Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet sich von der kapitalgedeckten Rentenversicherung fundamental: Die gesetzliche Rentenversicherung verteilt das Geld im Umlageverfahren zwischen den arbeitenden und den sich in Rente befindenden Generationen, legt aber kein Geld an. Dieses System konnte ohne Ansparen von Kapital unmittelbar etabliert werden. Zudem konnte es in den 1950er-Jahren den damals rapide ansteigenden Wohlstand direkt an die Rentnergeneration übermitteln, sodass die Rente dynamisiert, das heißt an die Lohnsteigerungen angepasst wurde und deutlich anstieg. Dadurch konnten die damaligen Rentnerinnen und Rentner am Anstieg von Produktivität und Löhnen im "Wirtschaftswunder" teilhaben. Dieses System vertraut darauf, dass zukünftige Generationen die Rente der heute Erwerbstätigen finanzieren, die durch ihre Beitragszahlung quasi Eigentumsansprüche erworben haben. Dies geht allerdings nur, solange diese in entsprechenden Größenordnungen einzahlen. Daher ist die Produktivität und die Zahl zukünftiger Einzahlender maßgeblich. Hier kommt die Demografie ins Spiel: Wenn sich die Zahl der Beitragszahlenden in Relation zu 100 Rentnerinnen und Rentner halbiert, würden sich die Beiträge der Erwerbstätigen verdoppeln, wenn alles andere konstant bliebe – oder das Rentenniveau würde sich halbieren. Diese nur theoretische Option verdeutlicht den demografisch induzierten Handlungsbedarf.
Mit der Riester Rente ist der Gesetzgeber 2002 dem Wunsch nach einer teilweise kapitalgedeckten Altersvorsorge nachgekommen und hat gleichzeitig das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung gesenkt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass nicht alle Versicherten eine Riester Rente haben und die Erträge daraus weit hinter den Erwartungen geblieben sind.
Der Altenquotient lag im Jahr 2000 bei 22,2 (= auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter kommen 22 im Rentenalter von 67 Jahren oder älter) und 2020 bei 31,4 (d. h. ein Anstieg um 42%). Er wird nach der mittleren Variante der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes 2040 bei 46,7 und 2050 bei 46,8 liegen. Das bedeutet, dass er sich zwischen 2000 und 2040 mehr als verdoppeln und in den beiden Jahrzehnten von 2020 bis 2040 die Anzahl der potenziellen Rentnerinnen und Rentner bezogen auf potenziell Erwerbstätige um etwa die Hälfte ansteigen wird. Ohne Reformen oder eine Steigerung der Erwerbstätigen würde die Rente entsprechend fallen und großen Teilen der Bevölkerung würde Altersarmut drohen.
Formel des Rentensystems ...
Werden andere Faktoren zunächst ausgeklammert, entspricht in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung das Produkt aus Beitragssatz und Durchschnittslohn dem Produkt aus Altenquotient und Rentenniveau. Hier zeigt sich noch einmal, dass der durch den demografischen Wandel steigende Altenquotient entweder den Beitragssatz erhöht oder das Rentenniveau reduziert.
Allerdings gibt es noch drei weitere Komponenten in der gesetzlichen Rentenversicherung: Nicht alle Personen, die im erwerbstätigen Alter sind, arbeiten auch tatsächlich; manche sind arbeitslos, aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig oder sind nicht erwerbstätig, da sie primär Sorgearbeit übernehmen und sich um Haushalt und Kinder kümmern. Daher misst der sogenannte Erwerbstätigen-Koeffizient die Relation der tatsächlich; Erwerbstätigen an der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter (also beispielsweise der 20- bis 66-Jährigen). Analog dazu gibt es den Rentner-Koeffizienten, der berücksichtigt, dass manche Menschen im Rentenalter noch erwerbstätig sind. Zudem gibt es einen Steueranteil, womit ein steigender Altenquotient auch ein Stück weit ausgeglichen werden kann. Allerdings kann dies die demografische Unwucht kaum lösen, denn das Volumen der Rentenversicherung war mit 333 Milliarden Euro in 2020 fast so hoch wie der komplette Bundeshaushalt in 2019, der 344 Milliarden Euro betrug.
Mögliche Stellschrauben
Welche Möglichkeiten und "Stellschrauben" bestehen laut der Formel, um die zukünftigen Renten auch bei der stark zunehmenden Alterung der Bevölkerung zu sichern? Die Verdoppelung des Altenquotienten zwischen den Jahren 2000 und 2035 war bereits seit den 1980er- und 1990er-Jahren absehbar. Entsprechend hat die Politik bereits an einigen Stellschrauben des Rentensystems gedreht:
• Erhöhung des Beitragssatzes: Der Beitragssatz wurde mehrfach angepasst. Er lag im Jahr 2000 bei 19,3 Prozent und ist bis 2007 auf 19,9 Prozent gestiegen. Auch aufgrund der Agenda 2010-Reformen der Regierung Schröder (1998–2005) sank der Beitragssatz bis 2018 auf 18,6 Prozent und blieb einige Jahre auf diesem Niveau. Die dritte Große Koalition der Regierung Merkel (2017–2021) zog 2019 im Rentenpaket eine "Haltelinie" ein, wonach bis 2025 die Beiträge 18,6 Prozent nicht überschreiten dürfen. In der politischen Debatte gilt 20 Prozent als ein Schwellenwert, der nicht überschritten werden sollte, da die Lohnnebenkosten die Arbeit verteuern und somit Wettbewerbsnachteile in der globalisierten Wirtschaft bestehen, die zu höherer Arbeitslosigkeit führen können. Auch unterliegen die eingezahlte Beiträge der Eigentumsgarantie der Versicherten, so dass steigende Beiträge auch einen grundgesetzlich verankerten höheren Rentenanspruch für die jetzigen Beitragszahler bedeuten würde und somit den gesetzlichen Spielraum für zukünftige Rentenreformen einengen würden.
• Erweiterung der Beitragszahler: Mit der Einbeziehung weiterer Beitragszahler (Selbständige) könnte kurzfristig die Einnahmenseite erhöht werden. Mittelfristig müssten jedoch daraus wieder Leistungen erwachsen, so dass das Problem nur in die Zukunft verlagert würde. Volkswirtschaftlich könnte die Einbeziehung von Selbständigen jedoch durchaus sinnvoll sein, da das Risiko für Altersarmut bei Selbständigen etwa sieben Mal höher ist als bei anderen Erwerbstätigen und somit die Aufnahme von Selbständigen mittelfristig Ausgaben für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung einsparen könnte. Diese Gelder könnte man dann wieder als Steuerzuschuss für die Stabilisierung der Rente nutzen.
• Reduzierung des Rentenniveaus: Der Anstieg des Rentenniveaus wurde durch mehrere Reformen gebremst. Die Nettostandardrente vor Steuern lag im Jahr 2000 bei 52,9 Prozent des durchschnittlichen Jahresentgelts, sank bis 2015 auf 47,7 Prozent und lag 2019 bei 48,0 Prozent, was der zweiten "Haltelinie" entspricht, die im Rentenpaket von 2019 eingeführt wurde. Diese Nettostandardrente bezieht sich auf 45 Versicherungsjahre. Die Renten wurden unter anderem durch den "demografischen Faktor" der Regierung Kohl 1997 und den Nachhaltigkeitsfaktor der Regierung Schröder 2004 gebremst, die beide die demografische Entwicklung in der Rentenanpassungsformel zur jährlichen Rentenanpassung einbringen. Aber auch beispielsweise geringere Anrechnungsmöglichkeiten von Ausbildungsjahren reduzieren das Rentenniveau bei den betroffenen Personen. Erhöht werden sie durch versicherungsfremde Leistungen wie die "Mütterrente", die durch Steueranteile kompensiert werden.
• Anheben des Renteneintrittsalters: Der Rentner-Koeffizient wurde durch das Anheben des formellen Ruhestandsalters von 65 auf 67 Jahre erheblich verändert. Dieses erfolgt schrittweise zwischen den Jahren 2011 und 2031, sodass der Jahrgang 1964 der erste Jahrgang ist, der mit 67 in Rente geht. Dieser Mechanismus wirkt in doppelter Weise entlastend für das Rentensystem: Erwerbstätige arbeiten zwei Jahre länger, sofern sie können, und zahlen in die Rentenkasse ein; gleichzeitig bekommen sie zwei Jahre später erst die Rente. Es steigert also die Einnahmen und reduziert gleichzeitig die Kosten. Es gibt mehrere Forderungen aus der Wissenschaft und vor allem seitens der Arbeitgeberverbände, das Renteneintrittsalter auch nach dem Jahr 2031 weiter zu erhöhen. Man könnte die Anhebung des Renteneintrittsalters auch die Lebenserwartung koppeln. Allerdings flacht der Anstieg der Lebenserwartung zunehmend ab. In einigen Industrieländern war er während der Corona Krise sogar rückläufig.
• Steigerung der Erwerbstätigkeit: Der Erwerbstätigen-Koeffizient verändert sich durch die Entwicklung von Arbeitslosigkeit und der Zahl von Nichterwerbspersonen, wenn beispielsweise die Erwerbstätigkeit von Müttern steigt. Er ist zwar politisch beeinflussbar, hängt aber auch von (internationalen) gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und persönlichen Präferenzen ab. Durch den Rückgang der Arbeitslosenquote von 11,7 in 2005 auf 5,9 in 2020 erhöhte sich der Anteil der Erwerbstätigen deutlich. Dazu ist auch die Anzahl der Erwerbstätigen durch Migration in den Arbeitsmarkt vorwiegend aus der Europäischen Union gestiegen. Gleichzeitig stieg die Müttererwerbstätigkeit deutlich, was vor allem durch den Ausbau der Kinderbetreuung und Ganztagsschulen politisch unterstützt wurde. Auch hat sich die zuvor weit verbreitete Frühverrentung reduziert, der Anteil der Erwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 ist erheblich gestiegen und dadurch das effektive Renteneintrittsalter. Auch der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen hat dazu geführt, dass deutlich mehr ältere Menschen erwerbstätig bleiben. Die Aktivrente (bei der bis zu einer bestimmten Summe Einkünfte steuerfrei bleiben sollen) könnte ein weiterer Baustein sein, die Beschäftigungsquote von Rentnern zu erhöhen.
• Steuerzuschüsse: Der Zuschuss aus Steuermitteln an die Rentenversicherung hat im Jahr 2020 mit 101,8 Milliarden Euro erstmals die Schwelle von 100 Milliarden Euro überschritten. Dies beinhaltet auch versicherungsfremde Leistungen, beispielsweise Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder Rente nach Mindesteinkommen. In dem durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie bedingten höheren Haushaltsvolumen entspricht dies einem Anteil von 23,0 Prozent, vor der Pandemie lag der Rentenanteil bei 28,5 Prozent. Der Rentenzuschuss ist mit weitem Abstand der größte Ausgabenposten im Bundeshaushalt – größer als die Bereiche der Bundesministerien Familie, Bildung und Forschung, Inneres und Heimat sowie Verteidigung zusammen. Dazu kommt, dass die Beamtenpensionen, die ebenfalls demografisch bedingt steigen, aus öffentlichen Mitteln bestritten werden müssen. Die sogenannte Ökosteuer ist ein bekanntes Beispiel für die Finanzierung des gestiegenen Steuerzuschusses an die Renten: Das 1999 erlassene Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform hatte keine förmliche Zweckbindung der Einnahmen und wurde so für die wachsenden Rentenbeiträge genutzt. Derzeit ist bspw. die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in der politischen Diskussion.
Durch das Zusammenspiel dieser Stellschrauben des Rentensystems wurde der Anstieg des Altenquotienten bis heute ausgeglichen. Die Renten sind dadurch weniger gestiegen als die Lohnentwicklung, erhebliche Steuermittel wurden für Renten verwendet, die Menschen arbeiten länger bis sie in Rente gehen können und weitaus mehr Frauen sind inzwischen erwerbstätig. Der Beitragssatz konnte dadurch, aber auch durch die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes, relativ konstant gehalten werden.
Auch zukünftig wird die Politik wohl an allen Stellschrauben drehen müssen, um die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren.
Im Namen einer ausgewogenen Intergenerationengerechtigkeit müssen sich aus meiner Sicht alle Generationen kurz und mittelfristig auf schmerzhafte Reformen einstellen. Langfristig jedoch wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, in dem jedes Jahr die Anzahl der Rentner abnimmt und somit der Druck auf die sozialen Sicherungssysteme spürbar nachlässt. Dann wird sicherlich die Diskussion neu entfachen, an welchen Stellschrauben in die andere Richtung gedreht werden kann.