Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 280723 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #855 am: 18.09.2021 06:26 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #856 am: 18.09.2021 07:40 »
Ich habe mich auf eine IT-Stelle, die mit "bis EG 14" bewertet ist, beworben.  Nun komme ich gerade frisch von der Uni und habe einen Masterabschluss in Informatik, der auch Voraussetzung für die Stelle ist. Jetzt frage ich mich wie realistisch es wäre, dass ich auch in EG 14 eingestuft werde.

Ist das gänzlich unrealistisch?
Kommt es auch auf meine Selbstpräsentation im Bewerbungsgespräch an und wie ich auf fachliche Fragen antworte zb.?
Oder werden Absolventen mit diesen Voraussetzungen pauschal eher in EG 13 eingeordnet?
Kann man eine Vereinbarung treffen und diese im Vertrag festhalten, dass man zb mit EG 13 einsteigt und dann nach einem Jahr in EG 14 aufsteigt?
Kannst Du nähere Angaben dazu machen, um welche Behörde es sich handelt.

Fennek

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #857 am: 18.09.2021 11:27 »
Es handelt sich um ein Ministerium in Hessen.
Gibt es da tatsächlich Unterschiede? Also dass zb ein Ministerium eher höher einstuft als zb ein Polizeipräsidium obwohl beide bis EG 14 anbieten?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #858 am: 18.09.2021 11:29 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

EDV Sachverständiger

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #859 am: 18.09.2021 12:13 »
Es handelt sich um ein Ministerium in Hessen.
Gibt es da tatsächlich Unterschiede? Also dass zb ein Ministerium eher höher einstuft als zb ein Polizeipräsidium obwohl beide bis EG 14 anbieten?
"Bis" ist schon ein tolles Wort, besonders in Stellenausschreibungen. Sollte die Personalabteilung keinen Plan vom Aufgabengebiet resp. Tätigkeitsprofil haben (was die meisten halt nicht haben), wird man meist "irgendwo passend" eingruppiert. Besonders wenn man einen Posten als Sachbearbeiter hat. Da kann man ja schlecht höher eingruppiert werden als der Referent einer anderen Abteilung. 

Also Stelle nehmen oder lassen. Kann also sein daß man konkret "bis zu EG14" angeboten bekommt, dann aber in EG12 oder niedriger eingruppiert wird.

Der Leidensdruck ist im öD aus IT Sicht noch nicht hoch genug bzw. bei nicht kritischer Infrastruktur (reine Verwaltung) auch gefühlt völlig egal ob da mal die IT verfügbar ist oder nicht. Solange die Kaffeemaschine funktioniert ist meist alles in Butter...

2strong

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #860 am: 19.09.2021 12:07 »
Es handelt sich um ein Ministerium in Hessen.
Gibt es da tatsächlich Unterschiede? Also dass zb ein Ministerium eher höher einstuft als zb ein Polizeipräsidium obwohl beide bis EG 14 anbieten?
Ohne Berufserfahrung wird man Dich vermutlich zunächst nach Entgeltgruppe 13 vergüten. Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 14 erfolgt wahrscheinlich nach Zeitablauf automatisch, wobei ich nicht zwölf Monate unterstellen würde, sondern mich am Richtwert von 36 Monaten orientieren würde. Perspektivisch dürfte auch die Entgeltgruppe 15 erreicht werden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #861 am: 23.09.2021 17:45 »
Ist das gänzlich unrealistisch?
Nein, geht durchaus, wenn man dir dann entsprechende Aufgaben zuweist: sowas wie Leitung/Teilnahme von/an Bundesarbeitsgruppen, oder dich als Teamleiter einsetzt.
Oder, oder ...
Zitat
Oder werden Absolventen mit diesen Voraussetzungen pauschal eher in EG 13 eingeordnet?
Aufgrund der tariflichen Merkmal die man benötigt um EG14 zu erhalten, ja.
Zitat
Kann man eine Vereinbarung treffen und diese im Vertrag festhalten, dass man zb mit EG 13 einsteigt und dann nach einem Jahr in EG 14 aufsteigt?
Ja, kann man versuchen. Vertraglich gesichert eher nicht.
Man muss sich halt dann nach was neuem Umsehen, wenn dies nicht geschieht.

Phantomphlyer

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #862 am: 24.09.2021 13:12 »
Hallo,

ich befinde mich gerade in der Ausbildung zum FiSi (TV-L). Den fertigen Azubis wird hier E7 angeboten. Ich hatte ja ehrlich gesagt eher mit E8 gerechnet. Ist das so Usus?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #863 am: 24.09.2021 13:16 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #864 am: 24.09.2021 13:24 »
Hallo,

ich befinde mich gerade in der Ausbildung zum FiSi (TV-L). Den fertigen Azubis wird hier E7 angeboten. Ich hatte ja ehrlich gesagt eher mit E8 gerechnet. Ist das so Usus?
Ich persönlich würde keinen solch uninteressanten Job haben wollen, der als FiSi zur E7 führt.
Das ist ja reines Standardfälle abarbeiten, ohne Gestalltungsspielraum, holbirnigeres Arbeiten gibt es wohl nicht.

(BTW: Habe ich auch noch keine IT-Job gesehen, der als E7 realisierbar ist.)
So weit ich es überblicke sind alle normalen FiSi Arbeitsplätze EG8!
zur 8 kommt man wenn folgendes gilt:
Ein „Gestaltungsspielraum“ liegt vor, wenn die Art und Weise der Aufgabenerledigung oder
das Ziel der Aufgabe der Disposition des Beschäftigten unterliegt.
Es genügt das bloße Vorhandensein von Optionen, für deren Einzelfallkonkretisierung der Beschäftigte
zuständig sein muss. Eine „nicht nur leichte gedankliche Arbeit“ im Sinne von Abwägungsprozessen ist nicht erforderlich.

cBoLsmUiEc

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #865 am: 06.10.2021 16:24 »
Hallo,

ich hoffe ich bin hier nicht komplett verkehrt mit meiner Frage

Unser Personalrat hat über die neue EGO und die Möglichkeit zur Höhergruppierung in Verbindung mit dem TVÜ-L informiert. Dabei wurde der Eindruck vermittelt, dass eine Eingruppierung in EG 10, FG 2 allein durch einen einschlägigen Hochschulabschluss möglich sei. Bisher geschieht eine Eingruppierung aber doch nicht nach der Qualifikation des Beschäftigten sondern durch die in der Tätigkeitsbeschreibung definierten Arbeitsaufgaben.
Und in Abschnitt 11 der neuen EGO findet sich dazu folgendes:
Zitat
"Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit [...]"
Das "und" in dem Text sagt ja eigentlich aus, dass eben nicht nur der Hochschulabschluss gegeben sein muss, sondern auch die Tätigkeit bzw. die Arbeitsvorgänge mit "EG 10" bewertet werden müssten, damit eine Eingruppierung in EG 10 auch tatsächlich stattfinden kann.
Eine Eingruppierung bleibt also weiterhin (mit) von den Arbeitsaufgaben abhängig und nicht (nur) von der Qualifikation.

Solange meine Arbeitsvorgänge also "nur" mit EG 9b bewertet werden, ist es uninteressant, ob ich einen Hochschulabschluss habe oder nicht, und eine Höhergruppierung in EG 10 ist nicht möglich.
Oder verstehe ich da irgendwas falsch?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #866 am: 06.10.2021 16:28 »
Abgesehen vom Umstand, daß es nicht auf irgendeine Bewertung ankommt, sondern vielmehr darauf, ob die auszuübende Tätigkeit das entsprechende Tätigkeitsmerkmal erfüllt, ist Deine Annahme korrekt.

cBoLsmUiEc

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #867 am: 06.10.2021 16:58 »
Danke  :)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #868 am: 06.10.2021 17:14 »
Eine Eingruppierung bleibt also weiterhin (mit) von den Arbeitsaufgaben abhängig und nicht (nur) von der Qualifikation.

Solange meine Arbeitsvorgänge also "nur" mit EG 9b bewertet werden, ist es uninteressant, ob ich einen Hochschulabschluss habe oder nicht, und eine Höhergruppierung in EG 10 ist nicht möglich.
Oder verstehe ich da irgendwas falsch?
Richtig.
Allerdings ist die neue EGO so gestrickt, dass es leichter ist ohne Hochschulabschluss bis in die EG13 zu kommen.
Und oftmals Tätigkeiten die nach der alten EGO zur EGx führten in der neuen EGO zur EGx+1 führen.

Es gibt nur einen GRund, warum man sich nicht nach der alten EGO eingruppieren lassen sollte:
Schlechter Stufenaufstiegszeitpunkt (z.B. wenn man in der EG11S4 ist)

neodeo2

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #869 am: 20.10.2021 11:22 »
Hallo zusammen,

vor 2021 wurden meine Kollegen von der E8 in die E10 aufgrund der "alten Regelung" hochgestuft. Die Kollegen wurden dann aufgrund der 8 Jahre Berufserfahrung und durch besonderes Wissen in die E10 eingruppiert.

Nun sagt mein Chef. Er würde es auch sehr gerne bei mir machen, nur haben sich die Regeln seit dem 01. Januar 2021 verändert und ich soll mir die.: "Hinweise zur Durchführung zur Eingruppierung von Beschäftigten in den Informations- und Kommunikationstechnik ab 01. Januar 2021" ansehen.

Kann mir hierzu jemand den Link posten?

Ich dachte, ab dem 2021 ist es einfacher für die IT'ler aufzusteigen. Aber er sagte, nein das ist deutlich schwerer geworden. Was sagt ihr dazu?

Danke