Autor Thema: Eingruppierung IT ab 2021  (Read 279102 times)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #210 am: 28.04.2020 12:43 »
Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Sofern der AG dir am Januar das falsche Entgelt zahlt, kannst du ihn ja durch Klage daran erinnern, dass er da was vergessen hat.
Zitat
Gibt es hier eine Überleitungstabelle, die man zusammen mit der jeweiligen Personalabteilung ansprechen kann?
Nein, du musst dir deine auszuübenden Tätigkeiten ansehen und überprüfen (lassen) ob der AG dich richtig eingruppiert hat.
Das kannst du auch schon heute machen, sofern sich diese nicht im laufe des Jahres ändern werden.
Eine Tabelle nach dem Motto: War EG8 in Fg2 von x.yy ist jetzt in EG7 Fg 2 kann es nicht geben, da die Merkmale unterschiedlich sind und man alles von neuem bewerten muss.
Zitat
Die Erfahrung zeigt, dass wenn man nicht selber aktiv wird, keine automatische Überleitung erfolgt!
Ja, die Erfahrung zeigt, dass im öD der AG gerne mal seine Entgeltzahlungen nicht ausführt.
Aber du kannst ja heute schon mal ein Schreiben an den AG schicken, mit der Bitte er möge dir mitteilen in welcher EG er dich im Januar eingruppiert siehst, da du diese Rechtsmeinung gerne jetzt schon überprüfen möchtest.

EDIT:
Wir optimieren und konkretisieren derzeit die Tätigkeitsbeschreibungen für entsprechende MA, damit dort Klarheit herrscht.

ranger

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #211 am: 27.05.2020 08:38 »
Die Änderungen im Bereich IT treten 2021 inkraft. Nach der derzeitigen Regelung erfolgt die Überleitung in die sich dann ergebende Entgeltgruppe automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Sofern der AG dir am Januar das falsche Entgelt zahlt, kannst du ihn ja durch Klage daran erinnern, dass er da was vergessen hat.
Zitat
Gibt es hier eine Überleitungstabelle, die man zusammen mit der jeweiligen Personalabteilung ansprechen kann?
Nein, du musst dir deine auszuübenden Tätigkeiten ansehen und überprüfen (lassen) ob der AG dich richtig eingruppiert hat.
Das kannst du auch schon heute machen, sofern sich diese nicht im laufe des Jahres ändern werden.
Eine Tabelle nach dem Motto: War EG8 in Fg2 von x.yy ist jetzt in EG7 Fg 2 kann es nicht geben, da die Merkmale unterschiedlich sind und man alles von neuem bewerten muss.
Zitat
Die Erfahrung zeigt, dass wenn man nicht selber aktiv wird, keine automatische Überleitung erfolgt!
Ja, die Erfahrung zeigt, dass im öD der AG gerne mal seine Entgeltzahlungen nicht ausführt.
Aber du kannst ja heute schon mal ein Schreiben an den AG schicken, mit der Bitte er möge dir mitteilen in welcher EG er dich im Januar eingruppiert siehst, da du diese Rechtsmeinung gerne jetzt schon überprüfen möchtest.

EDIT:
Wir optimieren und konkretisieren derzeit die Tätigkeitsbeschreibungen für entsprechende MA, damit dort Klarheit herrscht.

Klasse, danke!

Dönerbecher

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #212 am: 01.06.2020 18:18 »
Hallo zusammen, liebe ITler und Eingruppierungsexperten :)

Ich schildere mal zum aktuellen Thema mein persönliches Anliegen und hoffe, ihr könnt mir einen Ratschlag geben, würde mich jedenfalls sehr freuen.

Zu meiner Situation: ich bin aktuell in der Entgeltgruppe 10 St. 4 eingruppiert und würde zum 01.01.2021 in die nächste Stufe einsteigen, also Stufe 5.

Gleichzeitig soll ich 2021 die Referatsleitung übernehmen, da unsere Referatsleiterin ihre wohlverdiente Rente antreten wird.

Gemäß meiner Tätigkeitsbeschreibung bin ich zwar aktuell nicht die offizielle Stellvertretung, führe jedoch Tätigkeiten aus, die definitiv in das Tätigkeitenfeld einer Führungskraft fallen.

Da mir die Referatsleitung angeboten wurde, halte ich im Moment auch erst einmal zurück was die korrekte Eingruppierung betrifft und stelle daher auch keinen Antrag auf Höhergruppierung - aber frage mich natürlich, ob dies evtl. in Zusammenhang des Inkrafttreten der neuen Eingruppierungen und meiner neuen Stufe nicht vielleicht doch für mich von Vorteil wäre.

Außerdem wachsen momentan auch meine Zweifel, ob ich die Leitung denn tatsächlich übernehmen werde und man nicht doch wieder "jemanden aus dem Hut zaubert", weshalb ich um eure Einschätzung auch mal unabhängig der Leitungsfunktion wissen möchte.

Ich verstehe die Neuordnung aktuell bezogen auf mich jedenfalls wie folgt und bin natürlich offen für eure Kritik falls ich falsch liegen sollte:

- Aktuell: E10 St. 4 bis 31.12.2020
- Ab 01.01.2021 ==> Erreichen der Stufe 5 (sollte ja unabhängig der geänderten EGO sein)
- Mit Berücksichtigung der EGO-Regelung (ohne Ausüben der Leitungsfunktion) ==> EG 12 St. 5
- Mit Berücksichtigung der EGO-Regelung (und Ausüben der Leitungsfunktion mit 6 unterstellen Beschäftigten) ==> EG 13 St. 5 ? oder wäre demnach sogar eine Eingruppierung nach EG 14 möglich? letzteres wahrscheinlich eher nur dann, wenn ich die Leitung bereits vor Inkrafttreten der neuen EGO-IT innegehabt hätte, oder?

Ich befürchte aber fast, dass sich das gar nicht so pauschal sagen lässt :( Dennoch bin ich dankbar für eure Unterstützung und verbleibe mIT vielen Grüßen :)

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #213 am: 01.06.2020 18:47 »
Es ist nicht ersichtlich, inwiefern überhaupt ein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden könnte - oder was die ausgeübte Tätigkeit für eine Relevanz haben sollte.

Ebensowenig ist erkennbar, warum ab dem 01.01.21 in einer der beiden Konstellationen eine der drei genannten Eingruppierungen zutreffend sein sollte. Erst recht erschließt sich nicht, warum eine E14 wahrscheinlicher sein sollte, wenn die dafür maßgebliche auszuübende Tätigkeit bereits vor 2021 auszuüben wäre.

Dönerbecher

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #214 am: 01.06.2020 22:18 »
Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe die letzten Seiten dieser Diskussion noch etwas überflogen und komme daher nun zu dem Schluss, dass wohl für eine Höhergruppierung nach der neuen EGO-IT einzig und alleine ausschlaggebend wäre, dass meine Tätigkeitsbeschreibung schon vor dem 01.01.21 die entsprechenden Merkmale enthalten würde.

Ist das so korrekt?

Ich verstehe nur eins nicht ganz: ein paar Seiten zuvor hat jemand geschildert, dass er am 01.01.21 ebenfalls eine neue Stufe erreicht (E11,2 in E11,3) und dort wurde dem Nutzer geantwortet, dass dies ab 01.01. eine 12,3 oder gar E13,3 bedeuten würde.

Trifft das also nur auf die Entgeltgruppen < E11 nicht zu!?



« Last Edit: 01.06.2020 22:28 von Dönerbecher »

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #215 am: 01.06.2020 22:36 »
Es ist für die Eingruppierung nach dem 31.12.20 unbeachtlich, ob Dir die maßgebliche auszuübende Tätigkeit vor oder nach diesem Zeitpunkt übertragen worden ist/sein wird. Der einzige Unterschied ist, daß wenn Dir die auszuübende Tätigkeit bereits vor dem 01.01.21 übertragen worden ist, die Höhergruppierung aufgrund der Änderungen der Tätigkeitsmerkmale in der EGO erfolgt, während eine nach dem 31.12.2020 übertragene auszuübende Tätigkeit zu einer Höhergruppierung wegen der geänderten auszuübenden Tätigkeit erfolgt - solange es dieselbe auszuübende Tätigkeit ist, ist es die Höhergruppierung in dieselbe Entgeltgruppe.

Nur bei Leitern von IT-Gruppen im Tarifsinne läßt sich teilweise unmittelbar aus der derzeitigen Eingruppierung auf die Eingruppierung ab dem 01.01.21 schließen, in allen anderen Fällen kann aufgrund der Verwendung gänzlich anderer Tätigkeitsmerkmale ein solcher Schluß nicht erfolgen.

Dönerbecher

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #216 am: 01.06.2020 22:47 »
OK vielen Dank - nun habe ich etwas mehr Durchblick über das Thema  ;)

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #217 am: 10.06.2020 08:32 »
Hallo zusammen,

Ich hätte auch mal eine kurze Frage an die Personen die sich im TV-H auskennen.

Ich habe Aufgaben übertragen bekommen, die nach dem Teil 2, UA 11.4 - Beschäftigten in der IT- Systemtechnik mit der EG 11 der Entgeltordnung zum TV-H zu bewerten sind (gültig bis 31.12.2019).

Die o.a. Regelungen aus der Entgeltordnung beinhaltet u.a. als personenbezogene Anforderung, dass der Stelleninhaber über eine abgeschlossene einschlägige Fachhochschulbildung verfügen muss bzw. als sonstiger Angestellter, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt, anerkannt werden kann. Zurzeit erfüllen Sie diese o.a. personenbezogenen Anforderungen noch nicht.

Daher bin ich ich in der nächstniedrigeren Gruppe eingruppiert, demnach die EG10.

Welche personenbezogene Anforderungen sind gemeint. Sind diese zeitlich definiert (Berufserfahrung).

Ich habe in den Foren gelesen, dass die Eingruppierungen angepasst werden. Trifft das auch auf den TV-H zu und meine Tätigkeit.

Wer kennt sich aus und kann mir helfen.

Vielen Dank vorab

Viele Grüße

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #218 am: 10.06.2020 08:44 »
Dir fehlte das Hochschulstudium.

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #219 am: 10.06.2020 08:54 »
Hallo,

Danke erst einmal für eine Antwort.

Das ist mir bekannt. Ich möchte nur gerne wissen welche Voraussetzungen ich als "sonstiger Angestellter, der aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausübt" benötige.

Ich musste beim TV-L 7 Jahre Berufserfahrung nachweisen um von der EG8 in die EG9a zu kommen. Die Frage ist nun ob das hier ebenfalls so sein kann ?

Und ob durch die neuen Tarifverträge sich etwas an den Anforderungen ändert.

LG

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #220 am: 10.06.2020 09:13 »
Nein. Die Anforderungen an den sonstigen Beschäftigten sind in dieser Broschüre gut dargestellt: https://bit.ly/33ATh5H

günni20

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #221 am: 10.06.2020 10:03 »
Hallo,

Super Erklärt in der Broschüre jetzt verstehe ich es.

Bezüglich Änderungen im TV-H ist aber nichts bekannt oder. Dass die Stellen ab Zeitpunkt X angehoben werden.

Danke für die Hilfe

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #222 am: 10.06.2020 10:27 »
Das Anheben von Stellen ist tariflich unbeachtlich.

azure90

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #223 am: 15.06.2020 13:02 »
Guten Tag,

ich bin Beschäftigter in der IT-Systemtechnik und EG11 eingruppiert - ich vermute als Sonstiger Beschäftigter, da mir das Studium fehlt.

Ändert sich für mich ab 01.01.2021 etwas in der Eingruppierung?

Spid

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Antw:Eingruppierung IT ab 2021
« Antwort #224 am: 15.06.2020 13:30 »
Was läßt Dich vermuten, daß Du „sonstiger Beschäftigter“ seist? Ein fehlendes Studium ist zunächst nur die Voraussetzung dafür, daß überhaupt dieser Status erlangt werden könnte, hinzu treten weitreichende weitere Voraussetzungen - siehe die oben verlinkte Broschüre.