Professor Walter (Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung) trug vor, die Spitzenverbände der Gewerkschaften seien in die Besoldungsgesetzgebung eingebunden, sie dürften sowohl vor der Kabinettsvorlage als auch im parlamentarischen Verfahren Stellung nehmen. Das seien quasi Kollektivverhandlungen – und außerdem gehe das sogar schneller als Tarifverhandlungen. Das Streikrecht sei zudem kein essenzielles Element des Menschenrechts auf Kollektivverhandlungen.
Diese Bewertung wies Buschmann strikt zurück und zitierte den berühmten Satz des Bundesarbeitsgerichts, dass Tarifverhandlungen ohne Streikrecht nichts anderes als kollektives Betteln seien.
Da muss ich dem Buschmann aber einmal Recht geben. Hoffentlich schafft es das BVerfG bald, aus dem kollektiven Betteln, ein Beamtentum mit durchsetzbaren Rechtsansprüchen zu machen. Die Äußerungen des BVerfG laufen ja darauf hinaus, dass die amtsangemessene Alimentation das Äquivalent zum Streikverbot ist. Die bisherige Rechtsprechung ist aber nur ein Anreiz für den Besoldungsgesetzgeber weiter so zu machen.