Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088633 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9885 am: 26.01.2024 16:14 »
sry, soll natürlich @Wasweissdennich heißen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9886 am: 26.01.2024 16:16 »
Mir ist eine Sache aufgefallen. Laut Entwurf 10/2023 wird für 2024 mit ca. 660 Mio EUR Mehrkosten gerechnet.
Für die Jahre 2021 - 2023 entstehen wegen der Nachzahlungen laut Entwurf folgende Mehrkosten:
2021: ca. 248 Mio EUR
2022: ca. 333 Mio EUR
2023: ca. 700 Mio EUR

Auffällig ist, dass für 2023 ca. 40 Mio EUR mehr veranschlagt werden als für 2024, obwohl das Bürgergeld zum 01.01.2024 erhöht wurde. Der Betrag für 2023 müsste doch niedriger sein. Wie kann das sein? Meine Vermutung ist, dass bei der Nachzahlung (21-23) die verringerten Beihilfesätze berücksichtigt wurden und in 2024 noch nicht.

Habt ihr eine andere Erklärung?

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9887 am: 26.01.2024 16:22 »
Alles gut! Ich hätte definitiv einen kürzeren Nutzernamen wählen sollen. ;)

Dein Vorschlag klingt wirklich ein einer Erleichterung. Aber wer erwartet in diesem Land ernsthaft noch Entbürokratisierung, wenn alles auch irgendwie nach dem Motto läuft: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Dann versteht es nicht jeder und man braucht Experten, die es uns "einfachen Gemütern" erklären und dadurch die Auslegungshoheit gewinnen. Alles nicht ganz ohne ein sich selbst erhaltendes und verstärkendes System... Aber ich schweife ab.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9888 am: 26.01.2024 16:28 »
@Maximus: Da könntest Du durchaus recht haben. Für Beihilfe gibt es auch einen gesonderten HH-Titel, soweit ich weiß. Da es (ich vermute pauschalierte) "Nachzahlungen" für zu viel geleistete Versicherungsbeiträge sind, könnten diese in den 1,45 Mrd. enthalten sein, während die höhere Beihilfe für 2024 und dann 2025 ff. unter dem Beihilfe-Titel zu finden sind.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9889 am: 26.01.2024 16:29 »
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SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9890 am: 26.01.2024 17:16 »
Klingt alles sehr gut, solides Zahlenwerk. Ich bin nach wie vor sehr optimistisch, dass wir den AEZ bekommen. In 10 Tagen wissen wir mehr…

Und das mit der Beihilfe wäre wirklich das i-Tüpfelchen. Mal abwarten, aber im Moment einfach nur Vorfreude pur.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9891 am: 26.01.2024 17:31 »
Klingt alles sehr gut, solides Zahlenwerk. Ich bin nach wie vor sehr optimistisch, dass wir den AEZ bekommen. In 10 Tagen wissen wir mehr…

Und das mit der Beihilfe wäre wirklich das i-Tüpfelchen. Mal abwarten, aber im Moment einfach nur Vorfreude pur.

Die Kirsche auf dem Eis, oder Christian?

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9892 am: 26.01.2024 17:34 »
Hinsichtlich der Beihilfe Thematik muss man das mal weiterspinnen.

Ich gehe von ca. 165000 Beamte und Richter im Bund aus.
Der Einfachheit halber alle in Vollzeit.

Würde man die Beihilfe streichen und einen entsprechenden steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur KV zahlen lautet meine Rechnung wiefolgt:

Typischer Fall 50% Beihilfe / 50% PKV
- Individueller Aufwand bei der Festsetzung des Zuschusses (PKV ändert Beitrage, Zuschuss muss jedes Mal neu festgesetzt werden = Bürokratieaufwand)
- ggf. Zusätzliche HHM müssen bereitgestellt werden.
- Beispiel: ca. 230€ als Mittelwert x 12 Monate x 165000 Beamte / Richter im Bund
= ca. 450 Mio € p.a.
- Versorgungsempfänger noch nicht berücksichtigt.

Was wird aktuell für die Beihilfe veranschlagt ?!

Also ganz so einfach ist bestimmt doch nicht.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9893 am: 26.01.2024 17:41 »
Klingt alles sehr gut, solides Zahlenwerk. Ich bin nach wie vor sehr optimistisch, dass wir den AEZ bekommen. In 10 Tagen wissen wir mehr…

Und das mit der Beihilfe wäre wirklich das i-Tüpfelchen. Mal abwarten, aber im Moment einfach nur Vorfreude pur.

Was ist in 10 Tagen?

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9894 am: 26.01.2024 17:52 »
@Andreb

" ... Beihilfe = Bürokratieaufwand .."

Habe ich am eigenen Leib gerade selbst erlitten.

BAV/Münster. Generell zu wenig erstattet, Widerspruch. Irgendwelche Kennzahlen auf Rezepten falsch interpretiert und nicht bezahlt, Widerspruch. Am Ende zu viel bezahlt, musste ich als guter Beamter natürlich anzeigen. Also schlussendlich an die Bundeskasse zuviel gezahlte Beihilfe zurücküberweisen.

Ein hin und her über Wochen. Bürokratiekosten?

Die PKV hat natürlich alles komplett und korrekt bezahlt. Innerhalb einer Woche.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9895 am: 26.01.2024 18:20 »
Klingt alles sehr gut, solides Zahlenwerk. Ich bin nach wie vor sehr optimistisch, dass wir den AEZ bekommen. In 10 Tagen wissen wir mehr…

Und das mit der Beihilfe wäre wirklich das i-Tüpfelchen. Mal abwarten, aber im Moment einfach nur Vorfreude pur.

Die Kirsche auf dem Eis, oder Christian?

Made my day  ;D

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9896 am: 26.01.2024 18:30 »
Klingt alles sehr gut, solides Zahlenwerk. Ich bin nach wie vor sehr optimistisch, dass wir den AEZ bekommen. In 10 Tagen wissen wir mehr…

Und das mit der Beihilfe wäre wirklich das i-Tüpfelchen. Mal abwarten, aber im Moment einfach nur Vorfreude pur.

Was ist in 10 Tagen?

Na dann sind die abschließenden Beratungen des Bundestags zum Haushalt durch.
30.01. 149. Sitzung Haushaltsgesetz 2024, u.a. Epl 08
31.01. 150. Sitzung
01.02. 151. Sitzung u.a. Epl 06
02.02. 152. Sitzung mit Epl 60, u.a. Titel 46171 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr 4 in der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses.

In der aktuellen Pressemitteilung steht:
„ Ohne Aussprache stimmt der Bundestag zu Beginn der Sitzung am Freitag, 2. Februar 2024, in zweiter Beratung über die Einzelpläne 32 Bundesschuld und 60 Allgemeine Finanzverwaltung des Haushaltsgesetzes 2024 (20/7800, 20/7802, 20/8632, 20/8660) ab…
… Mehr Geld für Personal und Ukraine-Hilfe

Der Haushaltsausschuss erhöhte im Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung unter anderem den Ausgabenansatz für die Verstärkung der Personalausgaben aufgrund des Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes von 2,3 Milliarden Euro auf 4,2 Milliarden Euro. Die Mittel für die weitere Unterstützung der Ukraine wurden von vier Milliarden Euro auf acht Milliarden Euro verdoppelt.…“


« Last Edit: 26.01.2024 18:42 von SeppelMeier »


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9898 am: 26.01.2024 18:51 »
Weil entsprechende HHM im Bundeshaushalt eingestellt sind wird der Entwurf des Gesetzes nunmehr eine verfassungsgemässe Alimentation wiederherstellen. Ja ne is klar. Erschreckend das der Entwurf aller Voraussicht nach versucht wird als Gesetz zu verabschieden. Und noch erschreckender ist, daß einige das als grosse Errungenschaft betrachten. Da soll ein Rechtsbruch mittels eines erneut nicht verfassungsgemäßen Gesetzes geheilt werden. Das muss man sich mal in aller Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
Bin mal gespannt auf die gem Vorgabe des BVerfG vorzunehmende Begründung und den Ungang mit der entsprechenden Kritik an dem Entwurf. Wird sicher eine Freude due Gesetzesbegründung zu lesen.

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9899 am: 26.01.2024 19:14 »
Danke SeppelMeier, schön aus den umfassenden Dokumenten herausgearbeitet! Damit wissen wir zumindest, wann wieviel Geld in etwa zur Verfügung stehen wird.

Am Ende wünschen wir uns sicher alle eine Anhebung der Grundbesoldung, schon damit die Erhöhung auch versorgungswirksam wird und nicht wieder entfällt, sobald die Kinder aus dem Haus und selbständig sind. Und sicher werden die meisten hier auch weiter dafür kämpfen und Widerspruch einlegen.

Aber wichtig ist doch auch, dass tatsächlich einmal Geld fließt und viele (mit Kindern) nicht länger darauf warten müssen. Für diejenigen freue ich mich. Der erste Schritt wäre dann getan.

Für den zweiten Schritt vertraue ich (noch) auf das BVerfG.