Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089431 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11460 am: 25.03.2024 13:33 »
Hat hier wirklich keiner Insiderinformationen aus dem BMI? Es ist sehr auffällig, dass sich BalBund schon lange nicht mehr gemeldet hat. Ich bin mir sicher, dass ihm nähere Informationen, wie es jetzt weitergehen soll, vorliegen.

Ich kann BalBund aber verstehen, er kann sich wahrscheinlich schwer äußern, ohne das dabei Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.

Ein paar Brotkrümel wären aber schön...:-)

Genauso wird es sein.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11461 am: 25.03.2024 13:35 »
Etwas Sachlichkeit würde helfen. Die Klimafreundliche Verkehrsentwicklung in Peru werden mit KfW Krediten finanziert und sind durch Peru zurück zu zahlen. Aber mit derlei Details lässt sich nicht so schön Polemik machen.

Aber zurück zum Problem. Es wird Zeit für höchstrichterliche Rechtssprechung. Bis dahin drehen wir uns in Bund und Ländern im Kreis.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11462 am: 25.03.2024 14:38 »
Bis dahin drehen wir uns in Bund und Ländern im Kreis.

Na ja "drehen" impliziert ja hinsichtlich des Bundes zumindest irgendeine Art von Bewegung (wenn auch nur auf der Stelle). Diese Bewegung sehe ich von außen nicht, obwohl ich sehr wohl glaube, dass es in den Fluren bestimmt richtig scheppert.

Muss für die (fachlich sicherlich kompetenten) Referentinnen und Referenten auch wirklich frustrierend sein, wenn diese genau wissen, was zu tun bzw. verfassungsrechtlich notwendig wäre, dies aber aufgrund der Kosten politisch nicht durchsetzbar ist.

Die Info aus der WiWo, dass auch Habeck die Beamtenbesoldung für einen Kuhhandel nutzt bzw. nutzen möchte, war mir neu. War zwar eigentlich vorher klar, aber das nochmal so zu lesen, gibt dem nochmals anderes Gewicht  ::)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11463 am: 25.03.2024 14:47 »
Etwas Sachlichkeit würde helfen. Die Klimafreundliche Verkehrsentwicklung in Peru werden mit KfW Krediten finanziert und sind durch Peru zurück zu zahlen. Aber mit derlei Details lässt sich nicht so schön Polemik machen.

Aber zurück zum Problem. Es wird Zeit für höchstrichterliche Rechtssprechung. Bis dahin drehen wir uns in Bund und Ländern im Kreis.

Na dann ist ja alles gut. Meine Eltern haben mir auch beigebracht in schlechten Zeiten als Kreditgeber aufzutreten, mit völlig ungewissem Ausgang was die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmers angeht. Oder auch gerne in umgekehrter Situation: einfach mal ein paar Schulden aufnehmen für unnötige Luxus-Ausgaben - da kann man schon mal ein wenig Gold-Schmuck auf Pump verschenken, warum auch nicht? Eine weitere Weisheit war auch stets: Theorie und Praxis sind immer gleich! Das sieht man aktuell auch schön am Beispiel der Rückführungen von nicht-geduldeten Menschen, diese werden in vorab vorbildlicher Kommunikation mit den jeweiligen Ländern erfolgreich und rechtlich sicher zurück geführt. Da würde auch nie ein Land auf die Idee kommen seine Botschaften wegen ein paar illegalen "Einreisen" dicht zu machen.

Achja, Sarkasmus und Polemik sind schon was tolles. Aber der Spaß hört auf, wenn man als Bürger einen funktionierenden und nachvollziehbaren Haushalt erwartet. Und zwar derart funktionierend, dass er auch eine verfassungsgemäße Allimentaiton seiner Beamtinnen und Beamten deckt.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11464 am: 25.03.2024 14:58 »


Achja, Sarkasmus und Polemik sind schon was tolles. Aber der Spaß hört auf, wenn man als Bürger einen funktionierenden und nachvollziehbaren Haushalt erwartet. Und zwar derart funktionierend, dass er auch eine verfassungsgemäße Allimentaiton seiner Beamtinnen und Beamten deckt.

Wieso einen funktionierenden Haushalt erwarten ?
Jetzt auch mal off topic und polemisch:
Was fuer Spezialisten in Berlin taetig sind, haben wir ja mit dem Haushalt 2024 und dem Urteil aus Karlsruhe gesehen.
Das was diese Idioten da "falsch" gemacht haben, man möge mir diese Worte nachsehen, lernt jeder Beamte des Geh. Dienstes und kennt die Haushaltsgrundsätze. Nur die Herrn Minister etc offensichtlich nicht, bzw es schert sie einen feuchten Kerricht.

Ende Offtopic.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11465 am: 25.03.2024 15:01 »
Klar, ohne den Radweg in Peru wäre die Beamtenversorgung verfassungsgemäß gewesen. Garantiert.

Wenn wir keine Radwege in Peru bauen, bekommen wir in Deutschland Hochwasser wegen dem Klimawandel, lautete sinngemäß und nur wenig überspitzt die Argumentation der Ministerin.
Solange wir solche Argumentationen haben, hat Deutschland ein Zielsetzungsproblem, und ohne die richtigen Ziele werden wir kein Wirtschaftswachstum hin bekommen, und ohne Wirtschaftswachstum werden wir uns den ganzen Zinnober, wie Sozialstaat, Aufrüstung, Unterstützung der ganzen Welt und auch einen funktionierenden öffentlichen Dienst nicht mehr leisten können. Das kann jeder im letzte Woche erschienen Tragfähigkeitsbericht des Finanzministeriums nachlesen.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11466 am: 25.03.2024 15:08 »
Hat hier wirklich keiner Insiderinformationen aus dem BMI? [...]

Ein paar Brotkrümel wären aber schön...:-)

Was erwartest du denn? Ob momentan im BMI noch am unsäglichen AEZ herumgeschraubt wird oder nicht, ist doch völlig nebensächlich, da er aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit sowieso in der Mülltonne landen wird.

Wie von @clarion angemerkt, wird es erst wieder interessant, wenn das BVerfG demnächst etwas zu Berlin und/oder Bremen entscheidet. DANN wird es in der Tat sehr spannend, ob und wie unser Bundesbesoldungsgesetzgeber reagiert..

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11467 am: 25.03.2024 15:14 »
Klar, ohne den Radweg in Peru wäre die Beamtenversorgung verfassungsgemäß gewesen. Garantiert.

Wenn wir keine Radwege in Peru bauen, bekommen wir in Deutschland Hochwasser wegen dem Klimawandel, lautete sinngemäß und nur wenig überspitzt die Argumentation der Ministerin.
Solange wir solche Argumentationen haben, hat Deutschland ein Zielsetzungsproblem, und ohne die richtigen Ziele werden wir kein Wirtschaftswachstum hin bekommen, und ohne Wirtschaftswachstum werden wir uns den ganzen Zinnober, wie Sozialstaat, Aufrüstung, Unterstützung der ganzen Welt und auch einen funktionierenden öffentlichen Dienst nicht mehr leisten können. Das kann jeder im letzte Woche erschienen Tragfähigkeitsbericht des Finanzministeriums nachlesen.

Der Einzelplan des Entwicklungshilfeministeriums und davon 20 Mio Kredit haben aber so gar keinen Einfluss auf die Beamtenbesoldung. Insofern ist es müßig, sich etwas vermeintlich Sinnloses rauszusuchen und gegen andere Themen aufzuwiegen.

Obs nun solche Einzelthemen gibt oder nicht darf keinen Einfluss auf eine verfassungskonforme Alimentation haben. Mit solchen populistischen Vergleichen macht man nur die ansonsten gute Argumentaion unglaubwürdig.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11468 am: 25.03.2024 15:50 »
Was erwartest du denn? Ob momentan im BMI noch am unsäglichen AEZ herumgeschraubt wird oder nicht, ist doch völlig nebensächlich, da er aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit sowieso in der Mülltonne landen wird.

Wie von @clarion angemerkt, wird es erst wieder interessant, wenn das BVerfG demnächst etwas zu Berlin und/oder Bremen entscheidet. DANN wird es in der Tat sehr spannend, ob und wie unser Bundesbesoldungsgesetzgeber reagiert..

Selbst wenn der AEZ irgendwann in der Mülltonne landen wird...Wann wird dies sein? Dies kann noch Jahre dauern. Wenn die Koaliton sich doch noch verständigt, wird der AEZ für etliche Jahre (ab 2021) Bestand haben. Hierbei ist zu beachten, dass der Großteil der Beamtenschaft keinen WS eingelegt hat. Der AEZ in bekannter Form - insbesondere mit Abschmelzbeträgen - ist sicherlich verfassungswidrig. Ich würde aber nicht sagen, dass ein "angepasster" AEZ per se verfassungswidrig ist. Hier kommt es auf die Ausgestaltung an (insbesondere Höhe der Zulage in Bezug auf Grundbesoldung).

Die Entscheidungen zu Berlin und Bremen werden aus meiner Sicht für den Bund zunächst nichts ändern. Der Bund wird sich erst bewegen, wenn der Konkurrenzdruck deutlich steigt bzw. mehrere Bundesländer die Besoldung massiv erhöhen. Vorher passiert garnichts...

Je länger es dauert, desto mehr frist die Infaltion von den Nachzahlungen auf. Daher bin ich hier etwas egoistisch (habe 2 Kinder und wohne in Mietstufe 5). Zunächst möchte ich mir den (verfassungswidrigen) AEZ  sichern...ggf. bekomme ich später - aufgrund meines WS - dann noch eine "zweite" Nachzahlung.


Bastel

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« Antwort #11470 am: 25.03.2024 17:27 »
Der Saarhof hat nicht die Eier einfach mal Stellung zu nehmen. Peinlich…

xap

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« Antwort #11471 am: 25.03.2024 17:54 »
Das der es wagt die Grütze täglich zu wiederholen. Eigentlich müsste man ihn mit einem Bot füttern, der täglich 50 mal die gleiche Frage stellt.



Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11474 am: 25.03.2024 22:50 »
 ;D die denken bestimmt eher an sowas;
https://www.der-postillon.com/2023/08/kloffice.html