Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279070 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #360 am: 07.10.2020 10:53 »
Eingruppierungsfeststellungklage.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #361 am: 07.10.2020 11:13 »
ok, unsere Personalabteilung sieht das, Stand jetzt, irgendwie anders. Ich bin derzeit in der E10 Stufe 6 mit  250 € Zulage. Tätigkeiten einer vorherigen E13. Höherwertige Tätigkeiten wurden der PA mitgeteilt. Jetzt wird es ne E11 wegen fehlendem Studium
Wenn du E13 Tätigkeiten aus dem Teil I machst, dann wäre es jetzt schon eine E12 wegen fehlendem Studium und weil man nicht sonstiger Beschäftigter ist.
Und was für eine 250€ Zulage soll das sein?

Klingt nach Verarsche und oder Ahnungslosigkeit.

Und wenn die glauben, das erst nach drei Jahren die E12 drin ist, dann lass die das doch glauben.
Dann sollen sie dir das entsprechend schriftlich geben und das Gericht belehrt sie eines besseren.

Und nach der neuen EGO braucht man für die E10/E11/E12/E13 nicht grundsätzlich ein Studium, also kann man wegen fehlendem Studium auch nicht pauschal abgesenkt werden.

socke

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #362 am: 07.10.2020 11:40 »
die 250€ wurden mir gegeben, als ich die neuen Tätigkeiten angefangen habe, das war im April. Denke mit dem Wissen, dass das dann ca. die E11 Stude 5 wäre. Jetzt habe ich gefordert das meine neuen Tätigkeiten auch mal an die PA geschickt wird. Ich verstehe einfach nicht, dass der Vorgänger wegen Studium E13 bekommen hat und ich jetzt exakt die gleiche Tätigkeit mache und scheinbar auch mit gleicher Qualität, dass es dann immer in der Tätigkeitsbeschreibung so abgeändert werden muss, dass das halt "nur" die E11 gibt oder so. Bei uns werden die Mitarbeiter für andere Bereich indirekt ausgeliehen, ich arbeite für einen wichtigen Bereich in Medikamentenherstellung und unterschreibe auch für die Richtigkeit der GMP Anforderungen usw. Der Chef dort zahlt die Stelle und er will das ich das auch bekomme, weil er keine unzufriedene Mitarbeiter brauchen kann, die die Gesetze und Unterlagen nicht für die Aufsichtsbehörden usw. einhalten. Die PA sieht nur oh kein Studium, das ist keine hohe Verantwortung. Echt schlimm

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #363 am: 07.10.2020 13:09 »
Eingruppierungsfeststellungklage.

Dutch1976

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #364 am: 07.10.2020 13:22 »
Moin an Alle. Ich hänge mich mal einfach hier mit rein und stelle man eine Frage, ob an einem Gerücht was dran sein könnte.

Mir hat ein Kollege erzählt dass es in HH oder Schleswig Holstein die Überlegung gibt, dass IT Stellen mit E11 auf E12 angehoben werden sollen. Ist da was dran und gibt es diese Gedanken auch für Niedersachsen?

Ich habe das nur gehört und habe auch keine Quelle dazu.

Kann das jemand eventuell aufklären?

Danke

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #365 am: 07.10.2020 13:27 »
Stellen stehen in keinem Zusammenhang zu den tariflichen Reglungen und für die Eingruppierung unbeachtlich.

Dutch1976

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #366 am: 07.10.2020 13:32 »
Also ist das Blödsinn, was der Kollege erzählt hat. Ging wohl um das Thema Nachwuchsgewinnung.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #367 am: 07.10.2020 13:49 »
Moin an Alle. Ich hänge mich mal einfach hier mit rein und stelle man eine Frage, ob an einem Gerücht was dran sein könnte.

Mir hat ein Kollege erzählt dass es in HH oder Schleswig Holstein die Überlegung gibt, dass IT Stellen mit E11 auf E12 angehoben werden sollen. Ist da was dran und gibt es diese Gedanken auch für Niedersachsen?

Ich habe das nur gehört und habe auch keine Quelle dazu.

Kann das jemand eventuell aufklären?

Danke
Es gibt eher das Gerücht, dass diverse ITler die auszuübenden Tätigkeiten der E11 haben, ohne Änderungen derselbe, ab 2021 von der E11 zur E12 angehoben werden, weil wir eine neue Entgeltordnung haben.
Und es gibt das Gerücht, dass einige kluge Menschen und PAs derzeit dabei sind die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend umschreiben und absegnen lassen, dass sie derzeit noch keine Änderungen der EG bedeuten, aber am 1.1.2021 zu einer höheren EG führen, weil wir eine neue Entgeltordnung haben.

Dutch1976

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #368 am: 07.10.2020 13:51 »
Alles klar. Vielen Dank.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #369 am: 07.10.2020 13:51 »
Also ist das Blödsinn, was der Kollege erzählt hat. Ging wohl um das Thema Nachwuchsgewinnung.
Nein, davon hat Spid nicht geredet. Er mokierte nur den fehlerhaften Begriff "Stelle" der tariflich unbedeutend ist.

GofX

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #370 am: 08.10.2020 07:14 »
Und nach der neuen EGO braucht man für die E10/E11/E12/E13 nicht grundsätzlich ein Studium [...]

Wie funktioniert das?
Seite 244 (bzw. Seite 131 der Anlage A) von https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2019-2021_TV-L.pdf

Einstieg über EG 10 FG 2?

Zitat
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte,  die  aufgrund  gleichwertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen  entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren  Tätigkeit  einen  Gestaltungsspielraum  erfordert,  der  über  den  Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht

Wie kann eine Neueinstellung ohne Studium ein "Beschäftigter der Entgeltgruppe 9b" sein, für den dann EG 10 FG 2 gelten soll?

Sorry, ich muss so blöd fragen, weil ich keine Ahnung von Eingruppierungsrecht (sofern es das überhaupt unter diesem Namen gibt) habe.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #371 am: 08.10.2020 07:23 »
Der Verweis auf Beschäftigte einer anderen Entgeltgruppe hat lediglich die Funktion, daß die dort genannten Tätigkeitsmerkmale nicht noch einmal wiederholt werden müssen. Es handelt sich um Aufbaufallgruppen, deren Anforderungen kumulativ erfüllt werden müssen, einschließlich weiterer Verweise auf weitere Entgeltgruppen/Fallgruppen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #372 am: 08.10.2020 09:23 »
Wie kann eine Neueinstellung ohne Studium ein "Beschäftigter der Entgeltgruppe 9b" sein, für den dann EG 10 FG 2 gelten soll?

Sorry, ich muss so blöd fragen, weil ich keine Ahnung von Eingruppierungsrecht (sofern es das überhaupt unter diesem Namen gibt) habe.
Du machst Tätigkeiten die mindestens den Bedingungen der EG9b genügen und deren  Tätigkeit  einen  Gestaltungsspielraum  erfordert,  der  über  den  Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.

Also musst du als nächstes schauen was die 9b verlangt.
Also 9b: Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.

und so weiter und so fort 9a, 8 , 7 , 6  so ist das bei den Aufbaufallgruppen.

Dann bist du E10 Fg2

desloba

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #373 am: 13.10.2020 13:44 »
Hallo zusammen, ich würde auch gerne etwas in die Runde fragen, denn ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Antrag auf eine Höhergruppierung stellen soll.

Zunächst zu mir: Ich bin derzeit in Stufe 6 der Entgeltgruppe 11 zugeordnet und erhalte zusätzlich eine Vorweggewährung von 20% der Stufe 2 der gleichen Entgeltgruppe sowie eine Programmierzulage.

Nun zu meiner Frage: Wird bei einer möglichen Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 auch meine vorhandene Vorweggewährung und die Programmierzulage berücksichtigt? Sollte dies der Fall sein, dass müsste ich auch in Stufe 6 der Entgeltgruppe 12 eingruppiert werden, andernfalls wäre es wohl nur Stufe 4 und somit nicht sinnvoll.

Danke im Voraus. :-)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #374 am: 13.10.2020 14:00 »
Die Programmiererzulage ist bereits 2006 entfallen. Eine Höhergruppierung aus E11/6 in E12 führt in Stufe 5. Eine Stufenvorweggewährung ist hinsichtlich der Stufenzuordnung bei Höhergruppierung unbeachtlich.