Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088977 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8985 am: 17.12.2023 10:01 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Das ist doch populistischer Unsinn, der Stimmung gegen die Bedürftigen / Ärmsten dieser Republik macht. Die Wahrheit bei uns Beamten sieht doch ganz anders aus.

Also ich, kürzlich A11 geworden, Dienstaltersstufe 4, verh. 2 Kinder, Polizeidienstzulage:
aktuell ca. 3790 EUR (+220 Inflationsausgleich, den ich nicht als Gehalt zähle +Tagegelder und so Kleinkram)

01.01.2024: 3830 (+40)
01.03.2024: 4080 (+250 EUR)
wenn es gut läuft:
01.07.2024: 4600+X (AEZ 1000+X)

Fest ist aber schon mal die Gehaltssteigerung um 290EUR!!!!! Wer da dem Bürgergeldempfänger dringend nötige 50 EUR neidet, überlegt mal wie teuer alles geworden ist, spürt sich doch nicht mehr. Sorry für die Wortwahl, aber wir kriegen ca. das 6 fache in 2024… und ich bin nur A11. und selbst mit A3 wird man das 3 fache vom Bürgergeldempfänger onTop kriegen. Und der AEZ wird kommen…

Also, ruhig mal rechnen, sich nicht immer nur aufhetzen lassen. Uns geht es gut im Vergleich zu Millionen anderen in Deutschland.

Deine Berechnung hat einen Fehler, bei einem Bürgergeldempfänger in deiner Situation sieht die Berechnung seit der letzten Bezügeerhöhung so aus:

01.01.2023 + 200 Netto
01.01.2024 + 200 Netto

insgesamt + 400 Netto + Gaspreissteigerung netto + Mietsteigerung netto

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8986 am: 17.12.2023 10:07 »
Und da sprechen wir noch nicht über die Sachen, wo sich ein Bürgergeldempfänger keine Gedanken machen muss, wie Weg zur Arbeit, Kita-Gebühren, Rundfunkbeitrag, Krankenversicherung etc...

Also hört man besser mal auf an dieser Stelle von populistischen Unsinn zu reden, sondern betrachtet mal die Fakten.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8987 am: 17.12.2023 10:41 »
Und da sprechen wir noch nicht über die Sachen, wo sich ein Bürgergeldempfänger keine Gedanken machen muss, wie Weg zur Arbeit, Kita-Gebühren, Rundfunkbeitrag, Krankenversicherung etc...

Also hört man besser mal auf an dieser Stelle von populistischen Unsinn zu reden, sondern betrachtet mal die Fakten.

Ich verstehe nicht warum unangenehme Wahrheiten immer gleich Populismus sein sollen, aber ist hier ja auch nicht das Thema. Eine von sehr vielen Schieflagen in diesem Land.

Glückwunsch an alle zu 600 Seiten mit teilweise äußert interessantem Inhalt, der hier leider noch keinem einen Cent mehr eingebracht hat. Ende nicht in Sicht.

Achja... Und einen schönen dritten Advent  ;D

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8988 am: 17.12.2023 11:56 »
Hallo Swen,
müsste man deine bisherigen, dezidierten Berechnungen noch um den Punkt einer privaten Altersvorsorge ergänzen? Generell oder zumindest bei älteren Beamten, die vor der Versorgungsreform im Jahre 1991 bereits verbeamtet waren?
Durch die Reform wurden die Versorgungsbezüge um mehr als 3 Prozent reduziert.

. Versorgung und Besoldung sind Teilelemente des einheitlichen Tatbestands der Alimentation und schon bei Begründung des Richter- und Beamtenverhältnisses garantiert. Der Dienstherr ist gehalten, den Unterhalt der Richter und Staatsanwälte lebenslang - und damit auch nach Eintritt in den Ruhestand - zu garantieren. Dieser Verpflichtung kommt er gegenwärtig durch Bereitstellung einer Vollversorgung nach. Richter und Staatsanwälte haben ihre Altersversorgung und die ihrer Hinterbliebenen nicht selbst zu veranlassen; stattdessen sind die Bruttobezüge der aktiven Richter und Staatsanwälte von vornherein - unter Berücksichtigung der künftigen Pensionsansprüche - niedriger festgesetzt. Kürzungen im Bereich des Versorgungsrechts haben zur Konsequenz, dass die Amtsträger einen größeren Teil ihrer Bezüge zum Zwecke der privaten Altersvorsorge aufwenden müssen, um nicht übermäßige Einbußen ihres Lebensstandards bei Eintritt in den Ruhestand hinnehmen zu müssen. Auch dies kann zu einer Unterschreitung der verfassungsrechtlich gebotenen Alimentation führen.

Vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, a.a.O., Rn. 91 m.w.N.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8989 am: 17.12.2023 13:07 »
Hey Tom,
das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/09/rs20050927_2bvr138702.html - die Absenkung des Versorgungsniveaus von maximal 75 % auf 71,75 % als verfassungskonform betrachtet und dabei im ersten Leitsatz festgehalten: "Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten. Auch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsste."

Es geht also bis auf Weiteres davon aus, dass auf Grundlage einer amtsangemessenen Alimentation eine 71,75 von 100 der letzten Bezüge aus dem aktiven Dienst betragende Versorgung zureichend sein sollte. Von daher muss es ebenso voraussetzen, dass kein Versorgungsempfänger auf eine private Altersversorgung verwiesen werden könnte noch für diese während des aktiven Diensts Vorsorge treffen müsste. Zugleich betrachtet der Zweite Senat allerdings die Absenkung des Versorgungsniveaus auf maximal 71,75 % auf der zweiten Prüfungsstufe des gesetzgeberischen "Pflichtenhefts" regelmäßig als einen der Parameter, die die ggf. vorhandene Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation bestätigen würden. Die abgesenkte Versorgung findet hier also bislang ihren Platz im jeweiligen Kontrollverfahren.

Das mag für den einzelnen Versorgungsempfänger unbefriedigend sein; es bleibt ihm allerdings weiterhin nichts anderes übrig, als sich gegen die Höhe der ihm gewährten Versorgung als Ganzer gerichtlich zu Wehr zu setzen, da die Frage, ob die Absenkung des Versorgungsniveaus auf 71,75 % rechtmäßig erfolgt ist, seit über 18 Jahren eindeutig geklärt ist.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8990 am: 17.12.2023 14:42 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Das ist doch populistischer Unsinn, der Stimmung gegen die Bedürftigen / Ärmsten dieser Republik macht. Die Wahrheit bei uns Beamten sieht doch ganz anders aus.

Also ich, kürzlich A11 geworden, Dienstaltersstufe 4, verh. 2 Kinder, Polizeidienstzulage:
aktuell ca. 3790 EUR (+220 Inflationsausgleich, den ich nicht als Gehalt zähle +Tagegelder und so Kleinkram)

01.01.2024: 3830 (+40)
01.03.2024: 4080 (+250 EUR)
wenn es gut läuft:
01.07.2024: 4600+X (AEZ 1000+X)

Fest ist aber schon mal die Gehaltssteigerung um 290EUR!!!!! Wer da dem Bürgergeldempfänger dringend nötige 50 EUR neidet, überlegt mal wie teuer alles geworden ist, spürt sich doch nicht mehr. Sorry für die Wortwahl, aber wir kriegen ca. das 6 fache in 2024… und ich bin nur A11. und selbst mit A3 wird man das 3 fache vom Bürgergeldempfänger onTop kriegen. Und der AEZ wird kommen…

Also, ruhig mal rechnen, sich nicht immer nur aufhetzen lassen. Uns geht es gut im Vergleich zu Millionen anderen in Deutschland.

Hat das die Aldi Vekäuferin auch? Bekommt die vom Staat auch soviel mehr?
Du bist einfach ein armes Würstchen, welches nicht versteht, dass unser Porschefahrer dem Hartzi 50€ mehr aus dem Steuersäckel gibt, der Aldi Verkäuferin aber nur 20€.

Jetzt geht dich wieder über den AEZ freuen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8991 am: 17.12.2023 17:16 »
Jetzt geht dich wieder über den AEZ freuen.

Wenn er den überhaupt noch kommt, da das BBVangG nur noch durch den DBwV aktiv unterstützt wird. Die anderen Interessenverbände haben die Unterstützung eingestellt wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken. Über diese kann auch der Besoldungsgesetzgeber nicht einfach hinweggehen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8992 am: 17.12.2023 18:23 »
Wieso nicht? Macht er doch schon die ganze Zeit.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8993 am: 17.12.2023 18:34 »
Wieso nicht? Macht er doch schon die ganze Zeit.

Bezog sich nur auf den AEZ allgemein und nicht auf die Ausführungen von SeppelMeier oder Bastel.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8994 am: 17.12.2023 20:12 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Das ist doch populistischer Unsinn, der Stimmung gegen die Bedürftigen / Ärmsten dieser Republik macht. Die Wahrheit bei uns Beamten sieht doch ganz anders aus.

Also ich, kürzlich A11 geworden, Dienstaltersstufe 4, verh. 2 Kinder, Polizeidienstzulage:
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Fest ist aber schon mal die Gehaltssteigerung um 290EUR!!!!! Wer da dem Bürgergeldempfänger dringend nötige 50 EUR neidet, überlegt mal wie teuer alles geworden ist, spürt sich doch nicht mehr. Sorry für die Wortwahl, aber wir kriegen ca. das 6 fache in 2024… und ich bin nur A11. und selbst mit A3 wird man das 3 fache vom Bürgergeldempfänger onTop kriegen. Und der AEZ wird kommen…

Also, ruhig mal rechnen, sich nicht immer nur aufhetzen lassen. Uns geht es gut im Vergleich zu Millionen anderen in Deutschland.

Zu dem Plus beim Bedarf kommen noch die Heizkostenerhöhung sowie Mietkostenerhöhung.

2023 von 449 € auf 502 € (Ehegatten 404 € auf 451 €, Kinder 311 € auf 348 €) pro Person macht bei 4 köpfiger Familie 47 €+47 €+37 €+37 €= 168 € + Gaserhöhung + Mieterhöhung

2024 von 502 € auf 563 € pro Person

2025 wurde noch nicht bekannt gegeben.

xyz123

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« Antwort #8995 am: 18.12.2023 07:34 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

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Meine Nachbarn gehen nicht arbeiten, bekommen vom Amt ein ganzes Haus und genug Geld für ihre 5 Kinder. Die lachen dich aus mit deinen A11 :)

Organisator

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« Antwort #8996 am: 18.12.2023 15:05 »
Spannend das ein Grundsicherungsempfänger 50€ mehr bekommt, der arbeitende Pöbel aber nur 20-50?, je nach Einkommen.

Das ist doch populistischer Unsinn, der Stimmung gegen die Bedürftigen / Ärmsten dieser Republik macht. Die Wahrheit bei uns Beamten sieht doch ganz anders aus.

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Also, ruhig mal rechnen, sich nicht immer nur aufhetzen lassen. Uns geht es gut im Vergleich zu Millionen anderen in Deutschland.

Meine Nachbarn gehen nicht arbeiten, bekommen vom Amt ein ganzes Haus und genug Geld für ihre 5 Kinder. Die lachen dich aus mit deinen A11 :)


Das ist doch populistisch (...), (was) Stimmung gegen die Bedürftigen / Ärmsten dieser Republik macht.


VierBundeslaender

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« Antwort #8997 am: 18.12.2023 16:38 »
Ich bin mal prophetisch unterwegs und behaupte, dass nach einem möglichen Urteil des BVerfG auch von anderen akzeptiert werden wird, dass wir an dieser Stelle ein Problem haben.

BlauerJunge

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« Antwort #8998 am: 18.12.2023 17:13 »
Spannend.
Eine Kameradin hat eben im Bw Messenger ihren abgelehnten Bescheid seitens BVA auf ihren Widerspruch erhalten.

Swen hatte doch mal den Ablauf skizziert, wie nun die weiteren Schritte bei einer Klage aussehen. Weiß noch jemand wo das stand?
 

DerAlimentierte

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« Antwort #8999 am: 18.12.2023 18:28 »
Denkt jemand, dass noch dieses Jahr eine Kabinettsfassung veröffentlicht wird oder das Gesetz überhaupt weiter verfolgt wird oder in den Papierkorb geworfen wird ?