Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2086364 times)

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5370 am: 15.03.2023 12:46 »
Stellungnahmen verdi und dgb sind im [Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation eingestellt.

Sind jetzt alle Stellungnahmen vorhanden oder fehlt noch was....ach ja...DBwV fehlt noch, aber die haben sich ja anders entschieden...Zitat: „Der DBwV veröffentlicht grundsätzlich keine Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Deshalb können wir Ihnen leider diese nicht zur Verfügung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.“

Wer weiß was da drin steht....eher kritisiert der DBwV lieber alle andere Gewerkschaften....Zitat: „Der DBwV begleitete den bereits seit über zwei Jahren laufenden Prozess in enger Fühlung mit den beteiligten Bundesministerien unter Federführung von Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch als Vorsitzendem des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand. Damit unterscheidet sich der DBwV von anderen Organisationen, die den Referentenentwurf nun öffentlich und teilweise sehr scharf kritisieren, ohne aber den Jahre währenden Prozess zu kennen und deswegen auch keine Verbesserungen in dem Gesetzentwurf durchsetzen.“

Eine Frage: Müssen nicht sowieso alle Stellungnahmen im BMI Gesetzgebungsverfahren veröffentlich werden im Laufe des Verfahrens???
« Last Edit: 15.03.2023 13:00 von Soldat1980 »

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5371 am: 15.03.2023 13:51 »
Zitat
ver.di lehnt den vorliegenden Entwurf in der Gesamtschau ab.

Fast 3 Jahre nach dem Beschluss sind das sehr weiche Worte. Da hätte man schon zig Musterverfahren in die Wege leiten können.

Nachträglich wird auch keine Inflation berücksichtigt, sondern nur der nominale Betrag für das jeweilige Jahr. Bis da auch nur ein Cent kommt, hat jeder schon wieder fast 20% real von dem Nennbetrag verloren. Gerade wenn das von dem Gesetzgeber absichtlich so gesetzlich und in der Umsetzung gemacht wird, müssen Gewerkschaften den Finger in die Wunde legen.  ::)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5372 am: 15.03.2023 15:08 »


Eine Frage: Müssen nicht sowieso alle Stellungnahmen im BMI Gesetzgebungsverfahren veröffentlich werden im Laufe des Verfahrens???

Natürlich müssen diese veröffentlicht werden. Normalerweise auf der Homepage des BMI zusammen mit dem Referentenentwurf und der Kabinettsfassung.
Weiß jemand, wie und wann es mit diesem Gesetzgebungsverfahren weitergeht? Insbesondere den zeitlichen Rahmen?

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5373 am: 15.03.2023 19:53 »
Stellungnahmen verdi und dgb sind im [Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation eingestellt.



Kann man die Stellungnahmen von verdi und DGB freundlicherweise hier einstellen. Ich finde sie nämlich nicht und weiß auch nicht, was mit „Sammelthread“ genau gemeint ist.

Danke vorab!

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5374 am: 15.03.2023 19:57 »
hier ganz unten.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5375 am: 15.03.2023 22:56 »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5376 am: 16.03.2023 09:52 »
Bin von den Stellungnahmen DGB und Verdi ehrlich gesagt enttäuscht. Ja man lehnt den Entwurf in der vorliegenden Form ab. Aber das ganze hätte nach meinem Empfinden viel deutlicher und entschiedener Ausdruck finden müssen. Einzig die Stellungnahme des Richterbundes hat die nach meinem Empfinden längst überfällige klare Sprache gefunden. Nach all dem Rumgeeier und der Verschaukelung der Beamten über nunmehr Jahre ist es an der Zeit mal klare und deutliche Worte zu finden. Der Entwurf und das Handeln oder sollte ich besser Nichthandeln sagen der Dienstherrn zeigen doch ganz offensichtlich das gar kein ernsthafter Wille da ist sich der Thematik mit ernsthaften und verfassungskonformen Lösungsansätzen anzunehmen. Es geht weiter nur nach der Kassenlage.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5377 am: 16.03.2023 12:06 »
QBundi

Und die Kassenlage schaut mies aus.

Augsburger Allgemeine heute:

"Schuldenberg wächst immer schneller"

Im Artikel:

" ... Zinslast steigt von 16 Mrd/Jahr auf 40Mrd/Jahr ... BRH P Karl Scheller warnt angesichts des enormen Schuldenberges vor einem Kontrollverlust ... es bedarf jetzt kluger und auch schmerzhafter Entscheidungen ... der Schuldenberg wächst auf 2,1 Billionen an ... ernsthafte Gefährdung der Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und damit auch der staatlichen Handlungsfähigkeit ... Die Politik sei zu konsequenter Priorisierung gezwungen ... es muss massiv gespart werden ..."

Alles klar?

Mal sehen, was sich da noch im Osternest der Beamten befinden wird.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5378 am: 16.03.2023 12:49 »
Das ist leider nichts neues. Ja das ist dramatisch aber ein absoluter Vertrauensverlust in weiten Teilen der Beamtenschaft mit einem daraus resultierenden Versagen eines funktionierenden ÖD hätte in der jetzigen Situation sicher noch weit gravierendere Folgen.

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5379 am: 16.03.2023 12:56 »
QBundi

Und die Kassenlage schaut mies aus.

Augsburger Allgemeine heute:

"Schuldenberg wächst immer schneller"

Im Artikel:

" ... Zinslast steigt von 16 Mrd/Jahr auf 40Mrd/Jahr ... BRH P Karl Scheller warnt angesichts des enormen Schuldenberges vor einem Kontrollverlust ... es bedarf jetzt kluger und auch schmerzhafter Entscheidungen ... der Schuldenberg wächst auf 2,1 Billionen an ... ernsthafte Gefährdung der Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und damit auch der staatlichen Handlungsfähigkeit ... Die Politik sei zu konsequenter Priorisierung gezwungen ... es muss massiv gespart werden ..."

Alles klar?

Mal sehen, was sich da noch im Osternest der Beamten befinden wird.

ein umfassendes Sparkonzept bietet sich da an, gern auch ergänzt durch die Erhöhung des Höchststeuersatzes (Hallo Christan und Olaf). Aber eines, in dem nicht nur an der Besoldung/Versorgung gespart wird.
Für die Vergangenheit und bis dieses Sparkonzept vorliegt und wirkt, sollte sich aber ehrlich gemacht werden!!!!!!!!
Auf meine Ansprüche aus Widersprüchen ab 2017 bestehe ich (Berlin, hallo Kai und Franziska).



Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5381 am: 16.03.2023 18:08 »
Wie schonmal früher geschrieben ist die Erhöhung der Beihilfesätze für mich nur ein Taschenspielertrick der Verbesserungen suggeriert. 1. gilt der Beihilfesatz bereits jetzt für etliche Beamte mit 2 Kindern, der Vorschlag wird dies ausdehnen auf mehr Beamte aber in erster Linie spart der Dienstherr dadurch massiv verglichen mit einem Ansatz bei dem der Dienstherr dem Beamten eine der Einsparung beim PKV Beitrag entsprechende Erhöhung der Besoldung zugestehen würde.
Was ist mit den Beamten ohne Kinder ? Die sind nicht betroffen bzw es gibt keine Verbesserung für diese.

Darüberhinaus führt das Modell der Beihilfe dazu,  dass der Dienstherr immer nur dann zahlen muss wenn der Beamte krank wird. In der meisten Zeit führt dies Modell zu keinen entsprechenden Ausgaben im Bereich des Dienstherrn was für.mich immer noch das oberste Ziel des Dienstherrn ist. Umsetzen der Beschlüsse mit dem minimalsten Aufwand.
Dies ist dem Grunde nach nachvollziehbar und durchaus legitim, solange dies weiterhin zu echten Verbesserungen bei allen Beamten führt und diese zudem auch nachhaltig sind.
Insbesondere hinsichtlich der Nachhaltigkeit sehe ich Probleme.
 Ja es stimmt der Beamte  spart entsprechende PKV Beiträge, aber was ist wenn die Kinder aus dem Hause sind und das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn ein gewisses Alter erreicht ist und gerade dann,so meine Erfahrung, steigen die PKV Beiträge nicht unerheblich. Was machen Beamte deren Ehegatten in der GKV versichert sind ? Auch diese fallen durch das Raster bzw müssen das system mit allen damit verbundenen Risiken wechseln.
« Last Edit: 16.03.2023 18:21 von Bundi »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5382 am: 16.03.2023 19:12 »
Es ist, wie Du schreibst, Bundi - und zugleich geht die Darlegung des PKV-Verbands runter wie Öl. Denn nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung (2 BvF 2/18) kann sie, wenn ich das richtig sehe, der Gesetzgeber weder ignorieren noch mit Floskeln abtun, sondern er wird diese Kritik sachlich entkräften müssen (was er nicht kann, ohne dass er den Entwurf nicht sachlich deutlich verändert) - oder er muss damit rechnen, dass sie ihm dann im Falle der gerichtlichen Kontrolle vor die Füße fällt. Entsprechend kann man nur hoffen, dass auch der DRB seine sachlich brillante Kritik wiederholt, sobald der Entwurf so weit fortgeschritten ist, dass er als Drucksache vorliegt - zugleich dürfte es interessant werden, wie man sich dort dann in der Drucksache zum bisherigen Anhörungsverfahren stellen wird, insbesondere wie man mit der Kritik des DRB verfährt.

Bundi

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« Antwort #5383 am: 16.03.2023 20:07 »
@Swen
Ich habe leider nicht die Hoffnung das sich die Schreiberlinge des Entwurfs an die von dir angeführte sachgerechte Begründung halten werden. Auch wenn dies in Folge sicher vom BVerfG entsprechende Würdigung erfahren dürfte. Was die Herren und Damen vom BVerfG halten, haben sie meiner Meinung nach hinreichend zum Ausdruck gebracht.
Ich habe vielmehr Hoffnung, sollte den berechtigten Bedenken der Interessenverbände, hier insbesondere der des Richterbundes, nicht entsprechend Rechnung getragen werden und dies auch im Rahmen der Begründung nicht hinreichend aufgenommen werden,  diese Kritik und Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit des Entwurfs bzw des späteren Gesetzes dem BPräs zugeleitet wird und der das Gesetz im Rahmen seiner Prüfungspflicht nicht ausfertigt. Auf die Parlamentarier hoffe ich leider nicht mehr, wobei die Arbeit im zuständigen Ausschuss sicher interessant werden dürfte. Also ggf die Stellungnahmen auch nochmal den Ausschussmitgliedern zuleiten.

SwenTanortsch

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« Antwort #5384 am: 16.03.2023 23:03 »
@ Bundi

Das Bundespräsidialamt ist ja bereits im letzten Gesetzgebungsverfahren über die damalige Sachlage informiert worden - es dürfte interessant werden, wie es sich dieses Mal nicht zuletzt im Angesicht der deutlichen Kritik des DRB positionieren wird. Darüber hinaus gehe ich ebenfalls davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß sein wird, dass die Kritik am Ende auch dieses Mal noch weitgehend ungehört verhallen wird - nur dürfte das Bundesverfassungsgericht derzeit die Kontrollfunktion der prozeduralen Anforderungen, denen der Besoldungsgesetzgeber unterworfen ist, weiterhin präzisieren, so wie das von Teilen der Rechtswissenschaft schon länger gefordert wird; dieses ggf. scharfe Schwert dürften die Besoldungsgesetzgeber derzeit noch nicht auf dem Schirm haben. Damit aber würde der Gesetzesbegründung ein noch sehr viel stärkeres Gewicht zugemessen werden als bisher, was dann den Qualitätsverfall im Besoldungsrecht nur noch offensichtlicher machte.

Wenn ich es richtig sehe, wird es nach der aktuellen Entscheidung interessant werden, insbesondere da sie mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit gehörigen Druck insbesondere auf den niedersächsischen Gesetzgeber ausüben wird, jedenfalls sofern es so kommt, wie ich das vermute. Mittelbar sollten sich dann ebenso Berlin und Sachsen sowie ggf. auch noch Baden-Württemberg warm anziehen - und je nach der sachlichen Deutlichkeit der anstehenden Entscheidung eventuell auch schon Schleswig-Holstein. Mit dem nächsten Gesetzgebungsverfahren ab dem kommenden Winter dürfte dann ziemlicher Druck auf einigen Länder lasten und anderen werden sich noch ganz befreit fühlen wollen, da sie in den letzten zehn Jahren noch nicht unmittelbar vom Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung belangt worden sind. Sobald aber der "länderübergreifende konzertierte Verfassungsbruch" an einer Stelle des Orchesters Misstöne produzieren wird, wird es womöglich schneller modern, als wir uns das heute noch denken, sodass also die Zwölftontechnik des Besoldungsrechts in Teilen eine ganze neue Musik produzierte.

Warten wir also mal ab, was uns die Entscheidung in den angekündigten Verfahren bescheren wird.