Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279143 times)

lowsounder

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #255 am: 19.06.2020 09:57 »
Oh, ich habe verstanden. Du möchtest gerne eine unzutreffende wie ungenaue Bezeichnung verwenden. Ich kenne das von meiner Kleinen, die wird im September zwei Jahre alt. Sie bezeichnet sowohl Pferde als auch Rinder als „Kuuuh“.

Nein, das regeln wir bei Gelegenheit über einen Geschmacksvergleich. Da treten die Unterschiede deutlicher hervor.

Ich musste wirklich laut lachen  ;D

Aber im ernst... seit wann können Roboter ihren eigenen Nachwuchs konstruieren?  ???

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #256 am: 19.06.2020 10:01 »
Spid verhält sich so, als ob er Klausuren bewerten und Fehler korrigieren muss, die wir alle ständig schreiben und machen. Der TE oder andere Forenmitglieder schildern den Sachverhalt. Was in der Sachverhaltsschilderung nicht enthalten ist, ist nicht existent. Was wir anderen in eine Fragestellung hineininterpretieren, ist auch nicht existent. Und was wir anderen umgangssprachlich erläutern, ist nicht relevant, weil es keine korrekten umgangssprachlichen Bezeichnungen für tarifrechtlichte Begriffe gibt.

Manchmal ist es ja ganz amüsant. Aber vermutlich findet manch neuer TE es nicht amüsant, sondern oberlehrerhaft und verabschiedet sich sofort wieder aus dem Forum.

Die beste Lösung wäre, ständige Fehler zu unterlassen.

Lars73

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #257 am: 19.06.2020 10:07 »
Nein, das regeln wir bei Gelegenheit über einen Geschmacksvergleich. Da treten die Unterschiede deutlicher hervor.

Keine Sorge auf den Wunschzettel wird bald ein Pony und kein Rind stehen....

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #258 am: 19.06.2020 10:10 »
Das Forum ist schließlich dazu da, sich über mögliche Rechtsfolgen zu informieren. Wenn man bedenkt, wie oft du konstatierst, dass TVP Mist vereinbart haben, ist es doch kein Wunder, dass manche tarifvertragliche Regelungen unverständlich erscheinen. Was nützt es also einem Fragesteller, wenn man gebetsmühlenartig den Wortlaut des TV wiederholt. Selbst die offiziellen Durchführungsbestimmungen der Arbeitgeber finden keine Gnade vor deinen Augen, obwohl sie zumindest teilweise handwerkliche Fehler der TV richtigstellen oder unverständliche Formulierungen erläutern.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #259 am: 19.06.2020 10:14 »
Durchführungshinweise können nun mal nichts reparieren, weil sie das Binnenverhältnis zwischen AG und AN in keinster Weise berühren. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen - egal, wie miserabel sie sind und wie wenig sie abbilden, was vereinbart werden sollte. Es ist also schlicht sinnlos, auf etwas anderes als die tariflichen Regelungen abzustellen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #260 am: 19.06.2020 12:01 »
Durchführungshinweise können nun mal nichts reparieren, weil sie das Binnenverhältnis zwischen AG und AN in keinster Weise berühren. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen - egal, wie miserabel sie sind und wie wenig sie abbilden, was vereinbart werden sollte. Es ist also schlicht sinnlos, auf etwas anderes als die tariflichen Regelungen abzustellen.
Es ist eben nicht sinnlos, sondern gelebte Praxis.
Sie können zwar nichts reparieren, aber das Problem aus der Welt schaffen.
Denn wo kein Kläger keine Beklagter und wo irgendwelche Lösung zur Zufriedenheit beider Parteien gelöst werden ist die korrekte tarifliche Regelung eben irrelevant (außer für dich).
Aber das wirst du leider nicht begreifen können, dass ist halt die Kehrseite deiner Begabung.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #261 am: 19.06.2020 12:05 »
Es ist immer dann, wenn diese Praxis einseitig angewandt wird, eine widerwärtige Anmaßung des AG. Auch übertarifliche Lösungen bedürfen der Vereinbarung!

Doraymefayzo

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #262 am: 19.06.2020 12:06 »
Die beste Lösung wäre, ständige Fehler zu unterlassen.

Ja doch Sheldon

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #263 am: 19.06.2020 13:33 »
Durchführungshinweise können nun mal nichts reparieren, weil sie das Binnenverhältnis zwischen AG und AN in keinster Weise berühren. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen - egal, wie miserabel sie sind und wie wenig sie abbilden, was vereinbart werden sollte. Es ist also schlicht sinnlos, auf etwas anderes als die tariflichen Regelungen abzustellen.
Es ist eben nicht sinnlos, sondern gelebte Praxis.
Sie können zwar nichts reparieren, aber das Problem aus der Welt schaffen.
Denn wo kein Kläger keine Beklagter und wo irgendwelche Lösung zur Zufriedenheit beider Parteien gelöst werden ist die korrekte tarifliche Regelung eben irrelevant (außer für dich).
Aber das wirst du leider nicht begreifen können, dass ist halt die Kehrseite deiner Begabung.
Es sind völlig verschiedene Dinge, die tarifvertraglichen Regelungen einseitig zu Gunsten des Arbeitgebers auszulegen oder missglückten Formulierungen klarzustellen oder bei den Tarifverhandlungen nicht erkannte Fallgestaltungen zu regeln. Im Interesse des Arbeitnehmers ist es doch besser, wenn unklar formulierte tarifvertragliche Regelungen klargestellt werden, ohne dass er erst klagen muss.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #264 am: 19.06.2020 13:56 »
Es geht nicht darum, was besser - aus wessen Perspektive auch immer - wäre, sondern darum, was erstens richtig ist und was zweitens einen Anspruch begründet. Es geht auch nicht um unklare Formulierungen, sondern darum, was die TVP vereinbart haben. Sie haben nunmal keinen Bestandsschutz für die ITler vereinbart und auch keine Fortzahlung der Entgeltgruppenzulage von Technikern, bei denen die Anspruchsgrundlage fortgefallen ist.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #265 am: 19.06.2020 16:42 »
Es geht sehr wohl um unklare Formulierungen. Sonst könnte es keine verschiedenen Ansichten dazu geben, ob ein Antrag erforderlich ist, um zum 01.01.2021 geänderte Regelungen anzuwenden, und ob die Entgeltgruppenzulage weiterzuzahlen ist, wenn man keinen Antrag stellt.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #266 am: 19.06.2020 16:52 »
Selbstverständlich kann es bei klaren Formulierungen unterschiedliche Ansichten geben. Trotz eindeutiger Formulierung gibt es bspw. die verbreitete Ansicht, der AG gruppiere die AN ein. Trotz eindeutiger Formulierung gibt es die Ansicht, die nächstniedrigere Entgeltgruppe zur E10 im TVÖD bei TB in der IuKT sei die E9b. Die Regelungen zur Entgeltgruppenzulage und zum Bestandsschutz für TB in der IT sind ebenso eindeutig - wenn sie nicht dem entsprechen, was man vereinbaren wollte, ist das kein Zeichen für eine unklare Formulierung, sondern für das Versagen der TVP. Und dieses Versagen läßt sich nur durch Korrekturen im Tarifvertrag heilen und nicht durch einseitige Durchführungshinweise.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #267 am: 19.06.2020 17:28 »
Es ist doch wohl offensichtlich, dass § 29f TVÜ-L ein Antragserfordernis enthält. Die Bezugnahme auf § 29d ist nur sehr unglücklich formuliert. Also stellt man die Handhabung durch Durchführungshinweise klar. Wenn es dem Arbeitnehmer nicht gefällt, klagt er. Oder nicht.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #268 am: 19.06.2020 17:32 »
Nein, daran ist nichts offensichtlich. Sofern man derlei vereinbaren wollte, hat man schlicht versagt. Da gibt es nichts klarzustellen.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #269 am: 19.06.2020 17:40 »
Dann erkläre doch mal, was die Formulierung denn sonst bedeutet.