Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 322089 times)

Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1170 am: 22.09.2023 10:22 »
Wo finde ich denn den Punkt?
Sehe ihn bei mir nicht.

Einloggen, Startseite unten mittig auf "Kontaktformular", Thema wählen (ziemlich unten steht Widerspruch)...

MisterS

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1171 am: 22.09.2023 10:23 »
auf der Startseite findet sich unter den Kacheln mit Digitaler Ordner etc der Punkt Formulare
-> Besoldung
-> Widerspruch

Datum eines Bescheids wählen, Dreizeiler in das Nachrichtenfeld und Widerspruch als PDF hochladen, fertig

algo86

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1172 am: 25.09.2023 09:59 »
Danke!

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1173 am: 25.09.2023 10:07 »
Hallo! Gibt es für Bayern eigentlich irgendwo Musterwidersprüche an denen man sich orientieren kann? Ich wäre in diesem HHJahr erstmalig dabei.  :-\ :'(

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1174 am: 26.09.2023 09:02 »
Habe heute meine Nachberechnung seit Januar 2020 bekommen, verdiene aktuell 1,17 € weniger als zuvor, wenn ich nicht Besitzstand für schon verheiratete hätte, wären es 49,-- € weniger im Monat. Wirklich eine gelungene Gesetzesänderung.... >:(

Werde nun erneut gegen die aktuelle Besoldungsabrechnung Widerspruch einlegen und auf die Verbescheidung meiner Widersprüche seit 2020 warten, um dann dagegen Klage zu erheben.

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1175 am: 26.09.2023 09:58 »
Da bin ich auch mal gespannt, werde auch nur über den Besitzstand die Familienzulage bekommen, sonst wäre es bei mir mit neuem Ort I statt 149 nur 77 €...

derSchorsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1176 am: 26.09.2023 11:06 »
@Landsknecht:
Hast du eine Vorlage für den Widerspruch in Bayern?
Ich suche nach einer guten Formulierung, die auch auf die Schreiben des FMS von 2020/2021/2022 eingeht, in denen darüber informiert wurde, dass ein Widerspruch nicht erforderlich ist. Jetzt mit dem neuen Gesetz sieht man das Thema in Bayern ja erstmal als erledigt an. Ich möchte mit meinem Widerspruch aber möglichst auch Ansprüche seit 2020 sichern.
Hat hier schon jemand etwas?
Warum kommt in Bayern da eigentlich nix von den Verbänden? In anderen Länder empfehlen die klar den Widerspruch und stellen Vorlagen zur Verfügung. In Bayern gibt es nix. Scheint hier kein Thema zu sein...

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1177 am: 26.09.2023 11:58 »
Gibt´s da wirklich nichts, auch nicht vom Beamtenbund Bayern?

Stefan35347

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1178 am: 26.09.2023 12:10 »
Doch es gibt etwas. Vom Beamtenbund Bayern gibt es Lobhudeleien für die Staatsregierung.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1179 am: 26.09.2023 12:55 »
Zur Orientierung, ohne Gewähr mein Widerspruch von z. B. 2022:

Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung

und

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation



Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Ent-scheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und ver-bindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter fest-gelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsni-veau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervor-gehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgrup-pe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsange-messene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bun-desverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 auf-gestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Be-soldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjäh-rung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1180 am: 26.09.2023 13:18 »
Auf die Idee gekommen, dass es dann wie bei den jetzigen Fam. Zuschlägen weniger werden könnte und man nur durch die großzügige Besitzstandswahrung auf dem bisherigen Stand bleibt ist noch keiner?

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1181 am: 26.09.2023 13:42 »
Auf die Idee gekommen, dass es dann wie bei den jetzigen Fam. Zuschlägen weniger werden könnte und man nur durch die großzügige Besitzstandswahrung auf dem bisherigen Stand bleibt ist noch keiner?

Nochmal verständlich bitte.

Aloha

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1182 am: 26.09.2023 14:47 »
Gibt´s da wirklich nichts, auch nicht vom Beamtenbund Bayern?
Die Nachtigall muss sich sicher noch von Knie- und Rückenschmerzen beim Huldigen des Verkehrsministern bei den Jubelfeiern zur Einführung des JobBikes erholen.

Aloha

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1183 am: 26.09.2023 14:56 »
Auf die Idee gekommen, dass es dann wie bei den jetzigen Fam. Zuschlägen weniger werden könnte und man nur durch die großzügige Besitzstandswahrung auf dem bisherigen Stand bleibt ist noch keiner?

Nochmal verständlich bitte.
Ich vermute, die Sorge geht hier in die Richtung, dass eine mögliche Erhöhung der Grundbesoldung aufgrund eines Urteils des BVerfG dazu führen könnte, dass Familien und-/oder- Ortszulagen gekürzt werden könnten, wodurch in Summe die Gesamtbesoldung "weniger werden könnte".

In der Tat wäre das wohl wahrscheinlich, dass dann Zulagen eingedampft würden. Da aber auch jetzt keine verfassungsmäßige Alimentation besteht, wäre in Summe eine verfassungskonforme Senkung doch eher unwahrscheinlich.

untersterDienst

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1184 am: 26.09.2023 15:07 »
Dieser Gedanke trieb mich tatsächlich um.
Wobei, was ist denn die Mindestbesoldung in €?
Bitte nicht diese 115% sondern einfach gesagt für einen A3 Beamten Stufe 1 Single, in Euro.

Das sollte auch mal i.S.d. Nachwuchsgewinnung klar sein, unter dem Motto, auf diese Besoldung können Sie aufbauen, weniger wird es nicht (mehr).