Autor Thema: Beamte Rentenkasse  (Read 43764 times)

beamtenjeff

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #255 am: 10.07.2025 12:18 »
Gab es nicht ein Urteil, dass die Grenze bei 71% sein muss?  :)
Alles drunter wäre verfassungsmäßig bedenklich.

Verfassungsmäßig bedenklich wäre es insbesondere auch dann, wenn es keinen Bestandschutz gibt. Ich schätze, nicht wenige sind den Deal des Beamtentums auch deshalb eingegangen, indem sie die Pension als Vorteil gewertet haben. Nimmt man jetzt alles positive weg, grenzt das an Betrug. Man kann über alles diskutieren und meinetwegen auch die Pension auf 50% senken, ABER dann sollte man das VOR der Vereidigung auch so transparent darstellen - manch einer überdenkt dann seine Entscheidung nochmal.

Rentenonkel

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #256 am: 10.07.2025 13:18 »
Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht. Hierbei hat der Besoldungsgesetzgeber auch die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen.

Bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum. Die Alimentation ist ein Maßstabsbegriff, der entsprechend den jeweiligen Zeitverhältnissen zu konkretisieren ist. Die einfachgesetzliche Verpflichtung in § 14 BBesG und § 70 Abs. 1 BeamtVG, die Bezüge der Beamten durch eine Erhöhung oder auch eine Verminderung der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, stellt sich damit als Konkretisierung des Alimentationsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 5 GG dar. Hiermit korrespondiert, dass der Beamte grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, dass ihm die für die Bemessung der Bezüge maßgeblichen Regelungen, unter denen er in das Beamten- und Ruhestandsverhältnis eingetreten ist, unverändert erhalten bleiben. Art. 33 Abs. 5 GG garantiert vor allem nicht die unverminderte Höhe der Bezüge. Der Gesetzgeber darf sie vielmehr kürzen, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Das kann vor allem dann der Fall sein, wenn er mit der Neufestsetzung der Bezüge oder der Umgestaltung ihrer Berechnungsgrundlage unerwünschte Vergünstigungen abbaut oder der Änderung solcher Umstände Rechnung trägt, die auch für die Bemessung der Amtsangemessenheit der Alimentation maßgeblich sind.

Allerdings hat der Gesetzgeber auch hierbei das Alimentationsprinzip zu beachten, das nicht nur Grundlage, sondern auch Grenze der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ist; insoweit wird sein Entscheidungsspielraum eingeengt. Dem Beamten steht, wenn auch nicht hinsichtlich der Höhe und der sonstigen Modalitäten, so doch hinsichtlich des Kernbestands seines Anspruchs auf standesgemäßen Unterhalt ein durch seine Dienstleistung erworbenes Recht zu, das durch Art. 33 Abs. 5 GG ebenso gesichert ist wie das Eigentum durch Art. 14 GG.

Das gilt auch für die Versorgungsansprüche. Hierbei ist als Besonderheit zu sehen, dass die Beamtenversorgung nicht nur eine Regelversorgung wie die gesetzliche Rentenversicherung beinhaltet, sondern darüber hinaus auch den Charakter einer im öffentlichen Dienst und in vielen Bereichen der Privatwirtschaft zusätzlichen, betrieblichen Altersversorgung in sich vereint. Somit sind bei der Frage des standesgemäßen Lebensunterhaltes die Beamtenbezüge nicht alleine mit den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu vergleichen, sondern vielmehr muss ein Vergleich gezogen werden mit den Alterseinkünften (gesetzliche plus betriebliche Altersvorsorge) eines vergleichbaren Angestellten. Die Forderung, die Beamtenversorgung auf 60 % zu senken, verkennt die Sonderstellung der Beamtenversorgung an dieser Stelle.

Während das BVerfG in der jüngeren Vergangenheit für aktive Beamte ein Prüfschema entwickelt hat, wann eine verfassungswidrige Besoldung vorliegt, steht ein solches Prüfschema für die Versorgung noch aus. Die Frage der amtsangemessenen Versorgung wird sicherlich in naher und mittlerer Zukunft die Gerichte erneut beschäftigen, sobald die Frage der verfassungswidrigen Besoldung für aktive Beamte in diesem Quartal durch das nächste Urteil des BVerfG voraussichtlich abgeschlossen sein dürfte oder zumindest deutlich an Klarheit gewinnt.

Dann werden wir an anderer Stelle einen neuen Thread aufmachen, den wir dann mit weiteren 1.000 Beiträgen fluten können. Hurra  :D

Ozymandias

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #257 am: 10.07.2025 16:16 »
Genau, es sind auch bereits mehrere Verfahren betreffend der Versorgung beim BVerfG anhängig. z.B. aus Hamburg.
BW z.B. hat nur Widersprüche aktiver Beamter abgelehnt und die Versorgung ausgeklammert.
Nach Meinung vieler dürfte sich da aber keine super spezielle Rechtsprechung entwickeln, ganz normale Besoldung mal Ruhegehaltssatz dürfte weiterhin Bestand haben.

Wobei es in der Versorgung teilweise schon "arme Schlucker" gibt, die u.a. spät verbeamtet wurden, dazu noch Teilzeit und Pause wegen Kindern gemacht haben. Frauen haben z.B. einen durchschnittlichen Ruhegehaltssatz von rund 55%. Dabei haben nur Bund und Bayern die "Mütterpension" eingeführt.

Da könnte dann höchstens am unteren Ende oder bei den Kindererziehungszeiten etwas rumgedoktert werden. Ich erwarte es allerdings nicht.

clarion

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #258 am: 11.07.2025 07:28 »
Spät verbeamtete Personen dürften allerdings ergänzende Rentenansprüche haben.

Dass sich umfangreiche Pausen im Erwerbsleben negativ auf Rente und Versorgung auswirken, halte ich für normal.  Wäre es nicht so, würde das ja das System noch mehr belasten.

Rentenonkel

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #259 am: 11.07.2025 09:24 »
Es gibt schon qualitative Unterschiede zwischen der aktiven Zeit und dem Ruhestand.

So dürfte die Versorgung im Alter regelmäßig nur für maximal 2 Personen gedacht sein und nicht für 4 Personen, da typischerweise Pensionäre keine kindergeldberechtigten Kinder mehr in ihrem Haushalt haben.

Auch haben Beamte im Ruhestand in der Regel keine Residenzpflicht mehr, so dass die Verantwortung für höhere Wohnkosten vermutlich nicht durch den Dienstherrn berücksichtigt werden muss.

(Ausnahmen hiervon kann es insbesondere bei zeitlich befristeter Dienstunfähigkeit geben)

Der EuGH hat in einigen Fällen entschieden, dass eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten oder der Berechnung von Versorgungsleistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.

In einem Fall wurde eine Klausel, die eine ungünstigere Berechnung der Versorgungsleistungen für Beamtinnen vorsah, vom EuGH als diskriminierend eingestuft, weil sie auf geschlechtsspezifischen Rollenbildern beruhte, so das Bundesverwaltungsgericht.

Der EuGH hat auch entschieden, dass die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Beamtenversorgung nicht dazu führen darf, dass Frauen aufgrund ihrer Familienverantwortung benachteiligt werden, Urteil vom 11. November 1997 (C-409/95).

Diejenigen, die Ozymandias zu Recht als "arme Schlucker" benennt, sind allerdings in der überwiegenden Mehrheit Frauen. Insgesamt ist daher bei der Frage der amtsangemessen Versorgung aus meiner Sicht noch jede Menge Musik drin.

Alexander79

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #260 am: 12.07.2025 06:57 »
So dürfte die Versorgung im Alter regelmäßig nur für maximal 2 Personen gedacht sein und nicht für 4 Personen, da typischerweise Pensionäre keine kindergeldberechtigten Kinder mehr in ihrem Haushalt haben.
Trotzdem kann es hier sehr wohl Ausnahmen geben.
Was ist wenn ein Mann mit 40 oder 45 Jahren noch Vater wird, aufgrund einer besonderen Altersgrenze bereits mit 45 in den Ruhestand tritt und das Kind studiert?
Oder nehmen wir mal einen Berufsunteroffiziere, derren Altersgrenze liegt aktuell generell bei 55.

Rentenonkel

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #261 am: 12.07.2025 07:20 »
Das stimmt natürlich, daher müssten dann die Regeln greifen, die wir jetzt schon für kinderreiche Beamte kennen: Wenn der pensionierte Beamte doch ein Kind hat, ist der gesamte Bedarf des Kindes (wie bei aktiven Beamten ab Kind 3) durch einen höheren Familienzuschlag abzudecken.

GeBeamter

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #262 am: 31.07.2025 20:16 »
Herr Linnemann hat scheinbar in einer heutigen Rede gegen Beamte und deren Pensionen gesprochen, um die Rente zu stabilisieren. Mehr als das kann ich leider nicht sehen, da ich kein Bild+ Abonnent bin, wo die Meldung zuerst erschienen ist. Vielleicht kann ja jemand inhaltlich einmal wiedergeben, was Linnemann gesagt hat.

emdy

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #263 am: 31.07.2025 20:21 »
Beamtenhasser Linnemann zieht durch. Wie erwartet. Ich bin auch gespannt, was wir dazu im Laufe des morgigen Tages noch aus seriösen Quellen erfahren.

Warum "wie erwartet"? - hier: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100087560/cdu-vize-linnemann-beamtenbashing-wegen-buchvermarktung-.html

Aber vielleicht hat auch Hummel2805 was gehört. ;D
« Last Edit: 31.07.2025 20:33 von emdy »

Zock

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #264 am: 31.07.2025 20:33 »
Er sagt, die Beamtenpensionen müssen dringend aufs Rentenniveau gesenkt werden. Für alle. Auch die, die schon pensioniert sind. Er plant offenbar eine umfassende Grundrechtsänderung. So ist es aus CDU Kreisen zu hören.

Man benötigt das Geld dringend an anderer Stelle.

 :-[

Bin schon gespannt, wann es das Trumpsche Instrument mit Massenentlassungen im Staatsdienst gibt.
« Last Edit: 31.07.2025 20:42 von Zock »

GeBeamter

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #265 am: 31.07.2025 20:59 »
Er sagt, die Beamtenpensionen müssen dringend aufs Rentenniveau gesenkt werden. Für alle. Auch die, die schon pensioniert sind. Er plant offenbar eine umfassende Grundrechtsänderung. So ist es aus CDU Kreisen zu hören.

Man benötigt das Geld dringend an anderer Stelle.

 :-[

Bin schon gespannt, wann es das Trumpsche Instrument mit Massenentlassungen im Staatsdienst gibt.

Manchmal ist es staatsrechtlich ja schon fast amüsant, was der Herr Betriebswirt da so von sich gibt. Anders als er vermutlich denkt, ist es ja nicht damit getan im Grundgesetz das Beamtenrecht zu schleifen. Wenn er auch für bereits ernannte Beamte die Pensionen kürzen oder sie gar in die gesetzliche Rente überführen will, dann muss er auch die Grundprinzipien des Rückwirkungsverbots und des Grundsatzes von Treu und Glauben aus unserer Rechtsordnung tilgen. Oder einfacher gesagt: die BRD zur anarchistischen Bananenrepublik machen. Dann sind z.B. Delikte wie Betrug nicht mehr illegal. Da wären wir mit Trumpschen Verhältnissen noch gut bedient.

clarion

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #266 am: 31.07.2025 21:06 »
Das zeigt nur, dass Linnemann Ahnung von gar nichts hat! Und es gibt da ja auch noch ein Buch zu hypen.

Aber auch er wird lernen, dass auch akademische Arbeitsnehmer Geld kosten und dass die Systemumstellung der Beamtenpension auf das Rentensystem eine ganze Generation lang mehr Geld kostet statt weniger.

Alexander79

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #267 am: 31.07.2025 21:17 »
Er sagt, die Beamtenpensionen müssen dringend aufs Rentenniveau gesenkt werden. Für alle. Auch die, die schon pensioniert sind. Er plant offenbar eine umfassende Grundrechtsänderung. So ist es aus CDU Kreisen zu hören.

Bist du etwa Hummel?
Oder haben wir den nächsten "ich habe gehört"

Zitat aus dem Bild Artikel
"Klar ist auch: Der CDU-General will dabei nicht den aktuellen Beamten, sondern zukünftigen Verbeamtungen an den Kragen."

Lustigerweise schimpfen fast alle hohen Politiker auf die ausufernden Beamtenstellen, aber wenn die Regierungszeit abläuft startet bei jeder Partei die aus der aktuellen Regierung ausscheidet die "Operation Abendsonne" mit dutzenden Beförderungen oder Neuverbeamtungen in der B-Besoldung.

Rentenonkel

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #268 am: 01.08.2025 07:50 »
Der CDU Generalsekretär hat gesagt: "Ich werde keiner großen Rentenreform zustimmen, wenn wir nicht an das Thema Beamtenversorgung gleichzeitig rangehen. Die Gesellschaft wird es auf Dauer nicht aushalten."

Außerdem plädiert er dafür, dass nur noch dort verbeamtet wird, wo es nach seiner Meinung wirklich hoheitliche Aufgaben gibt.

Wird also bei der Bild wie immer heißer gekocht als gegessen. Derzeit gibt es keine Ideen für eine große Rentenreform und selbst wenn eine kommen sollte, die bspw das Renteneintrittsalter weiter raufsetzen würde, ist gegen eine inhaltsgleiche Übertragung unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums erst einmal nichts einzuwenden.

Bei der anderen Frage, wer überhaupt noch verbeamten sollte, übersieht Linnemann aus meiner Sicht jedoch, dass zum einen der Bund diese Kompetenz nur für die Bundesbeamten hat, die meisten Beamten aber Landesbeamte sind. Zum anderen übersieht er, dass es auch aufgrund der schlechten Bezahlung im ÖD derzeit kaum gelingt, unbesetzte Stellen neu zu besetzen.

Die Dienstherrn, die nicht mehr verbeamtet haben, mussten die schmerzhafte Erfahrung machen, dass sich sowohl die Anzahl als auch die Qualität der Bewerber deutlich verringert hat, sobald die Stellen nicht für Beamte und Angestellte gleichermaßen ausgeschrieben werden. Daher sehen sich viele gezwungen, wieder zu verbeamten, weil sie ansonsten sich nicht in der Lage sehen, die Stellen zu besetzen und somit ihre staatlichen Aufgaben in ausreichender Quantität und Qualität zu erfüllen.

Vor dem Hintergrund der Überalterung des ÖD würden die Entscheidung, keine Beamten mehr zu ernennen, die Personaldecke weiter auszudünnen mit entsprechenden Auswirkungen auf die dann verbleibenden Mitarbeiter und die Kunden/Bürger. Um dem zu begegnen, müssten die Löhne der Tarifbeschäftigten spürbar steigen und die Arbeitsbedingungen sich verbessern. Der erhoffte Sparerfolg würde so mindestens zunichte gemacht. Als Beispiel hierfür führe ich immer die Lokführer an. Dafür fehlt aber auch das Geld.

Und wenn Herr Linnemann schon dabei ist, eine Rentenreform auf Beamte zu übertragen, darf er natürlich in dem Atemzug auch die Versorgung der Bundespolitiker anpacken  ;D

HochlebederVorgang

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Antw:Beamte Rentenkasse
« Antwort #269 am: 01.08.2025 08:00 »
Fachhochschulstudent BWL, der dann über die parteiunterstützte Promotion in die Makroöonomie gewechselt ist. Sofern man den Think Tank der Deutschen Bank dazuzählt, oder ist das ein Lobbyistenbecken?