Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279079 times)

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #555 am: 07.01.2021 16:54 »
Ein solcher Antrag berührt die Eingruppierung in keinster Weise - schließlich sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. So man von einem Bestandsschutz und einer Antragserfordernis analog zu 2020 ausginge, könnte ein Antrag auf Höhergruppierung nur in eine höhere Entgeltgruppe führen.
Falls das eine Antwort auf meine Frage war, dann wurde die Frage falsch verstanden.

Wenn die auszuübenden Tätigkeiten nach EGO alt in die EG8 führen und diese nach neuer EGO zur EG7, müsste man dann nicht automatisch in die EG7 kommen?



Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #556 am: 07.01.2021 16:59 »
Man wäre bereits seit ein paar Tagen dort eingruppiert - sofern man zuvor in E8 eingruppiert war. Sofern man nicht von der begrenzten Auffangfunktion des allg. Teils erfaßt war, war man zuvor möglicherweise gar nicht eingruppiert - was zur konstituierenden Wirkung der im Arbeitsvertrag genannten Entgeltgruppe führte.

ITgirl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #557 am: 10.01.2021 17:04 »
Hallo in die Forumscommunity,

ich würde Euch gerne fragen, ob Ihr wisst, wie man nach der ab 01.01.2021 geltenden Entgeltordnung eine EG13 TV-L für eine Teamleitung mit Personalverantwortung begründen kann? Derzeit befindet man sich in der EG12. Es ist zu erwarten, dass sich die Personalstelle zwar hinsichtlich der fachlichen Verantwortung ausspricht, aber die Personalverantwortung nicht sieht. In meinem Bereich habe ich 4 x EG12er. Wenn ich die Personalverantwortung nicht hätte, sehe ich die Aufgabenbewältigung in Gefahr, da andere Bereiche über die Arbeitsraten meiner Teamkollegen bestimmen könnten.
Kennt Ihr weitere gute Argumenationsketten, wie man der Personalabteilung gegenüber die Personalverantwortung der Teamleitung begründen kann?

Herzlichen Dank vorab!

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #558 am: 10.01.2021 17:11 »
Personalverantwortung ist unbeachtlich, maßgeblich ist, ob man zum Leiter einer IT-Gruppe bestellt worden ist und mindestens 2 IT-Beschäftigte der E12 bzw. 3 der E11 durch ausdrückliche Anordnung dauerhaft unterstellt sind.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #559 am: 10.01.2021 17:57 »
Kennt Ihr weitere gute Argumenationsketten, wie man der Personalabteilung gegenüber die Personalverantwortung der Teamleitung begründen kann?
Ja, dass die Personalabteilung dir mitteilen soll, wer der Leiter der 4 E12er ist, oder ob sie führungslos durchs Arbeitsleben wandern.

Aber im Ernst, schon mal durchgerechnet, wann es sich lohnt von E12 auf E13 zu wechseln?
Die Stufenlaufzeit fängt ja wieder bei 0 an und ggfls. macht man da hier und da erstmal Verluste.

Oder bist du in der Endstufe?
In der Endstufe sind es ja 700€ netto mehr im Jahr.

ich würde da eher empfehlen ein Zulage nach §16.5 zu erhalten

BitschubserI

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #560 am: 11.01.2021 10:58 »
Guten Morgen,

wie ist das eigentlich.
Profitiert man als Mitarbeiter in der IT auch davon wenn man wie folgt geführt wird.

Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II, Abschnitt 22.2

Vielen Dank

BitschubserI

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #561 am: 11.01.2021 11:03 »
Mitarbeiter in der IT sind weder in Abschnitt 22 eingruppiert noch gibt es eine E9.

BitschubserI

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #562 am: 11.01.2021 11:05 »
@Spid

Das ist ja seltsam. Das habe ich sogar schriftlich.

EG 9b mittlerweile. Nach Antrag.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #563 am: 11.01.2021 11:08 »
Du hast ein Urteil eines ArbG, daß Du nach Abschnitt 22 eingruppiert bist?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #564 am: 11.01.2021 11:13 »
Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II, Abschnitt 22.2
Abschnitt 22.2 ist Techniker!
EG9 gibt es nicht mehr 9a oder 9b?


BitschubserI

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #565 am: 11.01.2021 11:19 »
Folgendes ist mir bekannt:

Ich arbeite in der DV (IT)
Ich werde wohl als Techniker geführt.

Von der tariflichen Materie habe ich keine Ahnung.

Daher meine Frage.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #566 am: 11.01.2021 11:27 »
Alswas Du "geführt" wirst, ist tariflich unbeachtlich. Sofern man nicht davon ausgeht, daß die begrenzte Auffangfunktion des allg. Teils greift, waren Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit nicht eingruppiert - ebenso wie bspw. Arbeitserzieher (BAG, Urteil v. 06.03.1996 - 4 AZR 771/94, Urteil v. 06.07.2016 - 4 AZR 91/14). Somit gab es dann keine tarifliche Eingruppierung, die Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag hat somit nicht nur deklaratorische, sondern konstitutive Bedeutung (BAG, Urteil v. 18.10.2018 – 6 AZR 246/17). Sofern keine bedierseitige Tarifbindung vorliegt, kommt es maßgeblich auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an.

BitschubserI

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #567 am: 11.01.2021 16:10 »
@Spid

Ich habe mir meinen Arbeitsvertrag und die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz angeschaut.

Tatsächlich wird im Arbeitsvertrag nur die Ursprüngliche EG mit der Stufe nicht jedoch meine Tätigkeit genannt.
Die Tätigkeit wird und der Niederschrift nach dem Nachweisgesetz genannt zusammen mit dem Arbeitsort.

Bin ich jetzt falsch Eingruppiert (Abschnitt 22.2) und habe Pech gehabt weil im Arbeitsvertrag die Entgeltgruppe beinhaltet ist?

Vielen Dank für die Rückmeldung(en)

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #568 am: 11.01.2021 16:26 »
Mutmaßlich warst Du vor dem 01.01.2021 überhaupt nicht eingruppiert. Ob Du seit dem 01.01.21 eingruppiert bist, hängt davon ab, was zur Anwendung des Tarifvertrags vereinbart ist bzw. ob beiderseitige Tarfibindung vorliegt. Ob Deine ggfs. seit dem 01.01.21 erfolgte Eingruppierung sich auswirkt, hängt davon ab, ob sie höher ist als die zuvor vereinbarte.

HAL9000

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #569 am: 12.01.2021 11:23 »
Hallo Kollegen,

ich habe am 01.03.2021 meinen Stufenaufstieg in E10 Stufe 3(momentan 10 Stufe 2). Ich habe vor am 02.03.2021 einen Antrag auf Höhergruppierung auf E12 zu stellen.

Jetzt wäre meine Frage, da ich erst am 01.03.2021 meine dreijährige praktische Berufserfahrung voll habe die für E12 vonnöten ist, ob das überhaupt möglich wäre in E12 Stufe 3 zu kommen, wenn meine Tätigkeitsbeschreibung E12 Fg 1/2 erfüllen würde.

Viele Grüße