Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088164 times)

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6960 am: 29.08.2023 13:55 »
Ist eigentlich schon beschlossen, dass die Zulage für Hochzeit ab dem 01.01.24 nicht gezahlt wird? Oder ist das noch unklar?

Beschlossen ist noch gar nichts, lediglich in Planung.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6961 am: 29.08.2023 13:56 »
Alles klar, danke.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6962 am: 29.08.2023 14:00 »
@BRUBeamter  #6958

" .., Die Berechnung erfolgt ja nur auf die Besoldungsbestandteile, welche auch pensionswirksam sind. ... "

Habe ich da was falsch verstanden?

Berechnung auf pensionswirksame Bestandteile wäre ja gerade schlecht??

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6963 am: 29.08.2023 14:00 »
Ist eigentlich schon beschlossen, dass die Zulage für Hochzeit ab dem 01.01.24 nicht gezahlt wird? Oder ist das noch unklar?

Beschlossen ist noch gar nichts, lediglich in Planung.

Wie kommt ihr eigentlich auf den 01.01.24? In dem Entwurf von Anfang des Jahres wurde doch der 01.07.23 genannt?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6964 am: 29.08.2023 14:18 »
Ist eigentlich schon beschlossen, dass die Zulage für Hochzeit ab dem 01.01.24 nicht gezahlt wird? Oder ist das noch unklar?

Beschlossen ist noch gar nichts, lediglich in Planung.

Wie kommt ihr eigentlich auf den 01.01.24? In dem Entwurf von Anfang des Jahres wurde doch der 01.07.23 genannt?

Noch ist es ein Gesetzesentwurf. Zudem sind die Änderungen seit 16 Januar 2023 unbekannt. Eine rückwirkenden Wegfall oder eine Kürzung von Besoldungsbestandteilen wie den FZ für verheiratete ist m.E. rechtlich nicht haltbar.
So langsam ist es an der Zeit, wenigstens die Kabinettsfassung zu veröffenlichen. Frau Faeser ist anderweitig beschäftigt., vor der Lantagswahl in Hessen wird sich da gar nichts tun...
« Last Edit: 29.08.2023 14:31 von flip »

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6965 am: 29.08.2023 14:36 »
…..
So langsam ist es an der Zeit, wenigstens die Kabinettsfassung zu veröffenlichen. Frau Faeser ist anderweitig beschäftigt., vor der Lantagswahl in Hessen wird sich da gar nichts tun...

Laut BalBund muss der Kabinetsbeschluss spätestens in KW 43 (23.-29.10.) erfolgen, damit das Gesetz noch vor der Winterpause durch den Bundestag verabschiedet werden kann und schließlich zum 01.01.24 in Kraft treten kann.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6966 am: 29.08.2023 14:52 »
…..
So langsam ist es an der Zeit, wenigstens die Kabinettsfassung zu veröffenlichen. Frau Faeser ist anderweitig beschäftigt., vor der Lantagswahl in Hessen wird sich da gar nichts tun...

Laut BalBund muss der Kabinetsbeschluss spätestens in KW 43 (23.-29.10.) erfolgen, damit das Gesetz noch vor der Winterpause durch den Bundestag verabschiedet werden kann und schließlich zum 01.01.24 in Kraft treten kann.

Vielleicht kann uns ja BalBund (mal wieder) aktuelle Informationen geben, wie es aktuell um den Entwurf steht?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6967 am: 29.08.2023 14:55 »
@MasterOf

Ja beim Bund steht das zur Zeit noch nicht zur Debatte, aber glaubt irgendjemand wenn so ein Unsinn in einem Bundesland Anwendung findet und das nur zu dem Zweck entsprechende HHM zu sparen, dann wird der Bund eine solche Vorlage nicht aufgreifen ?

@BRUBeamter
Sicher das koennte man auch nur auf den AEZ oder wie auch immer anwenden und die Grundbesoldung unangetastet lassen, haette dann zunaechst keine Konsequenzen hinsichtlich der Berechnung der Pension.
Ob das aber im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG ist, dann in Zukunft wesentliche Bestandteile der Besoldung ueber diesen Kniff aus der pensionswirksamkeit heraus zu nehmen, da habe ich so meine Zweifel.
Zur amtsangemessen Alimentation zaehle ich auch die spaetere Pension, damit dem betroffenen Beamten auch in der Pension eine entsprechende Lebensfuehrung ermoeglicht wird.
Wenn man sich dann insbesondere das Verhaeltnis Grundgehalt zu AEZ anschaut wie es hier ja schon desoefteren thematisiert wird, so sind Pensionaere dann mal richtig gekniffen.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6968 am: 29.08.2023 14:59 »
@BRUBeamter  #6958

" .., Die Berechnung erfolgt ja nur auf die Besoldungsbestandteile, welche auch pensionswirksam sind. ... "

Habe ich da was falsch verstanden?

Berechnung auf pensionswirksame Bestandteile wäre ja gerade schlecht??

Wieso sollte der AZE pensionswirksam sein?

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6969 am: 29.08.2023 15:05 »
@BRUBeamter  #6958

" .., Die Berechnung erfolgt ja nur auf die Besoldungsbestandteile, welche auch pensionswirksam sind. ... "

Habe ich da was falsch verstanden?

Berechnung auf pensionswirksame Bestandteile wäre ja gerade schlecht??

Wieso sollte der AZE pensionswirksam sein?

Wieso nicht?

BRUBeamter

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« Antwort #6970 am: 29.08.2023 15:07 »
@MasterOf

Ja beim Bund steht das zur Zeit noch nicht zur Debatte, aber glaubt irgendjemand wenn so ein Unsinn in einem Bundesland Anwendung findet und das nur zu dem Zweck entsprechende HHM zu sparen, dann wird der Bund eine solche Vorlage nicht aufgreifen ?

@BRUBeamter
Sicher das koennte man auch nur auf den AEZ oder wie auch immer anwenden und die Grundbesoldung unangetastet lassen, haette dann zunaechst keine Konsequenzen hinsichtlich der Berechnung der Pension.
Ob das aber im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG ist, dann in Zukunft wesentliche Bestandteile der Besoldung ueber diesen Kniff aus der pensionswirksamkeit heraus zu nehmen, da habe ich so meine Zweifel.
Zur amtsangemessen Alimentation zaehle ich auch die spaetere Pension, damit dem betroffenen Beamten auch in der Pension eine entsprechende Lebensfuehrung ermoeglicht wird.
Wenn man sich dann insbesondere das Verhaeltnis Grundgehalt zu AEZ anschaut wie es hier ja schon desoefteren thematisiert wird, so sind Pensionaere dann mal richtig gekniffen.

Da stimme ich dir zu nur wäre es m.E. auch nicht gerecht das jemand mit AZE oder wie auch immer mehr Pension erhält als jemand ohne

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6971 am: 29.08.2023 15:07 »
@BRUBeamter  #6958

" .., Die Berechnung erfolgt ja nur auf die Besoldungsbestandteile, welche auch pensionswirksam sind. ... "

Habe ich da was falsch verstanden?

Berechnung auf pensionswirksame Bestandteile wäre ja gerade schlecht??

Wieso sollte der AZE pensionswirksam sein?

Wieso nicht?

weil zulage

Jimbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6972 am: 29.08.2023 15:15 »
Ist eigentlich schon beschlossen, dass die Zulage für Hochzeit ab dem 01.01.24 nicht gezahlt wird? Oder ist das noch unklar?

Beschlossen ist noch gar nichts, lediglich in Planung.

Wie kommt ihr eigentlich auf den 01.01.24? In dem Entwurf von Anfang des Jahres wurde doch der 01.07.23 genannt?

Heißt das mir als Beamten geht ab dem 01.01.24 auch noch die Zulage dafür flöten oder gilt das dann für alle die ab dem Datum heiraten?! Ich glaube sonst so langsam ich bin im falschen Film. Inflation, nie Geld für Beamte da, Bürgergeld wird aber angehoben, Zulagen fallen raus, dann kann ich im MD mit A7 bald einfach zuhause bleiben und mir diese Wege zur Arbeit ersparen...

PolareuD

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« Antwort #6973 am: 29.08.2023 15:19 »
Heißt das mir als Beamten geht ab dem 01.01.24 auch noch die Zulage dafür flöten oder gilt das dann für alle die ab dem Datum heiraten?! Ich glaube sonst so langsam ich bin im falschen Film. Inflation, nie Geld für Beamte da, Bürgergeld wird aber angehoben, Zulagen fallen raus, dann kann ich im MD mit A7 bald einfach zuhause bleiben und mir diese Wege zur Arbeit ersparen...

Es soll laut dem Referentenentwurf ein Bestandsschutz geben für diejenigen, die vor dem Stichtag Anspruch auf dem FamZ Stufe 1 hatten. In dem Fall soll ein Ausgleichsbetrag in selbiger Höhe gezahlt werden.

Jimbo

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« Antwort #6974 am: 29.08.2023 15:21 »
Heißt das mir als Beamten geht ab dem 01.01.24 auch noch die Zulage dafür flöten oder gilt das dann für alle die ab dem Datum heiraten?! Ich glaube sonst so langsam ich bin im falschen Film. Inflation, nie Geld für Beamte da, Bürgergeld wird aber angehoben, Zulagen fallen raus, dann kann ich im MD mit A7 bald einfach zuhause bleiben und mir diese Wege zur Arbeit ersparen...

Es soll laut dem Referentenentwurf ein Bestandsschutz geben für diejenigen, die vor dem Stichtag Anspruch auf dem FamZ Stufe 1 hatten. In dem Fall soll ein Ausgleichsbetrag in selbiger Höhe gezahlt werden.

Na immerhin, wobei ich befürchte dass das irgendwann dann vollends einkassiert wird. Der Dienstherr hasst offenbar seine Bediensteten, anders kann ich mir all den Hickhack nicht erklären, im Vergleich dazu die Arbeitslosen zu belohnen und da die Erhöhungen easy durchzuwinken ist eine Farce die mir absolut missfällt.