Beamten verfassungswidrig zu unteralimentieren.

Mein Eindruck war bisher, dass diese Sonderzahlung bei der Übertragung auf die Beamten eben mit der Argumentation komplett ausgeblendet wurde. Nach meinem Verständnis kann der Gesetzgeber die Tatsache, dass Tarifbeschäftigte demnächst ein höheres Weihnachtsgeld bekommen, nicht alleine aufgrund der Tatsache, dass Beamte keinen unmittelbaren Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, vollständig ausblenden. Er muss vielmehr nach dem Pflichtenheft des BVerfG prüfen, ob sich eine unterschiedliche Entwicklung unter Berücksichtigung der erhöhten Sonderzahlung für Tarifbeschäftigte verfassungsrechtlich rechtfertigen lässt.

Daher, so denke ich, muss der Gesetzgeber das Weihnachtsgeld der Tarifneschäftigten bei der Prüfung des ersten Parameter beachten.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.11.2025 08:23
Da allerdings auch bei den letzten Übertragungen (bspw durch die 0,2 % Versorgungsrücklage) der Bund bereits die letzten Tarifergebnisse nicht immer vollständig wirkungsgleich übertragen hat, wäre es aus meiner Sicht mal spannend zu wissen, ob ohne eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnis, die auch die Erhöhung des Weihnachtsgeldes für die Tarifangestellten in den Blick nimmt, bereits der erste Prüfparameter (und auch vielleicht noch weitere) erfüllt wäre und somit auch aus diesem Blickwinkel eine verfassungswidrige Unteralimentation der Beamten droht.

Dann würde es, wenn man das Pflichtenheft des BVerfG durchprüft, indirekt doch einen Anspruch darauf geben, dass das Weihnachtsgeld der Tarifbeschäftigten zumindest wirkungsgleich zu übertragen wäre, weil andernfalls der Beamte voraussichtlich verfassungswidrig unteralimentiert wäre.


Das, was Du im ersten Absatz ist, genau richtig, Rentenonkel - und ich gehe davon aus, dass bei einer sachgerechten "Spitzausrechnung" auf der ersten Prüfungsstufe und einer hilfsweisen Betrachtung des Entwicklung der Reallöhne und realen Besoldung im Rahmen der Gesamtabwägung das Ergebnis eindeutig ist: Die den Bundesbeamten gewährte Besoldung ist seit spätestens 1994 ununterbrochen vollständig von den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und vom Lebensstandard abgekoppelt und muss sich deshalb m.E. schon allein deshalb seitdem als verfassungswidrig darstellen, was sich umfassend begründe lässt (ein erster umfassender Nachweis wird im Januarheft der ZBR erscheinen, der also den Vergleich Jahr für Jahr seit 1979 vornimmt, um daraus Ableitungen zu ziehen, wie diese Erkenntnisse nach Ansicht des Autors in zukünftige Klageverfahren zu bewerten sein sollten).

Insofern bleibt das, was Du im zweiten Absatz schreibst, nachvollziehbar, ist aber m.E. aus zwei Gründen unschattiert, wobei der erste nur eine Petitesse ist, über die es sich nicht lohnte zu diskutieren, da das eindeutig sein dürfte: Es ist zunächst einmal in einem Klageverfahren völlig unerheblich, ob der Bundesbesoldungsgesetzgeber die hinsichtlich von Sonderzahlungen getroffene Tarifeinigung auf die Bundesbeamten übertragen wollte oder nicht: Denn ob des Ausmaßes der Unteralimentation im Bund änderte das eine - eine entsprechende Übertragung auch der Sonderzahlungregelung im Sinne der Tarufeinigung - nichts am anderen, nämlich der dann immer noch verfassungswidrigen Unteralimentation der Bundesbeamten.

Der zweite Grund ist aber weiterhin juristisch bedenkenswert und hat deswegen eine sachlich Qualität, die Beachtung verlangt, nämlich das, was ich gestern geschrieben habe: Der Beamte verfügt weder über das Recht, die Übertragung eines Tarifergebnisses auf die Besoldung, noch über das Recht, eine Sonderzahlung einzuklagen. Insofern kann eine solche Forderung politisch mit Nachdruck erfolgen, um aber juristisch mindestens ins Leere zu laufen. Da das verfassungsrechtlich so ist, sind daraus m.E. politische Ableitungen zu ziehen.

Denn vielmehr gibt eine solche Forderung wie die, die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten auch hinsichtlich der jährlichen Sonderzahlung zu verfolgen, sobald politische Verantwortungsträger sie nicht von alleine aufnehmen, jenen die Möglichkeit zur Ausflucht: Erstens wäre es tatsächlich nicht ganz einfach, das gleichheitsgerecht im Bund zu regeln, zweitens gibt es ja das entsprechende Recht nicht, sodass man politischen Entscheidungsträger erneut die Möglichkeit gibt, wenn man bspw. gewerkschaftlich solche Forderungen stellte, das eigene Handeln mit Ausflüchten zu begründen, nämlich vonseiten der politischen Entscheidungsträger berechtigt darauf hinzuweisen, dass die Sachlage hier kompliziert sei und dass es ein solches Recht nicht geben würde, womit man mit einem Mal in der Defensive ist, weil man hier sachlich nur beipflichten könnte, sodass es erneut schwierig wäre, das eigene Interesse medial mit Nachdruck zu vertreten (sobald ich Medienvertretern zugeben muss, dass die Gegenseite hier mit ihren Argumenten Recht habe, verschiebt sich das Thema mit einiger Wahrscheinlichkeit genau dahin, wo es seit Jahr und Tag ist).

Insofern komme ich regelmäßig zu dem selben Schluss: Man muss die Dienstherrn mit den tatsächlichen Verhältnissen konfrontieren, um dann den Ball in ihrer Hälfte zu lassen: Sie haben die Pflicht, für eine sachgerechte und damit amtsangemessene Alimentation in Form und Höhe für alle ihre Beamten zu sorgen, um so das grundrechtsgleiche Individualrecht aller Beamten auf amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten. Alles andere ist verfassungswidrig. Und diesen Nachweis muss man regelmäßig führen. Nur so kann man sie - mit Hartnäckigkeit, Geschlossenheit und im Rahmen der empirisch nachweisbaren tatsächlichen Verhältnisse - in die Defensive bringen. Wie alle Politik ist auch das ein mühsames Geschäft. Aber da die Macht zur Durchsetzung der Interesse sehr ungleich zwischen Dienstherrn auf der einen Seite und den Interessenvertretungen der Beamten und ihrer selbst verteilt ist, ist dieser Weg m.E. der chancenreichste, also die Probleme bei jenen zu belassen, die sie haben - und das sind hinsichtlich der Regelung der Besoldung die Dienstherrn -, um zugleich die Probleme sachlich - also juristisch im Rahmen der nachzuweisenden tatsächlichen Verhältnisse - hinreichend zu beschreiben. Diese Probleme können nur die lösen, die dazu allein die Kompetenz und darüber hinaus die entsprechende Pflicht haben: nämlich die Dienstherrn.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich würde mich für jeden Bundesbeamten freuen, dem eine vollständige Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung gewährt werden würde. Auch müssen die Gewerkschaften genau dafür kämpfen, auch wenn ihre Machtmittel hier sehr begrenzt sind. Darüber hinaus ist m.E. dabei regelmäßig an die tatsächlichen Verhältnisse zu erinnern, was für den Bund ab Anfang des nächsten Jahres einfacher werden dürfte.

Und PS. zum Beitrag von 7:39 Uhr:

Formell hast Du auch hier bis zu einem gewissen Grade Recht, aber eben nicht gänzlich: Das Bundesverfassungsgericht führt bislang aus, dass eine "Spitzausrechnung", bei der insbesondere alle Veränderungen der Besoldung, aber auch der Tariflöhne minutiös abgebildet werden, der ersten Prüfungsstufe eine vermeintliche Objektivität zumessen würde, die ihr gerade nicht zukommt. Die Parameter des "Pflichtenhefts" sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen. (vgl. die Rn. 30 der aktuellen Entscheidung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html).

Ebenfalls führt es aber aus, dass sich der Zeitpunkt der Besoldungsanpassung darauf auswirkt, was den Richtern und Staatsanwälten in einem Besoldungsjahr zur Deckung ihres Lebensbedarfs tatsächlich zur Verfügung steht. Einer ungleich aufwendigere „Spitzausrechnung“ bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn die jeweiligen Schwellenwerte ohnehin überschritten werden (Rn. 31).

Schließlich führt der Senat aus, dass eine zeitversetzte Besoldungsanpassung zwar für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, hier aber zu einer Verzerrung der Besoldungsentwicklung führt, die sich in der Gesamtbetrachtung nicht zum Nachteil der Besoldungsempfänger auswirken darf. (vgl. die Rn. 148 der Entscheidung vom 5.5.2015; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html)

Diese Ausführungen lassen sich nun ebenso auf die Gewährung oder Nicht-Gewährung einer Sonderzahlung übertragen: Denn im Rahmen einer "Spitzausrechnung" stellte sich die "spitz" bemessene Tarifentwicklung anders dar (nämlich höher), wenn man hier nun die Tarifeinigung mit bemessen würde, also den monetären Mehrbetrag, den der Tarifbeschäftigte so erhält. Der erste Parameter würde also dann ggf. eher für die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation sprechen. Für die zwei weiteren Parameter hätte eine solche "Spitzausrechnung" aber keine Auswirkungen, da sich ja das nicht höher gewährte Weihnachtsgeld in der "spitzen" Bemessung des Besoldungsindex weder positiv noch negativ auf die Besoldung des Beamten auswirkte, sodass der zweite und dritte Parameterwert hier gleich bleibe - er fiele allerdings geringer aus, wenn eine jährliche Sonderzahlung gewährt und diese in die Parameterbemessung "spitz" mit einfließen würde.

Der langen Rede kurzer Sinn: Eine "Spitzausrechnung" bereitet die vorliegenden Daten differenziert auf und ist dann im Rahmen der Gesamtbetrachtung bzw. spätestens in der Gesamtabwägung entsprechend zu interpretieren. All das kann man aber - trotz des Ermittlungsgrundsatzes - wegen der gerade ausgeführten Direktiven nicht so ohne Weiteres von der Gerichtsbarkeit verlangen. Deshalb liegt hier nun der Ball im Feld des Klägers: Es ist seine Begründungsarbeit im Rahmen der Begründetheit dafür zu sorgen, entsprechende Bemessungen durchzuführen und sie dann sachgerecht zu interpretieren. Auch deshalb - davon kann man ausgehen - ist der ZBR-Beitrag aus dem Oktober geschrieben worden, so wie das ebenfalls für die Beiträge des kommenden Dezembers und Januars gilt: Sie geben Klägern die Möglichkeit, die Sachlage differenzierter in den Blick zu nehmen (übrigens Dienstherrn natürlich ebenfalls, aber hier ist bislang weiterhin von einer Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse nicht auszugehen, wie mindestens die letzten zehn Jahre zur Genüge gezeigt haben dürften), um so dem zu dienen, was hier regelmäßig geschrieben wird: In Klageverfahren ist zu begründen, zu begründen, zu begründen...
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 08.11.2025 10:10
Vielen Dank für die Antwort. Dennoch stellt sich mir hier noch eine Frage:

Bei dem ersten Parameter, der ja nur inziduelle Wirkung entfaltet, muss man doch die Entwicklung der Tariflöhne und die Entwicklung der Besoldung der Beamtenbesoldung gegenüber stellen. Darf man da, so wie der Gesetzgeber argumentiert, nur die monatliche Zahlung gegenüber stellen oder muss man nicht vielmehr die jährliche Zahlung, also bei den Tarifbeschäftigten inklusive der Entwicklung der Sonderzahlung, gegenüber stellen?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Skyfall am 08.11.2025 10:40
Gute und absolut berechtigte Frage – du triffst hier einen Punkt, der in der ganzen Diskussion um die amtsangemessene Alimentation immer wieder für Verwirrung sorgt.

Der sogenannte erste Parameter in der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgestellten Prüfungslogik dient ja dazu, die Entwicklung der Beamtenbesoldung mit der allgemeinen Einkommensentwicklung – insbesondere im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes – zu vergleichen. Er hat inzidente Wirkung, also keine unmittelbare Rechtsfolge, sondern zeigt nur, ob ein Missverhältnis vorliegen könnte.

Und genau da ist entscheidend, welche Vergleichsbasis man heranzieht:
Der Gesetzgeber zieht meist die monatlichen Grundgehälter heran, um eine grobe Entwicklung darzustellen. Das sieht natürlich harmloser aus, weil die Abstände geringer erscheinen.
Tatsächlich verlangt das BVerfG aber ausdrücklich eine Gesamtjahresbetrachtung, also die Berücksichtigung aller laufenden und einmaligen Bezüge. Dazu gehören neben dem Monatsgrundgehalt auch Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), regelmäßige Zulagen und ggf. auch Kürzungen wie die Versorgungsrücklage.

Das Bundesverfassungsgericht hat das 2015 sehr klar formuliert (Beschluss vom 5. Mai 2015 – 2 BvL 17/09):

Maßgeblich ist die jährliche Entwicklung der Einkommen einschließlich Sonderzahlungen.

Eine rein monatliche Betrachtung ist daher methodisch unvollständig und bildet die wirkliche Entwicklung nicht realistisch ab. Besonders, weil in vielen Bereichen der Beamtenbesoldung Sonderzahlungen gekürzt oder gestrichen wurden, während Tarifbeschäftigte sie weiterhin in voller Höhe erhalten.

Wenn man die Besoldung korrekt im Jahresvergleich inklusive Sonderzahlungen betrachtet, zeigt sich deutlich, dass die Beamtenbesoldung in den letzten Jahren hinter der Tarifentwicklung zurückgeblieben ist – was auch einer der zentralen Gründe für die Entscheidungen des BVerfG von 2020 und 2023 war.

Kurz gesagt:
   •   Monatswerte = politisch bequem, aber juristisch unvollständig.
   •   Jahreswerte inkl. Sonderzahlungen = einzig rechtlich korrekte Betrachtung.

Nur mit dieser umfassenden Jahresbetrachtung lässt sich überhaupt seriös beurteilen, ob die Beamtenbesoldung noch „amtsangemessen“ im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 08.11.2025 11:15
So habe ich es auch immer verstanden.

Daher sollte man, so denke ich, sowohl juristisch als auch politisch eben auch den Finger in die Wunde legen. Im nächsten Prüfungsschritt spielt ja auch das Ausmaß der Unteralimentation eine Rolle. Und wenn nun rein rechnerisch das Ausmaß durch die Berechnung, so wie ich sie verstehe, größer ist als das Ausmaß, was der Gesetzgeber zu erkennen vermag, muss doch auch die Vermutung der Unteralimentation stärker widerlegt werden, als wenn man die erhöhte Sonderzahlung einfach ausblendet.

So würde man einfach nur feststellen, dass das Ausmaß der Unteralimentation größer ist, als es uns der Gesetzgeber vorrechnet. Dabei ist es selbstverständlich dem Gesetzgeber überlassen, eben diese Unteralimentation in seiner unendlichen Weisheit und seinem großem Ermessensspielraum zu heilen.

Um es kurz zusammenzufassen: Ich komme bei der Prüfung nach dem Pflichtenheft des BVerfG aufgrund der jährlichen Betrachtung zu einem anderen Ergebnis als der Gesetzgeber, der es nur monatlich betrachtet. Allein die Tatsache, dass eine inhaltsgleiche Übertragung schwierig ist, entbindet ihn jedoch nicht von der Pflicht, seine Beamten amtsangemessen zu alimentieren. Wie er dieses Problem unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Berufsbeamtenturms zu lösen vermag, ist seine Aufgabe und daher liegt für die Lösung des Problems der Ball wieder im Spielfeld des Gesetzgebers.

Ich wehre mich nur dagegen, dass das von mir aufgeworfene Problem und die von mir aufgestellte Frage erst gar nicht als solches seitens der Gesetzgeber erkannt wird und somit zu negieren. Wenn es kein Problem gibt, muss man denklogisch auch nach keiner Lösung suchen.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger, wollte ich mit meinen Beiträgen zu Ausdruck bringen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.11.2025 12:46
Eure beider Darstellungen stimmen hinsichtlich des "Pflichtenhefts" nicht und kommen also zu einer anderen Methodik als zunächst einmal der regelmäßigen. Zunächst einmal ist also das, was ich vorhin dargelegt habe, der Sonderfall, also die Erstellung einer "Spitzausrechnung".

Dahingegen ist der Regelfall in der Bemessung der ersten drei Parameter in der Rn. 31 festgehalten:

"Im Ausgangspunkt genügt es daher, die von den Besoldungsgesetzgebern im Regelfall für alle Besoldungsgruppen gleichermaßen vorgenommenen linearen Anpassungen der Bezüge um einen bestimmten Prozentwert zu erfassen. Es stellt die Aussagekraft der Parameter auch nicht in Frage, wenn unterjährige Besoldungsanpassungen dabei so behandelt werden, als seien sie zu Jahresbeginn erfolgt."

Hier wird also zunächst einmal die lineare Anpassung der Besoldung im 15-jährigen Betrachtungszeitraum zur Grundlage genommen. Ob diese unterjährig erfolgt sei, spielt hierbei keine Rolle, ebenso wenig ggf. weitere Besoldungskoponenten, wie das der Senat in der Rn. 32 darlegt: Sockelbeträge, Einmalzahlungen sowie Veränderungen der Sonderzahlungen bleiben ebenso außen vor wie der Zeitpunkt der Tariferhöhung.

Entsprechend wäre also bspw. die zum April 2022 um 1,9 % linear angehobene Besoldung als wie zum Jahresbeginn erfolgt heranzuziehen, um möglichst einfachen und klaren Regeln zu folgen. Legte man eine vereinfachte "Spitzausrechnung" zugrunde, wäre davon auszugehen, dass die 1,9 % in neun von zwölf Monaten gewährt worden sind, also wie eine zum Jahresbeginn erfolgte lineare Erhöhung um 1,43 % wirken würde. Eine solche Bemessung ist aber zunächst einmal nicht vorzunehmen, sondern es werden regelmäßig die für die 15 Jahre als wie zum Jahresbeginn gewährten linearen prozentualen Anhebungen ohne weitere Faktoren wie Sockelbeträge, Einmalzahlungen sowie Veränderungen der Sonderzahlungen betrachtet und daraus der Besoldungsindex berechnet. Ebenso geht man zur Bemessung des Tariflohnindex im öffentlichen Dienst vor. Am Ende stellt man also den so bemessenen Besoldungsindex dem so bemessen Tariflohnindex (1. Parameter), dem Nominlalohnindex (2. Parameter) und dem Verbraucherpreisindex (3. Parameter) gegenüber. Ebenfalls betrachtet man auf der ersten Prüfungsstufe die beiden weiteren Parameter. Damit ist die regelmäßige Betrachtung der ersten Prüfungsstufe beendet.

Erst wenn auf Grundlage dieser Methodik eine erhebliche Zahl von Parametern knapp unterschritten wird oder Besonderheiten der (Besoldungs-)Entwicklung im Raum stehen (insbesondere wiederkehrende unterjährige Besoldungsanpassungen), kann jedoch Anlass bestehen, diesen Umständen im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe Rechnung zu tragen, nun also ein "Spitzausrechnung" vorzunehmen, wie ich das vorhin als Ausnahmefall dargestellt habe.

Entsprechend hat der vorhin genannte Autor in den drei genannten Beiträgen gleichzeitig eine Art Methodik der "Spitzausrechnung" im Blick, die tiefgehender in der weiterhin sich in Arbeit befindenden umfassenden Studie ausgearbeitet wird. Dabei wir der Beitrag des nächsten Monats zeigen, dass die Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung" von der Fachgerichtsbarkeit bislang nicht erstellt ist, sondern dass damit gerechnet werden darf, dass die Fachgerichtsbarkeit bislang dessen Dimension nicht immer in jedem Fall ggf. immer und ausschließlich, also außnahmslos, hinreichend durchdrungen haben könnte, was zukünftig so dann noch eine nicht auszuschließende und also noch weitgehender zu betrachtende Bedeutung, um nicht fast sagen zu wollen: Konsequenz erlangen werden können sollen haben werden dürfen (ich hoffe, dieser bewusst so formuliert Satz ist in seiner grundlegenden Bedeutung klar verständlich auffassbar; ansonsten empfehle ich im nächsten Monat die ZBR zu lesen, da wird an einem konkreten Fall die bestehende Problematik in sprachlicher eindeutigerer Form betrachtet, was hier - wenn ich das richtig sehe - noch nicht geschehen soll).

Der langen Rede kurzer Sinn: Eine "Spitzausrechnung" ist der Ausnahmefall, der von der Fachgerichtsbarkeit bislang eher selten vollzogen worden ist, sicherlich auch wegen des mehr als hier klar zu formulierenden letzten Satzes des letzten Absatzes (wenn ich das richtig sehe).

Auch genau deshalb aber halte ich es für mehr als wahrscheinlich, dass es im Bund keine wie auch immer geartete Übertragung der Tarifeinigung auf die heutige Sonderzahlungsregelung im Bund wird geben werden: Denn neben den beiden vorhin genannten Argumenten kommt nun ein drittes und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit für den Dienstherrn grundlegendes Argument hinzu:

Da auf der ersten Prüfungsstufe im Regelfall keine "Spitzausrechnung" vollzogen wird, wird eine ggf. vorgenommene (regelmäßige) Erhöhung der Sonderzahlung im späteren verwaltungsgerichtlichen Prüfverfahren keine Rolle spielen, da sie hier ja nicht betrachtet wird (es sei denn der Kläger vollzieht selbst eine solche "Spitzausrechnung"). Ebenso wird das dann auch - davon ist auszugehen - in der Gesetzesbegründung vollzogen werden, wird also auch hier keine "Spitzausrechnung" vorgenommen werden. Für den Besoldungsgesetzgeber folgten nun aber aus einer entsprechenden Anhebung der jährlichen Sonderzahlung Mehrkosten, darüber hinaus aber keinerlei Gewinn für die Begründung, weil die Anhebung ja indiziell keine Rolle spielte. In der Logik der Besoldungsgesetzgeber, wie wir sie seit Jahr und Tag kennen, wäre also eine wie auch immer geartete Anhebung der Sonderzahlung für die Gesetzesbegründung wie zum Fenster herausgeworfenes Geld (es brächte indiziell keinen Vorteil), sodass es in dieser Logik offensichtlich angebrachter sein dürfte, das Geld anderweitig (bspw. in die Anhebung der Familienzuschläge ab dem dritten Kind) zu verwenden, um so im Gesetzgebungsverfahren behaupten zu können, dass man hier den alimentationrechtlichen Mehrbedarf hinreichend ausgleichte.

In der Gesetzesbegründung könnte man dann ggf. - das hielte ich für nicht ganz unwahrscheinlich - genau das anführen, was ich vorhin geschrieben habe: dDie Komplexität einer solchen Anhebung im Rahmen einer Jahressonderzahlung (ein berechtigtes Argument), die heute in das Grundgehalt integriert ist; das nicht vorhandene Recht (und damit die nicht gegebene Pflicht) auf (Zahlung) einer Sonderzahlung (ein nächstes berechtigtes Argument) sowie der dann immer folgende Verweis, dass das natürlich auch deshalb nicht notwendig sei, weil man ja sowieso durch die Neuregelungen eine amtsangemessene Alimentation garantieren werde (ein mehr als zu bezweifelndes Argument, sofern man glaubte, vergangenheits- und zukunftsbezogen mit Mehrausgaben von 1,2 Mrd. € zu einer amtsangemessenen Alimentation gelangen zu wollen).
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 08.11.2025 17:07
Erneut vielen Dank für Deine Erklärung.

Zunächst einmal bleibt festzuhalten, dass die lineare Erhöhung sowohl der Tarifbeschäftigten als auch der Beamten der Regelfall ist. In dieser Tarifrunde ist jedoch ausnahmsweise auch eine Erhöhung der Sonderzahlung vereinbart worden. An eine Erhöhung einer Sonderzahlung kann ich mich in der jüngeren Vergangenheit jedenfalls nicht erinnern.

Wenn ich mir das, was das BVerfG in Randnummer 31 beschreibt, näher anschaue, dann wird hinsichtlich der Berechnungen auch auf den Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 verwiesen. Wenn man sich die dortigen Berechnungen näher anschaut, dann heißt es dort bspw in Randnummer 139 und 140

In dem Zeitraum 1996 bis 2010 stieg die Besoldung bei Zugrundelegung einer ursprünglich gewährten Sonderzahlung in Höhe von 86,31 v.H. des Grundbetrags der für den Monat Dezember gewährten Bezüge um 15,05 v.H. und bei Zugrundelegung einer Sonderzahlung in Höhe von 75 v.H. um 16,08 v.H. Die Streichung des Urlaubsgeldes in Höhe von 255,65 € durch Aufhebung des Urlaubsgeldgesetzes (vgl. Art. 18 Abs. 1 Nr. 2 BBVAnpG 2003/2004) ab dem Jahr 2004 sowie die Anhebung der Grundgehaltssätze um 40 € zum 1. März 2009 kann rechnerisch an dieser Stelle vernachlässigt werden.

Daher verstehe ich es so, dass das BVerfG nicht verlangt, dass man die Berechnungen der fünf Parameter bis in das letzte Detail durchrechnen muss, weil es eben nur ein Indiz ist. So muss man bei unterjährigen linearen Erhöhungen diese im Regelfall nicht auf das ganze Jahr umrechnen. Auch muss man Änderungen der Sonderzahlungen nicht auf den Monat umlegen, solange sie lediglich geringfügig sind.

Das gilt jedoch nach meinem Verständnis nicht, wenn diese Sonderzahlungen sich wesentlich verändern. Wenn man wie hier die Erhöhung der Sonderzahlung auf den Monat umrechnet, käme man je nach Besoldungsstufe vermutlich auf nur 40 EUR bis 60 EUR pro Monat. Da das BVerfG keine klare Grenze gezogen hat, was vernachlässigt werden darf und was nicht, stimme ich Dir tendenziell zu, dass diese Veränderung alleine wohl nicht so stark von dem Regelfall abweicht, dass es einer besonderen Berechnung bedarf.

Ich bin gespannt, ob der Gesetzgeber auch zukünftig in den Tarifverhandlungen verstärkt auf Sonderzahlungen statt auf lineare Erhöhungen setzt. Wenn das nicht nur einmal, sondern zukünftig regelmäßig passieren sollte, dann ist die Veränderung des Weihnachtsgeldes in Zukunft vielleicht doch irgendwann so wesentlich, dass sie rechnerisch ins Gewicht fällt und nicht mehr vernachlässigt werden darf.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 08.11.2025 18:10
Das bringt die Sache auf den Punkt, wobei die Betrachtung der Sonderzahlungsregelung zwischen 2003 und 2005 von besonderer Bedeutung ist und somit Fälle hervorgebracht hat, die im Sinne meiner Darlegungen von vorhin Sondertatsbestände nach sich gezogen haben, also in der indiziellen Betrachtung nicht automatisch als Regelfall zu betrachten wären. Denn in der in dieser Zeit weiterhin bundeseinheitlich geregelten Besoldung wurde im Herbst 2003 das Sonderzahlungsrecht in Länderhand übertragen, was alle Länderrechtskreise 2004 und 2005 zu signifikanten Absenkungen von jährlichen Sonderzahlungen nutzten, sodass die daraus resultierenden Werte in die Betrachtung des Besoldungsindex mit einzubeziehen waren (der regelmäßige Wegfall des Urlaubsgeld hingegen wegen seines verhältnismäßig geringen Anteils am Besoldungsniveau hingegen nicht). Denn hier wurde eine wiederkehrend erheblich Absenkung vorgenommen (deshalb bspw. die schleswig-holsteinischen Klagen, wo im Jahr 2007 entsprechende Absenkungen der jährlichen Sonderzahlungen vorgenommen worden sind; ähnlich sieht die Sachlage bspw. auch für Hamburg im oder ab dem Jahr 2011 aus).

Letztlich ist grundlegend, was ich heute morgen bereits mit Blick auf die Entscheidung vom 5.5.2015 hervorgehoben habe, nämlich dass der Senat hier ausgeführt hat, dass eine zeitversetzte Besoldungsanpassung zwar für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, hier aber zu einer Verzerrung der Besoldungsentwicklung führt, die sich in der Gesamtbetrachtung nicht zum Nachteil der Besoldungsempfänger auswirken darf. (vgl. die Rn. 148 der Entscheidung vom 5.5.2015; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html)

Damit hält der Senat weiterhin mit bestimmten Rechtsbegriffen und entsprechend ohne Ermessensspielraum fest, dass die Fachgerichte sich veranlasst sehen müssen, "Spitzausrechnungen" mindestens hinreichend zu beachten, sofern sie klägerseitig zur Begründung der Klage sachgerecht ins Feld geführt werden; ggf. darf man hier auch eine nicht zu deutelnde Aussage zum Ermittlungsgrundsatz vermuten (nach meinem Verständnis wäre das so zu interpretieren). Allerdings finden wir in einem hohen Maße wiederkehrend keine von der Fachgerichtsbarkeit selbstständig vorgenommenen "Spitzausrechnungen". Insofern wird aus mindestens einem weiteren Grund, der dort behandelt werden wird, der im nächsten Monat erscheinende ZBR-Beitrag ein komplexes Schlaglicht auf wiederkehrende Problematiken der Vergangenheit werfen (die bis heute nicht betrachtet worden sind und sich also auch in heutigen Klageverfahren wiederkehrend finden könnten und sich auch finden werden, und zwar schätzungsweise von der Anzahl her in nicht geringer Zahl), um diese so - das ist das Ziel des Beitrags - für die Zukunft ein für allemal zu unterbinden.

Denn ich gehe davon aus, dass dieser ZBR-Beitrag bei nicht wenigen Klägern aus der Zeit nach 2015 durchaus zu Irritationen führen können dürfte, und zwar durchaus zu schmerzhaften Irritationen, da ihre Verfahren nicht zu dem von ihnen erwünschten Ergebnis geführt haben, aber heute rechtskräftig beendet sind, sodass sie nicht wieder aufgenommen werden können. Auch deshalb gilt der von mir immer wieder ins Feld geführte Grundsatz, den man Klägern und ggf. ihren Rechtsbeiständen gar nicht stark genug ans Herz legen kann: begründen, begründen, begründen. Hätten das nach 2015 nicht wenige Kläger im Zusammenhang mit "Spitzausrechnungen" getan, dann dürfte heute eine signifikant höhere Zahl an Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen in Karlsruhe anhängig sein, als das schon so der Fall ist. Das wäre dann übrigens auch der Fall - davon ist m.E. auszugehen -, wenn die vorhin ausgeführten bestimmten Rechtsbegriffe den Gerichten keinen Ermessensspielraum belassen haben sollten. Dann dürfte jener ZBR-Beitrag in nicht wenigen Fällen nur noch einmal umso schmerzhafter wirken, vermute ich.

Entsprechend könnte durchaus auch erwartet werden, dass der Zweite Senat in den zur Veröffentlichung stehenden Pilotverfahren seine bisherigen Ausführungen zu den ersten drei Parametern und der Bedeutung von "Spitzausrechnungen" noch weiter wird präzisieren können.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: bebolus am 08.11.2025 18:12
1,5% habe ich ausgerechnet. Aber nochmal: gibt es denn derzeit eine belastbare Rechtsgrundlage für die Jahressonderzahlung bzw. Weihnatsgeld? Meiner Meinung nach nicht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BVerfGBeliever am 08.11.2025 18:32
1,5% habe ich ausgerechnet.

Meinst du die Erhöhung der Jahressonderzahlung beim TVöD Bund?

Hier die entsprechenden Werte: 
- E1 bis E8: Erhöhung von 12,9 auf 12,95 Monatsgehälter -> plus 0,3876%
- E9 bis E12: Erhöhung von 12,8 auf 12,9 Monatsgehälter -> plus 0,7813%
- E13 bis E15: Erhöhung von 12,6 auf 12,75 Monatsgehälter -> plus 1,1905%
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Rentenonkel am 08.11.2025 22:53
Das bedeutet also, wenn ich es richtig verstehe, dass für die Gerichte und den Gesetzgeber bei der Prüfung des Pflichtenheftes des BVerfG grobe Berechnungen zunächst nicht zu beanstanden sind. Wenn aber ein Kläger eben doch begründen kann, dass eine grobe Berechnung unzureichend ist und stattdessen selbst eine Spitzabrechnungen vornimmt, die von der groben Berechnung nicht nur geringfügig abweicht, dann muss sich der beklagte Dienstherr und das Gericht damit auseinander setzen? Und wenn in diese Spitzabrechnung auch die nicht wirkungsgleiche Übertragung des Weihnachtsgeldes mit einfließt, wäre auch das bei einer individuellen Spitzabrechnung nicht zu beanstanden?

So verstanden scheint es auf Seiten der Kläger oft sinnvoll zu sein, eine solche Spitzabrechnung selbst vorzunehmen und so die Berechnung des Gesetzgebers möglichst zu widerlegen, weil das Ausmaß der Unteralimentation bei der Spitzabrechnung oft größer ist, als die grobe Berechnung des Dienstherrn.

Dann würde man auch den Ball wieder ins Spielfeld des Gesetzgebers zurück spielen, der sich dann mit der Berechnung des Klägers, und nicht mehr mit der eigenen, inhaltlich auseinander setzen muss?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.11.2025 11:25
Die Sachlage ist noch weitgehender als Dein erster Satz, Rentenonkel: Es ist nicht nur nicht zu beanstanden, sondern es wird vom Bundesverfassungsgericht direktiv als Regelfall gefordert, zunächst auf der ersten Prüfungsstufe den Besoldungsindex anhand der prozentualen Anhebungen zu erstellen, dabei ggf. unterjährlich erfolgte Anpassung wie zum Jahresbeginn erfolgt zu betrachten und auch ggf. weitere Sonderfälle wie Sonderzahlungen nicht heranzuziehen:

"Eine 'Spitzausrechnung', bei der insbesondere alle Veränderungen der Besoldung, aber auch der Tariflöhne minutiös abgebildet werden, würde der ersten Prüfungsstufe eine vermeintliche Objektivität zumessen, die ihr gerade nicht zukommt." (Rn. 30 der aktuellen Entscheidung)

Da nun aber unterjährige Besoldungsanpassungen zu einer Verzerrung der Besoldungsentwicklung führen können, dürfen sie nicht zum Nachteil der Besoldungsempfänger betrachtet werden (vgl. die Rn. 148 der Entscheidung vom 5.5.2015; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html). Das Fachgericht sieht sich dann also - ggf. - veranlasst, dem zunächst in der Gesamtbetrachtung Rechnung zu tragen.

Insofern ist die Konsequenz eindeutig, nämlich die, die Du hinsichtlich der Fachgerichte ziehst (der Gesetzgeber ist weiterhin nicht an der "Pflichtenheft" gebunden, das ja der Fachgerichtsbarkeit an die Hand gegeben wird, um in die sachgerechte Kontrolle einzutreten, insbesondere, wenn es am Ende eine Vorlagebeschluss fassen wollte; es dürfte ihm allerdings angeraten sein, sich hinreichend am "Pflichtenheft" zu orientieren, er kann aber dennoch im Gesetzgebungsverfahren nicht unmittelbar an es gebunden werden; er sieht sich "nur" an entscheidungstragende Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gebunden). Sobald ein Kläger den Nachweis führen kann, dass bspw. die jeweils mit 3 % auf Basis eines nicht "spitz" bemessenen Besoldungsindex zu betrachtenden ersten drei Parameterwerte "spitz" bemessen bei 11 % liegen, kann das Fachgericht das in der Gesamtbetrachtung nicht unbeachtet lassen, weil es sich an das letzte Zitat gebunden sieht. Ohne "Spitzausrechnung" würde es also zunächst einmal in der Gesamtbetrachtung davon ausgehen müssen, dass keiner der drei ersten Parameter bei Werten von 3 % die Vermutung einer  verfassungswidrigen Unteralimentation indizieren würde, um mit der "Spitzausrechnung" zum selben Ergebnis zu gelangen, um aber zugleich - parallel, beide Datenreihe haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun - zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die "Spitzausrechnung" erste drei Parameterwerte generierte, die mit einem Wert von jeweils 11 % allesamt jeweils in sehr deutlicher Weise die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation indizierten. Da das Fachgericht in der Gesamtbetrachtung auch die beiden weiteren Parameter zusammenfasst, wäre das nun mit der Betrachtung der beiden weiteren Parameter das Ergebnis der Gesamtbetrachtung.

Daraufhin sieht sich das Fachgericht veranlasst, die zweite Prüfungsstufe des "Pflichtenhefts" zu betreten und die hier vorgefundenen Parameter zu prüfen (vgl. zu dieser die Rn. 86 der aktuellen Entscheidung).

Am Ende sieht es sich gezwungen, die Ergebnisse beider Prüfungsstufen in einer Gesamtabwägung zusammenzuführen, um so seine Entscheidung abschließend zu begründen. Dazu liegen ihm nun die Werte der ersten Prüfungsstufe und zweiten Prüfungsstufe vollständig vor.

Auf der ersten Prüfungsstufe findet das Fachgericht also drei erste Parameter vor, die ohne "Spitzausrechnung" die Vermutung einer verfassungskonformen Alimentation indizieren und die mit "Spitzausrechnung" für eine sehr deutliche Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation sprechen. Dieses Ergebnis wird das Fachgericht nun mit den Ergebnissen der weiteren Parameter beider Prüfungsstufen vermitteln müssen, um am Ende zu entscheiden, dass die Besoldung in den beklagten Jahren entweder nicht evident unzureichend wäre, sodass die Klage niederzuschlagen wäre, oder dass es sich davon überzeugt zeigte, dass sie in den betrachteten Jahren evident unzureichend gewesen sei, sodass ein Aussetzungsbeschluss zu fassen wäre, der also entsprechend begründet Karlsruhe vorzulegen wäre.

Da sich der Kläger - Stand heute - darauf verlassen können dürfte, dass das Fachgericht hinsichtlich der ersten drei Parameter der ersten Prüfungsstufe zu den genannten Werten von 3 % gelangen sollte, sich aber aus der überwiegenden Erfahrung von Klägern nicht darauf verlassen können dürfte, dass das Fachgericht von alleine eine "Spitzausrechnung" durchführte - wie gesagt, die Frage, ob sie vom Ermittlungsgrundsatz mit abgedeckt wäre, ist nicht eindeutig geklärt -, bleibt als Ergebnis das, was Du so formulierst: Der Kläger oder sein Rechtsbeistand sollten m.E. (auch) hier selbst begründend tätig werden, entsprechend meines Sermons: begründen, begründen, begründen. Teil dieser Begründung sollte so auch eine aktive Auseinandersetzung mit dem eingangs von mir zitierten Satz sein. Denn (auch) an seiner sachgerechten Interpretation könnte m.E. Erfolg oder Misserfolg der Klage grundlegend hängen.

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: discharger am 11.11.2025 07:36
Vielleicht eine etwas "komische" Frage, aber: Man kann die Zahlungen für nächsten Monat doch im SAP einsehen oder? Kann jemand mit Zugriff darauf mal prüfen, ob die Zahlungen für nächsten Monat im Geschäftsbereich BVA/Bundeswehr schon eingepflegt sind & in welcher Höhe? Eingabeschluss müsste ja auch bald sein für Dezember.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Max Bommel am 11.11.2025 08:11
Die Zahlungen sind für Dezember inklusive der Nachzahlungen ab April nach der Vorgabe des BMI eingespielt worden.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Bundi am 12.11.2025 15:32
Na da bin ich mal gespannt ob das BVA das fehlerfrei hinbekommt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 12.11.2025 16:31
Sollte es beim BVA und anderen -s. GDL- nicht in diesem Monat mit der Abschlagszahlung klappen, erfolgt diese dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Meinen Humor lass ich mir nicht nehmen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BlauerJunge am 13.11.2025 15:18
Ich habe zum 31.10. meinen Staatsdienst im Bund auf eigenen Wunsch hin beendet.... in den Dezemberbezügen soll ja die Tarifanpassung seit April vollzogen werden. Jetzt frage ich mich gerade, wird das mir noch überwiesen oder muß ich da in irgendeiner Form tätig werden? Bescheid geben, dass mein Datensatz nicht gelöscht wird oder dergleichen?

Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Durgi am 13.11.2025 17:37
Die Sachlage ist noch weitgehender als Dein erster Satz, Rentenonkel: Es ist nicht nur nicht zu beanstanden, sondern es wird vom Bundesverfassungsgericht direktiv als Regelfall gefordert, zunächst auf der ersten Prüfungsstufe den Besoldungsindex anhand der prozentualen Anhebungen zu erstellen, dabei ggf. unterjährlich erfolgte Anpassung wie zum Jahresbeginn erfolgt zu betrachten und auch ggf. weitere Sonderfälle wie Sonderzahlungen nicht heranzuziehen:

"Eine 'Spitzausrechnung', bei der insbesondere alle Veränderungen der Besoldung, aber auch der Tariflöhne minutiös abgebildet werden, würde der ersten Prüfungsstufe eine vermeintliche Objektivität zumessen, die ihr gerade nicht zukommt." (Rn. 30 der aktuellen Entscheidung)

Da nun aber unterjährige Besoldungsanpassungen zu einer Verzerrung der Besoldungsentwicklung führen können, dürfen sie nicht zum Nachteil der Besoldungsempfänger betrachtet werden (vgl. die Rn. 148 der Entscheidung vom 5.5.2015; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html). Das Fachgericht sieht sich dann also - ggf. - veranlasst, dem zunächst in der Gesamtbetrachtung Rechnung zu tragen.

Insofern ist die Konsequenz eindeutig, nämlich die, die Du hinsichtlich der Fachgerichte ziehst (der Gesetzgeber ist weiterhin nicht an der "Pflichtenheft" gebunden, das ja der Fachgerichtsbarkeit an die Hand gegeben wird, um in die sachgerechte Kontrolle einzutreten, insbesondere, wenn es am Ende eine Vorlagebeschluss fassen wollte; es dürfte ihm allerdings angeraten sein, sich hinreichend am "Pflichtenheft" zu orientieren, er kann aber dennoch im Gesetzgebungsverfahren nicht unmittelbar an es gebunden werden; er sieht sich "nur" an entscheidungstragende Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gebunden). Sobald ein Kläger den Nachweis führen kann, dass bspw. die jeweils mit 3 % auf Basis eines nicht "spitz" bemessenen Besoldungsindex zu betrachtenden ersten drei Parameterwerte "spitz" bemessen bei 11 % liegen, kann das Fachgericht das in der Gesamtbetrachtung nicht unbeachtet lassen, weil es sich an das letzte Zitat gebunden sieht. Ohne "Spitzausrechnung" würde es also zunächst einmal in der Gesamtbetrachtung davon ausgehen müssen, dass keiner der drei ersten Parameter bei Werten von 3 % die Vermutung einer  verfassungswidrigen Unteralimentation indizieren würde, um mit der "Spitzausrechnung" zum selben Ergebnis zu gelangen, um aber zugleich - parallel, beide Datenreihe haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun - zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die "Spitzausrechnung" erste drei Parameterwerte generierte, die mit einem Wert von jeweils 11 % allesamt jeweils in sehr deutlicher Weise die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation indizierten. Da das Fachgericht in der Gesamtbetrachtung auch die beiden weiteren Parameter zusammenfasst, wäre das nun mit der Betrachtung der beiden weiteren Parameter das Ergebnis der Gesamtbetrachtung.

Daraufhin sieht sich das Fachgericht veranlasst, die zweite Prüfungsstufe des "Pflichtenhefts" zu betreten und die hier vorgefundenen Parameter zu prüfen (vgl. zu dieser die Rn. 86 der aktuellen Entscheidung).

Am Ende sieht es sich gezwungen, die Ergebnisse beider Prüfungsstufen in einer Gesamtabwägung zusammenzuführen, um so seine Entscheidung abschließend zu begründen. Dazu liegen ihm nun die Werte der ersten Prüfungsstufe und zweiten Prüfungsstufe vollständig vor.

Auf der ersten Prüfungsstufe findet das Fachgericht also drei erste Parameter vor, die ohne "Spitzausrechnung" die Vermutung einer verfassungskonformen Alimentation indizieren und die mit "Spitzausrechnung" für eine sehr deutliche Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation sprechen. Dieses Ergebnis wird das Fachgericht nun mit den Ergebnissen der weiteren Parameter beider Prüfungsstufen vermitteln müssen, um am Ende zu entscheiden, dass die Besoldung in den beklagten Jahren entweder nicht evident unzureichend wäre, sodass die Klage niederzuschlagen wäre, oder dass es sich davon überzeugt zeigte, dass sie in den betrachteten Jahren evident unzureichend gewesen sei, sodass ein Aussetzungsbeschluss zu fassen wäre, der also entsprechend begründet Karlsruhe vorzulegen wäre.

Da sich der Kläger - Stand heute - darauf verlassen können dürfte, dass das Fachgericht hinsichtlich der ersten drei Parameter der ersten Prüfungsstufe zu den genannten Werten von 3 % gelangen sollte, sich aber aus der überwiegenden Erfahrung von Klägern nicht darauf verlassen können dürfte, dass das Fachgericht von alleine eine "Spitzausrechnung" durchführte - wie gesagt, die Frage, ob sie vom Ermittlungsgrundsatz mit abgedeckt wäre, ist nicht eindeutig geklärt -, bleibt als Ergebnis das, was Du so formulierst: Der Kläger oder sein Rechtsbeistand sollten m.E. (auch) hier selbst begründend tätig werden, entsprechend meines Sermons: begründen, begründen, begründen. Teil dieser Begründung sollte so auch eine aktive Auseinandersetzung mit dem eingangs von mir zitierten Satz sein. Denn (auch) an seiner sachgerechten Interpretation könnte m.E. Erfolg oder Misserfolg der Klage grundlegend hängen.

Exakt. Und genau hier liegt der eigentliche Bruch zwischen der normativen Systematik und der gerichtlichen Realität.

Das Bundesverfassungsgericht fordert ausdrücklich, dass die erste Prüfungsstufe nicht als Rechenübung, sondern als Systemkontrolle verstanden wird... sie soll die Linie der Besoldungsentwicklung abbilden, nicht deren kleinste Ausschläge. Die Absage an die „Spitzausrechnung“ (Rn. 30) dient damit der rechtlichen Vergleichbarkeit, nicht der Präzision. Das Gericht will keine buchhalterische Pedanterie, sondern eine nachvollziehbare, generalisierende Betrachtung.

Aber: Das zweite Zitat (Rn. 148 / 2015) verschiebt den Schwerpunkt klar zugunsten der Besoldeten. Wenn unterjährige Anpassungen zu einer rechnerischen Benachteiligung führen könnten, dürfen sie schlicht nicht zu deren Nachteil herangezogen werden. Das heißt im Umkehrschluss: Wer diese Verzerrung sichtbar macht, kann das Gericht zwingen, sie in der „Gesamtbetrachtung“ zu kompensieren.

Und damit ist die Richtung eindeutig:
Wer klagt, muss diese „verbotene Spitzenausrechnung“ trotzdem liefern... nicht, um das BVerfG zu widerlegen, sondern um die Diskrepanz offenzulegen, die dessen Vorgaben gerade vermeiden wollen. Das Fachgericht darf sie dann nicht übernehmen, aber es muss sie berücksichtigen.

Die Folge: Wer seine Klage sauber begründet, zwingt das Fachgericht faktisch in die zweite Prüfungsstufe, weil der erste Parameterblock sonst methodisch unhaltbar bleibt. Genau da entscheidet sich, ob das Gericht die Schutzrichtung des BVerfG verstanden hat oder weiter in der grauen Komfortzone verharrt.

Kurz gesagt:
Ohne Rechenschärfe keine rechtliche Durchschlagskraft.
Das BVerfG hat das Spielfeld markiert... aber wer die Zahlen nicht liefert, verliert das Spiel, bevor es begonnen hat.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: tunnelblick am 17.11.2025 07:26
Die Dezemberbezüge für unser Amt (BMI-nachgelagert) sind mindestens seit heute im PVS einsehbar.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.11.2025 08:06
Die Sachlage ist noch weitgehender als Dein erster Satz, Rentenonkel: Es ist nicht nur nicht zu beanstanden, sondern es wird vom Bundesverfassungsgericht direktiv als Regelfall gefordert, zunächst auf der ersten Prüfungsstufe den Besoldungsindex anhand der prozentualen Anhebungen zu erstellen, dabei ggf. unterjährlich erfolgte Anpassung wie zum Jahresbeginn erfolgt zu betrachten und auch ggf. weitere Sonderfälle wie Sonderzahlungen nicht heranzuziehen:

"Eine 'Spitzausrechnung', bei der insbesondere alle Veränderungen der Besoldung, aber auch der Tariflöhne minutiös abgebildet werden, würde der ersten Prüfungsstufe eine vermeintliche Objektivität zumessen, die ihr gerade nicht zukommt." (Rn. 30 der aktuellen Entscheidung)

Da nun aber unterjährige Besoldungsanpassungen zu einer Verzerrung der Besoldungsentwicklung führen können, dürfen sie nicht zum Nachteil der Besoldungsempfänger betrachtet werden (vgl. die Rn. 148 der Entscheidung vom 5.5.2015; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/ls20150505_2bvl001709.html). Das Fachgericht sieht sich dann also - ggf. - veranlasst, dem zunächst in der Gesamtbetrachtung Rechnung zu tragen.

Insofern ist die Konsequenz eindeutig, nämlich die, die Du hinsichtlich der Fachgerichte ziehst (der Gesetzgeber ist weiterhin nicht an der "Pflichtenheft" gebunden, das ja der Fachgerichtsbarkeit an die Hand gegeben wird, um in die sachgerechte Kontrolle einzutreten, insbesondere, wenn es am Ende eine Vorlagebeschluss fassen wollte; es dürfte ihm allerdings angeraten sein, sich hinreichend am "Pflichtenheft" zu orientieren, er kann aber dennoch im Gesetzgebungsverfahren nicht unmittelbar an es gebunden werden; er sieht sich "nur" an entscheidungstragende Gründe bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gebunden). Sobald ein Kläger den Nachweis führen kann, dass bspw. die jeweils mit 3 % auf Basis eines nicht "spitz" bemessenen Besoldungsindex zu betrachtenden ersten drei Parameterwerte "spitz" bemessen bei 11 % liegen, kann das Fachgericht das in der Gesamtbetrachtung nicht unbeachtet lassen, weil es sich an das letzte Zitat gebunden sieht. Ohne "Spitzausrechnung" würde es also zunächst einmal in der Gesamtbetrachtung davon ausgehen müssen, dass keiner der drei ersten Parameter bei Werten von 3 % die Vermutung einer  verfassungswidrigen Unteralimentation indizieren würde, um mit der "Spitzausrechnung" zum selben Ergebnis zu gelangen, um aber zugleich - parallel, beide Datenreihe haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun - zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die "Spitzausrechnung" erste drei Parameterwerte generierte, die mit einem Wert von jeweils 11 % allesamt jeweils in sehr deutlicher Weise die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation indizierten. Da das Fachgericht in der Gesamtbetrachtung auch die beiden weiteren Parameter zusammenfasst, wäre das nun mit der Betrachtung der beiden weiteren Parameter das Ergebnis der Gesamtbetrachtung.

Daraufhin sieht sich das Fachgericht veranlasst, die zweite Prüfungsstufe des "Pflichtenhefts" zu betreten und die hier vorgefundenen Parameter zu prüfen (vgl. zu dieser die Rn. 86 der aktuellen Entscheidung).

Am Ende sieht es sich gezwungen, die Ergebnisse beider Prüfungsstufen in einer Gesamtabwägung zusammenzuführen, um so seine Entscheidung abschließend zu begründen. Dazu liegen ihm nun die Werte der ersten Prüfungsstufe und zweiten Prüfungsstufe vollständig vor.

Auf der ersten Prüfungsstufe findet das Fachgericht also drei erste Parameter vor, die ohne "Spitzausrechnung" die Vermutung einer verfassungskonformen Alimentation indizieren und die mit "Spitzausrechnung" für eine sehr deutliche Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation sprechen. Dieses Ergebnis wird das Fachgericht nun mit den Ergebnissen der weiteren Parameter beider Prüfungsstufen vermitteln müssen, um am Ende zu entscheiden, dass die Besoldung in den beklagten Jahren entweder nicht evident unzureichend wäre, sodass die Klage niederzuschlagen wäre, oder dass es sich davon überzeugt zeigte, dass sie in den betrachteten Jahren evident unzureichend gewesen sei, sodass ein Aussetzungsbeschluss zu fassen wäre, der also entsprechend begründet Karlsruhe vorzulegen wäre.

Da sich der Kläger - Stand heute - darauf verlassen können dürfte, dass das Fachgericht hinsichtlich der ersten drei Parameter der ersten Prüfungsstufe zu den genannten Werten von 3 % gelangen sollte, sich aber aus der überwiegenden Erfahrung von Klägern nicht darauf verlassen können dürfte, dass das Fachgericht von alleine eine "Spitzausrechnung" durchführte - wie gesagt, die Frage, ob sie vom Ermittlungsgrundsatz mit abgedeckt wäre, ist nicht eindeutig geklärt -, bleibt als Ergebnis das, was Du so formulierst: Der Kläger oder sein Rechtsbeistand sollten m.E. (auch) hier selbst begründend tätig werden, entsprechend meines Sermons: begründen, begründen, begründen. Teil dieser Begründung sollte so auch eine aktive Auseinandersetzung mit dem eingangs von mir zitierten Satz sein. Denn (auch) an seiner sachgerechten Interpretation könnte m.E. Erfolg oder Misserfolg der Klage grundlegend hängen.

Exakt. Und genau hier liegt der eigentliche Bruch zwischen der normativen Systematik und der gerichtlichen Realität.

Das Bundesverfassungsgericht fordert ausdrücklich, dass die erste Prüfungsstufe nicht als Rechenübung, sondern als Systemkontrolle verstanden wird... sie soll die Linie der Besoldungsentwicklung abbilden, nicht deren kleinste Ausschläge. Die Absage an die „Spitzausrechnung“ (Rn. 30) dient damit der rechtlichen Vergleichbarkeit, nicht der Präzision. Das Gericht will keine buchhalterische Pedanterie, sondern eine nachvollziehbare, generalisierende Betrachtung.

Aber: Das zweite Zitat (Rn. 148 / 2015) verschiebt den Schwerpunkt klar zugunsten der Besoldeten. Wenn unterjährige Anpassungen zu einer rechnerischen Benachteiligung führen könnten, dürfen sie schlicht nicht zu deren Nachteil herangezogen werden. Das heißt im Umkehrschluss: Wer diese Verzerrung sichtbar macht, kann das Gericht zwingen, sie in der „Gesamtbetrachtung“ zu kompensieren.

Und damit ist die Richtung eindeutig:
Wer klagt, muss diese „verbotene Spitzenausrechnung“ trotzdem liefern... nicht, um das BVerfG zu widerlegen, sondern um die Diskrepanz offenzulegen, die dessen Vorgaben gerade vermeiden wollen. Das Fachgericht darf sie dann nicht übernehmen, aber es muss sie berücksichtigen.

Die Folge: Wer seine Klage sauber begründet, zwingt das Fachgericht faktisch in die zweite Prüfungsstufe, weil der erste Parameterblock sonst methodisch unhaltbar bleibt. Genau da entscheidet sich, ob das Gericht die Schutzrichtung des BVerfG verstanden hat oder weiter in der grauen Komfortzone verharrt.

Kurz gesagt:
Ohne Rechenschärfe keine rechtliche Durchschlagskraft.
Das BVerfG hat das Spielfeld markiert... aber wer die Zahlen nicht liefert, verliert das Spiel, bevor es begonnen hat.

Das ist präzise auf den Punkt gebracht, Durgi, weshalb ich diese Zusammenfassung in die "amtsgemessene Alimentation" eingebracht habe: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.150.html
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: koch3399 am 17.11.2025 09:21
Die Dezemberbezüge für unser Amt (BMI-nachgelagert) sind mindestens seit heute im PVS einsehbar.

Guten Morgen, was bedeutet PVS ? LG
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: tunnelblick am 17.11.2025 09:49
Die Dezemberbezüge für unser Amt (BMI-nachgelagert) sind mindestens seit heute im PVS einsehbar.

Guten Morgen, was bedeutet PVS ? LG

https://www.itzbund.de/DE/itloesungen/egovernment/pvsplus/pvsplus.html
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Citee am 17.11.2025 10:53
Bei mir ist die Nachzahlung auf der Bezügemitteilung vermerkt.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: photosynthese am 17.11.2025 14:24
Im Bereich Ausland (BfAA) wurde die Erhöhung ohne Rückrechnung für November mit ausgezahlt, es gab außerdem ein Begleitschreiben zur Bezügemitteilung (mit dem Hinweis, dass das Begleitschreiben möglicherweise nicht allen Bezügemitteilungen beigefügt ist), in dem die Nachzahlung für die Dezemberbezüge angekündigt wurde.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BerndStromberg am 17.11.2025 15:19
https://oeffentlicher-dienst-news.de/abschlagszahlung-bundesbeamte-verzoegerung-behoerde/

Zitat
Die Abschlagszahlungen stehen unter Gesetzesvorbehalt. Grundlage ist ein Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung, dass aktuell erarbeitet wird. Das BMI teilte dazu mit: “Der Referentenentwurf wird auf der Internetseite des BMI veröffentlicht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.” Einen exakten Termin dafür gibt es bisher nicht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BerndStromberg am 21.11.2025 08:35
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-streit-um-gehaltssprung-fuer-eine-million-staatsdiener-woran-es-hakt/100176255.html

Leider hinter der Bezahlschranke. Es hakt an Klingbeil und den ihm zu hohen Familienzuschlägen. Bis Ende November soll es nun aber den Gesetzentwurf geben.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: NvB am 21.11.2025 11:18
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-streit-um-gehaltssprung-fuer-eine-million-staatsdiener-woran-es-hakt/100176255.html

Leider hinter der Bezahlschranke. Es hakt an Klingbeil und den ihm zu hohen Familienzuschlägen. Bis Ende November soll es nun aber den Gesetzentwurf geben.

Ich muss dich enttäuschen, da wird erst mal nichts neues kommen. Seit dem 19.11 dreht sich die Beamtenwelt besoldungstechnisch in eine andere Richtung ;-)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Thomas E am 21.11.2025 13:33
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/beamtenbesoldung-streit-um-gehaltssprung-fuer-eine-million-staatsdiener-woran-es-hakt/100176255.html

Leider hinter der Bezahlschranke. Es hakt an Klingbeil und den ihm zu hohen Familienzuschlägen. Bis Ende November soll es nun aber den Gesetzentwurf geben.

Ich muss dich enttäuschen, da wird erst mal nichts neues kommen. Seit dem 19.11 dreht sich die Beamtenwelt besoldungstechnisch in eine andere Richtung ;-)

Der WiWo-Artikel bezieht die Wirkung des Berliner Urteils ausdrücklich mit ein und geht trotzdem von Ende November aus. Hast Du gegenläufige Informationen? Falls ja, woher?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Thomas E am 21.11.2025 13:57
Noch eine Frage zu dem letzten Wirtschaftswoche Artikel. Dort heißt es, die Bundesregierung plane eine Verabschiedung eines neuen Besoldungsangemessenheitsgesetzes im Lichte der Berliner Entscheidung nun erst im Jahre 2027, der Bundestag wolle dagegen an 2026 festhalten. Der Zeitansatz der Bundesregierung erscheint angesichts der Vorgeschichte auf den ersten Blick etwas abenteuerlich; nicht zuletzt deswegen, weil das ja auf Basis der alten Berechnungen schon ca. 1,5 Milliarden Euro Nachzahlungen bedeuten würde.
Hat jemand Insiderinfo, was hinter dem Zeitansatz der Bundesregierung steckt, falls der Artikel in diesem Punkt überhaupt zutreffend ist?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Dunkelbunter am 21.11.2025 14:07
Noch eine Frage zu dem letzten Wirtschaftswoche Artikel. Dort heißt es, die Bundesregierung plane eine Verabschiedung eines neuen Besoldungsangemessenheitsgesetzes im Lichte der Berliner Entscheidung nun erst im Jahre 2027, der Bundestag wolle dagegen an 2026 festhalten. Der Zeitansatz der Bundesregierung erscheint angesichts der Vorgeschichte auf den ersten Blick etwas abenteuerlich; nicht zuletzt deswegen, weil das ja auf Basis der alten Berechnungen schon ca. 1,5 Milliarden Euro Nachzahlungen bedeuten würde.
Hat jemand Insiderinfo, was hinter dem Zeitansatz der Bundesregierung steckt, falls der Artikel in diesem Punkt überhaupt zutreffend ist?

Wahrscheinlich abwarten, da Berlin ja eine Frist zur Umsetzung Anfang 2027 bekommen hat.
Dann braucht man nur schauen, was Berlin und eventuell andere Bundesländer gemacht haben und schreibt dann beim kostengünstigsten ab.

Aber es ist natürlich das Risiko da, dass bis dahin das Bundesverfassungsgericht die Spielräume der Regierung noch mehr Einengen wird durch weitere anstehenden Entscheidungen.

Außerdem beginnen ja zum 01.04.2027 wieder die Tarifverhandlungen im ö.D. Bund.

Eventuell muss man doch die Ergebnisse der Tarifverhandlung 2025 für die Beamte abkapseln von der aA, da diese ja garnicht zeitnah umgesetzt werden kann.
Ich hätte schon gerne auch den 1 Tag mehr Urlaub ab 2027.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 21.11.2025 14:20
Noch eine Frage zu dem letzten Wirtschaftswoche Artikel. Dort heißt es, die Bundesregierung plane eine Verabschiedung eines neuen Besoldungsangemessenheitsgesetzes im Lichte der Berliner Entscheidung nun erst im Jahre 2027, der Bundestag wolle dagegen an 2026 festhalten. Der Zeitansatz der Bundesregierung erscheint angesichts der Vorgeschichte auf den ersten Blick etwas abenteuerlich; nicht zuletzt deswegen, weil das ja auf Basis der alten Berechnungen schon ca. 1,5 Milliarden Euro Nachzahlungen bedeuten würde.
Hat jemand Insiderinfo, was hinter dem Zeitansatz der Bundesregierung steckt, falls der Artikel in diesem Punkt überhaupt zutreffend ist?

Mit Sicherheit gibt es Erwägungen den ganzen Vorgang zeitlich zu strecken und wenn möglich kostenneutral zu gestalten.

Wahrscheinlich abwarten, da Berlin ja eine Frist zur Umsetzung Anfang 2027 bekommen hat.
Dann braucht man nur schauen, was Berlin und eventuell andere Bundesländer gemacht haben und schreibt dann beim kostengünstigsten ab.

Aber es ist natürlich das Risiko da, dass bis dahin das Bundesverfassungsgericht die Spielräume der Regierung noch mehr Einengen wird durch weitere anstehenden Entscheidungen.

Außerdem beginnen ja zum 01.04.2027 wieder die Tarifverhandlungen im ö.D. Bund.

Eventuell muss man doch die Ergebnisse der Tarifverhandlung 2025 für die Beamte abkapseln von der aA, da diese ja garnicht zeitnah umgesetzt werden kann.
Ich hätte schon gerne auch den 1 Tag mehr Urlaub ab 2027.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Thomas E am 21.11.2025 20:21
Noch eine Frage zu dem letzten Wirtschaftswoche Artikel. Dort heißt es, die Bundesregierung plane eine Verabschiedung eines neuen Besoldungsangemessenheitsgesetzes im Lichte der Berliner Entscheidung nun erst im Jahre 2027, der Bundestag wolle dagegen an 2026 festhalten. Der Zeitansatz der Bundesregierung erscheint angesichts der Vorgeschichte auf den ersten Blick etwas abenteuerlich; nicht zuletzt deswegen, weil das ja auf Basis der alten Berechnungen schon ca. 1,5 Milliarden Euro Nachzahlungen bedeuten würde.
Hat jemand Insiderinfo, was hinter dem Zeitansatz der Bundesregierung steckt, falls der Artikel in diesem Punkt überhaupt zutreffend ist?
Wahrscheinlich abwarten, da Berlin ja eine Frist zur Umsetzung Anfang 2027 bekommen hat.
Dann braucht man nur schauen, was Berlin und eventuell andere Bundesländer gemacht haben und schreibt dann beim kostengünstigsten ab.

Aber es ist natürlich das Risiko da, dass bis dahin das Bundesverfassungsgericht die Spielräume der Regierung noch mehr Einengen wird durch weitere anstehenden Entscheidungen.

Außerdem beginnen ja zum 01.04.2027 wieder die Tarifverhandlungen im ö.D. Bund.

Eventuell muss man doch die Ergebnisse der Tarifverhandlung 2025 für die Beamte abkapseln von der aA, da diese ja garnicht zeitnah umgesetzt werden kann.
Ich hätte schon gerne auch den 1 Tag mehr Urlaub ab 2027.
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Das hätte ja in der Tat Tendenzen zu einer unendlichen Geschichte. Außerdem meine ich mich dunkel zu erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit hat, wenn der Gesetzgeber allzu lange damit wartet, einem verfassungswidrigen Zustand abzuhelfen, als ultima ratio im Wege einer Art Ersatzvornahme selbst zur Tat zu schreiten. Das Thema überspannt ja mittlerweile drei Legislaturperioden.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: DowntownDuck am 21.11.2025 20:57
Noch eine Frage zu dem letzten Wirtschaftswoche Artikel. Dort heißt es, die Bundesregierung plane eine Verabschiedung eines neuen Besoldungsangemessenheitsgesetzes im Lichte der Berliner Entscheidung nun erst im Jahre 2027, der Bundestag wolle dagegen an 2026 festhalten. Der Zeitansatz der Bundesregierung erscheint angesichts der Vorgeschichte auf den ersten Blick etwas abenteuerlich; nicht zuletzt deswegen, weil das ja auf Basis der alten Berechnungen schon ca. 1,5 Milliarden Euro Nachzahlungen bedeuten würde.
Hat jemand Insiderinfo, was hinter dem Zeitansatz der Bundesregierung steckt, falls der Artikel in diesem Punkt überhaupt zutreffend ist?
Wahrscheinlich abwarten, da Berlin ja eine Frist zur Umsetzung Anfang 2027 bekommen hat.
Dann braucht man nur schauen, was Berlin und eventuell andere Bundesländer gemacht haben und schreibt dann beim kostengünstigsten ab.

Aber es ist natürlich das Risiko da, dass bis dahin das Bundesverfassungsgericht die Spielräume der Regierung noch mehr Einengen wird durch weitere anstehenden Entscheidungen.

Außerdem beginnen ja zum 01.04.2027 wieder die Tarifverhandlungen im ö.D. Bund.

Eventuell muss man doch die Ergebnisse der Tarifverhandlung 2025 für die Beamte abkapseln von der aA, da diese ja garnicht zeitnah umgesetzt werden kann.
Ich hätte schon gerne auch den 1 Tag mehr Urlaub ab 2027.
Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Das hätte ja in der Tat Tendenzen zu einer unendlichen Geschichte. Außerdem meine ich mich dunkel zu erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit hat, wenn der Gesetzgeber allzu lange damit wartet, einem verfassungswidrigen Zustand abzuhelfen, als ultima ratio im Wege einer Art Ersatzvornahme selbst zur Tat zu schreiten. Das Thema überspannt ja mittlerweile drei Legislaturperioden.
Ohne anhängiges Verfahren zur Bundesbesoldung ab 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht kann wohl kaum eine Vollstreckungsanordnung nach §35 BVerfGG folgen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Thomas E am 23.11.2025 19:58
Ohne anhängiges Verfahren zur Bundesbesoldung ab 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht kann wohl kaum eine Vollstreckungsanordnung nach §35 BVerfGG folgen.
Stimmt. Aber der DBB könnte ja dafür sorgen, dass alsbald eine Musterklage eingereicht wird. Es sind ja viele anhängige Verfahren im Ruhezustand.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: berzianer am 25.11.2025 06:36
Hallo zusammen,

ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bin momentan dabei, einen Widerspruch gegen die amtsangemessene Alimentation für 2025 sowie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand für die Jahre 2021-2024 zu formulieren.

Vielleicht habe ich es übersehen, aber mit der Suchfunktion konnte ich keine Muster für einen solchen Widerspruch oder die Wiedereinsetzung finden. Falls bereits jemand ein entsprechendes Muster oder eine Vorlage geteilt hat, wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Jede Unterstützung oder ein Hinweis auf bereits vorhandene Beiträge wäre sehr hilfreich.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Lichtstifter am 25.11.2025 07:31
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg382096.html#msg382096

Für 2025 würde ich noch warten, bis jemande entsprechend dem neuen Beschluss etwas Aktuelles formuliert hat, wenn ich auch schon erkenne, dass es langsam knapp wird, da ich immer Anfang Dezember solch einen Schrieb zur Besoldungsstelle geschickt habe.

Habe übrigens 2023 aktiv mit dem Widersprechen begonnen, also dreimal etwas per Einschreiben auf die Reise geschickt und zweimal davon war es immer kompliziert, eine Eingangsbestätigung zu bekommen. Entweder hat es der Adressat verzögert, ein anderes Mal schien mein Brief verloren gegangen zu sein, da im Sendestatus keine Zustellung vermerkt war.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: AltStrG am 25.11.2025 09:21
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg382096.html#msg382096

Für 2025 würde ich noch warten, bis jemande entsprechend dem neuen Beschluss etwas Aktuelles formuliert hat, wenn ich auch schon erkenne, dass es langsam knapp wird, da ich immer Anfang Dezember solch einen Schrieb zur Besoldungsstelle geschickt habe.

Habe übrigens 2023 aktiv mit dem Widersprechen begonnen, also dreimal etwas per Einschreiben auf die Reise geschickt und zweimal davon war es immer kompliziert, eine Eingangsbestätigung zu bekommen. Entweder hat es der Adressat verzögert, ein anderes Mal schien mein Brief verloren gegangen zu sein, da im Sendestatus keine Zustellung vermerkt war.

Wenn es 100% sicher sein soll: per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: PolareuD am 25.11.2025 10:13
Die Übernahme der TV Ergebnisse ist echt für den Poppes. Habe gerade die Beitragsanpassung für meine PKV bekommen. Sind mal schlappe 20% mehr geworden. In Summe muss ich ab Januar 470€ monatlich für meine 50%ige PKV/PV Absicherung hinlegen. Wenn ich die ganzen weiteren Beitragsanpassungen in 2025 hinzurechne, komme für 2025 eher auf ein Minusgeschäft. Ein hoch auf unseren Dienstherrn.  >:(
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 25.11.2025 10:19
Entwurf Mitte November 2025? Schön verarscht wieder.

Wer hat uns verraten?
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Thomas E am 26.11.2025 08:25
In einer Bürgerantwort des verantwortlichen ParlStS klingt es nun sogar so, als ob noch gar nichts in die Ressortabstimmung gegeben worden sei:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-de-vries/fragen-antworten/wie-ist-der-weitere-zeitplan-des-gesetzes-zur-herstellung-der-amtsangemessenheit-der-bundesbesoldung
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Einigung2023 am 26.11.2025 08:45
In einer Bürgerantwort des verantwortlichen ParlStS klingt es nun sogar so, als ob noch gar nichts in die Ressortabstimmung gegeben worden sei:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-de-vries/fragen-antworten/wie-ist-der-weitere-zeitplan-des-gesetzes-zur-herstellung-der-amtsangemessenheit-der-bundesbesoldung

Er schreibt, der neueren Rechtssprechung. Dies bezieht sich, mMn auf den Beschluss von Mittwoch.
Demzufolge muss der Referentenentwurf überarbeitet, oder gänzlich neu gestaltet werden. Deswegen liegt noch meiner vor.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: BerndStromberg am 26.11.2025 11:17
Ein vbob-Vertreter meinte gerade nach Gesprächen mit dem BMI, ein neuer Entwurf für eine aA würde auch im Frühjahr 2026 noch nicht vorliegen.

Ihr könnt also erstmal aufhören, die F5-Taste zu drücken ;-)
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umlauf am 26.11.2025 11:37
Ein vbob-Vertreter meinte gerade nach Gesprächen mit dem BMI, ein neuer Entwurf für eine aA würde auch im Frühjahr 2026 noch nicht vorliegen.

Ihr könnt also erstmal aufhören, die F5-Taste zu drücken ;-)

War doch erwartbar.
Egal welcher Finanzminister, von welche Farbe auch immer, da ist, er wird immer gegen das Ausgeben von Geld für die wertgeschätzten Beamten sein. Ich gehe davon aus, dass auch das BMI von seinem Gegenpart nicht sonderlich begeistert sein wird.
Dazu kommt eine Gerichtsentscheidung, mit solchen grundsätzlich anderen Betrachtungen, mit denen niemand in der Art gerechnet hat.

So, die ersten 100 Seiten hat dieser neue Faden schon fast geschafft.

Immerhin gibt es ja den Beschluss zur Auszahlung des Weiteren Abschlags zur Übertragung der 2. Tariferhöhung.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Unknown am 26.11.2025 11:40
Ein vbob-Vertreter meinte gerade nach Gesprächen mit dem BMI, ein neuer Entwurf für eine aA würde auch im Frühjahr 2026 noch nicht vorliegen.

Ihr könnt also erstmal aufhören, die F5-Taste zu drücken ;-)
Och, wie kommt das denn?

Entschuldige bitte meinen Sarkasmus. Demnach könnte man fast schon wetten, ob die jetzige Regierung überhaupt einen Entwurf zustande bringt. Über den Inhalt brauchen wir uns dann wohl nicht drüber unterhalten. Dieses dürfte dann der vierte Griff daneben sein.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 26.11.2025 11:52
Den Widerspruch für das Haushaltsjahr 2025 habe ich gestern zur Post gebracht.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Peter2025 am 26.11.2025 12:03
Wärst du so nett und könntest deinen Wiederspruch mit uns teilen? Ich wollte für dieses Jahr auch meinen ersten rausschicken.
Danke im Voraus!
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: koch3399 am 26.11.2025 12:54
Die Übernahme der TV Ergebnisse ist echt für den Poppes. Habe gerade die Beitragsanpassung für meine PKV bekommen. Sind mal schlappe 20% mehr geworden. In Summe muss ich ab Januar 470€ monatlich für meine 50%ige PKV/PV Absicherung hinlegen. Wenn ich die ganzen weiteren Beitragsanpassungen in 2025 hinzurechne, komme für 2025 eher auf ein Minusgeschäft. Ein hoch auf unseren Dienstherrn.  >:(

Bei mir auch 20 Prozent. Bin bei der Signal versichert.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 26.11.2025 12:54
Wärst du so nett und könntest deinen Wiederspruch mit uns teilen? Ich wollte für dieses Jahr auch meinen ersten rausschicken.
Danke im Voraus!

@ Peter2025

Im Thread Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2BVL/18 u. a.) findest du auf der Seite 63 einen Eintrag zum Widerspruch von Mitforist AltStrG.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: koch3399 am 26.11.2025 12:55
Den Widerspruch für das Haushaltsjahr 2025 habe ich gestern zur Post gebracht.

Würde mich auch freuen wenn du es teilen könntest. Danke
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 26.11.2025 12:55
Die Übernahme der TV Ergebnisse ist echt für den Poppes. Habe gerade die Beitragsanpassung für meine PKV bekommen. Sind mal schlappe 20% mehr geworden. In Summe muss ich ab Januar 470€ monatlich für meine 50%ige PKV/PV Absicherung hinlegen. Wenn ich die ganzen weiteren Beitragsanpassungen in 2025 hinzurechne, komme für 2025 eher auf ein Minusgeschäft. Ein hoch auf unseren Dienstherrn.  >:(

Bei mir auch 20 Prozent. Bin bei der Signal versichert.

Geht vielen so.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Umzug 1 am 26.11.2025 12:57
Den Widerspruch für das Haushaltsjahr 2025 habe ich gestern zur Post gebracht.

Würde mich auch freuen wenn du es teilen könntest. Danke

Siehe Antwort unter Ziffer 389.
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Admin am 08.12.2025 15:55
hat hier schon jemand die Grundlage für die Abschlagszahlungen der Bundesbeamten und Soldaten in Schriftform vorliegen? - unsere Hochrechnung scheint zu stimmen, aber es muß doch irgendwo ein Dokument dazu geben? - insbesondere scheinen sich einige Zulagen (bei Soldaten) geändert zu haben.
Bitte das Dokument hier hochladen, gerne anonym:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/bund/index.html
Titel: Antw:Besoldungsrunde 2025 Bund
Beitrag von: Jockel am 10.12.2025 14:19
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