Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090116 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6600 am: 10.08.2023 14:14 »
Warum sollten 40 Milliarden den Staatsbankrott herbeiführen?


VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6601 am: 10.08.2023 14:22 »
Trotzdem lesenswert. Das Alleinverdienermodell ist ja nur dazu da, im Vergleiche mit der Vergangenheit anzustellen, nicht weil dieses Modell Realität ist. Das sagt selbst das BVerfG. Färber sagt ganz deutlich: „setzt euch hin und macht mal ein Konzept und doktort nicht so rum“.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6602 am: 10.08.2023 14:37 »
Warum sollten 40 Milliarden den Staatsbankrott herbeiführen?
Ca. 20-40 Mrd. allein für das laufende Jahr, alles nur meine groben Schätzwerte, aber die Größenordnungen dürften stimmen.
Ich schrieb ja plus Nachzahlungen in gigantischer Höhe. Für 20, 21, 22 ebenfalls ca. 30 Mrd. pro Jahr. Also weitere 90 Milliarden.
Und für die letzten 10 Jahre davor ebenfalls rund 20 Mrd. pro Jahr begrenzt auf offene Widersprüche und Klagen. Schwer einschätzbar, vllt. noch mal 40-100 Milliarden. Allein durch Verjährung wurden mindestens 100 Milliarden gespart.

Macht 150-230 Milliarden Euro die sofort fällig werden, ohne dass überhaupt jemand Rückstellungen dafür gebildet hat. Natürlich verursacht das kein Staatsbankrott, ist trotzdem nicht bezahlbar. Der Bund kann es sicherlich bezahlen, so viele Bundesbeamte gibt es auch nicht. Die Länder und Kommunen haben jedocht nicht unlimitierte Kreditmöglichkeiten wie der Bund.

Und der Bevölkerung darf man die ganze Geschichte dann auch noch vermitteln.  8)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6603 am: 10.08.2023 15:00 »
Ozy: danke für den Link. Sehr schöne Auseinandersetzung, um nicht Gemetzel zu sagen.

Jeder weiß was zu tun ist, es muss nur getan werden. Woher das Geld mal wieder gezaubert wird, ist mir persönlich ehrlich gesagt schnurz - das hat die Politik verbockt, die soll es auch ausbaden. Können ja ihr üppigen Besoldungen, Pension und Zusatzleistungen (Dienstwägen, Personal, Friseure, Reisen, Büros, etc. pp) streichen.

Edit: auch der Bevölkerung kann man durchaus vermitteln, dass ein normaler Beamter ordentlich bezahlt werden muss. Die Bevölkerung möchte bestimmt reibungsläufe Abläufe, Sicherheit und nicht-korrupte Beamte haben.

Was man nicht vermitteln kann ist, dass in Ministerien haufenweise unnütze hochbezahlte Posten durchbefördert werden und u.a. Ex-Kanzler/innen hundertausende an Steuergeld für Privatvergnügen rausballern. Oder ein neuer Prunkbau des Kanzleramts. Leider sind das die Fakten.
« Last Edit: 10.08.2023 15:13 von Knecht »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6604 am: 10.08.2023 15:27 »
Es ist wirklich sehr aufschlussreich, wie die Damen und Herren so untereinander diskutieren.
Nehmen wir doch einmal das Mehrverdienermodell in Bayern, da werden einfach mal so 20.000 € pauschal, fiktiv der Ehefrau zugerechnet. Durch diese Anrechnung von 20.000 € wird vermieden, dass die Mindestalimentation unterschritten wird. Es soll dadurch gewährleistet werden, dass die Besoldung 15 % über dem Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsgruppe liegt. Die Bürgergeldfamilie mit 2 Kindern sitzt also zu Hause oder in der Sonne und die Beamtenfamilie mit 2 Kindern arbeitet Vollzeit und Halbtags um in etwa auf das gleiche Einkommen zu kommen. Wie soll das Kriterium des BVerfG mit dem Vergleich zur freien Wirtschaft erfolgen? Soll da dann auch ein fiktives pauschales Einkommen des Ehepartners in Höhe von 20.000 € angerechnet werden? Das ist alles nur Mist.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6605 am: 10.08.2023 16:05 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wird-die-besoldung-auch-mal-dynamisch-erhoeht

"Ebenso nimmt der Gesetzentwurf unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter in den Blick."

Ich bin gespannt (im bisherigen Entwurf konnte ich davon nichts entdecken)..

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6606 am: 10.08.2023 16:21 »
Und der Bevölkerung darf man die ganze Geschichte dann auch noch vermitteln.  8)

Politik ist manchmal alternativlos ;)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6607 am: 10.08.2023 17:42 »
Ist zwar in Hessen, aber sehr lesenswert, vor allem auch was Frau Prof. Dr. Gisela Färber zu Familienzuschlägen sagt:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_Landtagswahlen-2023?open&ccm=000

Zitat
Für meine Begriffe sollten wir weitgehend auf Familienzuschläge verzichten. Das sind private Entscheidungen. Ich habe ein wunderbares Zitat von dem Erfinder des Alimentationsprinzips gefunden. Er hat 1807 gesagt: Familienentscheidungen sind private Entscheidungen. – Wir haben inzwischen gegenüber 1977 eine ganze Reihe von steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Zuschlägen für Familien mit Kindern. Warum müssen Beamte hier noch mal besonders besoldet werden?

Der Satz ist auch gut und macht Hoffnung, dass das BVerfG nicht von seinem Konzept abweicht (Voßkuhle = ehemaliger Präsident des BVerfG)
Frau Prof. Dr. Gisela Färber:  Ich hatte Voßkuhle auf einer Tagung in Speyer. Er hat ausdrücklich und
öffentlich gesagt: Wir haben euch lange mit euren Kürzungen im öffentlichen Dienst gewarnt.

Die Politiker wurden immer wieder und von allen Seiten gewarnt, aber sie wollten nicht hören. Battis hat z.B. vor einer Beschädigung des BVerfG und des GG in sich und von einer Verfassungskrise, die weit über den Regelungsbedarf hinausgeht gewarnt

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6608 am: 11.08.2023 08:16 »
Allgemein auch interessant: https://www.spiegel.de/karriere/unternehmenskultur-glueckliche-mitarbeiter-geld-in-der-kasse-a-77f41019-e621-4178-bfb4-5ad51feff0d4

Wenn man erst mit dem freiwilligen Jobbike, dessen Finanzierung den Arbeitgeber mit schätzungsweise rund 10.000,- bis 20.000,- € im Jahr pro Beamten an Anschaffung- und Verwaltungskosten belasten wird, die deshalb bei der Bemessung der gewährten Nettoalimentation mit einbezogen werden müssen, da das freiwillige Jobbike allen Beamten gewährt wird, eine Kultur der gen gegen Unendlich reichenden Wertschätzung seiner Beschäftigten erreicht haben wird, werden die zukünftigen Fachkräfte vor Dankbarkeit niederknien, was allerdings das Aufsteigen auf das Jobbike erschwert, weshalb es aus Sicherheitsgründen zwar entsprechend betrachtet, allerdings zum Schutz der Beschäftigten und also als entsprechender Beitrag zur weiteren Steigerung der Wertschätzung nicht ausgeliefert wird. Darüber hinaus wird es freiwillig verpflichtend für alle weiteren Familienangehörige angeboten werden, wozu man trotz der gerade genannten hohe Kosten den deutlich zu erhöhenden Familienzuschlag (Stichwort: Familiärer Ergänzungsbikezuschlag) einbehalten wird, um neben der Sicherung der amtsangemessenen Alimentation auch hier die Wertschätzung der Bediensteten und ihrer Familien in den Mittelpunkt zu rücken. Deshalb wird man auch auf ein Antragsverfahren für alle Bediensteten (und ihrer Familie) verzichten, was gleichzeitig als ein sehr großer Beitrag zum Bürokratieabbau verstanden werden kann; der einzelne Beamte wird das Jobbike einfach und fast antragslos nur beim Standesamt als ein eheähnliches Verhältnis eintragen lassen müssen und sobald das dort vollzogen sein wird, wird mit der weiteren Auszahlung der Besoldung begonnen werden können (Stichwort: "Grundgehaltsauszahlungsoffensive: ab sofort"). Die rechtlichen Voraussetzung wird man im Verlauf der nächsten Jahre vorbereiten, was allen Bundesbeamten noch in einem Rundschreiben garantiert werden wird (Programm: "Rechtsschutzgarantie aufrechterhalten unverzüglich"). Solange allerdings der Bundesbeamte weiterhin auch heue schon das freiwillige Dienstrad nicht nutzt, kann bis auf Weiteres wegen der genannten Kostenfaktoren keine Besoldung gewährt werden, es sei denn, wenigstens eines der weiteren Familienmitglieder nutzt es mindestens an einem Tag im Jahr (Nachweis durch das Fomular "Gewährung Mindestalimentation: Beamtenbikeoffensive 23", erhältlich beim und abzustempeln durch einen vereidigten Standesbeamten im Angestelltenverhältnis). Dann wird wie beschrieben hier als Kompensation der entsprechende alimentative Ergänzungszuschlag gewährt werden, ggf. muss allerdings ein Abschmelzungsbetrag einbehalten werden, da der mitglieferte Akku aus Sicherheitsgründen nicht aufgeladen werden kann, um nicht das Stromnetz der bundesdeutschen Behörden zu gefährden. Alles Weitere wird nach der Einrichtung der Bund-Länder-Kommission "Mindestalimentation Jobbike - Zukunftsperspektive Attraktivitätssteigerung (Dreifacher Doppel-Wumms)" zur planmäßig Abstimmung auf den Weg gebracht werden können. Die Regelung tritt nach nach meiner Kenntnis sofort, unverzüglich.

Knecht

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« Antwort #6609 am: 11.08.2023 08:34 »
Klingt gar nicht so unwahrscheinlich, Swen. Aber keine Angst - das Bundesverfassungsgericht wird dem Ganzen in 2-3 Generationen einen Riegel vorschieben ;)

SwenTanortsch

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« Antwort #6610 am: 11.08.2023 08:58 »
Der Riegel ist aber zu beantragen und kann, da er offensichtlich nicht TÜV-geprüft ist, nicht zur Sicherung des Beamtenbikes genutzt werden, weshalb er nicht im Lieferumfang enthalten ist. Ohne Riegel kann aber wiederum das Beamtenbike nicht ausgeliefert werden, weshalb im nicht nötigen Antragsverfahren von der Beantragung eines Riegels abgesehen werden sollte. Alles weitere wird auch zukünftig durch Gesetz geregelt werden, wozu man nach Umsetzung des BBVAnpÄndG 2025/2026/2027/2028/2029/2030/2031/2032/2033/2034, das durch die Anhebung der Grundgehaltssätze um 25 % zum 31.12.2034 die amtsangemessene Alimentation seit 2003 sicherstellt, umgehend voranschreiten wird. Ziel ist, bis dahin eine klimaneutrale Besoldung zu schaffen, die dann dafür sorgen wird, dass der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß von Beamten und ihren Familien um mehr als 75 % zum Vergleichszeitraum 1949 reduziert werden wird. Die Evaluation der gesetzlichen Regelungen ist zum 23. Mai 2034 geplant und im Zuge der Veranstaltungsreihe "85 Jahre Grundgesetz - Der öffentliche Dienst als Vorreiter der Klimawende" geplant.

Bundi

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« Antwort #6611 am: 11.08.2023 09:51 »
@Swen

Und ich bezahle Eintritt für Comedyveranstaltungen. Bekomme ich hier ja ganz umsonst. Herrlich dein Kommentar.

SwenTanortsch

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« Antwort #6612 am: 11.08.2023 10:16 »
So etwas solltest Du niemals anbieten, Bundi: Der Dienstherr wird den nicht gezahlten Eintritt als Sozialtarif betrachten und ihn sogleich von Deinem Gehalt abziehen. Da jener Tarif allerdings weiterhin durch die BfA in seiner konkreten Höhe nicht ausgewiesen werden kann, wird er als wertschätzender Dienstherr Deine Besoldung bis auf Weiteres einbehalten, um Dich nicht der Gefahr der Überalimentation auszusetzen, die Dich am Ende ggf. mit Rückzahlungslasten belasten könnte. Insofern wird er sich am Ende mit Dir auf einen Vergleich verständigen, den Du ablehnen oder annehmen kannst, durch Ablehnung jedoch annimmst, dass ihr zukünftig gegenseitig auf irgendwelche Forderungen verzichten werdet. Den Sozialtarif hast Du am Ende natürlich zu ersetzen, da er keine Forderung, sondern ein Sozialtarif ist. Alles andere wäre nicht mit dem Treueprinzip vereinbar.

Bundi

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« Antwort #6613 am: 11.08.2023 10:27 »
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Knarfe1000

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« Antwort #6614 am: 11.08.2023 11:03 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wird-die-besoldung-auch-mal-dynamisch-erhoeht

"Ebenso nimmt der Gesetzentwurf unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die unterschiedliche Wertigkeit der Ämter in den Blick."

Ich bin gespannt (im bisherigen Entwurf konnte ich davon nichts entdecken)..
Oha, da bin ich auch SEHR gespannt. Dafür müsste der hier kursierende Entwurf ja deutlich angepasst worden und eine Angleichung der Grundtabellen erfolgt sein.

Wäre ja fast zu schön, um wahr zu sein.