Ich befürchte, und das finde ich einen nicht glücklichen Part des Beschlusses (aber evtl. durch die Veränderung der Bezugsgröße leider nicht anders machbar), die lange Umsetzungszeit. Dadurch wird zunächst m. M. nach der Status Quo bei der Besoldung, eingefroren (siehe jetzt auch Bund). Der DH wird keine Zuschläge ab dem 3. Kind (ähnlich NRW) einführen mit dem Hinweis, dass diese Zuschläge nicht in Ihrer Höhe verfassungsgemäß sind, eine Erhöhung der Mindestbesoldung wird auch nicht erfolgen mit dem Hinweis, das diese erstmal grundsätzlich neu gedacht werden muss und das BVerfG dem Land Berlin ja bis zum 31.03.2027 Zeit gegeben hat. Warum sollte dann für den Bund eine kürzerer Frist gelten?
Fazit ist, der Entwurf im Bund ist Geschichte, bevor er das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat.
Folge ist, dass das große Bashing bis Anfang 2027 ausbleibt weil wir zwar alle hier (Erhöhungs-) Beträge in den Raum werfen können, aber alles bis zur Endgültigen Umsetzung in eine Besoldungstabelle, fast niemanden interessiert.
Weitere Folge, und das sehe ich als die größte negative Folge ist, dass min. ca. 95% der Beamten in Berlin und viele weitere Beamte in Deutschland, bis Anfang 2027 weiterhin mit einer nicht ausreichenden Besoldung, klar kommen müssen. Jetzt kann man natürlich, außer für die unteren Besoldungsgruppen mit vielen Kindern immer noch die Meinung vertreten, dass dies nicht in die existenzielle bedrohliche Armut führt, jedoch bei einigen schon und man darf nicht vergessen, dass der Beamte bis dahin in seiner Lebensentscheidung in der Schwebe ist. Insbesondere dadurch, dass bis zur Bekanntgabe der Höhe der Besoldung für die Vergangenheit und Zukunft, er in seiner Lebensführung immer in einer Ungewissheit bleibt.
Ein paar Beispiele (nicht abschliessend):
- Ergreife ich den Beamtenberuf
- bleibe ich in einem Beamtenverhältnis
- wie hoch sind die Ausgaben für meine Lebensführung (besonders in Hinblick auf Ausbildung der Kinder)
- gerade weil der Kaufpreis absolut so hoch ist, kaufe ich mir jetzt eine Immobilie oder nicht
Hier finde ich, dass eine kürzere Umsetzungsfrist in diesen Lebensentscheidungen eine Hilfe darstellt und diese kann nicht durch eine Nachzahlung, geheilt werden. Wenn man einem Kind aus Geldmangel nicht die Unterstützung geben kann die in dieser Lebensphase notwendig ist, kann man das nicht in 1 1/2 Jahren so einfach nachholen. Des Weiteren wiegt dies umso mehr, als das dieser Zustand ja schon seit Jahrzehnten anhält.
Hier kann man den DH nur seinen "Dank" und besondere "Wertschätzung" ausdrücken wenn man rückblickend darüber nachdenkt, welche Möglichkeiten man seinem Kind oder man auch selber gehabt hätte, wenn der DH von sich aus eine verfassungsgemäße Besoldung geleistet hätte.
Zusammenfassend kann man nur an die DH appellieren, diese Frist möglichst kurz zu halten (ja ja, Wunschtraum) und in diesem Punkt hätte ich mir gewünscht, dass auch das BVerfG hier eine kürzere Umsetzungsfrist angesetzt hätte. Aber evtl. habe Sie das ja getan ....