Selbst wenn es so wäre, die PKV ist sicherlich nicht zur Rückzahlung von Beiträgen verpflichtet, ich muss selbst erstmal klären, ob überhaupt ohne weiteres eine Anpassung an einen erhöhten Beihilfesatz erfolgen kann.
Dann ginge es nur noch darum, ob man eventuell angefallen noch nicht abgerechnete oder bei der PKV nicht eingereichte Leistungen noch nachträglich einreichen könnte, und das Fass machen sie nicht auf, wenn sie nicht müssen.
Ich freue mich natürlich über eine eventuelle PKV-Beitrag Senkung, vor allem im Hinblick auf die Pension. Schwächt vermutlich jedoch das GKV-Beihilfe modell, wo man dann ja ggf. wieder "weniger" bekommt.