Aber an einer Sache kommen wir nicht vorbei:
Die Mindestbesoldung wird anhand des Modellbeamten mit zwei Kindern berechnet. Das ist jetzt nunmal Fakt. Darüber kann es jetzt keine zwei Meinungen mehr geben.
Ich finde doch. In Nr. 70 und 115 heißt es:
"Das Bundesverfassungsgericht geht – jedenfalls auf der Grundlage des vom Berliner Besoldungsgesetzgeber für den Prüfungszeitraum gewählten Besoldungsmodells – grundsätzlich davon aus, dass der Gesetzgeber die Besoldung so bemessen wollte, dass eine vierköpfige Familie durch einen Beamten als Alleinverdiener amtsangemessen unterhalten werden kann, ohne dass es weiterer Einkommensquellen – etwa einer Nebentätigkeit oder der Erwerbstätigkeit des Ehegatten – bedarf."
"im Jahr 2024 ergibt sich, dass der Berliner Gesetzgeber selbst davon ausgeht, dass die Besoldung sich bis zu diesem Zeitpunkt an der Alleinverdienerfamilie orientiert habe und dass er erst jetzt der Lebensrealität der Mehrverdiener- beziehungsweise Hinzuverdienerehe gerecht werden wollte"
Fazit:
Es geht nur um den im Prüfungszeitraum 2008-2020 vom Berliner Besoldungsgesetzgeber gewählten Besoldungsmodells Alleinverdiener. Nur für die Nachzahlungen ist sich daran zu orientieren.
Ab dem Jahr 2024 könnte die Mehrverdiener- beziehungsweise Hinzuverdienerehe in der Besoldungstabelle gemeint sein. Über deren Verfassungsmäßigkeit dieser konzeptionellen Änderung ist im vorliegenden Verfahren indes nicht entschieden worden (falscher Prüfungszeitraum, Wegducken des Senats) und ich weiß nicht ob es Klageverfahren zum Jahr 2024 für Berlin gibt.
Berlin könnte daher ab 2024 oder aber bei Einbringen einer neuen Gesetzesvorlage das 4K-Leitbild verlassen bzw. verlassen haben und sich evtl. Nachzahlungen anders berechnen lassen.
Das wäre auch auf Nachzahlungen anderer Bundesländer zu übertragen, deren Leitbild noch nicht wirksam geändert wurde.
Ich weiß nicht, ob beim Bund das Familienmodell festgelegt ist, oder da noch keine Klage eingereicht wurde, sich seit Mittwoch sich nachträglich Gedanken gemacht werden darf.
Spätestens seit Mittwoch ist es den Gesetzgebern erlaubt unbegründete Besoldungstabellen zu würfeln, die ein Beamter begründet verklagen muss, aber im Nebel stochert, weil der das dahinterliegende Familienmodell nicht kennen kann, weil der Besoldungsgesetzgeber erst vor Gericht sich eins zusammenfantasieren muss.
Das neue Schnellverfahren des BVerfG:
02.01.2026 Antrag auf amtsangemessene Besoldung 2026
05.01.2026 Dienstherr abgelehnt
06.01.2026 Widerspruch
07.01.2026 DH "Na dann klag doch!"
08.01.2026 Klageeinreichung
09.02.2026 Klagebegründung kann nicht erbracht werden, da Median und Indexe 2026 unbekannt. Familienmodell unbekannt.
23.02.2026 Gericht Klage abgewiesen, da unbegründet
Ende.
Abwandlung:
09.02.2026 Klagebegründung: Das 4K Full-HD-Familienmodell benötigt eine evident höhere Alimentation (vier Köpfe folgend und leidenschaftliche Liebhaber höchstdotiert)
05.10.2026 Stellungnahme Dienstherr: Der Besoldung liegt das HKM-Modell zugrunde: Hund, Katze, Maus.
01.03.2027 Gericht das Verfahren wird ruhend gestellt oder durch alle Instanzen gejagt.