Autor Thema: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern  (Read 314074 times)

Aloha

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #435 am: 18.10.2022 10:38 »
Ganz ehrlich, wer erwartet vom BBB noch irgendetwas?! Dort sitzen in der Führung nur Leute, die mittelfristig ganz andere Posten anstreben und durchweg mit Parteibuch ausgestattet sind. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Totlachen: https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/ Angemessen wäre eine Antwort wie vom Richterverein.

Bastel

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #436 am: 18.10.2022 10:45 »
Kritische Stellungnahmen haben bisher in noch keinem Bundesland etwas gebracht. Es wird einfach ignoriert und die eigene Agenda knallhart durchgezogen. Nächstes Jahr habt ihr die Möglichkeit dem König von Bayern die Quittung zu zeigen.

AnToK

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #437 am: 18.10.2022 11:19 »
Eine Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) wurde durchgesetzt:

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,35 auf 0,40 Euro pro Kilometer

( https://www.bbb-bayern.de/angemessene-entschaedigung-fuer-dienstliche-fahrten )

Abgesehen davon, dass der Betrag seit Ewigkeiten nicht erhöht wurde und daher nicht einmal die Inflation ausgleicht, muss ich davon berichten, dass das Entgegenkommen der Staatsregierung offenbar der Kompromiss dafür ist, dass der BBB die Alimentationsreform abnickt.

So habe ich es aus dem Finanzministerium gehört. Auch der zeitliche Zusammenhang würde passen, weil BBB und Finanzministerium erst eine Woche zuvor die Alimentationsreform besprochen haben.

Boah - NICHT ERNSTHAFT, ODER!?
Ich habe heute den BBB mal angeschrieben und nach deren Stellungnahme zu der Besoldungsreform gefragt und bin sehr gespannt, ob man darauf überhaupt eine Antwort bekommt...

Kann man "solche Institutionen" denn nicht irgendwie von irgendeiner Stelle überprüfen lassen? Die brauchts ja wohl echt nicht, wenn ernsthaft sooo gehandelt wird - dafür haben wir ja schließlich die Politik...

Ich hoffe Du bist Mitglied. Ansonsten fände ich es schon stark, so etwas zu fordern. Nicht, dass ich einverstanden bin, aber ich weiß auch, dass ich mich nicht über etwas beschweren brauche wo ich nicht zahle oder mich beteilige.

Ich bin Mietglied und habe vor mehreren Wochen eine Anfrage an den BBB zu diesem Thema geschickt und um Stellungnahme gebeten.

Es ist bisher noch nichts passiert, keine Antwort und keine Reaktion.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #438 am: 18.10.2022 12:22 »
Jährlicher Widerspruch ist raus, wie schon seit 2020. Mehr kann man eh nicht tun, außer auf weitere Entscheidungen des BVerfG warten. 8)

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #439 am: 18.10.2022 13:11 »
Ach ja, dem BBB und der Komba Bayern habe ich die Stellungnahme des Bayer. Richterverbandes zum Gesetzentwurf zur Kenntnis und Stellungname zugesandt. Bin ja (noch) bei der Komba..  >:(

eros

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #440 am: 18.10.2022 14:24 »
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?

lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #441 am: 18.10.2022 15:30 »
Ach ja, dem BBB und der Komba Bayern habe ich die Stellungnahme des Bayer. Richterverbandes zum Gesetzentwurf zur Kenntnis und Stellungname zugesandt. Bin ja (noch) bei der Komba..  >:(

Bei der Komba war ich kurz als MP Stoiber damals die Arbeitszeitrichtlinie änderte: "streiche 39 Stunden, setze 42 Stunden".
Ich wollte etwas bewirken, ich wollte Aktionen, Demonstrationen, aber es interessierte niemanden. Viel wichtiger waren Ehrungen, Weihnachtsfeier, Kaffeefahrten.
Dann bin ich resigniert wieder ausgetreten.

NordWest

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #442 am: 18.10.2022 21:50 »
Ich bin Mietglied und habe vor mehreren Wochen eine Anfrage an den BBB zu diesem Thema geschickt und um Stellungnahme gebeten.

Es ist bisher noch nichts passiert, keine Antwort und keine Reaktion.

Ganz ehrlich, wer erwartet vom BBB noch irgendetwas?! Dort sitzen in der Führung nur Leute, die mittelfristig ganz andere Posten anstreben und durchweg mit Parteibuch ausgestattet sind. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Totlachen: https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/ Angemessen wäre eine Antwort wie vom Richterverein.

Die fehlende Kritik in Verbindung mit der persönlichen politischen Verwobenheit einiger handelnder Akteure ist wirklich fragwürdig. Ich würde Euch unbedingt empfehlen, Euch darüber per Email zu beschweren und Eure Anliegen außerdem auf der Jahreshauptversammlung zu äußern. Hier in Hamburg läuft zumindest dieser Aspekt etwas besser. Wenn sich schon unsere Interessensvertretungen aber nicht für uns stark machen, sollten wir sie damit nicht durchkommen lassen und Widerspruch äußern.

Landsknecht

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #443 am: 19.10.2022 08:36 »
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?

hier mal mein Text für 2022, natürlich ohne Gewähr:
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


lotsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #444 am: 19.10.2022 10:03 »
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?

hier mal mein Text für 2022, natürlich ohne Gewähr:
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen



Für welche Jahre legst du Widerspruch ein? Hast du für die Vorjahre auch schon Widerspruch eingelegt?
Bayern hat ja auf die haushaltsnahe Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 verzichtet. Alle die bisher noch keinen Widerspruch für diese Jahre eingelegt haben, sollten nach meinem Ermessen auf das Schreiben des Bayer. Finanzministeriums vom 21.09.2022 und den dort bekannt gemachten Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung hinweisen und deutlich machen, dass sie für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen.

SwenTanortsch

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #445 am: 19.10.2022 11:08 »
@ Landsknecht
Ich finde das Widerspruchsschreiben ebenfalls schlüssig und es sollte m.E. im Sinne des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend sein, um als statthafter Rechtsbehelf betrachtet zu werden. Zugleich hat lotsch Recht, es fehlt der Zeitraum, auf den sich der Widerspruch bezieht - ohne dessen Nennung kann es womöglich tatsächlich dazu führen, dass der Rechtsbehelf nicht als statthaft betrachtet wird. Insofern würde ich - z.B. im Betreff - jenen Zeitraum nennen. Auch würde ich hier nur das aktuelle Kalenderjahr 2022 nennen und ggf. in einem jeweils getrennt davon zu betrachtenden Widerspruchsschreiben für 2020 und 2021 entsprechend Widerspruch einlegen, jedoch nicht in einem Schreiben die drei Jahre gemeinsam abhandeln. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es nicht mehr möglich, 2022 für die Jahre 2021 und 2020 statthaft Widerspruch einzulegen, da der Zeitpunkt für eine zeitnahe Geltendmachung für diese beiden Jahre verwirkt sein wird. Von daher würde ich eher nicht alle drei Jahre gemeinsam nennen. Sofern Du Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Verband bist, würde ich das/die Schreiben jenem auch noch einmal mit Bitte um Prüfung zusenden.

Landsknecht

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« Antwort #446 am: 19.10.2022 12:58 »
Der Widerspruch ging auch schon jeweils für 2020 und 2021 so an meinen Dienstherren (Kommune Bayern), ich habe nur das betreffende Jahr im Abs. 5 geändert. Eingang und Ruhendstellung wurde jeweils bestätigt.
Auf irgendwelche Zusagen vom Finanzministerium kann man sich heutzutage nicht mehr verlassen, so traurig das ist.

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #447 am: 19.10.2022 13:17 »
Ich mache es fast zu 100% wie Landsknecht. Mein Schreiben ist auch Identisch.

Habe nur leider das Jahr 2020 versäumt.  :-[ >:(

Überwacher

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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #448 am: 19.10.2022 13:28 »
Ich überlege allerdings, ob ich für das neue Gesetz auf den Widerspruch verzichte, und direkt Klage erhebe. So erspart man sich wenigstens etwas Zeit.

Ludwig2

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« Antwort #449 am: 20.10.2022 07:46 »
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?

hier mal mein Text für 2022, natürlich ohne Gewähr:
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen



Vielen Dank für das Schreiben.
Ich habe noch Fragen hierzu:
Wenn man über das Mitarbeiterportal geht, kann man dort Widerspruch gegen die Besoldung einlegen, dort muss man eine Bezügemitteilung auswählen. Ist dies in Verbindung mit dem Schreiben von Landsknecht ausreichend? Oder sollte man dieses Schreiben, weil allgemein für das Jahr 2022 formuliert, doch besser per einschreiben an die Bezügestelle senden ohne Bezug auf eine Bezügemitteilung?
Da Widerspruch nur gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden kann frage ich ob der Formulierte Widerspruch gegen die Besoldung allgemein so richtig ist...
Bitte um kurze Aufklärung  :)