Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088513 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11220 am: 18.03.2024 17:10 »
Also heißt das jetzt im Klartext, der Bund „verzichtet“ auf die Umsetzung des Urteils des BVerfG und wir können auf die Nachfolgeregierung warten, ob diese evtl. tätig wird?

InVinoVeritas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11221 am: 18.03.2024 17:13 »
Der Referentenwurf zum Bundesverfassungsgerichtsurteil ist gestoppt worden.. der dbb behält sich Rechtsschritte vor. Näheres:

https://www.dbb.de/artikel/bund-stoppt-besoldungsanpassung-scharfe-kritik-vom-dbb.html

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11222 am: 18.03.2024 17:22 »
Es kam ja bereits die Frage auf, welche Kanzlei man ggf für eine rechtliche Vertretung beauftragen möchte. Auf Seite 8 im Sammelthread sind ja Beispiele angeführt. Ich möchte kurz eine Erfahrung meinerseits schildern. Die verlinkte Kanzlei Rühmke und Merkle, ist mittlerweile scheinbar nur noch als Einzelanwalt tätig. Ob ein Interesse zur Übernahme eines Mandats für einen Bundesbeamten besteht, habe ich gefragt (Abrechnung zu geregelten Sätzen mit Rechtsschutzversicherung). Er wollte das Mandat nicht übernehmen, da soviel Zahlen recherchiert werden müssen (er ist  auf Berliner Besoldung spezialisiert). Aufwand und Erstattung stehen für Bundesbeamte sozusagen in keinem guten Verhältnis. Auch deutete er etwas Skepsis an zu der Frage der unmittelbaren Betroffenheit von 2 bvl 4/18 für den höheren Dienst (trotz Binnenabstandsgebot), da er ohne genaue Kenntnis der Bundesbesoldung davon ausging, dass diese ja oberhalb der Berliner Besoldung liegt und nicht so stark verletzt sei (ich nannte als Zeitraum ab 2017).
Ich vermute daher diese Kanzlei sollte aus der Liste im Sammelthread entfernt werden.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11223 am: 18.03.2024 17:24 »
Hat jemand den FAZ-Artikel im Volltext?

Der Volltext lässt sich über die bekannten Archiveseiten lesen  ;)

Die da wären?

Kaldron

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11224 am: 18.03.2024 17:42 »
OT
Für die weniger ängstlichen, speichert die folgende Zeile als eigenes Lesezeichen ab:

javascript:window.location='https://archive.today/?run=1&url=%27+document.location;void(0);

Wenn ihr auf eine Paywall stoßt, klickt auf dieses Lesezeichen dann und hoffentlich hat das dann schon jemand bei archive.today abgelegt (wie bereits bei dem FAZ Artikel).

Fragesteller111

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11225 am: 18.03.2024 18:07 »
Der einzige Grund für den ganzen Schlamassel und das Agieren des Finanzministeriums ist doch der Umstand, dass die Nachzahlung bei Wiederherstellung einer verfassungsgemäßen Bezahlung nach bisheriger Lesart ohne Verzugszinsen erfolgt. Der Gesetzgeber hat null Interesse oder Anreiz an einer zeitgerechten und verf. Bezahlung, weil es für ihn immer ökonomisch vorteilhaft ist, bis zum Außersten abzuwarten. Das alleine ist schon ein Skandal...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11226 am: 18.03.2024 18:55 »
Es kam ja bereits die Frage auf, welche Kanzlei man ggf für eine rechtliche Vertretung beauftragen möchte. Auf Seite 8 im Sammelthread sind ja Beispiele angeführt. Ich möchte kurz eine Erfahrung meinerseits schildern. Die verlinkte Kanzlei Rühmke und Merkle, ist mittlerweile scheinbar nur noch als Einzelanwalt tätig. Ob ein Interesse zur Übernahme eines Mandats für einen Bundesbeamten besteht, habe ich gefragt (Abrechnung zu geregelten Sätzen mit Rechtsschutzversicherung). Er wollte das Mandat nicht übernehmen, da soviel Zahlen recherchiert werden müssen (er ist  auf Berliner Besoldung spezialisiert). Aufwand und Erstattung stehen für Bundesbeamte sozusagen in keinem guten Verhältnis. Auch deutete er etwas Skepsis an zu der Frage der unmittelbaren Betroffenheit von 2 bvl 4/18 für den höheren Dienst (trotz Binnenabstandsgebot), da er ohne genaue Kenntnis der Bundesbesoldung davon ausging, dass diese ja oberhalb der Berliner Besoldung liegt und nicht so stark verletzt sei (ich nannte als Zeitraum ab 2017).
Ich vermute daher diese Kanzlei sollte aus der Liste im Sammelthread entfernt werden.

Erfolgte deinerseits auch Anfragen an die anderen genannten Kanzleien?

Sarah2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11227 am: 18.03.2024 18:57 »
Ich halte das für eine schlechte Nachricht. Zwar war der Entwurf für viele nicht toll, aber er hätte doch eine Mehrbezahlung für erhebliche Teile der Beamtenschaft gebracht. Beim besten Willen rechne ich nicht mehr mit einem Gesetz in dieser Legislaturperiode. Die wahrscheinlichste Lesart dieser Entscheidung ist für mich, dass die Kosten der Änderung höher waren als eingeplant und deswegen das Veto des BMF erfolgt ist. Weil aber schon der bisherige Entwurf mit dem Ziel der möglichst geringen Ausgaben gestaltet wurde, wird es wohl kaum möglich sein, einen "sparsameren" Entwurf zu erzeugen. Viel naheliegender ist doch, dass das ganze jetzt nicht mehr angepackt wird - der kleinste gemeinsame Nenner ist jener, dass kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, da das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht unmittelbar für den Bund gilt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11228 am: 18.03.2024 19:09 »
@ Swen

Besteht die Möglichkeit über den Verein „Berliner Besoldung“ ein Musterverfahren gegen den Bund zu initieren? Ich würde zumindest vermuten, dass es den ein oder anderen hier gibt, der sich mit einer finanziellen Spende daran beteiligen würde.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11229 am: 18.03.2024 19:43 »
https://www.schwaebische-post.de/welt/wirtschaft/ampel-koalition-streit-reform-beamte-besoldung-verlieren-geduld-gehalt-zr-92898907.html

Auch interessant.
Hier steht u. a., dass sich der Entwurf lt. BMI weiterhin in der Ressortabstimmung befinden würde.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11230 am: 18.03.2024 20:05 »
Aus dem Artikel der FAZ:
„ Er war bereits im Januar 2023 vorgelegt worden und sieht vor, die Bezüge des einfachen und mittleren Dienstes teilweise anzuheben und einen Wohnortzuschlag einzuführen.“

Damit fängts ja schonmal an, dassnicht nur bestimmte Bezüge anzuheben sind sondern wegen des Abstandsgebotes alle Bezüge.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11231 am: 18.03.2024 20:07 »
Das war zu erwarten jetzt suchen die Verantwortlichen nur noch einen Schuldigen dem man das eigentlich von allen geplante Platzen eines Gesetzes in die Schuhe schieben kann. Soviel Verlogenheit auf einem Haufen🤮🤮
Am schlimmsten ist dabei Mr Saathoff. Als ob der das nicht schon länger gewusst hat und jedem Fragesteller eiskalt mit seinen Antworten angelogen hat. Was ich von dem Herrn StS halte darf ich wegen der Forumregeln etc nicht schreiben. Einfach nur Pfui. Und wenn der wenigstens etwas Anstand hätte, würde er mit einigen anderen Damen und Herren seinen Hut nehmen.
Und machen wir uns nichts vor und bleiben weiter realistisch auch eine, mit Sicherheit zu erwartende neue Regierung spätestens mit der nächsten Wahl, unter CDU Führung wird es genauso wenig fertigbringen eine verfassungsgemäße Alimentation im Bund als Gesetz auf die Reise zu bringen. Mir klingen da noch Worte des Linnemann im Ohr in Bezug auf den ÖD und Beamte. Ausserdem hat ja auch die Vorgängerregierung keinen entsprechenden Entwurf zustande gebracht. Die Beamten im Bund sind eben dem Dienstherrn nichts wert ausser einem Tritt in ....
« Last Edit: 18.03.2024 20:15 von Bundi »

Gruenhorn

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« Antwort #11232 am: 18.03.2024 20:35 »
Es kam ja bereits die Frage auf, welche Kanzlei man ggf für eine rechtliche Vertretung beauftragen möchte. Auf Seite 8 im Sammelthread sind ja Beispiele angeführt. Ich möchte kurz eine Erfahrung meinerseits schildern. Die verlinkte Kanzlei Rühmke und Merkle, ist mittlerweile scheinbar nur noch als Einzelanwalt tätig. Ob ein Interesse zur Übernahme eines Mandats für einen Bundesbeamten besteht, habe ich gefragt (Abrechnung zu geregelten Sätzen mit Rechtsschutzversicherung). Er wollte das Mandat nicht übernehmen, da soviel Zahlen recherchiert werden müssen (er ist  auf Berliner Besoldung spezialisiert). Aufwand und Erstattung stehen für Bundesbeamte sozusagen in keinem guten Verhältnis. Auch deutete er etwas Skepsis an zu der Frage der unmittelbaren Betroffenheit von 2 bvl 4/18 für den höheren Dienst (trotz Binnenabstandsgebot), da er ohne genaue Kenntnis der Bundesbesoldung davon ausging, dass diese ja oberhalb der Berliner Besoldung liegt und nicht so stark verletzt sei (ich nannte als Zeitraum ab 2017).
Ich vermute daher diese Kanzlei sollte aus der Liste im Sammelthread entfernt werden.

Erfolgte deinerseits auch Anfragen an die anderen genannten Kanzleien?
Nein. Swen hatte sich glaube ich vor längerer Zeit mal über Timing und eventuelle Nachteile einer vorschnellen Klage (also ohne auf das Reparaturgesetz zu warten) geäußert. Ich glaube ein Hinweis betraf, die Begründung der Klage, die so möglicherweise ins Leere läuft. Im Zusammenhang damit und der Aussage zu kosten Nutzen Verhältnis, ist es wahrscheinlich tatsächlich besser mit weiteren Anfragen zu warten, weil sonst entweder der Anwalt in Vorleistung gehen muss, er zu wenig Zeit in die Klagebegründung steckt oder er einen höheren Stundensatz (bzw Sondervereinbarung) verlangt, als die Versicherung abdeckt. Ich will damit sagen, es ist wahrscheinlich noch zu früh und es lohnt sich erst wenn mehrere Klienten bei einem Anwalt gesammelt auftreten, damit dieser das Mandat annimmt und auch entsprechend der Problematik mit Arbeitsstunden wirtschaftlich abdecken kann.
Und der Zeitpunkt, wann Mandanten gesammelt auftreten, ist eben erst wenn alle negativ beschieden werden.

Max

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11233 am: 18.03.2024 20:53 »
Mir ist nicht ganz klar warum ihr das jetzt so negativ seht. Im Umkehrschluss müsste man ja einen Vorteil aus dem Referentenentwurf minus Vorgabe Einsparung ableiten.
Mit dem neuen Gesetz würden erstmal alle komplett abgespeist die sich nur auf das Rundschreiben verladen haben und bei den anderen wären die Widersprüche beschieden worden,  so dass sie innerhalb eines Monats Klage einreichen müssten. Darauf habe ich keine Lust.


Falls ich Swen's Ausführungen richtig verstanden habe, ist zu erwarten,  dass das BVerfG am Beispiel Berlin dieses Jahr die Anforderungen konkretisiert.

Demnach kann es doch auch uns nur nutzen, wenn das BVerfG die Anforderungen vor einer Änderung konkretisiert um dem Gesetzgeber in ein enges Korsett zu packen.
Oder habe ich einen Denkfehler?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11234 am: 18.03.2024 21:03 »
Mir ist nicht ganz klar warum ihr das jetzt so negativ seht. Im Umkehrschluss müsste man ja einen Vorteil aus dem Referentenentwurf minus Vorgabe Einsparung ableiten.
Mit dem neuen Gesetz würden erstmal alle komplett abgespeist die sich nur auf das Rundschreiben verladen haben und bei den anderen wären die Widersprüche beschieden worden,  so dass sie innerhalb eines Monats Klage einreichen müssten. Darauf habe ich keine Lust.

Falls ich Swen's Ausführungen richtig verstanden habe, ist zu erwarten,  dass das BVerfG am Beispiel Berlin dieses Jahr die Anforderungen konkretisiert.

Demnach kann es doch auch uns nur nutzen, wenn das BVerfG die Anforderungen vor einer Änderung konkretisiert um dem Gesetzgeber in ein enges Korsett zu packen.
Oder habe ich einen Denkfehler?

Aus diesem Grund glaube ich, dass der Bund es doch noch schafft, das BBVAngG zu finalisieren. Andernfalls laufen die Kosten - insbesondere für die Nachzahlungen ab 2021 - völlig aus dem Ruder. Das kann auch nicht im Interesse von Herrn Lindner liegen.
« Last Edit: 18.03.2024 21:10 von Maximus »