Um meinen Gedanken weiter auszubauen:
1.) Der Gesetzgeber muss die Beamtenbesoldung auf komplett neue Füße stellen
2.) Der kleinste Modellbeamte (4K) wird der unterste Ausgangspunkt der neuen Tabelle
3.) Darauf muss sich dann die Tabelle aufbauen, dass heißt sowohl nach oben (Besoldungsgruppe, mithin Abstandsgebot) als auch nach rechts (Leistungsprinzip, mithin wird es weiter Erfahrungsstufen geben)
4.) Der Besoldungsgesetzgeber hat nicht nur die Interessen der Beamten in den Blick zu nehmen, sondern als Hüter des Haushaltes auch die Interessen des Steuerzahlers.
Er hat in der Vergangenheit bewiesen, dass er sich bei einer Vielzahl von Lösungen immer für die entscheidet, die für ihn am kostengünstigsten ist. Daher dürfen wir mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass er das auch zukünftig genauso machen wird.
Dennoch ist und bleibt die Prognose, wie die Besoldung in Zukunft aussehen könnte, nicht abschließend zu beantworten.
Ich versuche es trotzdem mal und gehe dabei bei meiner Betrachtung von folgenden Determinanten aus:
1.) Der Gesetzgeber wird die Beihilfe dahingehend ändern, dass die Familienangehörigen zukünftig zu 100 % Beihilfe bekommen, sofern ihr eigenes Einkommen das 0,5 fache des Medianeinkommens nicht überschreitet. So spart er Geld für die Familienangehörigen ein, die bereits aufgrund eigener Berufstätigkeit oder eigener Ausbildung in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder zwar auch privat versichert sind aber über ein eigenes Einkommen verfügen.
2.) Der Gesetzgeber wird die Familienzuschläge auf das maximal mögliche Niveau anheben.
3.) Der Gesetzgeber wird die bisherigen Erfahrungsstufen durch ein neues Modell ablösen. Tendenziell wird es daher in Zukunft nach meiner Prognose weniger Erfahrungsstufen geben. Das würde dazu führen, dass die Besoldung gerade für jüngere Menschen deutlich attraktiver wird, aber dennoch die öffentlichen Haushalte nicht bei älteren und bei der darauf aufbauenden Versorgung über Gebühr belastet werden.
Jetzt wird es allerdings zunehmend schwierig, weil wir uns da in einen Bereich bewegen, den nicht mehr das BVerfG zu bestimmen hat, sondern die Politik.
Der Einfachheit halber will ich dennoch eine (unscharfe) Prognose wagen:
Bei den Erfahrungsstufen wird sich der Gesetzgeber an TVÖD anlehnen, mithin wird es zukünftig maximal 6 Erfahrungsstufen geben.
Ich habe keine Anhaltspunkte, dass die bisherigen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen in der untersten Erfahrungsstufe nicht sachgerecht waren. Somit gehe ich davon aus, dass die Abstände in der ersten Erfahrungsstufe annähernd gleich bleiben.
Ausgehend davon, dass A 5 die neue MA1 wird, und im Übrigen genau das passiert, was ich oben beschrieben habe, bedeutet das im Kern folgendes:
1.) Der Gesetzgeber wird die Beihilfevorschriften an die der gesetzlichen KV anpassen, sprich der Beamte wird zukünftig 50 % bekommen und alle anderen Familienmitglieder 100 %. Bei den Beamten, die bisher freie Heilfürsorge hatten, wird der Gesetzgeber eine eigenständige KV wie seinerzeit die KVB oder KV der Postbeamten einführen, deren Beitragshöhe sich auf dem Niveau der PKV bewegen wird.
2.) Der Gesetzgeber wird die Familienzuschläge anpassen. Das kann er allerdings nur einem begrenzten Maße. Es entspricht einer natürlichen Betrachtung, dass der Beamte den Unterhalt bis zum zweiten Kind aus familienneutralen Bezügen abdeckt. Daher hatten wir mal mit Blick nach links und rechts festgehalten, dass mit überwiegend mindestens 60 % gemeint sein dürften. Mithin darf der Familienzuschlag nicht mehr als 40 % ausmachen.
Ausgehend von einem durchschnittlichen Bedarfs des Musterbeamten von 0,32 Medianeinkommen ist der Bedarf daher bei 2296 EUR Medianeinkommen: 734,72 EUR
Von 734,72 EUR netto sind mithin 40 %: 294 EUR, allerdings netto
Die Obergrenze des Familienzuschlages ist daher aus meiner Sicht eben genau diese 294 EUR netto, also beim allerkleinsten 4 K Modellbeamten etwa 320 EUR Brutto.
Somit wird der Familienzuschlag auf grob 320 EUR pro Kind, mithin in den vom BVerfG genannten Grenzen, angehoben werden.
3.) Jetzt kommen wir zu der spannenden Rechnung der Mindestbesoldung, die man auch rückwärts rechnen kann:
Der kleinste Beamte muss auf ein Medianeinkommen von 1,84 kommen, bei 2296 EUR demnach:
4224,64 EUR netto
Ihm stehen ohne Grundbesoldung zur Verfügung:
510 EUR Kindergeld
588 EUR Familienzuschlag für Kinder
176 EUR Ehegattenzuschlag
Er muss jedoch noch seine KV bezahlen. Die liegt jetzt, aufgrund der Änderungen unter Punkt 1, nur noch bei 250 EUR statt bisher 500, mithin hat er darüber zur Verfügung:
1.024 EUR
Die Grundbesoldung des kleinsten Beamten muss daher 3.200 EUR netto betragen, mithin etwa 3.350 EUR brutto.
So verstanden könnte die Tabelle anhand in Erfahrungsstufe 1 in etwa so aussehen:
Besoldungsgruppe EF1
MA1 (ehemals A5) 3350
MA2 (ehemals A6) 3400
MA3 (ehemals A7) 3485
MA4 (ehemals A8) 3565
MA5 (ehemals A9) 3700
MA6 (ehemals A10) 3950
MA7 (ehemals A11) 4290
MA8 (ehemals A12) 4733
MA9 (ehemals A13) 5426
MA10 (ehemals A14) 5725
MA11 (ehemals A15) 6500
MA 12 (ehemals A16) 7125
Damit könnte er junge Menschen motivieren, in den öffentlichen Dienst zu kommen, da die Einstiegsgehälter steigen. Jetzt wird es allerdings zunehmen schwierig vorherzusagen, wie es ab da weitergehen könnte. Am Ende werden jedenfalls alle Beamten nicht weniger bekommen dürfen als jetzt.
Tendenziell wird jedoch der Vorteil schmelzen, je weiter man von dem Ausgangspunkt entfernt ist. Sprich: Je höher die Besoldungsgruppe und je höher die Erfahrungsstufe sein wird, desto größer ist der Spielraum des Gesetzgebers, mithin wird in diese Richtung die Prognose zunehmend unscharfer.
Zu den Soldaten: Die würde ich mindestens in MA1 überführen, immerhin braucht man ja auch noch mehr Freiwillige, und es wurde ja auch angekündigt, dass Soldaten demnächst mindestens 2200 EUR netto bekommen sollen.