Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 314075 times)


InVinoVeritas

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #676 am: 06.12.2022 21:55 »
Also sollten Kommunalbeamte unbedingt Widerspruch einlegen. Eigentlich ja klar, da die in den größeren Kommunen die rückwirkenden Nachzahlungen total und in der Masse am höchsten sein müssten.

Nunja der Entwurf wurde heute im Landtag ohne Aussprache, was absolut unüblich ist, in der 1. Lesung an den federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes überwiesen.

Vielleicht macht es ja Sinn wenn sich möglichst viele Betroffene mit Mails an die Mitglieder des Ausschuss wenden um noch möglichst Nachbesserungen zu erwirken. Zumindest ist das die letzte Chance dafür…

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #677 am: 06.12.2022 22:39 »
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?

Wie lotsch schon sagt: Poste mal die negative Bescheidung insgesamt (natürlich mit geschwärzten Namen), damit man sich ein Bild machen kann.

jsoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #678 am: 07.12.2022 08:08 »
Hallo in die Runde,

der Brief liest sich so:

Sehr geehrte/r xxx,

das Bundesverfassungsgericht hat am 28. und 29.7.2020 zwei Entscheidungen zur Amtsangemessenheit der Alimentation [...] verkündet. Darin wird insbesondere die Rechtsprechung zum sog. Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau konkretisiert.

Nach diesen Entscheidungen ggfs. gebotene Nachzahlungen werden von Amts wegen rückwirkend zum Beginn des Jahres 2020 geleistet und für die Jahre 2020, 2021 und 2022 insoweit auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet.

Anträge und Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile.

Ihr Widerspruch wird daher zurückgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Rechtshbehelfsbelehrung gibt es keine.

Finanzer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #679 am: 07.12.2022 09:30 »
Hallo in die Runde,

der Brief liest sich so:

Sehr geehrte/r xxx,

das Bundesverfassungsgericht hat am 28. und 29.7.2020 zwei Entscheidungen zur Amtsangemessenheit der Alimentation [...] verkündet. Darin wird insbesondere die Rechtsprechung zum sog. Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau konkretisiert.

Nach diesen Entscheidungen ggfs. gebotene Nachzahlungen werden von Amts wegen rückwirkend zum Beginn des Jahres 2020 geleistet und für die Jahre 2020, 2021 und 2022 insoweit auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet.

Anträge und Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile.

Ihr Widerspruch wird daher zurückgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Rechtshbehelfsbelehrung gibt es keine.

Danke fürs Reinstellen. Zumindest für das Einlegen der Klage haben Sie mangels einer Rechtsbehelfsbelehrung länger Zeit.


SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #680 am: 07.12.2022 16:41 »
Formelles Recht ist komplex - zunächst einmal die Frage: Welche Information verbirgt sich hinter der Auslassung nach "Alimentation"? Und wie lautet der Widerspruchstext? Füge ihn am besten hier auch noch einmal möglichst vollständig (wie gehabt mit geschwärztem Namen) ein.

Öbi

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #681 am: 07.12.2022 20:55 »
Gestern war wohl eine erste Lesung im Landtag. Hat davon jemand etwas mitbekommen und kann davon berichten? Wann soll das Gesetz eigentlich verabschiedet werden?

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #682 am: 08.12.2022 08:06 »
Ich habe gestern eine Nachricht an das Büro des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes geschrieben. Als Antwort folgendes bekommen:

wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht.

 

Soll diese als Petition an den Bayerischen Landtag gewertet werden? Nähere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier: https://www.bayern.landtag.de/petitionen/

 

Falls nicht, würden wir Ihre Nachricht an die im Landtag vertretenen Fraktionen weiterleiten.

 

Wir bitten um kurze Rückmeldung, wie hier weiter verfahren werden soll.

 

Mit freundlichen Grüßen
i.V. für die Büroleitung
Andrea Ulrich



Was meint ihr?

Christian

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #683 am: 08.12.2022 11:10 »
Das würde ich unbedingt bejahen. Diese Form der Aufmerksamkeit kann nur helfen

KoQ

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #684 am: 08.12.2022 12:13 »
Es wird nun als Petition eingebracht werden.

jsoli

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #685 am: 08.12.2022 17:38 »
Formelles Recht ist komplex - zunächst einmal die Frage: Welche Information verbirgt sich hinter der Auslassung nach "Alimentation"? Und wie lautet der Widerspruchstext? Füge ihn am besten hier auch noch einmal möglichst vollständig (wie gehabt mit geschwärztem Namen) ein.


Also hinter dem [...] verbirgt sich Folgendes (der Rest ist vollständig zitiert): Alimentation (Beschl. V. 4.5.2020, Az 2 BvL 4/18 - "Richterbesoldung II" - Verfahren gegen das Land Berlin u. Beschl. V. 4.5.2020, Az. 2 BvL 6/17 u.a. - "kinderreiche Beamte" - Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen) verkündet.


Allgäuer

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #686 am: 08.12.2022 20:44 »
Wie lautete den Euer Widerspruch?

Ich arbeite im techn. Dienst und bin daher, ich gebe es gerne zu, in Bescheiden, Widersprüchen, etc., lange nicht so fit wie viele andere hier!

Aus Musterwidersprüchen habe ich mir folgendes gebastelt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jah-ren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese


Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2022 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


Was meint das Volk?  ;)

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #687 am: 09.12.2022 08:43 »
Wie lautete den Euer Widerspruch?

Ich arbeite im techn. Dienst und bin daher, ich gebe es gerne zu, in Bescheiden, Widersprüchen, etc., lange nicht so fit wie viele andere hier!

Aus Musterwidersprüchen habe ich mir folgendes gebastelt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jah-ren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese


Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2022 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


Was meint das Volk?  ;)

Ich würde konkreter darauf hinweisen, für welche Jahre du Widerspruch einlegst, ......dass die mir gewährte Besoldung " in den Jahren 2020, 2021 und 2022" nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese


Widerspruch

einlege und beantrage, ......


Muenchner82

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« Antwort #688 am: 09.12.2022 09:19 »
Im Prinzip reicht es doch, aufgrund der Schreiben vom FM, Widerspruch einzulegen, wenn das neue Gesetz verabschiedet und damit klar ist, dass die neue Besoldung wieder verfassungswidrig ist.

BeamterBY

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« Antwort #689 am: 09.12.2022 10:57 »
Der BBB hat die Zeitschrift der BBB Nachrichten für November /Dezember veröffentlicht.
Ich habe sie noch nicht durchgelesen, wollte euch die Information jedoch nicht vorenthalten.