Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091136 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6465 am: 24.07.2023 12:00 »
Vielleicht bekommt man ja bald mit der Ernennungsurkunde <A12 auch gleich die Zugangskarte für die Tafel wenn man eine Familie hat.

So kann der Dienstherr auch Geld sparen.  ;D ;D

Hans Werner Mangold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6466 am: 24.07.2023 12:14 »
Habt ihr etwa noch keine Lebensmittelkarten bekommen?! Ich bekomme jede Woche eine Lebensmittelkarte von meinem Dienstherrn ausgehändigt  ;)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6467 am: 24.07.2023 12:58 »
Aber, das Thema angemessene Besoldung interessiert sie nicht: „Uns reichts ja dicke!“

Bei mir an der Dienststelle interessieren sich gefühlt keine 10 Leute für das Thema und das unabhängig von der Besoldungsgruppe (A6-B3). Die paar die sich dafür interessieren sind vornehmlich die jungen und neuen Kollegen im gD und hD, die einfach merken, dass der Lebenstraum/-wunsch einer eigenen Immobilie im Raum München unbezahlbar ist.

Kuddel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6468 am: 24.07.2023 13:58 »
Kann es sein, dass sich die Gewerkschaftsvertreter genau deshalb (gefühlt) nur so mittelmäßig in diesem Themenfeld engagieren?

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6469 am: 24.07.2023 14:12 »
Kann es sein, dass sich die Gewerkschaftsvertreter genau deshalb (gefühlt) nur so mittelmäßig in diesem Themenfeld engagieren?

Oder kann es sein, dass die Leute durch die Gewerkschaften schlecht informiert sind und deshalb kaum engagiert sind ? Es sollte ja eigentlich die Aufgabe der Gewerkschaften sein, die Kolleginnen und Kollegen auf den laufenden zu halten. Aber da kommt kaum was, wenn überhaupt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6470 am: 24.07.2023 14:31 »
Habt ihr etwa noch keine Lebensmittelkarten bekommen?! Ich bekomme jede Woche eine Lebensmittelkarte von meinem Dienstherrn ausgehändigt  ;)

Bei uns gibt es Wassersprudler und warme Worte!

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6471 am: 24.07.2023 14:42 »
Kann es sein, dass sich die Gewerkschaftsvertreter genau deshalb (gefühlt) nur so mittelmäßig in diesem Themenfeld engagieren?

Oder kann es sein, dass die Leute durch die Gewerkschaften schlecht informiert sind und deshalb kaum engagiert sind ? Es sollte ja eigentlich die Aufgabe der Gewerkschaften sein, die Kolleginnen und Kollegen auf den laufenden zu halten. Aber da kommt kaum was, wenn überhaupt.

Die Gewerkschaften und auch Personalräte sind einfach absolut uninformiert. Anstatt regelmäßig Informationen zu versenden, hört und sieht man nichts. Wenn überhaupt wird sich mit irgendwelchem Nonsense, wie Jobrad, etc. beschäftigt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6472 am: 24.07.2023 14:53 »
Was die Interessenverbände zu dem Thema umtreibt hat man ja gesehen an den Stellungnahmen zum Referentenentwurf des BBVAngG vom 16.01.2023. Einzig der DRV ist hier positiv in Erscheinung getreten. Besonders negativ trat der DBwV auf, wo man der Meinung zu sein scheint, dass jeder Almosen des Dienstherrn ein willkommene Verbesserung ist und man sich gefälligst nicht so anstellen soll.

lotsch

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« Antwort #6473 am: 24.07.2023 15:57 »
https://www.facebook.com/bayerischerbeamtenbund/

Wenn ein Finanzminister einen Vertreter des Beamtenbundes so lobt, stimmt etwas nicht. Und der Finanzminister sagt es ja sehr schön: "Was in den nächsten Jahren konkret umsetzbar ist, sehen wir dann."

Wahrscheinlich meint er, je nach Kassenlage, das GG ist mir vollkommen egal.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6474 am: 24.07.2023 16:09 »
Der DRB (nicht DRV) vertritt aber Partikularinteressen und will die R-Besoldung von der A-Besoldung abkoppeln und damit nur höhere Besoldungen für Richter und Staatsanwälte erreichen.
Für alles andere hat so ein Berufsbund auch nur wenig Legitimation, jedenfalls muss man das immer im Auge behalten, wenn man der A-Besoldung zugehörig ist.

Am Ende gibt es dann womöglich andere Besoldungsordnungen für Polizisten, Verwaltungsbeamte, Finanzbeamte, Lehrer, etc.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6475 am: 24.07.2023 16:33 »
Es vertritt allerdings jede Gewerkschaft Partikularinteressen, also die ihrer Mitglieder, Ozy. Zugleich gibt's bereits eine eigenständige Besoldungordnung R für Richter und Staatsanwälte, sodass ich die Idee in Teilen des DRB auch nicht überinterpretieren würde. Denn sobald man das Thema weitergehend betrachtet - was hier im Formur vor geraumer Zeit bereits geschehen ist -, wird sich eine eigenständige R-Besoldung ausschließlich für Richter, die also nicht mehr die Besoldung ebenfalls der Staatsanwälte regeln wollte, ggf. noch rechtfertigen lassen (wobei wie vor geraumer Zeit gezeigt das Bundesverfassungsgericht dafür in der Vergangenheit keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit gesehen hat); jedoch ließe sich eine Abkopplung der Höhe der Richterbesoldung von der der Staatsanwälte sachlich kaum rechtfertigen. Denn dazu müssten jene zunächst in die A- oder B-Besoldungsordnung überführt werden, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gäbe - und darüber hinaus müsste nun eine Ämterneubewertung erfolgen, die vorrangig innerdienstliche Gründe für die Neuregelung ins Feld führen müsste, da man nicht vorrangig damit argumentieren könnte, die Höhe der Besoldung von Staatsanwälten und/oder Beamten deutlich senken zu wollen. Denn das Ziel der Kostenersparnis ist ja keine innerdienstlicher Grund und reicht für eine Neustrukturierung des Besoldungsgefüges allein nicht aus.

Unabhängig von diesen Anmerkungen kann jeder Bundesbeamte nur froh um die Stellungnahme des DRB's sein; denn sie wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch eine maßgebliche Rolle spielen müssen - und sofern das nicht geschehen sollte, würde sie spätestens in den dann zu erwartenden Klageverfahren eine zentrale Rolle spielen.

PolareuD

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Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6477 am: 24.07.2023 19:14 »
Standorte sind Köln und Dresden? Da geh ich nichtmal für A15 hin. 

Mal sehen ob das ähnlich gut läuft wie damals beim Aufbau der FIU.

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6478 am: 24.07.2023 19:25 »
Dafür braucht man doch kein Finanzkriminalamt…

Wenn man sich die ganzen Shisha-Bars, Bars, Wettbüros, Spielotheken, Autovermietungen, Lieferdienste, (Corona-Testcentren) etc. genauer anschauen würde, gäbe es sicherlich so einige Überraschungen.
Aber das ist Offtopic ;)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6479 am: 24.07.2023 20:12 »
Noch mehr Planstellen, die man erstmal besetzt bekommen muss in Zeiten des Personalmangels.

https://www.welt.de/wirtschaft/article246553860/Neue-Behoerde-Lindner-plant-Aufbau-von-Finanzkriminalamt-ab-2024.html?icid=search.product.onsitesearch

Anstatt Teile des Zolls, welche eh schon u. a. Geldwäschetatbestände ausermitteln, einfach zu einer schlagkräftigen Finanzpolizei umzustrukturieren wird hier eine neue Bundesoberbehörde erschaffen, welche neu aus dem Boden gestampft wird. So etwas kann man nicht nachvollziehen.