Kannst Du das bitte etwas konkretisieren (und einen Weg aufzeigen, in dem Dein Wunsch, die Schuldenbremse nicht zu lösen, Wirklichkeit wird)? Deine Ausführungen erscheinen entweder widersprüchlich, oder Du traust weder Union noch SPD das Einhalten der Schuldenbremse zu.
Meine Ablehnung bezieht sich auf die Begründung des Bundeskanzlers, dass der Ukrainekrieg eine Notsituation sei, die ein Überschreiten der Schuldenbremse verfassungsrechtlich rechtfertige, nicht auf die Schuldenbremse selber.
Der Bundeskanzler sagte: „Das Grundgesetz sieht in Artikel 115 ausdrücklich vor, in einer außergewöhnlichen Notsituation ein Überschreitensbeschluss zu fassen, so wie das die Koalition Ende vergangenen Jahres übrigens genau für diesen Fall vereinbart hatte. Der russische Angriffskrieg, der nun schon im dritten Jahr tobt, sowie alle seine Folgen sind eine solche Notsituation.“ Darauf erwiderte Lindner: „ Stattdessen hat der Bundeskanzler seit heute Nachmittag ultimativ von mir verlangt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auszusetzen. Dem konnte ich nicht zustimmen, weil ich damit meinen Amtseid verletzt hätte.“
Waffen in ein ausländisches Kriegsgebiet zu liefern, die das Leid von Menschen in einem ohnehin schon verlorenen Krieg unnötig verlängern, und darin eine verfassungsrechtlich gedeckte Notlage zur Rechtfertigung neuer Schulden zulasten des deutschen Staates zu rechtfertigen, kann nicht durch das Grundgesetz gedeckt sein. Eine unmittelbare Bedrohung deutschen Staatsgebiets oder eines NATO-Bündnispartners liegt nicht vor.
Der Bundeskanzler hat den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den zu ergreifenden Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt (vgl. Urteil vom 15. November 2023 2 BvF 1/22).
Unabhängig davon gehe ich spätestens in der nächsten Legislaturperiode von der Vereinbarung eines Waffenstillstands in der Ukraine durch Verhandlungen zwischen den USA und Russland aus