OnkelU, das ist ein überflüssiger Kommentar Deinerseits, wir haben hier recht wenige Haushaltsexperten im Forum.
Da Dir die Antwort aber nicht plastisch genug zu sein scheint gerne einmal so:
- Die Summe X, die in Folge des Vertrages an die Tarifbeschäftigten auszukehren ist, ist dem BMF natürlich bekannt. Das Geld muss aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, ein entsprechender Titel ist in Kapitel 6 veranschlagt.
Das heißt aber nicht, dass das Geld auf einem Konto der Regierung bereit liegen würde, es ist noch nicht einmal Buchgeld zum aktuellen Zeitpunkt. Erst wenn bekannt ist, wann genau die Finanzleistung zu erbringen ist wird geschaut, ob zur Erfüllung der Aufgabe genügend "Eigenkapital" vorhanden ist und falls nicht, in welcher Form es am Markt finanziert wird. Üblicherweise werden für derartige Mehrbedarfe sogenannte Bundesschätze begeben, also zweijährige Anleihen die verzinst werden.
Das ist der Moment, wo die Spekulation bei den zuständigen Referaten Einzug hält. Geht man davon aus, dass man im 4. Quartal zu (für den Staat) günstigeren Konditionen Schulden aufnehmen kann als Ende des Dritten, so wird man vielleicht einen Anreiz darin sehen, bestimmte Positionen erst später zu begeben.
Natürlich ist es ein Stück weit Spekulation, ob das im Falle des Tarifergebnisses notwendig ist, niemand von uns sitzt im BMF und kann das seriös abschätzen, aber es ist ein möglicher Grund.
Der zweite Aspekt ist, wie bereits von anderen dargestellt, der kritische Blick auf die Bewirtschaftung der vorläufigen Haushaltstitel kommt hinzu. Jedes Ministerium darf jeden Titel aktuell nur zu 80% bewirtschaften, alles Geld, was derzeit für die Tarifeinigung nicht gebraucht wird kann also für andere Zwecke verwendet werden. Lieblingsprojekte der Minister zum Beispiel, aber hey, was weiß schon ich :-)
Schönes Wochenende