Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion I  (Read 809020 times)

RadWirdKommen

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #105 am: 02.01.2023 17:16 »
Warum gibt es eigetlich drei geplante Verhandlungsrunden?
Und nicht nur das: aus einer zuverlässigen Quelle weiß ich, dass man bei ver.di schon die Schlichter benannt hat, weil man wohl davon ausgeht, dass auch die 3-Runden-Folklore dieses Mal nicht ausreicht.
Vielleicht werden wir am Ende doch noch alle positiv überrascht ob der "Kampfeslust" von ver.di  ;)

Wirklich? Also die 3. Runde ist am 27./28.03. Also erst in drei Monaten. Mit Schlichter und dann einer Umsetzung wird es dann vielleicht bis Juni/Juli dauern bevor man auch nur 1 Cent mehr bekommen wird?

RadWirdKommen

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« Antwort #106 am: 02.01.2023 17:22 »
... ich denke dann gibts auch Revolten unter den Mitgliedern.

Also die früheren Einigungen waren z.T auch ein Witz aber am Ende haben die Mitglieder wieder und wieder dafürgestimmt dies anzunehmen. Verdi verhandelt, aber am Ende stimmen ja die Mitglieder ab! GENAU da könnten natürlich die bisherigen Nichtmitglieder sich einmischen. Wenn genug in Verdi eintreten und die dann sehr wahrscheinliche magere Einigung ablehnen wäre dies dann tatsächlich ein Deasaster für Verdi und sie müssten nochmal verhandeln.

Wieviel Mitarbeiter gibt es im ÖD aufgeteilt über die EGs? Die Mitarbeiter in höhreren EGs können abstimmen oder nicht. Einfluss auf das Ergebnis gibt es nicht.

Tatsächlich sind vorallem bei den Beamten die Anzahl mit über der Besoldung größer A12 in der Mehrheit.

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #107 am: 02.01.2023 17:55 »
... ich denke dann gibts auch Revolten unter den Mitgliedern.

Also die früheren Einigungen waren z.T auch ein Witz aber am Ende haben die Mitglieder wieder und wieder dafürgestimmt dies anzunehmen. Verdi verhandelt, aber am Ende stimmen ja die Mitglieder ab! GENAU da könnten natürlich die bisherigen Nichtmitglieder sich einmischen. Wenn genug in Verdi eintreten und die dann sehr wahrscheinliche magere Einigung ablehnen wäre dies dann tatsächlich ein Deasaster für Verdi und sie müssten nochmal verhandeln.

Wieviel Mitarbeiter gibt es im ÖD aufgeteilt über die EGs? Die Mitarbeiter in höhreren EGs können abstimmen oder nicht. Einfluss auf das Ergebnis gibt es nicht.

Tatsächlich sind vorallem bei den Beamten die Anzahl mit über der Besoldung größer A12 in der Mehrheit.
Nein, das ist nicht korrekt.
Im kommunalen Bereich sind es noch nicht mal 15% und insgesamt inkl. R/B/C/W keine 40%.

Und was TB angeht sind im kommunalen Bereich  rund ein viertel über eg9a und auch keine 40% insgesamt.


Trelle79

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Antw:Tarifverhandlungen 2023 Diskussion
« Antwort #108 am: 02.01.2023 20:09 »
Meine Einschätzung zum Tarifergebnis

Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei
Mai 2023: 500 EUR
September 2023: 500 EUR
März 2024: 500 EUR
September 2024: 500 EUR

Dazu ab 01.06.2023 3,8% mind. 80 EUR
Dazu ab 01.06.2024 3,2% mind. 60 EUR

Laufzeit bis 30.04.2025

Verkündigung nach der 3. Verhandlungsrunde

Johannes1893

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« Antwort #109 am: 02.01.2023 21:51 »
Meine Einschätzung zum Tarifergebnis

Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei
Mai 2023: 500 EUR
September 2023: 500 EUR
März 2024: 500 EUR
September 2024: 500 EUR

Dazu ab 01.06.2023 3,8% mind. 80 EUR
Dazu ab 01.06.2024 3,2% mind. 60 EUR

Laufzeit bis 30.04.2025

Verkündigung nach der 3. Verhandlungsrunde

Das kommt so schon allein deshalb nicht weil ver.di bei jede Gelegenheit betont das der Fokus auf dem Mindestbetrag liegt. Daher muss der über die üblichen 24-28 Monate deutlich darüber liegen. Zulasten der höheren EG natürlich. Ab EG 10 könnten die Prozente passen. Aufgeteilte Einmalzahlungen werden ebenfalls kommen.

Brownyy

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« Antwort #110 am: 02.01.2023 22:53 »
Meine Einschätzung zum Tarifergebnis

Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei
Mai 2023: 500 EUR
September 2023: 500 EUR
März 2024: 500 EUR
September 2024: 500 EUR

Dazu ab 01.06.2023 3,8% mind. 80 EUR
Dazu ab 01.06.2024 3,2% mind. 60 EUR

Laufzeit bis 30.04.2025

Verkündigung nach der 3. Verhandlungsrunde
6 Monate Nullrunde? Großartige Idee..

Netto

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« Antwort #111 am: 03.01.2023 08:15 »
Ich sehe auch Nachsteuerungsbedarf bei VBL.
Bei 1% Rentenerhöchung entwertet sich mein Rentenanspruch zusehends.

heike2106

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« Antwort #112 am: 03.01.2023 08:22 »
Was ist eigentlich damit?

"Mit Beginn des neuen Jahres wird auch das sogenannte „Durchschnittsentgelt“ nochmals steigen – und zwar gegenüber 2022 um elf Prozent. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen. Im Jahr 2022 liegt es bei 38.901 Euro, 2023 wird es dann auf 43.142 Euro angehoben. „Das Durchschnittsentgelt spiegelt den Verdienst wider, den Arbeitnehmer erreichen müssen, um genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von derzeit 36,02 Euro“, sagte Braubach. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das konkret, dass diese bei einem gleichbleibenden Gehalt weniger Rentenpunkte bekommen."

Heißt, wir erhalten ab dieses Jahr weniger Rentenpunkte, wenn unser Gehalt nicht ebenfalls um mindestens 11% steigt.

Flying

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« Antwort #113 am: 03.01.2023 08:29 »
Warum gibt es eigetlich drei geplante Verhandlungsrunden?
Und nicht nur das: aus einer zuverlässigen Quelle weiß ich, dass man bei ver.di schon die Schlichter benannt hat, weil man wohl davon ausgeht, dass auch die 3-Runden-Folklore dieses Mal nicht ausreicht.
Vielleicht werden wir am Ende doch noch alle positiv überrascht ob der "Kampfeslust" von ver.di  ;)

Wirklich? Also die 3. Runde ist am 27./28.03. Also erst in drei Monaten. Mit Schlichter und dann einer Umsetzung wird es dann vielleicht bis Juni/Juli dauern bevor man auch nur 1 Cent mehr bekommen wird?

Kann man sich durchaus drauf einstellen.. Es geht ja diesmal schon um einiges an Geld.. Mir ist aber auch nicht klar, warum man drei Verhandlungsrunden überhaupt ansetzt. So ist doch klar, dass in den ersten beiden nichts passieren wird.

Bastel

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« Antwort #114 am: 03.01.2023 08:44 »
Was ist eigentlich damit?

"Mit Beginn des neuen Jahres wird auch das sogenannte „Durchschnittsentgelt“ nochmals steigen – und zwar gegenüber 2022 um elf Prozent. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen. Im Jahr 2022 liegt es bei 38.901 Euro, 2023 wird es dann auf 43.142 Euro angehoben. „Das Durchschnittsentgelt spiegelt den Verdienst wider, den Arbeitnehmer erreichen müssen, um genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von derzeit 36,02 Euro“, sagte Braubach. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das konkret, dass diese bei einem gleichbleibenden Gehalt weniger Rentenpunkte bekommen."

Heißt, wir erhalten ab dieses Jahr weniger Rentenpunkte, wenn unser Gehalt nicht ebenfalls um mindestens 11% steigt.

Richtig! So wird schön die Rente gesenkt.

Tagelöhner

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« Antwort #115 am: 03.01.2023 08:44 »
Heißt, wir erhalten ab dieses Jahr weniger Rentenpunkte, wenn unser Gehalt nicht ebenfalls um mindestens 11% steigt.

Sag' das mal Beamten, die seit Monaten nur noch beinahe selbstherrlich von verfassungsmäßiger amtsangemessener Alimentation faseln und nach 40 Dienstjahren weiterhin eine Pension in Höhe von 71,75% der letzten ruhegehaltsfähigen (also nach 2 Jahren) Besoldung erhalten. Hier findet gewollt ausdrücklich keine Bemessung anhand eines Durchschnittsverdienstes statt, sondern es werden sogar gerne noch die hohen Planstellen aus dem Personalstellenplan möglichst ideal im Rahmen der Stellenbewirtschaftung kurz vor der Pensionierung zugespielt, um die Pensionen weiter nach oben zu treiben.

So werden sich beide Systeme (Pension u. GRV)  auch weiterhin noch stärker auseinander entwickeln und der Druck auf dem Kessel wird ansteigen. Das wird Ottonormalbürger, der die Pensionen im weltweiten Wettbewerb erwirtschaften muss und dem daher weniger Netto vom Brutto bleibt, auf Dauer nicht mehr zu vermitteln sein.

Alles in allem eine Debatte, die längst überfällig ist und abschließend dringend geführt werden muss.


Bastel

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« Antwort #116 am: 03.01.2023 08:51 »
Was ist eigentlich damit?

"Mit Beginn des neuen Jahres wird auch das sogenannte „Durchschnittsentgelt“ nochmals steigen – und zwar gegenüber 2022 um elf Prozent. Das Durchschnittsentgelt sagt aus, wie viel Geld alle Rentenversicherten in Deutschland im Schnitt verdienen. Im Jahr 2022 liegt es bei 38.901 Euro, 2023 wird es dann auf 43.142 Euro angehoben. „Das Durchschnittsentgelt spiegelt den Verdienst wider, den Arbeitnehmer erreichen müssen, um genau einen Entgeltpunkt für die Berechnung ihrer Rente zu erhalten. Ein Entgeltpunkt entspricht einer monatlichen Rente von derzeit 36,02 Euro“, sagte Braubach. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das konkret, dass diese bei einem gleichbleibenden Gehalt weniger Rentenpunkte bekommen."

Heißt, wir erhalten ab dieses Jahr weniger Rentenpunkte, wenn unser Gehalt nicht ebenfalls um mindestens 11% steigt.

Richtig! So wird schön die Rente gesenkt.

Gerade mal geggogelt. Das Durchschnittsentgelt ist 2022 eingebrochen. Davor war es schon einmal höher, d.h.  es ist doch kein so großer Sprung wenn es auf die 43k geht.

Bastel

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« Antwort #117 am: 03.01.2023 08:54 »
Hier findet gewollt ausdrücklich keine Bemessung anhand eines Durchschnittsverdienstes statt, sondern es werden sogar gerne noch die hohen Planstellen aus dem Personalstellenplan möglichst ideal im Rahmen der Stellenbewirtschaftung kurz vor der Pensionierung zugespielt, um die Pensionen weiter nach oben zu treiben.

So werden sich beide Systeme (Pension u. GRV)  auch weiterhin noch stärker auseinander entwickeln und der Druck auf dem Kessel wird ansteigen. Das wird Ottonormalbürger, der die Pensionen im weltweiten Wettbewerb erwirtschaften muss und dem daher weniger Netto vom Brutto bleibt, auf Dauer nicht mehr zu vermitteln sein.

Alles in allem eine Debatte, die längst überfällig ist und abschließend dringend geführt werden muss.

Hast du eigentlich für diese Anschuldigungen irgendwelche Belege?

Mann muss schon die VBL oder eine andere Betriebsrente in die Betrachtung mit einbeziehen. Und dann ist die Differenz im einstelligen Prozentbereich.

Tagelöhner

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« Antwort #118 am: 03.01.2023 08:59 »
Anschuldigungen? Das sind Fakten! Wer lange genug im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist kriegt diese in nicht wenigen  Behörden gängige Praxis selber mit. Da werden Beamte zeitlich noch gerade so rechtzeitig nach A13 (Z) bzw. A15/16 befördert, dass es mit den 2 Jahren ideal bis zur Pensionierung reicht. Weiterer Vorteil, die Stellen sind dann nicht lange belegt und können zügig dem nächsten Beamten zugespielt werden. Wer das leugnet hat entweder Pech bei der Behördenauswahl gehabt oder ist schlicht wahrnehmungsbehindert. Das ist intelligente Stellenbewirtschaftung, wenn das maximale für die Beamtenschaft auf Kosten des Steuerzahlers rausgeholt werden soll.

Betriebsrenten einzuberechnen ist ja schön und gut, diese werden aber ebenfalls massiv entwertet, vor allem in aktuellen inflationären Zeiten, was bei dem System der Pensionsberechnungen so nicht zum Tragen kommt. Außerdem gibt es bei kleineren Betrieben keine Betriebsrenten.

Schmitti

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« Antwort #119 am: 03.01.2023 09:02 »
Wieviel Mitarbeiter gibt es im ÖD aufgeteilt über die EGs?
Tatsächlich sind vorallem bei den Beamten die Anzahl mit über der Besoldung größer A12 in der Mehrheit.

https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/2022_monitor-oe-d.pdf
Seite 15 nennt Zahlen für Beamte, Seite 16 für Beschäftigte