Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090009 times)

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10290 am: 12.02.2024 15:57 »
Das war auch meine Vermutung. Sonst hätte es schon längst einen Kabinettsentwurf gegeben.

Die abgeänderten Beihilfesätze werden so nicht kommen. Im BMI muss jetzt wahrscheinlich schnell eine neue Lösung "errechnet" werden. Dies bedeutet auch weiteren Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts.

Jetzt dauert es halt noch ein paar Wochen länger...

Glaubt ihr, dass die AEZ Zahlen von Oktober, die hier von Einigung gepostet wurden, schon die nicht erhöhten Beihilfesätze enthalten? Das würde nämlich auch erklären, warum diese im
Vergleich zum Entwurf aus 01/2023 so sprunghaft angestiegen sind ..

Ab 2025 wurden die Kosten für die neuen Beihilfesätze beziffert.

Ich gehe stark davon aus, dass die geänderten Zahlen auf Oktober eher auf die Anpassung des Bürgergeldes zurückzuführen sind. Noch eine kleine Anmerkung am Rande. Sollten die Oktoberzahlen des AEZ die - Gerüchten zufolge - doch nicht höheren Beihilfesätze berücksichtigen wäre dies an Dreistigkeit sowie an beschämendem Verhalten nicht mehr zu toppen! Es sollte einleuchten, dass höhere Beihilfesätze und der daraus resultierende Eigenversicherungsanteil aus dem NETTO! "beglichen" wird. Der AEZ ist ein BRUTTO Zuschlag. Und jetzt mal ausrechnen, womit man besser fährt (wenn man nicht unbedingt in MS 6 oder 7 wohnt)

Kann man dem Entwurf vom Oktober so nicht entnehmen.

Warum nicht @Einigung? Hat sich an der Beihilfe etwas geändert oder nicht? Liegt dir der Entwurf nicht vor?

Einigung2023

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 207
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10291 am: 12.02.2024 16:09 »
Das war auch meine Vermutung. Sonst hätte es schon längst einen Kabinettsentwurf gegeben.

Die abgeänderten Beihilfesätze werden so nicht kommen. Im BMI muss jetzt wahrscheinlich schnell eine neue Lösung "errechnet" werden. Dies bedeutet auch weiteren Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts.

Jetzt dauert es halt noch ein paar Wochen länger...

Glaubt ihr, dass die AEZ Zahlen von Oktober, die hier von Einigung gepostet wurden, schon die nicht erhöhten Beihilfesätze enthalten? Das würde nämlich auch erklären, warum diese im
Vergleich zum Entwurf aus 01/2023 so sprunghaft angestiegen sind ..

Ab 2025 wurden die Kosten für die neuen Beihilfesätze beziffert.

Ich gehe stark davon aus, dass die geänderten Zahlen auf Oktober eher auf die Anpassung des Bürgergeldes zurückzuführen sind. Noch eine kleine Anmerkung am Rande. Sollten die Oktoberzahlen des AEZ die - Gerüchten zufolge - doch nicht höheren Beihilfesätze berücksichtigen wäre dies an Dreistigkeit sowie an beschämendem Verhalten nicht mehr zu toppen! Es sollte einleuchten, dass höhere Beihilfesätze und der daraus resultierende Eigenversicherungsanteil aus dem NETTO! "beglichen" wird. Der AEZ ist ein BRUTTO Zuschlag. Und jetzt mal ausrechnen, womit man besser fährt (wenn man nicht unbedingt in MS 6 oder 7 wohnt)

Kann man dem Entwurf vom Oktober so nicht entnehmen.

Warum nicht @Einigung? Hat sich an der Beihilfe etwas geändert oder nicht? Liegt dir der Entwurf nicht vor?

Mir liegt kein aktueller vor. Nur der vom Oktober. Die geänderten beihilfesätze ab 2025 sind da enthalten.

https://www.filemail.com/d/xtlyweutxazhjum

Besoldungsrechner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10292 am: 12.02.2024 16:41 »
Das war auch meine Vermutung. Sonst hätte es schon längst einen Kabinettsentwurf gegeben.

Die abgeänderten Beihilfesätze werden so nicht kommen. Im BMI muss jetzt wahrscheinlich schnell eine neue Lösung "errechnet" werden. Dies bedeutet auch weiteren Abstimmungsbedarf zwischen den Ressorts.

Jetzt dauert es halt noch ein paar Wochen länger...

Glaubt ihr, dass die AEZ Zahlen von Oktober, die hier von Einigung gepostet wurden, schon die nicht erhöhten Beihilfesätze enthalten? Das würde nämlich auch erklären, warum diese im
Vergleich zum Entwurf aus 01/2023 so sprunghaft angestiegen sind ..

Ab 2025 wurden die Kosten für die neuen Beihilfesätze beziffert.

Ich gehe stark davon aus, dass die geänderten Zahlen auf Oktober eher auf die Anpassung des Bürgergeldes zurückzuführen sind. Noch eine kleine Anmerkung am Rande. Sollten die Oktoberzahlen des AEZ die - Gerüchten zufolge - doch nicht höheren Beihilfesätze berücksichtigen wäre dies an Dreistigkeit sowie an beschämendem Verhalten nicht mehr zu toppen! Es sollte einleuchten, dass höhere Beihilfesätze und der daraus resultierende Eigenversicherungsanteil aus dem NETTO! "beglichen" wird. Der AEZ ist ein BRUTTO Zuschlag. Und jetzt mal ausrechnen, womit man besser fährt (wenn man nicht unbedingt in MS 6 oder 7 wohnt)

Kann man dem Entwurf vom Oktober so nicht entnehmen.

Warum nicht @Einigung? Hat sich an der Beihilfe etwas geändert oder nicht? Liegt dir der Entwurf nicht vor?

Mir liegt kein aktueller vor. Nur der vom Oktober. Die geänderten beihilfesätze ab 2025 sind da enthalten.

https://www.filemail.com/d/xtlyweutxazhjum

Es bleibt zumindest spannend! Als Kind hat man sich ja auch immer nur auf das Spielzeug im Ü-Ei gefreut.  :)

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 563
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10293 am: 12.02.2024 16:57 »
Wenigstens wusste man, dass es ein Spielzeug gibt. Hier ist man nach bester Gutsherrenart ausgeliefert.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 497
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10294 am: 12.02.2024 18:38 »
Als Kind waren das Ü-Eier, hier sind das eher faule Eier.

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 213
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10295 am: 13.02.2024 08:58 »
Wenigstens wusste man, dass es ein Spielzeug gibt. Hier ist man nach bester Gutsherrenart ausgeliefert.
Ja, früher wusste man das. Heute kann man einigermaßen sicher sein, dass im Grunde nur noch Schrott drin ist. Auch kann man die die gelben Plastik-Eier nicht mehr zum Transport geringer Mengen holländischer Tabakmischung weiterverwenden. Nachhaltig geht anders! ;-)

Dima1212

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10296 am: 13.02.2024 10:11 »
Meint ihr das ist ein gutes Zeichen, dass der Johann Saathoff schon seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet hat bei abgeordnetenwatch. Er hatte stehts ein zügiges Antwortverhalten. Vielleicht arbeitet er ja mal tatsächlich mit Hochdruck an einer Veröffentlichung...

Besoldungsrechner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10297 am: 13.02.2024 10:46 »
Wenigstens wusste man, dass es ein Spielzeug gibt. Hier ist man nach bester Gutsherrenart ausgeliefert.
Ja, früher wusste man das. Heute kann man einigermaßen sicher sein, dass im Grunde nur noch Schrott drin ist. Auch kann man die die gelben Plastik-Eier nicht mehr zum Transport geringer Mengen holländischer Tabakmischung weiterverwenden. Nachhaltig geht anders! ;-)

Der war gut! Zumindest hat man (noch) nicht den Humor verloren. Oder wie es der derzeitige Kanzler Österreichs passend formuliert hatte. "In diesen Zeiten helfen nur noch Alkohol oder Psychopharmaka" 🤪

Besoldungsrechner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10298 am: 13.02.2024 10:47 »
Meint ihr das ist ein gutes Zeichen, dass der Johann Saathoff schon seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet hat bei abgeordnetenwatch. Er hatte stehts ein zügiges Antwortverhalten. Vielleicht arbeitet er ja mal tatsächlich mit Hochdruck an einer Veröffentlichung...

Vielleicht schlemmt er sich auch nur von Buffet zu Buffet :).

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 396
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10299 am: 13.02.2024 10:57 »
Meint ihr das ist ein gutes Zeichen, dass der Johann Saathoff schon seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet hat bei abgeordnetenwatch. Er hatte stehts ein zügiges Antwortverhalten. Vielleicht arbeitet er ja mal tatsächlich mit Hochdruck an einer Veröffentlichung...

Ich hab den Eindruck, dass sich aktuell niemand dazu äußert?
Es wurden ja zwischenzeitlich viele Fragen an verschiedene Abgeordnete gestellt zum
Sachstand, werden aber momentan nicht beantwortet.

InternetistNeuland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 164
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10300 am: 13.02.2024 11:24 »
Meint ihr das ist ein gutes Zeichen, dass der Johann Saathoff schon seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet hat bei abgeordnetenwatch. Er hatte stehts ein zügiges Antwortverhalten. Vielleicht arbeitet er ja mal tatsächlich mit Hochdruck an einer Veröffentlichung...

Ich hab den Eindruck, dass sich aktuell niemand dazu äußert?
Es wurden ja zwischenzeitlich viele Fragen an verschiedene Abgeordnete gestellt zum
Sachstand, werden aber momentan nicht beantwortet.

Man könnte meinen das Bundesverfassungsgericht hat schon was durchklingen lassen, weshalb jetzt Panik herrscht und Sachsen z.B. mit ordentlichen Erhöhungen reagiert.

Hans Werner Mangold

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10301 am: 13.02.2024 11:33 »
Da ist was im Busch! Ansonsten würde Sachsen die Grundbesoldung nicht freiwillig um 4,1% erhöhen. Haben wir denn hier keinen Insider vom BVerfG!?  ;)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10302 am: 13.02.2024 11:43 »
Meint ihr das ist ein gutes Zeichen, dass der Johann Saathoff schon seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet hat bei abgeordnetenwatch. Er hatte stehts ein zügiges Antwortverhalten. Vielleicht arbeitet er ja mal tatsächlich mit Hochdruck an einer Veröffentlichung...

Vielleicht schlemmt er sich auch nur von Buffet zu Buffet :).

Er sucht bestimmt einen Kanzlerkandidaten für 2025. Vielleicht sollte man daraus eine Reallity Show machen. Schlimmer kann’s nicht mehr werden.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10303 am: 13.02.2024 12:19 »
Da ist was im Busch! Ansonsten würde Sachsen die Grundbesoldung nicht freiwillig um 4,1% erhöhen. Haben wir denn hier keinen Insider vom BVerfG!?  ;)

Es bleibt zu hoffen, dass nach dem Beschluss zur Parteienfinanzierung von 01/2023 sowie vor allem nach den vernichtenden Beschluss zum Bundeshaushalt vom letzten November die jeweiligen Besoldungsgesetzgeber auf den Boden der verfassungsmäßigen Ordnung zurückkehren. Allerdings glauben werde ich erst daran, wenn ich das schwarz auf weiss sehe.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10304 am: 13.02.2024 12:43 »
Meint ihr das ist ein gutes Zeichen, dass der Johann Saathoff schon seit 2 Wochen nicht mehr geantwortet hat bei abgeordnetenwatch. Er hatte stehts ein zügiges Antwortverhalten. Vielleicht arbeitet er ja mal tatsächlich mit Hochdruck an einer Veröffentlichung...

Ich meine, der gute Mann hat schlicht und ergreifend Urlaub...aber gut, das ist nur meine bescheidene Meinung :-)