Die Grundbesoldung des kleinsten Beamten muss daher 3.200 EUR netto betragen, mithin etwa 3.350 EUR brutto.
Siehe meinen vorherigen Beitrag:
a) Unter Beibehaltung des prozentualen Familienzuschlags (18,3%) hätte 2024 bei einem Bundes-A3 die Grundbesoldung von 2.707 € auf 4.235 € angehoben werden müssen (und der Familienzuschlag von 496 € auf 775 €).
b) Bei einer unterstellten Erhöhung des Familienzuschlags von 18,3% auf 35% hätte hingegen die Grundbesoldung von 2.707 € auf 3.711 € angehoben werden müssen (und der Familienzuschlag von 496 € auf 1.299 €).
Aber wie gesagt, dem zweiten Fall könnten gegebenenfalls verfassungsrechtliche Bedenken im Wege stehen..
P.S. Und sorry, dass ich dich vorhin (unberechtigterweise) mit einigen anderen Usern in einen Topf geworfen hatte, aber mich hatten kurzfristig ein paar "Unsauberkeiten" in deinen Aussagen gestört.
Wir sind gar nicht so weit auseinander
Zunächst einmal müssen wir schauen, ob wir uns über die Vergangenheit unterhalten oder einen Ausblick in die Zukunft wagen
1. Zunächst einmal kommen wir auf unterschiedliche Ergebnisse, weil wir von unterschiedlichen Medianeinkommen ausgehen.
2. Dann lege wir unterschiedliche Beiträge zur KV zugrunde, hauptsächlich deswegen, weil ich eine gleichzeitige Änderung der Beihilfe annehme und somit vom dem Geld, dass der Beamte überwiesen bekommt, geringere Beiträge zur KV dazu rechne.
3. Da ich von einem geringeren Medianeinkommen ausgehe, gehe ich auch von einer geringeren Lohnsteuer aus. Allerdings habe ich da die steuerliche Belastung unterschätzt, mithin muss ich in meiner Betrachtung sicherlich noch was drauflegen.
Diese Betrachtung hilft allerdings nur für die Zukunft, ich bin fest davon überzeugt, dass ein Reparaturgesetz für die Vergangenheit die Familienzuschläge nicht mehr verändern darf.
Das liegt daran, weil das BVerfG ausdrücklich beim Unterschreiten der Mindestbesoldung klargestellt hat, dass die
Grundalimentation anzuheben ist. Da die Familienzuschläge eben kein Teil der Grundalimentation sind, ist eine Verbesserung der Familienzuschläge für die Vergangenheit zwar möglich, aber die Grundalimentation der Besoldungsgruppe müsste dennoch um die berechnete Differenz zwischen dem Einkommen des 4K Modellbeamten und der Prekariatsschwelle angehoben werden; mithin kämen die on Top hinzu.
Eine Kürzung der Familienzuschläge für die Vergangenheit ist hingegen nicht möglich, da der Beamte darauf vertrauen durfte, dass sie ihm zustehen und sich mithin auf Entreicherung berufen darf.