Nochmal eine Mail des Präsidiums (Ich hoffe die ganzen Infos nerven nicht???) Dann gerne etwas sagen, wollte eigentlich nur mitlesen Besoldungsanpassung im Dezember 2022: 1. Säule aus dem 4-Säulen
Programm
Die LPP-Info hat am 23.03.2022 darüber informiert, dass durch ein noch zu schaffendes
Gesetz, u.a. Besoldungsanpassungen zum 01.12.2022 im Polizeivollzug sowie im
Verwaltungsdienst durch die Umsetzung des 4-Säulen Modells stattfinden sollen.
Für den mittleren Dienst würde dies eine Anhebung um je eine Stufe (je zwei neue
Dienstgrade) bedeuten:
Polizeivollzugsdienst mD: Verwaltungsdienst mD:
POM(in) A8 zu PHM(in) A9
RHS(in) A8 zu AI(in) A9
PHM(in) A9 zu Erste/r PHM/in neu A10
AI(in) A9 zu Erste/r AI(in) neu A10,
PHMZ(in) A9Z zu Erste/r PHM/inZ A10Z
AI(in)Z A9Z zu Erste/r AI(in)Z A10Im gehobenen Dienst würde das Eingangsamt von A9 auf A10 angehoben.
Polizeivollzugsdienst gD: Verwaltungsdienst gD:
PK/KK(in) zu POK/KOK(in)
RI(in) zu ROI(in)
Die Anpassung soll automatisch zum Dezember erfolgen und bedarf kein Antragsverfahren.
Wie das LPP weiter berichtet, sollen die neuen Ämter sofort ruhegehaltsfähig sein. Deshalb
können die betroffenen Beamtinnen und Beamte, die von Mai bis November in den
Ruhestand gehen, einen (kurzfristigen) Antrag auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit stellen.
Hierbei weist das LPP ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Ausnahme bei der Antragsfrist (6
Monate) hin.
Die Präsidiumsleitung hat daher entschieden, dass die sechsmonatige Antragsfrist
vorübergehend bis Dezember 2022 auf einen Monat verkürzt wird. Danach gilt wieder die
reguläre Antragsfrist. Das LPP weist darauf hin, dass die Prüfung des dienstlichen Interesses
weiterhin im Ermessen des Vorgesetzten liegt.
Die Präsidiumsleitung freut sich für die betreffenden Beamtinnen und Beamten über die
Anpassung der Besoldung.