Auf der Homepage des Landtags, unter Drucksachen, findet man mit dem heutigen Datum eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Es wird dort dem Landtag empfohlen dem Gesetzentwurf so zuzustimmen.
Lediglich eine Änderung wurde eingearbeitet, bezieht sich auf ein Gestz das noch geändert werden muss.