Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91c, Art. 91d, Art. 104b, Art. 109, Art. 109a, Art. 115, Art. 143d) ist am 1. August 2009 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2248) und hat damit das geregelt, was man umgangssprachlich eine "Schuldenbremse" nennt. Auf den Punkt gebracht ging es darum, die Staatsverschuldung in Deutschland zu begrenzen. Als Folge ist es den Ländern seit 2020 im Regelfall verboten, neue Schulden aufzunehmen, während der Bund eine jährliche Neuverschuldung von maximal 0,35 % des BIPs aufnehmen darf.
Der Hauptgrund für die Grundgesetzänderung war die spätestens im Zuge der Deutschen Einheit immer weiter wachsende Staatsverschuldung, und zwar insbesondere, da im europäischen Rahmen des Maastricht-Vertrags mitsamt seines Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Staatsschuldenquote von maximal 60 % erlaubt ist. 2010 lag die Staatsschuldenquote in Deutschland bei 82,0 %, womit der Maximalwert erreicht war. Bis 2019 war das Maastrich-Kriterium erreicht, lag die Staatsschulden-Quote bei 59,6 %. Im Zuge der seit 2020 krisenhaften Zeiten ist sie entsprechend zunächst wieder deutlich angestiegen, um aktuell bei 63,6 % zu liegen. Die aktuellen Werte der Staatsverschuldung in der EU hat das BMF im letzten Jahr wie folgt zusammengefasst:
"Die Staatsschuldenquote in der EU lag in 2021 laut Frühjahrsprognose der KOM bei 89,7 % des BIP. Dies stellt einen Rückgang gegenüber 2020 (91,7 %) und einen Anstieg gegenüber 2019 (79,1 %) dar. 16 Mitgliedstaaten verzeichneten in 2021 eine Staatsschuldenquote oberhalb von 60 % des BIP; in 7 Mitgliedstaaten lag die Quote über 100 %. Für 2022 und 2023 erwartet KOM laut ihrer Frühjahrsprognose einen Rückgang der Staatsschuldenquote in der EU auf 87,1 % und 85,2 % des BIP." (BMF, Finanzbericht 2023, S. 196;
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/finanzbericht-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Ein aktueller Vergleich gibt das BMF hier wieder:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2024/02/Inhalte/Kapitel-6-Statistiken/6-1-19-staatsschuldenquoten.htmlDemnach liegt die Staatschuldengquote der Bundesrepublik, der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt, wie gesagt bei 63,6 % und damit noch knapp oberhalb des Maastrich-Kriteriums. Eine geringere Staatssschuldenquote weisen einige der aufgeführten Staaten auf; die weit überwiegende Anzahl der genannten Staaten hat eine zum Teil deutlich höhere Staatsverschuldungsquote. In den USA, der größten Volkswirtschaft der Welt, liegt sie bei 125,0 %, in Japan, der viertgrößten, bei 250,8 %, in Großbritannien, der sechstgrößten, bei 96,5 %, in Frankreich, der siebtgrößten, bei 109,5 %, in Italien der achtgrößten, bei 140,6 % (vgl. zur Größe der Volkswirtschaften unter:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157841/umfrage/ranking-der-20-laender-mit-dem-groessten-bruttoinlandsprodukt/). Im Euroraum liegt sie bei 89,7 % und in der EU bei 82,5 %.
Ein Staatsbankrott ist in keinem der genannten Staaten in absehbarer Zeit zu erwarten. Ob die sog. Schuldenbremse im Rahmen ihrer in den 2000er Jahren beschlossenen Form noch zeitgemäß ist, darüber lässt sich offensichtlich diskutieren. Denn der Wert von 0,35 % ist eine reine Setzung und hat keinen volkswirtschaftlichen Hintergrund.
Was sich offensichtlich allerdings festhalten lässt, ist, dass es bspw. um die Infrastruktur in Deutschland nicht völlig vorzüglich bestellt ist,was insbesondere daran liegt, dass in der Bundesrepublik seit Einführung der Schuldenbremse diesbezüglich eine deutlich unterdurchschnittliche Investitionsquote festzustellen ist:
https://de.statista.com/infografik/29928/staatliche-investitionen-in-oeffentliche-infrastruktur-in-der-eu/Ich bin 1989/90 als frisch immatrikulierter Geschichtsstudent viel durch die damalige DDR getrampt und war immer wieder sehr angetan von dem Zustand der Straßen, der die Fahrer der Wagen zumeist dazu zwang, sich nicht mit jeder möglichen Höchstgeschwindigkeit über sie zu bewegen, was die Wahrscheinlichkeit der Mitnahmebereitschaft offensichtlich deutlich erhöht hat. Betrachte ich mir 2024 den Zustand vieler unserer Straßen, bekomme ich zunehmend wieder Lust zu trampen. Denn die Mitnahmewahrscheinlichkeit sollte sich seit spätestens 2011 kontinuierlich erhöht haben, was zeigt, welch positiven gesellschaftlichen Nutzen die sog. Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form hat. Entsprechend sei hier allen jungen Menschen, die gerne trampen, hinsichtlich der anstehenden Neuwahlen empfohlen: Wählt FDP, die haben ein Herz für Tramper!