Wer als Beamter in Baden-Württemberg kein Widerspruch einlegt, wird es später m.E. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bitterlich bereuen. Es würde mich mehr als schwer wundern, wenn die vom Land gewährte Alimentation 2022 auch nur für einen einzigen Beamten amtsangemessen (gewesen) wäre. 2020 hat die tatsächlich gewährte Alimentation die Mindestalimentation um mehr als 26 % bzw. mehr als monatlich netto 870,- € verfehlt. Die seitdem vom Land vollzogene Gesetzgebung stellt eine so eklatante Umgehung der vom Gesetzgeber zwingend zu beachtenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar, dass es m.E. als ausgeschlossen zu betrachten ist, dass auch die seitdem vollzogene Gesetzgebung vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte.