Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279073 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #630 am: 29.01.2021 12:26 »
Nein.

Tourer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #631 am: 29.01.2021 12:32 »
Was benötigt man denn um das zu bewerten?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #632 am: 29.01.2021 12:45 »
Die auszuübende Tätigkeit mit Arbeitsvorgängen und Zeitanteilen.

Nem

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #633 am: 29.01.2021 12:51 »
Ich kann da ad hoc weder  besondere Schwierigkeit und Bedeutung (wegen fehlender Bedeutung)
 noch Spezialaufgaben (oder ist es was exotisches was da Programmiert wird) erkennen.
also keine EG12

 besondere Leistungen kann u.U. bejaht werden, also EG11

Danke für die schnelle Antwort! :)

Könnte diese besondere Bedeutung u. Schwierigkeit vom Vorgesetzten bestätigt werden oder müsste sie bereits teil der Tätigkeitsbeschreibung sein?

Bzw. steht in "Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten" bereits u.a. folgendes:

zu Arbeitsvorgang Nr. 1:
- selbstständiges Erstellen von Applikationen mit hohem Schwierigkeitsgrad
- eigenverantwortliche Entwicklung von Programmen und Schnittstellen mit besonderer Schwierigkeit im
Rahmen des Projektes
...
- eigenständige Erarbeitung von Architektur- und Lösungsansätzen sowie Dokumentation
- Erkundung und Einführung neuer Technologien


Mir ist halt isngesmat nicht ganz klar, wer diese Auslegung vornimmt? Die Personalabteilung? der Vorgesetzte?




Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #634 am: 29.01.2021 12:53 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, sie werden nicht vom AG eingruppiert.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #635 am: 29.01.2021 13:27 »
Hallo zusammen,
lese seit 14 Tagen mit und stelle mir nun auch die Frage die sich viele hier stellen.

Bin derzeit in 9a (Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L) eingruppiert.
Nun wird schon seit Wochen mit der Personalstelle diskutiert was denn da möglich wäre (betrifft einige meiner Kollegen).
Lt. Personalstelle ist das Problem die Fallgruppe, mit der es nicht weiter geht, angeblich.
Wie ist da eure Einschätzung? Bzw. kann man das überhaupt so einfach bewerten?
Danke im Voraus
Du machst Tätigkeiten eines ausgebildeten Fachinformatikers?
Dann wirst du seit dem 1.1.21 nach Abschnitt 11 eingruppiert.

Isie

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #636 am: 29.01.2021 13:32 »
@Nem: Der Arbeitgeber bildet sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung. Wer beim Arbeitgeber die Entscheidungsbefugnis für die Feststellung der Entgeltgruppe hat, wird intern festgelegt. Der Vorgesetzte ist es vermutlich nicht, aber er liefert durch seine Tätigkeitsbeschreibung wahrscheinlich wichtige Anhaltspunkte.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #637 am: 29.01.2021 13:33 »
Mir ist halt isngesmat nicht ganz klar, wer diese Auslegung vornimmt? Die Personalabteilung? der Vorgesetzte?
Am Ende kann nur ein Gericht sagen wie man eingruppiert ist,
alles andere sind nur Rechtsmeinungen von AG bzw. AN

Deine auszuübenden Tätigkeit muss das tarifliche Merkmal  besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder Spezialaufgaben erfüllen.

Wenn dein AG der Meinung ist, dass diese Merkmale zutreffen, dann kann er dich nach EG12 auszahlen.

Du kannst auch einfach den "Antrag" stellen, dann wirst du sehen was der AG damit macht.

Durch den Antrag kann man nicht herabgruppiert werden, der Antrag wirkt nur, wenn er eine Höhergruppierung zur Folge hat.

Du kannst auch hingehen, den AG sagen, dass du nach EG12 bezahlt werden willst und sonst kündigst.
Dann kann der AG halt zu sehen, ob und wie er dich nach EG12 bezahlen will.

Fritte

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #638 am: 29.01.2021 16:38 »
Du kannst auch hingehen, den AG sagen, dass du nach EG12 bezahlt werden willst und sonst kündigst.
Dann kann der AG halt zu sehen, ob und wie er dich nach EG12 bezahlen will.

+1 für das oben geschriebene.

Je nach dem, was du für einen Stand bei deinen Vorgesetzten hast und wie sehr sie dich und deine Arbeit wertschätzen, werden sie sich entsprechend auch bei der PA für die Höhergruppierung einsetzen.
Und selbst wenn du eine klare Absage bekommst, einfach auf eine der vermutlich vielen aus dem Boden gesprossenen höherwertigen Stellen bewerben.

In meiner Behörde hat sich kaum ein IT-Mitarbeiter für die neue EGO interessiert und die Möglichkeiten gesehen, die sich für sie auftun. Sie sind einfach nur mit geschwommen. Die meisten werden nach meinen Infos deswegen leer ausgehen.

Nem

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #639 am: 01.02.2021 07:20 »
Je nach dem, was du für einen Stand bei deinen Vorgesetzten hast und wie sehr sie dich und deine Arbeit wertschätzen, werden sie sich entsprechend auch bei der PA für die Höhergruppierung einsetzen.
Und selbst wenn du eine klare Absage bekommst, einfach auf eine der vermutlich vielen aus dem Boden gesprossenen höherwertigen Stellen bewerben.

Die Unterstützung ist "scheinbar" da. Zumindest wird mir seit geraumer Zeit zugesichert, dass sie dran sind.
Ich bin nur ein bisschen beunruhigt, wenn sich die Sache fast ein Jahr hinzieht. Ich verlasse mich natürlich auf die Aussage meines VG aber sein tatsächliches Engagement kann ich nicht nachprüfen ::)

Gerade mit der neuen EGO wäre ja vermutlich ein weiteres "objektives" Argument vorhanden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #640 am: 01.02.2021 08:16 »
Je nach dem, was du für einen Stand bei deinen Vorgesetzten hast und wie sehr sie dich und deine Arbeit wertschätzen, werden sie sich entsprechend auch bei der PA für die Höhergruppierung einsetzen.
Und selbst wenn du eine klare Absage bekommst, einfach auf eine der vermutlich vielen aus dem Boden gesprossenen höherwertigen Stellen bewerben.

Die Unterstützung ist "scheinbar" da. Zumindest wird mir seit geraumer Zeit zugesichert, dass sie dran sind.
Ich bin nur ein bisschen beunruhigt, wenn sich die Sache fast ein Jahr hinzieht. Ich verlasse mich natürlich auf die Aussage meines VG aber sein tatsächliches Engagement kann ich nicht nachprüfen ::)

Gerade mit der neuen EGO wäre ja vermutlich ein weiteres "objektives" Argument vorhanden.
Bist du jetzt Fachinformatiker oder Techniker?
Davon hängt ja ab wo du eingruppiert bist, seit dem 1.1.21
Und wenn du FI bist und die was von Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L reden, dann verweise sie mal darauf, dass sie ihren Job nicht können und die EGO lesen sollten.

Tourer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #641 am: 01.02.2021 08:25 »
Die auszuübende Tätigkeit mit Arbeitsvorgängen und Zeitanteilen.

laut Personalabteilung ist die Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L das Problem, warum wohl nicht mehr gehen soll.
Die Tätigkeiten sind wohl nicht das Problem, ich soll ja jetzt die "Höherwertigen Tätigkeiten" abgeben

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #642 am: 01.02.2021 08:32 »
Das hat mit meiner Frage nichts zu tun, offenbart aber das Unvermögen des AG.

Nem

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #643 am: 01.02.2021 08:48 »
Bist du jetzt Fachinformatiker oder Techniker?
Davon hängt ja ab wo du eingruppiert bist, seit dem 1.1.21
Und wenn du FI bist und die was von Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L reden, dann verweise sie mal darauf, dass sie ihren Job nicht können und die EGO lesen sollten.

Universitätsabschluss

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #644 am: 01.02.2021 10:52 »
Bist du jetzt Fachinformatiker oder Techniker?
Davon hängt ja ab wo du eingruppiert bist, seit dem 1.1.21
Und wenn du FI bist und die was von Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt/Unterabschnitt 22.2 der Anlage A zum TV-L reden, dann verweise sie mal darauf, dass sie ihren Job nicht können und die EGO lesen sollten.

Universitätsabschluss
Sorry, falsche Formulierung:
Arbeitest du in Tätigkeiten eines Fachinformatikers?

Wenn du in Tätigkeiten eines Universitätsabschlusses im Bereich Informatik arbeiten würdest, dann wäre ja die 22.2 der falsche Ort gewesen.