Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 602469 times)

Eukaryot

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1440 am: 09.07.2025 23:58 »
Aus dem heutigen vbob-Rundschreiben:

Die Redaktionsgespräche zum Tarifergebnis ziehen sich weiter in die Länge. Ursächlich ist das Ringen mit den Arbeitgebern um die Wahl der Formulierungen in den Vertragstexten der jeweiligen Teiltarifverträge.

Das verlängert die Wartezeit auf die überfällige Auszahlung der prozentualen Erhöhung an die Tarifbeschäftigten des Bundes.

Bundesvorsitzender Frank Gehlen verwies im BMI und dem Bundeskanzleramt auf die Abhängigkeit von den Redaktionsverhandlungen bei der Zahlbarmachung und der erforderlichen zeitnahen Übertragung auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Versorgungsempfänger.

Gehlen weiter: Ich bin Bundesinnenminister Dobrindt dankbar für seine erklärte Bereitschaft der zeitnahen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Versorgungsempfänger. Gleichzeitig muss nunmehr endlich ein Vorschlag zur Lösung der seit fünf Jahren rechtswidrigen Alimentation auf den Tisch. Wir unterstützen dabei gerne und deswegen habe ich auch bei meinen Gesprächen im Bundeskanzleramt hinterlegt, dass es bei den erwartbaren Diskussionen über die Finanzierung im Haushalt des Bundes mit dem Bundesfinanzminister eine klare Ansage aus dem Bundeskanzleramt braucht.

BalBund

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1441 am: 10.07.2025 20:15 »
Eine andere Gewerkschaft hatte Anfang der Woche bereits darüber informiert, dass sich die AG weigern vor Abschluss der gesamten Redaktionsgespräche die Zahlbarmachung zu veranlassen, deswegen kann ich hier dazu ein paar Ausführungen machen.

Was muss man dazu wissen?

1. - die Tariftabellen liegen bereits vor und sind abgestimmt - die AG-Seite weigert sich schlicht, anders als in den Vorjahren, auf dieser Basis die Zahlbarmachung bereits anzuordnen. Wer da haushalterische Gründe hinter vermutet ist natürlich ein Schelm.

2. - dauert es ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlbarmachung veranlasst wird i.d.R. zehn Wochen, bis die erforderlichen Umschreibungen in den Programmen und Abläufen erfolgt sind. Werden die Gespräche also planmäßig am 28.7. abgeschlossen dürfen die Tarifbeschäftigten mit einer Nachzahlung im Rahmen der Oktoberbezüge rechnen.

Das wäre insofern für die Kollegen gut, als dass es ihnen einen noch höheren Steuerabzug durch Zusammenfall mit der Jahressondergratifikation ersparen würde.

3. - erst nach Abschluss der Redaktionsgespräche kann eine vorlagefähige Version eines Anpassungsgesetzes für die Beamten an die Hausleitung rausgehen, die dann aber nach meinem Kenntnisstand in Urlaub sein wird. Das Kabinett ist dann ebenfalls in der Sommerpause, so dass eine Beschlussfassung dort und anschließende Zuleitung in den Bundestag frühestens im August erfolgen kann. Das auch hier eine Koinzidenz mit dem Bundeshaushalt existieren könnte ist natürlich kein zufällig und keinesfalls beabsichtigt.

Knecht

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1442 am: 10.07.2025 20:37 »
Eine andere Gewerkschaft hatte Anfang der Woche bereits darüber informiert, dass sich die AG weigern vor Abschluss der gesamten Redaktionsgespräche die Zahlbarmachung zu veranlassen, deswegen kann ich hier dazu ein paar Ausführungen machen.

Was muss man dazu wissen?

1. - die Tariftabellen liegen bereits vor und sind abgestimmt - die AG-Seite weigert sich schlicht, anders als in den Vorjahren, auf dieser Basis die Zahlbarmachung bereits anzuordnen. Wer da haushalterische Gründe hinter vermutet ist natürlich ein Schelm.

2. - dauert es ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlbarmachung veranlasst wird i.d.R. zehn Wochen, bis die erforderlichen Umschreibungen in den Programmen und Abläufen erfolgt sind. Werden die Gespräche also planmäßig am 28.7. abgeschlossen dürfen die Tarifbeschäftigten mit einer Nachzahlung im Rahmen der Oktoberbezüge rechnen.

Das wäre insofern für die Kollegen gut, als dass es ihnen einen noch höheren Steuerabzug durch Zusammenfall mit der Jahressondergratifikation ersparen würde.

3. - erst nach Abschluss der Redaktionsgespräche kann eine vorlagefähige Version eines Anpassungsgesetzes für die Beamten an die Hausleitung rausgehen, die dann aber nach meinem Kenntnisstand in Urlaub sein wird. Das Kabinett ist dann ebenfalls in der Sommerpause, so dass eine Beschlussfassung dort und anschließende Zuleitung in den Bundestag frühestens im August erfolgen kann. Das auch hier eine Koinzidenz mit dem Bundeshaushalt existieren könnte ist natürlich kein zufällig und keinesfalls beabsichtigt.

Danke. Wie immer erleuchtend und ernüchternd zugleich, mit welcher perversen Dreistigkeit hier vorgegangen wird.

Ich hoffe nochmal irgendwann Zeiten zu erleben, in denen eine ehrliche und vernünftige Politik gemacht wird.

Batto

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1443 am: 11.07.2025 06:50 »
@BalBund kannst du mir einmal erklären, was genau das für Vorteile bringen soll? Bei uns Beamten könnten sie den Zeitpunkt der Übertragung natürlich auf später legen. Also Übertragung zum 01.11 und somit auch die Auszahlung ab 01.11 ohne Rückwirkung zum 01.04.
Aner das funktioniert ja nicht bei den Tarifbeschäftigten, die ja auch den größten Teil der Belegschaft aus machen. Hier gilt doch das Motto „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Das Geld muss also sowieso gezahlt werden. Weshalb diese Verzögerungstaktik?

kommtZeitkommtRat

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1444 am: 11.07.2025 08:08 »
@Batto deine Frage ist m.E. ganz einfach dazulegen. Ich bin der Meinung, dass über dieses Thema schon öfter debattiert wurde...
Die Verzögerungstaktik, die du hier ansprichst, kann mehrere Gründe haben. Oftmals versuchen die AG durch zeitliche Verschiebungen finanzielle Vorteile zu erzielen etwa um den Haushalt besser zu steuern oder steuerliche Effekte zu nutzen... In manchen Fällen kann es m.E. auch politisch motiviert sein, um die Ausgaben im Haushalt zu begrenzen oder auf andere finanzielle Rahmenbedingungen zu reagieren.

Bei uns Beamten ist die Situation anders weil ihre Bezüge meist durch Gesetze geregelt sind, die eine flexible Übertragung oder Anpassung ermöglichen. Das ist bei Tarifbeschäftigten nicht so einfach, da hier die Tarifverträge bindend sind und die Zahlungen zum festgelegten Zeitpunkt erfolgen müssen.

Kurz gesagt: Die Verzögerungstaktik bei Tarifbeschäftigten ist wahrscheinlich eine strategische Entscheidung, um finanzielle oder organisatorische Vorteile zu erzielen, auch wenn das bedeutet, dass das Geld letztlich sowieso gezahlt werden muss.

OnkelU

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1445 am: 11.07.2025 09:05 »
@kommtZeitkommtRat das ist ja mal eine gekonnt nichtssagende Antwort aus @Battos Frage. Könntest Du konkret darlegen welche Vorteile das sein sollen?

Rentenonkel

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1446 am: 11.07.2025 10:33 »
Zur Zeit sind die Redaktionsverhandlungen für die Tarifbeschäftigten noch gar nicht abgeschlossen. Daher gibt es de facto bisher noch gar kein Tarifergebnis für Tarifbeschäftigte und ohne das kann eine Zahlbarmachung nicht erfolgen.

Ohne ein abschließendes Tarifergebnis für Tarifangestellte ist eine Diskussion über die Übertragung des Ergebnisses für Beamte sowie die Frage der Zahlbarmachung eines etwaigen Ergebnisses obsolet - beides kann erst starten, wenn die Redaktionsverhandlungen abgeschlossen sind und das Tarifergebnis schwarz auf weiß auf dem Tisch liegt.

Woran es liegen könnte, hängt davon ab, welcher Seite man sein Ohr schenkt.

Laut dem Arbeitgeberverband vka liegt es hieran:

https://www.vka.de/downloads/20250707_VKA-Tarifinfo_Redaktionsprozess_TVoeD.pdf

BWBoy

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1447 am: 11.07.2025 11:30 »
@BalBund kannst du mir einmal erklären, was genau das für Vorteile bringen soll? Bei uns Beamten könnten sie den Zeitpunkt der Übertragung natürlich auf später legen. Also Übertragung zum 01.11 und somit auch die Auszahlung ab 01.11 ohne Rückwirkung zum 01.04.
Aner das funktioniert ja nicht bei den Tarifbeschäftigten, die ja auch den größten Teil der Belegschaft aus machen. Hier gilt doch das Motto „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Das Geld muss also sowieso gezahlt werden. Weshalb diese Verzögerungstaktik?


naja, kann mehrere Gründe haben denke ich. Wie von BalBund angesprochen das zusammenfallen mit der Jahressonderzahlung. Ich bin kein Fachmann auf dem Gebiet Steuer und weiß daher nicht ob das Auswirkungen auf den Steuersatz in dem Monat der Nachzahlung hat.


Darüber hinaus der Aspekt dass sich in der Vergangenheit immer die Medien darüber zerrissen haben wenn dann die ganze Summer rückwirkend bezahlt wurde. Davon, dass es sich um fehlende Anteile aus Vormonaten handlet las man nichts. Nur das Beamte (ja, auch wenn es eigentlich um Tarifbeschäftigte ging) sich so und so viel extra genehmigt haben. Dann noch ein weiterer Effekt: Je weiter man die Auswirkungen des Tarifvertrags innerhalb der Laufzeit nach hinten verschiebt, desto mehr Empörung und weniger Verständnis entsteht in der Bevölkerung, wenn nach Ablauf der Laufzeit die Forderungen für den nächsten Abschnitt aufgestellt und erstreikt werden. Weil "DIE HABEN DOCH GERADE ERST BEKOMMEN UND KRIEGEN DEN HALS NICHT VOLL !!!1!11!

Das konnte man zu Beginn der Verhandlungen dieses mal schön sehen, da beim letzten mal die Erhöhung auch extra ins zweite Jahr geschoben wurde.


Das wären so meine Gedanken dazu.

BalBund

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1448 am: 11.07.2025 14:26 »
OnkelU, das ist ein überflüssiger Kommentar Deinerseits, wir haben hier recht wenige Haushaltsexperten im Forum.
Da Dir die Antwort aber nicht plastisch genug zu sein scheint gerne einmal so:

- Die Summe X, die in Folge des Vertrages an die Tarifbeschäftigten auszukehren ist, ist dem BMF natürlich bekannt. Das Geld muss aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, ein entsprechender Titel ist in Kapitel 6 veranschlagt.

Das heißt aber nicht, dass das Geld auf einem Konto der Regierung bereit liegen würde, es ist noch nicht einmal Buchgeld zum aktuellen Zeitpunkt. Erst wenn bekannt ist, wann genau die Finanzleistung zu erbringen ist wird geschaut, ob zur Erfüllung der Aufgabe genügend "Eigenkapital" vorhanden ist und falls nicht, in welcher Form es am Markt finanziert wird. Üblicherweise werden für derartige Mehrbedarfe sogenannte Bundesschätze begeben, also zweijährige Anleihen die verzinst werden.

Das ist der Moment, wo die Spekulation bei den zuständigen Referaten Einzug hält. Geht man davon aus, dass man im 4. Quartal zu (für den Staat) günstigeren Konditionen Schulden aufnehmen kann als Ende des Dritten, so wird man vielleicht einen Anreiz darin sehen, bestimmte Positionen erst später zu begeben.

Natürlich ist es ein Stück weit Spekulation, ob das im Falle des Tarifergebnisses notwendig ist, niemand von uns sitzt im BMF und kann das seriös abschätzen, aber es ist ein möglicher Grund.



Der zweite Aspekt ist, wie bereits von anderen dargestellt, der kritische Blick auf die Bewirtschaftung der vorläufigen Haushaltstitel kommt hinzu. Jedes Ministerium darf jeden Titel aktuell nur zu 80% bewirtschaften, alles Geld, was derzeit für die Tarifeinigung nicht gebraucht wird kann also für andere Zwecke verwendet werden. Lieblingsprojekte der Minister zum Beispiel, aber hey, was weiß schon ich :-)

Schönes Wochenende

Rheini

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1449 am: 13.07.2025 20:56 »

"Das wäre insofern für die Kollegen gut, als dass es ihnen einen noch höheren Steuerabzug durch Zusammenfall mit der Jahressondergratifikation ersparen würde."

Sofern die Nachzahlungen 2025 erfolgen, könntest Du mir bitte hier einmal die von Dir (ich vermute negativen Auswirkungen) einmal darlegen?

Danke.

xap

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1450 am: 14.07.2025 07:58 »
Das müsste eigentlich jeder wissen, der schon mal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat. Fallen beide hohen Einmalzahlungen in einen Abrechnungsmonat ist die anfallende Steuerlast in Summe höher als würden die Zahlungen auf 2 Monate verteilt - Stichwort Steuerprogression. Am Ende wird man den zu viel gezahlten Betrag über die oben genannte Erklärung zurück erhalten- jedoch nur diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben.

Zu den restlichen fiskalischen Gründen hat sich BalBund schon geäußert- jeder spätere Monat der Auszahlung spart den AG bares Geld, da hierfür vermutlich Kredite aufgenommen werden müssen. Und selbst bei einem angenommenen (nicht vorhandenen) Guthaben würde der AG sparen, nämlich die entgangenen Guthabenszinsen bei einer früheren Auszahlung.

Rheini

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1451 am: 14.07.2025 08:40 »
Das müsste eigentlich jeder wissen, der schon mal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat. Fallen beide hohen Einmalzahlungen in einen Abrechnungsmonat ist die anfallende Steuerlast in Summe höher als würden die Zahlungen auf 2 Monate verteilt - Stichwort Steuerprogression. Am Ende wird man den zu viel gezahlten Betrag über die oben genannte Erklärung zurück erhalten- jedoch nur diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben.

Zu den restlichen fiskalischen Gründen hat sich BalBund schon geäußert- jeder spätere Monat der Auszahlung spart den AG bares Geld, da hierfür vermutlich Kredite aufgenommen werden müssen. Und selbst bei einem angenommenen (nicht vorhandenen) Guthaben würde der AG sparen, nämlich die entgangenen Guthabenszinsen bei einer früheren Auszahlung.

Also bei meinen Nachzahlungen aufgrund von Besoldungserhöhungen im selben Steuerjahr wurden immer so berechnet, als wenn die Zahlungen im jeweiligen Monat rechtzeitig gezahlt worden wären.

Aber ich bin ja Beamter und bei mir ist die Auszahlung Stelle das LBV NRW. Evtl. kocht ja jeder sein eigenes Süppchen.

Und deinen 2. Punkt (Je später der AG zahlt, dest so mehr Zinsgewinn hat dieser), habe ich nicht angezweifelt.

Rentenonkel

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1452 am: 14.07.2025 08:43 »
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

Die Tarifparteien haben dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Mitte Mai zwar dem Grunde nach zugestimmt. Seit Juni befinden sich die Tarifparteien in der sogenannten Redaktionsphase. In dieser werden die Ergebnisse der Einigung vom 6. April 2025 in Änderungstarifverträge übertragen.

Die Redaktionsverhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann angefangen werden, das Tarifergebnis umzusetzen.

Möglicherweise hat man erst bei den Redaktionsverhandlungen gemerkt, dass man sich doch nicht so einig war, wie man glaubte. Ob es sprachliche Unklarheiten, unterschiedliche Interpretationen oder inhaltliche Differenzen gibt, kann man von außen schwer beurteilen.

Die Stadt Köln erklärt beispielhaft, dass sie auch nach dem Tarifergebnis immer erst auf die  sogenannten Durchführungshinweise durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) warten muss, an die die Stadt Köln und alle anderen Kommunen im Organisationsbereich der VKA gebunden ist. Diese Hinweise vom kommunalen Arbeitgeberverband sollen klären, wie die Regelungen im Detail umzusetzen sind, insbesondere bei komplexen tariflichen Vorgaben.

Die Stadt Köln teilte mit: „Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände kann derzeit noch keine Aussage dazu treffen, wie lange die erforderlichen Programmierungen und Berechnungen, die für die Auszahlung erforderlich sind, im konkreten Fall dauern.“

Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Redaktionsverhandlungen scheitern. Dann müssten die Tarifverhandlungen erneut aufgenommen werden und es gäbe vorerst gar kein Ergebnis.

Rheini

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1453 am: 14.07.2025 08:52 »
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

Die Tarifparteien haben dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Mitte Mai zwar dem Grunde nach zugestimmt. Seit Juni befinden sich die Tarifparteien in der sogenannten Redaktionsphase. In dieser werden die Ergebnisse der Einigung vom 6. April 2025 in Änderungstarifverträge übertragen.

Die Redaktionsverhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann angefangen werden, das Tarifergebnis umzusetzen.

Möglicherweise hat man erst bei den Redaktionsverhandlungen gemerkt, dass man sich doch nicht so einig war, wie man glaubte. Ob es sprachliche Unklarheiten, unterschiedliche Interpretationen oder inhaltliche Differenzen gibt, kann man von außen schwer beurteilen.

Die Stadt Köln erklärt beispielhaft, dass sie auch nach dem Tarifergebnis immer erst auf die  sogenannten Durchführungshinweise durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) warten muss, an die die Stadt Köln und alle anderen Kommunen im Organisationsbereich der VKA gebunden ist. Diese Hinweise vom kommunalen Arbeitgeberverband sollen klären, wie die Regelungen im Detail umzusetzen sind, insbesondere bei komplexen tariflichen Vorgaben.

Die Stadt Köln teilte mit: „Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände kann derzeit noch keine Aussage dazu treffen, wie lange die erforderlichen Programmierungen und Berechnungen, die für die Auszahlung erforderlich sind, im konkreten Fall dauern.“

Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Redaktionsverhandlungen scheitern. Dann müssten die Tarifverhandlungen erneut aufgenommen werden und es gäbe vorerst gar kein Ergebnis.

Sofern dieser Text auch als Reaktion zu meinen Beiträgen ist, hier meine Klarstellungen.

Ich habe die pauschale Aussage von BalBund in Frage gestellt. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass wenn  im selben Steuerjahr eine Nachzahlung der monatlichen Erhöhung erfolgt, es so steuerlich gerechnet wird, als wenn die Zahlungen im jeweiligen Monat erfolgt wären. Falls die erst im nächsten Steuerjahr erfolgen, gebe ich BalBund Recht.

Daher ist die pauschale Aussage von BalBund, sofern die Auszahlung noch in diesem Steuerjahr erfolgt, nicht korrekt.


Und jetzt zu deinem Kommentar.

Wenn es derzeit noch keine Planungen gibt wann eine Auszahlung erfolgt, steht das nicht im Widerspruch zu meinen obigen Aussagen.

ToniHassla

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1454 am: 14.07.2025 08:54 »
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:

Die Tarifparteien haben dem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Mitte Mai zwar dem Grunde nach zugestimmt. Seit Juni befinden sich die Tarifparteien in der sogenannten Redaktionsphase. In dieser werden die Ergebnisse der Einigung vom 6. April 2025 in Änderungstarifverträge übertragen.

Die Redaktionsverhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt. Ein Ergebnis ist derzeit noch nicht absehbar. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann angefangen werden, das Tarifergebnis umzusetzen.

Möglicherweise hat man erst bei den Redaktionsverhandlungen gemerkt, dass man sich doch nicht so einig war, wie man glaubte. Ob es sprachliche Unklarheiten, unterschiedliche Interpretationen oder inhaltliche Differenzen gibt, kann man von außen schwer beurteilen.

Die Stadt Köln erklärt beispielhaft, dass sie auch nach dem Tarifergebnis immer erst auf die  sogenannten Durchführungshinweise durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) warten muss, an die die Stadt Köln und alle anderen Kommunen im Organisationsbereich der VKA gebunden ist. Diese Hinweise vom kommunalen Arbeitgeberverband sollen klären, wie die Regelungen im Detail umzusetzen sind, insbesondere bei komplexen tariflichen Vorgaben.

Die Stadt Köln teilte mit: „Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände kann derzeit noch keine Aussage dazu treffen, wie lange die erforderlichen Programmierungen und Berechnungen, die für die Auszahlung erforderlich sind, im konkreten Fall dauern.“

Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Redaktionsverhandlungen scheitern. Dann müssten die Tarifverhandlungen erneut aufgenommen werden und es gäbe vorerst gar kein Ergebnis.

Warum zum Teufel dauert sowas fast 2 Monate? Was verhandelt man da so lange wenn man bereits beidseitig einem Tarifergebnis zugestimmt hat?