Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion  (Read 365987 times)

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #300 am: 07.12.2018 16:15 »
Und das nicht dagegen per Individualrecht gekämpft wird, liegt daran, das diejenigen, die auf den (eigentlichen) EG13 Stellen sitzen, die persönlichen Voraussetzung nicht erfüllen und für den Sprung von EG11 zu EG12 nicht kämpfen wollen, weil sie
a) Angst haben versetzt zu werden
b) Trotz EG12 abwandern würden/werden
c) Angst haben, dann andere Aufgaben zu bekommen, womit dann wieder alles bei Null ist.
oder
d) mit den EG11 auch zufrieden sind.


Mal davon abgesehen, dass hier manche glauben, dass nur ITler etwas können und sich im ÖD den Arsch aufreißen...

finde ich es interessant, wenn ITler sich eine nach Ihrer Meinung falsche Eingruppierung gefallen lassen, weil sie

"Angst" haben versetzt werden zu können/anderen Aufgabenbereich erhalten könnten.
Das signalisiert mir, dass entweder andere die Aufgaben übernehmen könnten oder aber Aufgaben erfüllt werden, die nicht wirklich notwendig sind.

Argument Mangel an IT-Kräften/Wichtigkeit IT im ÖD gegenüber anderen Berufsfeldern ist doch alleine schon damit widerlegt.

Auch bin ich erstaunt, dass "Angst" angeführt wird sich eigenverantwortlich im "verantwortungstragenden" Eingruppierungsbereich  um seinen Gehalt per Feststellungsklage zu kümmern. Wer schon für sich selbst nicht einstehen kann, der benötigt auch keine E13. Es sind schon genug "Pappnasen" im ÖD unterwegs, die sich um ihre per Eingruppierung/Alimentierung zugewiesene Verantwortung drücken.

Persönlich bin ich der Meinung, dass gerechte Bezahlung nicht alleine vom Berufsbild/Berufsgruppe/usw. abhängen sollte. So ist es aber nun mal in weiten Teilen des ÖD.

Und die ITler, die ich aus der PW kenne, verdienten 80 tausend und mehr. Hin und wieder wurden sie arbeitslos. In jungen Jahren ging es fast nahtlos in den nächsten Job. Aber so ab 40 Jahren wurden die Arbeitslosenzeiten immer länger und die Wiedereinstellungsgehälter niedriger.

Vielleicht sind die E11er deshalb zufrieden, weil der Gehalt kontinuierlich bis zur Rente fließt?! Eine zusätzliche Altersversorgung läuft (nein, ich mag nicht über die VBL diskutieren), möglicherweise in einer günstigen Dienstwohnung in teurer Wohnlage wohnen, die Arbeitszeit geregelt ist, man sich nicht "überarbeiten" muss....

Max

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #301 am: 07.12.2018 18:31 »
...und mal nur so angemerkt...wer meint, eine in der PW so sehr gesuchte und entsprechend bezahlte Fachkraft zu sein, für den dürfte es doch ein Leichtes sein, eben dorthin zu wechseln....

...aber bei 60 Wochenstunden und einer "Rundumdieuhrverfügbarkeit" ist es natürlich einfacher, im warmen Büro zu sitzen, auf die 80k zu schielen und rumzujammern... ::)
Es braucht meist nicht mehr Geld für diejenigen die schon Jahre im öD auf dem Buckel haben. Die gehen sowieso nicht mehr.
Wir brauchen Instrumente und Geld um neue Leute zu  einer Bewerbung zu veranlassen. Wenn es der eingesessene ITler für E8 macht ist das schön und im Interesse der Steuerzahler würde ich da auch nichts ändern. Aber wenn er einen Kollegen braucht und der Markt für geeignete Kandidaten im Moment E12 Endstufe verlangt, muss das halt auch gehen.
Die paar Euro mehr sind Peanuts im Vergleich zu den langfristigen Kosten,  wenn ich Mitarbeiter entfristen muss,  deren Stellen eigentlich durch Digitalisierung der Prozesse hätten wegfallen sollen,  aber durch Verzögerung von IT Projekten für den nicht zeitgemäßen Papierkrieg weiterhin benötigt werden.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #302 am: 08.12.2018 11:21 »
Argument Mangel an IT-Kräften/Wichtigkeit IT im ÖD gegenüber anderen Berufsfeldern ist doch alleine schon damit widerlegt.
Leider sind rund 10% der IT Stellen (~180) die ich in meinem Bundesland im Blick habe, eben nicht mit echten ausgebildeten ITler besetzt.
Daher haben diese Menschen "Angst" versetzt zu werden a) und c)

Die anderen sind die von dir angesprochenen Menschen - also die ü40 die einen ruhigen Lebensabend wollen also d) - und der Rest ist eben der der geht b) und hoffentlich auch wiederkommt als d)

Ist jetzt Ihre Widerlegung widerlegt?

Und bzgl. Ihrer Meinung, dass manche nur glauben, dass nur ITler etwas können. Ich gehöre nicht dazu. Ich versteh mich in meiner aktuellen Position als ITler als reinen Dienstleister, der durch seine Arbeit, die Arbeitsleistung eines Sachbearbeiters erhöht, bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung.
Auch wenn es für die SB Arbeitsverdichtung bedeutet und hirnlose Routinearbeiten vernichtet.
Und ich bin mir bewusst, dass ich nichts kann, ohne entsprechende SB.

Aber ich bin auch nicht mehr verwundert, warum wir in der Verwaltung in der Steinzeit leben, denn dazu habe ich schon in genug Bund-Länder-AGs gesessen, in denen es um IT Themen und Entscheidungen ging und ich der einzige ausgebildete ITler war.
Aber meine Freude im Beruf ist, dass sich da doch noch was bewegt und ich Teil dieser Bewegung sein darf ;D

Und damit zukünftig mehr bleibendes Fachwissen in solchen Sitzungen erscheinen kann, "kämpfe" ich auch weiterhin gegen eine solche Grundhaltung wie die Ihrige an, damit wir gut ausgebildete IT Fachkräfte in die Verwaltungen bekommen und halten können.

Fakon

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #303 am: 08.12.2018 14:50 »
Ich kann das was MoinMoin sagt nur bestätigen.

Bei uns - einem länger angelegten IT Projekt (eigentlich Orga) - sieht man auch wie sich die in den letzten 12 Jahren das Verständnis von IT entwickelt hat. E10 - E11 - jetzt reicht auch das nicht mehr, da schon Kollegen die Behörde wechseln weil in anderen Behörden mehr bezahlt wird. (E12/E13)

Und man muss auch erwähnen dass IT Fachkräfte so gut wie nie verbeamtet werden. Der "Rest" der Verwaltung ist verbeamtet. Dann hat man die Konsequenz dass die Kollegin mit Hauptschule und Ausbildung in A8 genauso viel verdient wie der Kollege mit gutem Abitur und 3-4 Jahre Studium. Wenn man dann noch "Dienstleister" für die verbeamteten Kollegen ist und merkt das die sich extra dumm stellen damit andere (IT..) "ihre" Sachen erledigt, kommt man schon ins grübeln.

Auch das mit den Juristen in den Chefetagen stimmt...da kommen dann schon Sätze .. "na ihr habt es ja gut .. Juristen sucht keiner..." .. *lol*  .. die gehen halt von sich und ihrem Berufsfeld aus und übertragen es auf die IT.

Ich bin gespannt ob die neue EGO für IT'ler kommt und ob es auch für die vorhandenen Fachkräfte eine Verbesserung bringt.

Und noch etwas: Eine Verbesserung der IT im ÖD würde auch erreicht, wenn man anstatt Juristen auf die Chefposten, Wirtschaftswissenschaftler nimmt. Auch die sind in der Verwaltung im ÖD total unterrepräsentiert. Viele IT Projekte scheitern im ÖD nicht an der IT, sondern an der nicht vorhandenen Organisationsentwicklung. Zum Beispiel Wirtschaftsinformatiker bieten sich hier an. (mir schon klar, dass der ÖD da mit PWC/McKinsey konkurriert..) 
« Last Edit: 08.12.2018 15:00 von Fakon »

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #304 am: 08.12.2018 15:07 »
Und man muss auch erwähnen dass IT Fachkräfte so gut wie nie verbeamtet werden. Der "Rest" der Verwaltung ist verbeamtet.
Hier sehe ich eher das Problem darin, dass IT (lastige)  Stellen geschaffen werden (vorhanden sind), die mit Beamten besetzt werden. Und da es (noch) nicht IT-gelernte Beamten gibt, setzen sich dort vermeintlich IT Wissende aus der Verwaltung auf diese Stellen.

Maqualady

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #305 am: 10.12.2018 06:41 »
Es gibt aber auch den Fall (wie bei mir) ... dass man den Job als Quereinsteiger macht (und das schon seit 16 Jahren) ... da es damals noch keine IT-Fachkräfte gab und man froh war dass es Leute gab die Interesse an dem Arbeitsbereich hatten - alles was sich in der IT entwickelt hat - haben wir uns selbst angeeignet - von der Pieke an .. und dennoch ist bei der kleinen E9 Schluss ... keine Chance mehr auf Höhergruppierung. Von der hier oftmals angesprochenen E10, E11 oder E12 kann ich nur träumen ....

Ich muss auch noch dazu sagen - dass ich nur aufgrund der Überleitung aus dem BAT in der E9 bin - (28 Jahre Dienst insgesamt) .... ansonsten säße ich nach wie vor auf der E8 - mit 16 Jahren EDV ...

Für die Ämter sind wir keine IT-ler ..... für die Verwaltung sind wir nicht mal Bearbeiter mit gehobenen Aufgaben (obwohl es im Tarifvertrag heißt ... "...oder entsprechender Erfahrung" ....verdienen das gleiche wie Bearbeiter die schon seit Jahren nur ihre Bescheide in den PC klopfen ... obwohl die Arbeitsbelastung um ein Vielfaches höher ist, die Abteilungen meistens unterbesetzt sind (bei uns z.B. 500 User auf 2 TV-L Bearbeiter und 2 Beamte - davon einer in A11 eingruppiert wegen "besonderer Aufgaben") ...
Es wäre wirklich hilfreich wenn man uns zumindest mal in die "große E9" bis Stufe VI eingruppieren würde - dann würden wir uns zumindest ein wenig von einem normalen "Bearbeiter" abheben und die Motivation wäre größer.
Der Dienstherr beruft sich immer darauf dass es nicht vorgesehen ist ...

 
« Last Edit: 10.12.2018 06:43 von Maqualady »

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #306 am: 10.12.2018 07:34 »
Ich muss auch noch dazu sagen - dass ich nur aufgrund der Überleitung aus dem BAT in der E9 bin - (28 Jahre Dienst insgesamt) .... ansonsten säße ich nach wie vor auf der E8 - mit 16 Jahren EDV ...
Ohne in die Entgeltordnung geschaut zu haben, aber gibt es da überhaupt die EG8 für ITler?
Wo ist Eure Tätigkeit seitens des AG in der EGO angesiedelt? Abschnitt 11.4? In diesem Abschnitt ist tatsächlich die schwachsinnige Forderung der Hochschulausbildung ein Konstruktionsfehler.
Wo würdest Du dich in der  EGO von deiner Tätigkeit her sehen?

Ach ja und wenn die Arbeitsbelastung zu hoch ist, dann liegt es idR an Fehler in der Führungsebene oder am eigenem Unvermögen - entweder weil man seine Materie nicht beherrscht, oder weil man sich verarschen lässt und nicht Dinge unerledigt liegen lässt.
Führen von unten bedeutet auch Vorgesetzten etwas in die Hand zu geben, wo SIE die Entscheidungen treffen müssen, was nicht umgesetzt wird, weil sie zu wenige Personal haben.
Und zu guter Letzt: es gab auch schon vor 16 Jahren ausgebildete IT Fachkräfte.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #307 am: 10.12.2018 07:56 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ist in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person normiert und wird diese nicht erfüllt, so ist eine Zuordnung zur nächstniedrigeren Entgeltgruppe gem. BAG auch dann sachgerecht, wenn das Merkmal den sonstigen Beschäftigten enthält.

Maqualady

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #308 am: 10.12.2018 07:59 »
Zitat
Ohne in die Entgeltordnung geschaut zu haben, aber gibt es da überhaupt die EG8 für ITler?

Nein es gibt keine E8 für IT-ler .... aber für Bearbeiter in der Verwaltung - wo wir angesiedelt werden .. jeglicher Kampf den wir (die 2 Angestellten) seit Jahren führen wird einfach abgeschmettert mit dem Verweis - wir hätten den Beruf ja nicht erlernt ...
Wenn wir nachfragen heißt es - wir sind keine IT'ler - sondern nur für die Verwaltung tätig, wenn es um Eingruppierung geht sind wir plötzlich IT'ler ohne richtige Ausbildung ...
Würden wir nach Teil I bewertet - wären wir zumindest Bearbeiter mit gehobenen Aufgaben - somit also in der "großen E9" (sie legen es sich zurecht wie sie es brauchen)

Und es mag sein dass es den Beruf auch schon vor 16 Jahren gab - aber der Kreis - der die Schulen absolviert hatten wären ganz sicher nicht zum Staat gegangen .... außerdem wurden die Stellen natürlich intern mit Beamten besetzt - die "beförderungsbedürftig" waren ...

Zitat aus der letzten Ablehnung:
Es gelten die Tätigkeitsmerkmale der Nr. 11.4 des Teils II der EGO .. für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung bzw. gleichwertige Fähigkeiten und eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Eine einschlägige Hochschulausbildung haben sie nicht vorzuweisen ...

Ergo ... wäre die Stelle damals mit einem It'ler besetzt worden - würde er genau das Gleiche machen - wie ich jetzt .... aber welcher "studierte IT'ler" hätte sich mit E9 zufrieden gegeben ?

Das Ganze System hinkt ....

Denn grundsätzlich stand in der Ausschreibung von 2002 - es wäre ein Job im Verwaltungsdienst mit gehobenen Aufgaben .... das heißt - es wäre Teil I ....
Zudem besteht bei uns in der Behörde das Problem, dass wir in der Personalabteilung 4 Beamte sitzen haben, bei denen sich nicht ein einziger mit dem TV-L auskennt ...
Aufgrund dieser Eingruppierungsrichtlinien ist es in unsere EDV auch nicht möglich "Nachwuchs" zu bekommen, weil natürlich alle Mitarbeiter sagen - ich sitze doch lieber brav in meinem Team und tipple meine Bescheide - wenn ich keinerlei "Aufstiegsmöglichkeiten" habe .... und mir dabei aber den A aufreißen muss ...

Wo würde ich mich sehen ... auf jeden Fall höher als regulär E8 ...

Was die Arbeitsbelastung betrifft - die ist zu hoch - weil wir einfach zu viele Ausfälle bei den Kollegen haben ...
500 User - verteilt über 3 Häuser und teilweise nur 2 EDV'ler anwesend ... zudem permanenter Austausch von Hardware, Umstellung von Software usw. ...
Ich denke schon dass ich meinen Bereich beherrsche (zumindest die Resonanz der User) ....

Und was Entscheidungen betrifft ... die Zentrale hat die Entscheidungen der Behörde überlassen und die verweisen widerum an die Zentrale ...

Keinerlei Einsatz für unsere Leistungen ...
« Last Edit: 10.12.2018 08:04 von Maqualady »

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #309 am: 10.12.2018 08:30 »
Falsche Anwendung tariflicher und arbeitsrechtlicher Normen können in Tarifverhandlungen ebensowenig geheilt werden wie unengagierte Vorgesetzte oder ein schlechtes Standing in der Dienststelle.

Maqualady

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #310 am: 10.12.2018 08:37 »
ja leider ... aber ich musste es mal loswerden ;-)  ;) :-\

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #311 am: 10.12.2018 08:57 »
Zitat aus der letzten Ablehnung:
Es gelten die Tätigkeitsmerkmale der Nr. 11.4 des Teils II der EGO .. für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 ist eine abgeschlossene Hochschulausbildung bzw. gleichwertige Fähigkeiten und eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Eine einschlägige Hochschulausbildung haben sie nicht vorzuweisen ...
Also gibt der AG zu, dass die auszuübenden Tätigkeiten die nach 11.4. sind? Sagt er auch was zu der FallGruppe etc.?
Zitat
Ergo ... wäre die Stelle damals mit einem It'ler besetzt worden - würde er genau das Gleiche machen - wie ich jetzt .... aber welcher "studierte IT'ler" hätte sich mit E9 zufrieden gegeben ?
Falsch!! Man wir nach seinen auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert!

Und ja natürlich kriegst man schlecht bis gar nicht einen BSCler der für die EG9 arbeitet.
Zitat
Denn grundsätzlich stand in der Ausschreibung von 2002 - es wäre ein Job im Verwaltungsdienst mit gehobenen Aufgaben .... das heißt - es wäre Teil I ....
Was Ihr schleunigst machen solltet:
Einfach dem AG sagen: Das man die Tätigkeiten der IT nicht durchführen darf, da einem ja offensichtlich diese nicht als auszuübenden Tätigkeiten übertragen wurden und man bittet einem schrifltich mitzuteilen was die auszuübenden Tätigkeiten sind. Und das hier offensichtlich einem Irrtum bzgl. der auszuübenden Tätigkeiten vorliegt und man zum 1.1. nicht mehr diese Tätigkeiten ausüben wird, wenn nicht bestätigt wird, was bzw. dass das die auszuübenden Tätigketien sind.
Und man solle natürlich auch gleich mitteielen wo in der EGO diese Tätigkeiten nach Vorstellung des AGs eingeordnet sind.

Dann einfach eine Woche nichts am Rechner machen, da man ja nicht dazu befugt ist.
Habt mal Eier(stöcke) in der Hose und erklärt den Versagern in der Personalabteilung wie das tarifliche zu handhaben ist.
Rosinenpicken ist nicht, auch  nciht für die bBeamten.


Suntzu

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #312 am: 10.12.2018 12:08 »
Außer dem DQR setzt niemand Bachelor und Techniker gleich - und für den DQR interessieren sich nur Weiterbildungsanbieter für ihre Hochglanzbroschüren. Er erhebt ja auch nicht den Anspruch, für irgendwas relevant zu sein. Und wer Ingenieurstätigkeiten nicht nur ausführt, sondern auch auszuführen hat, ist auch entsprechend eingruppiert.

Stimme Ihnen zum ersten Satz nicht zu. Ich bin z.b. staatl. gepr. Techniker. In der freien Wirtschaft wird die Ausbildung sogar dem Bachelor vorgezogen. Da neben 3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung (gesamt 7,5 Jahre) Aus- und Weiterbildung gegen über Bachelor Studium steht.
Auch ist die Ausbildung näher an die erforderlichen Anforderungen orientiert.

Auch wenn Sie sich näher mit Geschäftsstrukturen z.B. von Planungsbüros, ausführende Betriebe beschäftigen, haben Sie oft Techniker in die Führungsebene deren Dipl. Ing, master, Bachelor unterstellt sind.

Zauberwort hier ist leistungsorientierte Stellenbesetzung und Anerkennung des zweiten Bildungsweges. Da ist heute der Techniker in der freien Wirtschaft oben angekommen und muss sich nicht verstecken

Wie soll ein Beitrag, der deutlich schildert, daß beide Abschlüsse nicht gleichgesetzt werden, dazu geeignet sein, meine Aussage, sie würden nicht gleichgesetzt, zu widerlegen?

Gleichgesetzt vielleicht nicht, aber gleichwertig und gleichartig. Das führt dazu daß eben auch die selbe Arbeit von staatl. gepr. Techniker oder Bachelor ausgeübt werden kann. Zumal mit Berufserfahrung und Fachkompetenz die Ausbildung sekundär wird.
« Last Edit: 10.12.2018 12:16 von Suntzu »

lowsounder

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #313 am: 10.12.2018 13:43 »
Außer dem DQR setzt niemand Bachelor und Techniker gleich - und für den DQR interessieren sich nur Weiterbildungsanbieter für ihre Hochglanzbroschüren. Er erhebt ja auch nicht den Anspruch, für irgendwas relevant zu sein. Und wer Ingenieurstätigkeiten nicht nur ausführt, sondern auch auszuführen hat, ist auch entsprechend eingruppiert.

Stimme Ihnen zum ersten Satz nicht zu. Ich bin z.b. staatl. gepr. Techniker. In der freien Wirtschaft wird die Ausbildung sogar dem Bachelor vorgezogen. Da neben 3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung (gesamt 7,5 Jahre) Aus- und Weiterbildung gegen über Bachelor Studium steht.
Auch ist die Ausbildung näher an die erforderlichen Anforderungen orientiert.

Auch wenn Sie sich näher mit Geschäftsstrukturen z.B. von Planungsbüros, ausführende Betriebe beschäftigen, haben Sie oft Techniker in die Führungsebene deren Dipl. Ing, master, Bachelor unterstellt sind.

Zauberwort hier ist leistungsorientierte Stellenbesetzung und Anerkennung des zweiten Bildungsweges. Da ist heute der Techniker in der freien Wirtschaft oben angekommen und muss sich nicht verstecken

Wie soll ein Beitrag, der deutlich schildert, daß beide Abschlüsse nicht gleichgesetzt werden, dazu geeignet sein, meine Aussage, sie würden nicht gleichgesetzt, zu widerlegen?

Gleichgesetzt vielleicht nicht, aber gleichwertig und gleichartig. Das führt dazu daß eben auch die selbe Arbeit von staatl. gepr. Techniker oder Bachelor ausgeübt werden kann. Zumal mit Berufserfahrung und Fachkompetenz die Ausbildung sekundär wird.

Stimmt... wird ja auch gemacht. Nur dann wird man auch noch eine EG heruntergestuft weil man ja dummerweise "3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung" hat und nicht nur 3 Jahre studiert hat.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #314 am: 10.12.2018 13:54 »
Außer dem DQR setzt niemand Bachelor und Techniker gleich - und für den DQR interessieren sich nur Weiterbildungsanbieter für ihre Hochglanzbroschüren. Er erhebt ja auch nicht den Anspruch, für irgendwas relevant zu sein. Und wer Ingenieurstätigkeiten nicht nur ausführt, sondern auch auszuführen hat, ist auch entsprechend eingruppiert.

Stimme Ihnen zum ersten Satz nicht zu. Ich bin z.b. staatl. gepr. Techniker. In der freien Wirtschaft wird die Ausbildung sogar dem Bachelor vorgezogen. Da neben 3,5 Berufsausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung, 2 Jahre Techniker Ausbildung (gesamt 7,5 Jahre) Aus- und Weiterbildung gegen über Bachelor Studium steht.
Auch ist die Ausbildung näher an die erforderlichen Anforderungen orientiert.

Auch wenn Sie sich näher mit Geschäftsstrukturen z.B. von Planungsbüros, ausführende Betriebe beschäftigen, haben Sie oft Techniker in die Führungsebene deren Dipl. Ing, master, Bachelor unterstellt sind.

Zauberwort hier ist leistungsorientierte Stellenbesetzung und Anerkennung des zweiten Bildungsweges. Da ist heute der Techniker in der freien Wirtschaft oben angekommen und muss sich nicht verstecken

Wie soll ein Beitrag, der deutlich schildert, daß beide Abschlüsse nicht gleichgesetzt werden, dazu geeignet sein, meine Aussage, sie würden nicht gleichgesetzt, zu widerlegen?

Gleichgesetzt vielleicht nicht, aber gleichwertig und gleichartig. Das führt dazu daß eben auch die selbe Arbeit von staatl. gepr. Techniker oder Bachelor ausgeübt werden kann. Zumal mit Berufserfahrung und Fachkompetenz die Ausbildung sekundär wird.

Auch das wird in dem Beitrag nicht geschildert.