Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2085117 times)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4725 am: 13.02.2023 11:30 »
...Evtl. Sollte man aber mal in Betracht ziehen dass Kinder einen immensen Aufwand bedeuten...
... aber keine monatliche Karnickelprämie bekommen, mit der sich ab einer gewissen Anzahl der Kinder schon das Wohneigentum bequem finanzieren lässt?

Bei einem Beamten gilt jedenfalls nicht der Spruch "5 Minuten Rittmeister, 20 Jahre Zahlmeister...". Da gilt eher "5 Minuten Rittmeister, 20 Jahre Alimenationsmeister"  ;D

Das könnte man so stehen lassen, wenn das Grundgehalt in seiner Höhe die gegenwärtigen Lebenshaltungskosten von 4 Menschen angemessen decken würde (tun sie aus bekannten Gründen nicht) und man die ganzen Zuschläge on top bekommen würde. Außerdem lassen Sie es so aussehen, alsob Kinder keinerlei Kosten verursachen.

Die Realität sieht so aus, dass die Zuschläge mittlerweile für die elementarsten Dinge mit aufgeschlungen werden und das BVerfG hat doch dargestellt, dass ab drei Kindern der normale Sold zur Deckung mit angerührt werden muss.

Wie man hier noch zum Fazit kommen kann, dass man mit Hilfe der Kinder ein Haus bauen/abzahlen kann, hat genauso den Durchblick wie die Leute, die sich für den hier kritisierten Entwurf verantwortlich zeichnen. 

Wenn so einfach ist, warum sind Sie dann noch im Büro und nicht in der Kiste?
« Last Edit: 13.02.2023 11:39 von Lichtstifter »

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4726 am: 13.02.2023 12:50 »
Hausfinanzierung durch Kinder in die Welt setzen 🤣
You made my day 😉🫡

MD Wiesbaden

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4727 am: 13.02.2023 13:17 »
Ach was, alles kein Problem.

Habe gerade eine Diskussionsrunde im Deutschlandfunk gehört: "Flüchtlinge, ist Deutschland überfordert?"

Und da hörte ich immer Deutschland ist einer der reichsten Staaten der Welt, Genug Geld, genug Platz. Alles kein Problem (sagt besonders eine Partei).

So, und da sollen die paar Mio. für eine anständige Besoldung ein Problem sein????

Verstehe ich nicht.
/S

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4728 am: 13.02.2023 15:20 »
Ich bemühe mich ja, hier alles zu lesen.

Und in letzter Zeit geht es fast nur um Zulagen, besonders Familie/Kinder.

Jetzt stelle ich mir die Frage, was macht eigentlich ein Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.  Der bekommt doch die nicht geringen staatlichen Zuschüsse, die auch jeder Beamter bekommt, oder?

Und mehr gibt es nicht, für die „freien“ Arbeitnehmer.

Und jetzt kämpfen die Beamten (kämpfen bitte nicht wörtlich nehmen) für zusätzliche Zulagen für Familien/Kinder, die die „freien“ Arbeitnehmer nicht bekommen?

Läuft da nicht etwas gewaltig total falsch? Völlig falsch?

Sollte der Fokus nicht auf einer guten Tabellenerhöhung liegen? (Und da ist doch noch etwas mit Pension … Beitrag kommt noch, für Leute die rechnen können 😊 )

Und komme mir jetzt bitte niemand mit den „althergebrachten Grundsätzen … und Alimentation.
Das wird uns eh bald um die Ohren fliegen. Wir leben im 21. Jahrhundert, nicht irgendwo „althergebracht“.

PS: Das Grundgesetz kann jederzeit geändert werden, wurde es auch schon zig ma.l 😊


Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4729 am: 13.02.2023 16:04 »
Ich bemühe mich ja, hier alles zu lesen.

Und in letzter Zeit geht es fast nur um Zulagen, besonders Familie/Kinder.

Jetzt stelle ich mir die Frage, was macht eigentlich ein Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.  Der bekommt doch die nicht geringen staatlichen Zuschüsse, die auch jeder Beamter bekommt, oder?

Und mehr gibt es nicht, für die „freien“ Arbeitnehmer.

Und jetzt kämpfen die Beamten (kämpfen bitte nicht wörtlich nehmen) für zusätzliche Zulagen für Familien/Kinder, die die „freien“ Arbeitnehmer nicht bekommen?

Läuft da nicht etwas gewaltig total falsch? Völlig falsch?

Sollte der Fokus nicht auf einer guten Tabellenerhöhung liegen? (Und da ist doch noch etwas mit Pension … Beitrag kommt noch, für Leute die rechnen können 😊 )

Und komme mir jetzt bitte niemand mit den „althergebrachten Grundsätzen … und Alimentation.
Das wird uns eh bald um die Ohren fliegen. Wir leben im 21. Jahrhundert, nicht irgendwo „althergebracht“.

PS: Das Grundgesetz kann jederzeit geändert werden, wurde es auch schon zig ma.l 😊

Man merkt, dass das Bemühen nicht von Erfolg gekrönt war. Im Kern geht es nicht um irgendwelche Zuschläge für Frau und Kind, sondern darum, dass die unterste Besoldungsstufe eines Alleinverdieners mit Frau und 2 Kindern mindestens 15 % über der Grundsicherung, sprich einer entsprechenden Bürgergeldfamilie, liegen muss. Im 21. Jahrhundert kann es nicht sein, dass man besser liegt, wenn man Bürgergeld bezieht, als wenn man Beamter wäre.
Dass dies über familienbezogene Bestandteile gelöst wird, ist die Idee der Dienstherren um zu sparen und möglichst wenigen eine Erhöhung zukommen zu lassen.
Dabei ist dies sehr wahrscheinlich in der Art und Weise bisher in allen Fällen verfassungswidrig, da im Beamtentum der Grundsatz „Eignung, Leistung und Befähigung“ auch im 21. Jahrhundert noch Gültigkeit besitzt…und nicht Zeugungsfähigkeit und Potenz!
Im Prinzip ergibt sich die jetzige Situation insbesondere aus Kürzungen und Sparmaßnahmen der Vergangenheit.
Es geht mitnichten um Zuschläge, außer, dass eine Lösung über diese nicht verfassungskonform ist!

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4730 am: 13.02.2023 16:12 »
Es geht mitnichten um Zuschläge, außer, dass eine Lösung über diese nicht verfassungskonform ist!

Was im 21. Jahrhundert allerdings leider auch immer noch Fakt ist, dass man trotz gefährlichem Halbwissens seinen Senf dabei geben muss….insbesondere wenn ein Nichtbeamter über das Beamtentum sinniert…..
Wenn du geschrieben hättest außer, dass eine Lösung alleinig über diese nicht verfassungskonform ist!

Dann müsstest du dir deinen eigenen letzten Satz nicht selber anheften.

Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4731 am: 13.02.2023 16:18 »
Es geht mitnichten um Zuschläge, außer, dass eine Lösung über diese nicht verfassungskonform ist!

Was im 21. Jahrhundert allerdings leider auch immer noch Fakt ist, dass man trotz gefährlichem Halbwissens seinen Senf dabei geben muss….insbesondere wenn ein Nichtbeamter über das Beamtentum sinniert…..
Wenn du geschrieben hättest außer, dass eine Lösung alleinig über diese nicht verfassungskonform ist!

Dann müsstest du dir deinen eigenen letzten Satz nicht selber anheften.

Den habe ich aus gutem Grund wieder gelöscht. Er entstand aus Ärger und erschien als nicht angebracht, nachdem der Ärger verflogen war. Und ja, du hast damit natürlich vollkommen Recht, dass nur die alleinige Lösung über den Familienzuschlag verfassungswidrig ist. Ist mir bewusst, meinte ich auch, habe ich aber leider nicht geschrieben…

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4732 am: 13.02.2023 16:35 »
Zu meinen letzten 2 Beiträgen schrieb anscheinend jemand

" ... .insbesondere wenn ein Nichtbeamter über das Beamtentum sinniert….."

So? Ich, 45 Jahre Bundesbeamter tD, davon 20 Jahre dienstüberlassener Beamter des Bundes, jetzt Pensionär :)))
Soviel zu "Nichtbeamter" :)

Aber, alles gut.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4733 am: 13.02.2023 16:42 »
Lieber Schnarchnase81,

Sie haben meinen Beitrag wohl völlig missverstanden.

Ich bin völlig bei Ihnen, dass diese Zulagengeschichte völliger Blödsinn ist, dient nur dem Dienstherren für Einsparungen.

Verweigerte Tabellensteigerungen führen nur - wer hätte es gedacht - zu geringeren Pensionen - der Dienstherr freut sich unbändig.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4734 am: 13.02.2023 17:07 »
Ich bin völlig bei Ihnen, dass diese Zulagengeschichte völliger Blödsinn ist, dient nur dem Dienstherren für Einsparungen.
So wie es nur via Zulage zu lösen verfassungswidrig ist, so ist es ebenso verfassungswidrig es nur via Tabellensteigerungen zu lösen.

« Last Edit: 13.02.2023 17:19 von WasDennNun »

Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4735 am: 13.02.2023 17:18 »
Lieber Schnarchnase81,

Sie haben meinen Beitrag wohl völlig missverstanden.

Ich bin völlig bei Ihnen, dass diese Zulagengeschichte völliger Blödsinn ist, dient nur dem Dienstherren für Einsparungen.

Verweigerte Tabellensteigerungen führen nur - wer hätte es gedacht - zu geringeren Pensionen - der Dienstherr freut sich unbändig.

Ja, der Gedanke, dass ich sie missverstanden habe, schlich sich bei mir nun auch so langsam ein. Es sind halt so Signalphrasen wie „in der freien Wirtschaft hat der AN das auch nicht“, die bei mir, vor allem wenn man hier fleißig mitliest, für einen vergärten Tunnelblick sorgen. Die  im vorangegangene Beitrag (in Bezug auf das Zitat hier) zitierte Aussage stammte auch mal von mir, nur habe ich da direkt nach dem Posten erkannt, dass dies nicht angebracht und Mumpitz war.

Leider hat man nach all den medialen Beamtenprügeln, den Verfassungsbrüchen der Politik und einigen Kommentaren hier und im privaten Umfeld eine sehr kurze Lunte entwickelt…..Sorry….

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4736 am: 13.02.2023 17:22 »
@WasDennNun

Ja, klar.

Aber anscheinend präferiert der Dienstherr die Besoldungs-Lösung fast nur über Zulagen.

Ich kann den Dienstherren ja verstehen :))), wenn ich Berater des Bundes wäre, wäre das zwecks Einsparungen im Bundeshaushalt auch mein Rat :)

Aber als real existierender Bundesbeamter sage ich: Leute erhöht erst mal die Tabellenbesoldung, über das weitere kann man ja verhandeln.

Sag ich mal so kraft meiner Wassersuppe.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4737 am: 13.02.2023 17:24 »
@Schnarchnase81

Alles Gut!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4738 am: 13.02.2023 18:57 »
Zitat von: WasDennNun
So wie es nur via Zulage zu lösen verfassungswidrig ist, so ist es ebenso verfassungswidrig es nur via Tabellensteigerungen zu lösen.

Natürlich wäre es zumindest für Beamte mit maximal vierköpfige Familie rein ausschließlich über Tabellensteigerungen verfassungsgemäß lösbar. Wäre halt teuer.

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4739 am: 13.02.2023 19:25 »
Ich bemühe mich ja, hier alles zu lesen.

Und in letzter Zeit geht es fast nur um Zulagen, besonders Familie/Kinder.

Jetzt stelle ich mir die Frage, was macht eigentlich ein Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft.  Der bekommt doch die nicht geringen staatlichen Zuschüsse, die auch jeder Beamter bekommt, oder?

Und mehr gibt es nicht, für die „freien“ Arbeitnehmer.

Und jetzt kämpfen die Beamten (kämpfen bitte nicht wörtlich nehmen) für zusätzliche Zulagen für Familien/Kinder, die die „freien“ Arbeitnehmer nicht bekommen?

Läuft da nicht etwas gewaltig total falsch? Völlig falsch?

Sollte der Fokus nicht auf einer guten Tabellenerhöhung liegen? (Und da ist doch noch etwas mit Pension … Beitrag kommt noch, für Leute die rechnen können 😊 )

Und komme mir jetzt bitte niemand mit den „althergebrachten Grundsätzen … und Alimentation.
Das wird uns eh bald um die Ohren fliegen. Wir leben im 21. Jahrhundert, nicht irgendwo „althergebracht“.

PS: Das Grundgesetz kann jederzeit geändert werden, wurde es auch schon zig ma.l 😊

Sie haben leider den Sinn der Zulagen für Familien und Ehepartner von Beamten nicht erfasst:
Dadurch dass der Beamte unter anderem Jedes Familienmitglied extra Krankenversichern muss entstehen im Gegensatz zu GKV Familienversicherung erhebliche Zusatzkosten! Auch das meist niedrigere Brutto eines Beamten (Da die Abgaben deutlich geringer) führt dazu dass die Kinderfreibeträge kaum mehr abwerfen beim Netto, daher der Zuschlag für Kinder.
Kurze  mal erklärt es ist natürlich deutlich Komplexer aber ungefähr das sind die Gründe.