Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279082 times)

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #465 am: 02.12.2020 11:26 »
Und jetzt stelle man sich vor, es gäbe das von verschiedener Seite behauptete Antragserfordernis: jemand, der in 2021 die drei Jahre nicht vollbekommt und derzeit in E11 eingruppiert ist, könnte den behaupteten Antrag in 2021 nicht stellen, weil sich keine höhere Entgeltgruppe ergibt - und würde auch später bei unverändert auszuübender Tätigkeit nicht höhergruppiert, da seine bisherige Entgeltgruppe ja bestandsgeschützt wäre.

Genau das problem hab ich ich würde im Sommer 11/3 bekommen .... würde aber durch den wieder 12/2 bekommen  :-\ ka ob ich das machen soll...

Was gibt es da zu überlegen?

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #466 am: 02.12.2020 12:15 »
Ja, das ist der Punkt.
Das macht eine Höhergruppierung eben für den Einen lukrativ, und für den Anderen eben nicht, obwohl beide vielleicht abgesehen von der Beschäftigungsdauer in der selben Ausgangsituation sind. Sowas ist bei einem Kollegen und mir der Fall.

Ich schätze rummeckern bringt da nicht viel, vermutlich wirst Du, ich und viele andere das schlucken müssen...

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #467 am: 02.12.2020 12:20 »
Da tariflich kein Wahlrecht besteht, ob die Höhergruppierung erfolgt oder nicht, sind solche Überlegungen ohnehin müßig.

Firewind

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #468 am: 02.12.2020 13:04 »
naja wir müssen einen Antrag stellen und ich weiss es nicht ob ich es machen soll

Bastel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #469 am: 02.12.2020 13:11 »
naja wir müssen einen Antrag stellen und ich weiss es nicht ob ich es machen soll

Was ihr laut eurem AG müsst ist nebensächlich. Ihr werdet normal automatisch höhergruppiert.

Darf ich fragen wie alt du bist? Die E12 dürfte sich doch ruck zuck lohnen?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #470 am: 02.12.2020 13:13 »
naja wir müssen einen Antrag stellen und ich weiss es nicht ob ich es machen soll

Anstatt über das Stöckchen des AG zu springen, kann man auch einfach einen Antrag an das zuständige ArbG richten.

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #471 am: 02.12.2020 13:16 »
Ich verstehe immer noch nicht.

Antrag Ja/Nein.

Hier scheinen verschiedene "Meinungen" unterwegs zu sein.

Firewind

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #472 am: 02.12.2020 13:18 »
naja wir müssen einen Antrag stellen und ich weiss es nicht ob ich es machen soll

Was ihr laut eurem AG müsst ist nebensächlich. Ihr werdet normal automatisch höhergruppiert.

Darf ich fragen wie alt du bist? Die E12 dürfte sich doch ruck zuck lohnen?

in Hamburg ist das bisschen anderes dort entscheidet das Personalamt und dort wurde gesagt erst mit einem Antrag wird das gemacht. Bin 36

naja wir müssen einen Antrag stellen und ich weiss es nicht ob ich es machen soll

Anstatt über das Stöckchen des AG zu springen, kann man auch einfach einen Antrag an das zuständige ArbG richten.

Wie meinst du das?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #473 am: 02.12.2020 13:22 »
Ich verstehe immer noch nicht.

Antrag Ja/Nein.

Hier scheinen verschiedene "Meinungen" unterwegs zu sein.
Nun, wenn der AG die sich ab dem 01.01.21 ergebende Eingruppierung nicht umsetzt, stellt man einen Antrag beim zuständigen ArbG, es möge feststellen, daß man entsprechend eingruppiert sei, und den AG dazu verurteilen, das entprechende Entgelt zu zahlen. Das ist der Antrag den man stellen sollte. Er kommt so oft vor, daß es sogar eigene Namen dafür gibt: Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #474 am: 02.12.2020 13:24 »
naja wir müssen einen Antrag stellen und ich weiss es nicht ob ich es machen soll

Was ihr laut eurem AG müsst ist nebensächlich. Ihr werdet normal automatisch höhergruppiert.

Darf ich fragen wie alt du bist? Die E12 dürfte sich doch ruck zuck lohnen?

in Hamburg ist das bisschen anderes dort entscheidet das Personalamt und dort wurde gesagt erst mit einem Antrag wird das gemacht. Bin 36

Dem AG kommt hinsichtlich der Eingruppierung keine Entscheidung zu.

Zitat
naja wir müssen einen Antrag stellen und ich weiss es nicht ob ich es machen soll

Anstatt über das Stöckchen des AG zu springen, kann man auch einfach einen Antrag an das zuständige ArbG richten.

Wie meinst du das?

Man stellt einfach einen Antrag beim zuständigen ArbG, es möge feststellen, daß man entsprechend eingruppiert sei, und den AG dazu verurteilen, das entprechende Entgelt zu zahlen.

Jockel

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #475 am: 02.12.2020 14:24 »
Lasst euch nicht kirre machen. Spid hat Spaß daran, jeden Krümel angenommenen Unrechts (von anderen) vor Gericht austragen zu lassen. Er ist sicher am schwarzen Brett im Aufenthaltsraum seines zuständigen Arbeitsgerichts der Antragsteller des Jahres.

Fehler macht er nie. Alle anderen sind doof. Auslegung bei Mehrdeutigkeit kann nur er.  ;D

Natürlich sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, das Klagen nur eine Option unter vielen sind und dass das insbesondere in nicht anonymen Teilen dieses Landes gut überlegt sein will. Hinzu kommt das Kostenrisiko.

Ja, es wird sicher ungemein spannend, ob jemand sich bis zum BAG klagt, weil die Überleitungsregel handwerklich nicht gelungen ist. Ich halte das für unwahrscheinlich, da die AG es nicht darauf ankommen lassen werden. Also ist das was für Referendare aber nichts für die Realität. Macht des Faktischen und so...

Stellt einen verdammten Antrag. Bricht kein Zacken aus der Krone.

(und tragt Alltagsmasken, wascht euch die Hände, haltet Abstand) :D


Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #476 am: 02.12.2020 14:44 »
Es gibt kein Kostenrisiko. Es gibt aber ein Maßregelungsverbot. Zwischen "handwerklich nicht gelungen" und "zu unfähig, den gleichen Sachverhalt ein Jahr später zu regeln" liegen Welten - hier liegt letzteres vor. Mehrdeutig ist daran überhaupt nichts. Ich habe doch dazu geraten, einen Antrag zu stellen.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #477 am: 02.12.2020 15:47 »
Genau das problem hab ich ich würde im Sommer 11/3 bekommen .... würde aber durch den wieder 12/2 bekommen  :-\ ka ob ich das machen soll...
max 2300€ Brutto pro Jahr (2 Jahre) weniger als ohne HG, dann ein Jahr 4000€ mehr, dann 2 Jahre 1200 weniger, ....
Kann man doch ausrechnen, wann der Break Even kommt.
Oder ob man E11 bleibt und sic hdann auf ne anderen (interne) Stelle bewirbt, wenn es mit der Stufe passt.

Aber Achtung E11 Stufe 4 ist beschissen was die HG angeht.

pommes

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #478 am: 02.12.2020 15:59 »
[...]
Aber Achtung E11 Stufe 4 ist beschissen was die HG angeht.

 :'(

Ja. Siehe meine Posts auf Seite 30. Gruselig.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #479 am: 02.12.2020 16:25 »
Es gibt kein Kostenrisiko. Es gibt aber ein Maßregelungsverbot. Zwischen "handwerklich nicht gelungen" und "zu unfähig, den gleichen Sachverhalt ein Jahr später zu regeln" liegen Welten - hier liegt letzteres vor. Mehrdeutig ist daran überhaupt nichts. Ich habe doch dazu geraten, einen Antrag zu stellen.

Dann sind sich ja alle einig: Man stelle einen Antrag, wenn man höhergruppiert werden will! Entweder beim Arbeitgeber, dann ist man halt über das Stöckchen gesprungen, oder beim Arbeitsgericht. Dieser sollte dann aber so formuliert sein, dass er als Eingruppierungsfeststellungsklage erkannt wird und nicht als Antrag auf Höhergruppierung.

@Spid: Was hat das mit einem Maßregelungsverbot zu tun? Und warum gibt es kein Kostenrisiko? Was passiert, wenn das Arbeitsgericht deine Rechtsauffassung nicht teilt und ein tarifliches Antragserfordernis bejaht?