Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090039 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11520 am: 27.03.2024 15:17 »
https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/++co++b85f56a8-ec39-11ee-9a8c-4143b71ddb85

Tja wenn wir streiken dürften wie es im letzten Satz angerissen wird, würden die Damen und Herren sicher anders reagieren bzw regieren.

Illunis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11521 am: 27.03.2024 15:51 »
Wäre doch ein guter Punkt für das nächste Urteil. Streikerlaubnis bis die Alimentation wieder passt  ;D

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11522 am: 27.03.2024 16:11 »
Aus welcher Streikkasse sollen denn meine Bezüge bezahlt werden?
Wenn ich nicht mal Gewerkschaftlich organisiert bin …


Das Beamtensystem ist für Streiks einfach nicht ausgelegt.

Dima1212

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11523 am: 27.03.2024 16:26 »
Ich lese hier schon eine ganze Weile mit und finde es sehr interessant, wie die Meinungen und Prognosen auseinandergehen. Ich finde auch, dass es schwierig ist für diejenigen, die in Schichten arbeiten, am Wochenende arbeiten, ihre Familie vernachlässigen und sich stets bemühen, den Laden am Laufen zu halten. Dabei spreche ich vor allem über die Kollegen im einfachen und mittleren Dienst. Damit will ich nicht sagen, dass wir im gehobenen Dienst nichts tun... Aber man muss nun einmal ehrlich zugeben und eingestehen, dass die unteren Dienstgrade oft für die "Drecksarbeit" verwendet werden. So empfinde ich es zumindest. Aber zurück zur Thematik. In Amerika ist es Gang und Gäbe, dass Polizisten und andere Staatsbedienstete bei unliebsamen politischen Entscheidungen oder bei Einschnitten in den dienstlichen Alltag gewerkschaftlich zu einer "blauen Grippe" aufrufen. Streiken darf man ja nicht. Aber es wäre ein klares Signal an die Politik und die Verantwortlichen, dass dieses Verhalten nicht länger geduldet wird. Leider bezweifle ich, dass ein solcher Zusammenschluss der Bundesbeamten zustande kommt. Dafür fehlt einfach die Reichweite und dafür müssten erst einmal genug Kollegen über diese Thematik Bescheid wissen. Ich hoffe, es wird hier nicht als Ketzerei empfunden, aber das wäre die Option, die mir einfallen würde, mit der man zumindest versuchen könnte, etwas Einfluss zu nehmen.




Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11527 am: 27.03.2024 18:46 »

Für die eigenen Leute ist nie Geld da. Auch wenn der Staatssäckel noch so voll ist. Lieber erhöht man Hartz4 etc.

Macht es dir eigentlich Spaß Stimmung gegen andere zu machen? Keine Antwort notwendig, die Antwort kenne ich.

Jede Erhöhung des vom BVerfG vorgegebenen Existenzminimums erhöht grundsätzlich auch unsere Ansprüche. Eine Erhöhung ist vorgegeben. Willst du nun also, dass sich der Gesetzgeber daran nicht hält, aber dafür dann bei uns? Wenn man konsequent ist, sollte man es immer begrüßen, wenn der Gesetzgeber den Vorgaben folgt.

Erstens mache ich keine Stimmung, sondern eine Feststellung.
Wo ist den der Gesetzgeber konsequent außer bei der Erhöhung von Sozialausgaben und Erhöhung von Steuern und Abgaben?

Je nach Amt und Mietstufe ist es ja mittlerweile ein Nach oben treten, wenn man Kritik am Hartz4 System übt :D


Bluey

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11529 am: 27.03.2024 19:27 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wie-koennen-sie-in-ihrer-funktion-den-umgang-mit-den-bundesbeamten-verantworten

Und wie immer scheint es nur darum zu gehen, dass die Frage als beantwortet gilt. "Keine schnelle Lösung"... Wäre mir von alleine gar nicht aufgefallen nach vier Jahren der Verarsche.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11530 am: 27.03.2024 21:04 »
Ich denke, dass Herr Saathoff hinreichend klar gemacht hat,  dass die Besoldung nicht in seiner Hand ist. Warum macht Ihr Euch selbst und ihm die Mühe, nahezu tägliche die gleiche Frage zu stellen.

untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11531 am: 28.03.2024 06:54 »

Für die eigenen Leute ist nie Geld da. Auch wenn der Staatssäckel noch so voll ist. Lieber erhöht man Hartz4 etc.

Macht es dir eigentlich Spaß Stimmung gegen andere zu machen? Keine Antwort notwendig, die Antwort kenne ich.

Jede Erhöhung des vom BVerfG vorgegebenen Existenzminimums erhöht grundsätzlich auch unsere Ansprüche. Eine Erhöhung ist vorgegeben. Willst du nun also, dass sich der Gesetzgeber daran nicht hält, aber dafür dann bei uns? Wenn man konsequent ist, sollte man es immer begrüßen, wenn der Gesetzgeber den Vorgaben folgt.

Erstens mache ich keine Stimmung, sondern eine Feststellung.
Wo ist den der Gesetzgeber konsequent außer bei der Erhöhung von Sozialausgaben und Erhöhung von Steuern und Abgaben?

Je nach Amt und Mietstufe ist es ja mittlerweile ein Nach oben treten, wenn man Kritik am Hartz4 System übt :D

Ja, warum man hier angefeindet wird, sofern man den Mindestabstand zu den beziffert, die nicht arbeiten hab ich auch schon im Länderteil zu lesen bekommen, ich versteh es auch nicht.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11532 am: 28.03.2024 07:18 »
Ihr müsst mal wie in Verantwortung stehende Politiker denken. Bis zur Wahl sind es noch 1,5 Jahre (BT). Die müssen die Bonbons so verteilen, dass man als Wähler bis zum Gang zur Wahlurne nicht vergisst, von wem die Bonbons waren. Man sieht ja jetzt schon zögerliche Aktivitäten: geplante Enquete-Kommission zu Corona. Oder schaut Euch die Ostländer in D an. In Sachsen sind in ein paar Monaten Wahlen: Da wird nicht nur das Tarifergebnis übernommen, da gibts noch ordentlich was oben drauf. Und das macht der Hartmut ja nicht, weil er das Geld nicht für was anderes bräuchte. Er hätte das genauso wie der Bund aussitzen können.

Der Staat ist Pleite, so wie eigentlich alle Länder (siehe auch USA). Da hilft nur Schulden machen und das richtig. Die Aufhebung der Schuldenbremse wird kurz vor den Wahlen kommen. Und dann ist Geld da.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11533 am: 28.03.2024 07:54 »

Für die eigenen Leute ist nie Geld da. Auch wenn der Staatssäckel noch so voll ist. Lieber erhöht man Hartz4 etc.

Macht es dir eigentlich Spaß Stimmung gegen andere zu machen? Keine Antwort notwendig, die Antwort kenne ich.

Jede Erhöhung des vom BVerfG vorgegebenen Existenzminimums erhöht grundsätzlich auch unsere Ansprüche. Eine Erhöhung ist vorgegeben. Willst du nun also, dass sich der Gesetzgeber daran nicht hält, aber dafür dann bei uns? Wenn man konsequent ist, sollte man es immer begrüßen, wenn der Gesetzgeber den Vorgaben folgt.

Erstens mache ich keine Stimmung, sondern eine Feststellung.
Wo ist den der Gesetzgeber konsequent außer bei der Erhöhung von Sozialausgaben und Erhöhung von Steuern und Abgaben?

Je nach Amt und Mietstufe ist es ja mittlerweile ein Nach oben treten, wenn man Kritik am Hartz4 System übt :D

Ja, warum man hier angefeindet wird, sofern man den Mindestabstand zu den beziffert, die nicht arbeiten hab ich auch schon im Länderteil zu lesen bekommen, ich versteh es auch nicht.

Ich wurde vor einiger Zeit auch ordentlich angefeindet, als ich geschrieben habe,  dass dann eben das Bürgergeld deutlich runter muss. ich kenne weiterhin mehrere denen es sehr gut damit geht, dafür dass sie nichts dafür tun müssen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11534 am: 28.03.2024 08:26 »

....dass dann eben das Bürgergeld deutlich runter muss. ich kenne weiterhin mehrere denen es sehr gut damit geht, dafür dass sie nichts dafür tun müssen.


Das ist eine ziemlich relative Aussage, die du vielleicht etwas konkretisieren solltest?

Ich kenne zwar niemanden der vom Bürgergeld lebt, aber durchaus mehrere die auf dem Niveau verdienen oder knapp darüber. Also gut Leben tun die aus meiner Sicht nicht. Ja, sie kommen durch den Alltag, aber mehr ist nicht drin. Keiner fährt ein besseres Fahrzeug oder kann in den Urlaub fliegen. Ein paar Tage in einer Pension oder FeWo sind drin. Keiner trägt zerschlissene Kleidung und gelegentlich eine Pizza im Restaurant ist auch drin. Wenn aber etwas defekt ist, redet man über kreditfinanzierten Neukauf. Also gut durch das Leben kommen nenne ich das nicht. Und das Bürgergeld soll per se nur das Existenzminimum abdecken.

Allerdings macht mich so ein Artikel wie in der Welt vor 3 Wochen auch etwas stutzig!

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249832776/Buergergeld-Diese-Familie-lebt-von-Buergergeld-und-spart-jeden-Monat-1000-Euro.html?icid=search.product.onsitesearch

Dabei ging es um eine 6-köpfige Familie, die komplett vom Bürgergeld lebt.