Hallo,
der Gesetzentwurf sieht gemäß der Überleitungsvorschrift eine Stellenhebung nach A9 vor.
Mit der Stufe blicke ich auch nicht zu hundertprozent durch.
LG
Demnach würden alle Polizisten, die im mittleren Dienst mit A8 angefangen sind, am 1.12. nach A9 übergeleitet werden - richtig? Und die neuen Polizisten fangen dann trotzdem nur mit A8 im mD an?
Laut Artikel 32 Absatz 5 würde ich das so verstehen, dass auch später nach dem 1.12.2022 verbeamtete/beförderte Kollegen übergeleitet werden.
"Die Absätze 1 bis 4 gelten für Beamtinnen und Beamte, denen ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Artikels entgegen der in den Absätzen 1 bis 4 getroffenen Regelungen ein in diesen Absätzen genanntes Amt übertragen wurde, entsprechend. Die betreffenden Beamtinnen und Beamten werden zum Tag der Amtsübertragung übergeleitet"
Oder meint das nur für den Fall, dass man jemanden vergisst über zu leiten, kann man ihn noch nachträglich überleiten....
Wiederum steht in der Gesetzesbegründung:
"Aus Gleichbehandlungsgründen sollen auch die Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes übergeleitet werden, selbst wenn sie mit der letzten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg durch das Haushaltsbegleitgesetz 2022 vom 22. Dezember 2021 (GBl. S. 1009) aufgrund der Anhebung des Eingangsamtes nach A 8 in das Amt des Polizeiobermeisters übergeleitet wurden."
Was doch eher nur auf die Bestandsbeamten hinweist.