Autor Thema: Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche  (Read 437556 times)

Novus

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #615 am: 11.06.2021 09:18 »
Also die Anwendung des TV-L ohne Anwendung des Beamtenrechts? Stehen die dann nicht schlechter da? Also äh um Himmels Willen, 39,5 Stunden arbeiten?

Spaß beiseite: Ich habe mich mit der LEGO nie so wirklich beschäftigt - aber sind die Regelungen des Beamtenrechts nicht von Vorteil im Vergleich zu den TV-L Regelungen zur Arbeitszeit etc.?

Highwaystar

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #616 am: 11.06.2021 09:26 »
Die betroffene Gruppe weiß genau, welche massiven Ungleichheiten  vorliegen. Beispielsweise in der extrem ungleichen Nettovergütung.

Sie können sich hier informieren: https://www.schall-nrw.de/

Spid

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« Antwort #617 am: 11.06.2021 09:30 »
Ich kenne jetzt nicht im Detail die Regelungen in allen 16 Ländern, aber in allen mir bekannten Regelungen wirkt sich die Übertragung des Beamtengedöns negativ aus.

Es gibt natürlich auch das Geblubber, man wolle sich mehr an die Beamten angleichen wegen irgendwelcher Gerechtigkeitsgefühlchen. Dazu ist lediglich zu konstatieren: wer Beamter sein möchte und es nicht ist, dem mangelt es entweder an Qualität oder am Versuch.

Novus

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« Antwort #618 am: 11.06.2021 09:35 »
Die betroffene Gruppe weiß genau, welche massiven Ungleichheiten  vorliegen. Beispielsweise in der extrem ungleichen Nettovergütung.

Sie können sich hier informieren: https://www.schall-nrw.de/

Da aber, bis auf Abgeordnete, betroffene Gruppen ihre Bezahlung nicht selbst regeln können und zuweilen auch die sie betreffenden massiven Ungleichheiten nicht selbst abstellen kann bitte ich um eine Erläuterung in einfachen Sätzen:

Und bitte nicht das Totschlagargument: Beamte zahlen keine Sozialbeiträge ... ja wir wissen es und es wird sich nicht ändern :)  (und das regelt auch nicht der TV-L....)
Nein, harte Fakten bitte: Warum sind Tarifbeschäftigte durch die Anwendung des Beamtenrechts entgegem dem TV-L benachteiligt, das wurde ja hier behauptet.

Novus

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« Antwort #619 am: 11.06.2021 09:36 »
Ich kenne jetzt nicht im Detail die Regelungen in allen 16 Ländern, aber in allen mir bekannten Regelungen wirkt sich die Übertragung des Beamtengedöns negativ aus.

Es gibt natürlich auch das Geblubber, man wolle sich mehr an die Beamten angleichen wegen irgendwelcher Gerechtigkeitsgefühlchen. Dazu ist lediglich zu konstatieren: wer Beamter sein möchte und es nicht ist, dem mangelt es entweder an Qualität oder am Versuch.

"... ja ich bin froh dass ich kein Dicker bin..."

Durch die Anwendung des Beamtenrechts bleibt den Angestellten Lehrern die Präsenzpflicht erspart - zumindest das wäre ein Vorteil - aber vielleicht möchte ein Betroffener das erläutern?

Spid

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« Antwort #620 am: 11.06.2021 09:39 »
Das Beamtensein steht jedem Deutschen nach Eignung und Befähigung offen. Es gibt also nur die beiden Möglichkeiten: es nicht (rechtzeitig) versucht zu haben oder nicht die nötige Qualität zu besitzen.

Novus

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« Antwort #621 am: 11.06.2021 09:41 »
Ich kenne einige aus dem Studium -viele Jahre ists her- die wurden nicht verbeamtet weil zu Dick. Mein Kollege wurde nicht verbeamtet, weil zu Alt - kommt aus der PW - aber ja, stimmt grundsätzlich schon.

Spid

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« Antwort #622 am: 11.06.2021 09:48 »
Zu dick und/oder zu krank sind ja ebenso das Unterschreiten qualitativer Anforderungen.

Novus

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« Antwort #623 am: 11.06.2021 10:01 »
Mag sein, man stelle sich vor jemand würde sagen: tut mir leid, Sie sind zu behindert um verbeamtet zu werden... nene, das geht nur bei Krankheiten :)

WasDennNun

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #624 am: 11.06.2021 10:09 »
Und die kinderlose Fachkraft hat mehr Netto im Geldbeutel, weil der kinderreichen Spülhilfe eine Karnickelprämie gezahlt wird?


Siehe Netto Einkommen kinderlose und Familien.
Das Nettoeinkommen der kinderlosen ist doch stets niedriger als das Nettoeinkommen der kinderreichen bei gleicher EG und Stufe, oder etwa nicht?

Sie müssen Haushaltseinkommen gegenüber stellen. Diverse Statistiken belegen das z.B. Haushalte ohne Kinder gegenüber Haushalte mit Kindern ein höheres Netto Einkommen besitzen.
 
Quelle:
IW Köln oder Statistiken einzelner Bundesländer.
Ach sooo, die einen sind doppelverdiener und die anderen nur 1,5 fach Verdiener, klar, dann haben die natürlich auch mehr Nettoeinkommen.
Klingt logisch, wer mehr arbeitet, der verdient mehr Netto.
Dazu braucht es aber keine Statistik, sondern Grundschulmathe

Lothar57

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« Antwort #625 am: 11.06.2021 10:55 »

[...]
OK, welche berechtigten Forderungen sind denn das, bezogen auf die Lehrkräfte?

Hier ein kleiner Ausschnitt
  • TB-Lehrer dürfen nicht sprunghöhergruppiert werden analog zum Verbot der Sprungbeförderung bei Beamten. Zwischen den Höhergruppierungen muss immer mindestens ein Jahr liegen. Heißt: Ein A13 Lehrer kann sich auf eine A15 Stelle bewerben und diese sogar bekommen. Aber er wird erst nach A14 und ein Jahr später nach A15 höhergruppiert. Die Aufgabe gemäß A15 muss er aber vom ersten Tag an übernehmen.
  • Bei Übernahme einer Funktionsstelle müssen TB Lehrkräfte eine Probezeit absolvieren, bevor das Entgelt der neuen Tätigkeit angepasst wird. Heißt: z.B. Höhergruppierung erst nach 9 Monaten in der höherwertigen Tätigkeit.
  • Daraus folgt: Die Tarifautomatik gilt an dieser Stelle nicht für TB Lehrer.
  • Keine Stufengleiche Höhergruppierung. Die Einkommensschere zwischen TB und Beamten klafft immer weiter auseinander, je höher man aufsteigt.
Die Umsetzung all dieser Forderungen kosten natürlich Geld, welches am Ende bei der Umverteilung in Form der allgemeinen Erhöhung fehlen könnte. Dem wird sich vermutlich und nicht zuletzt die Beamtenlobby entgegenstellen.

Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

slavarolf

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #626 am: 11.06.2021 11:17 »
Jetzt mal ohne Witz, ihr würdet euch mit einer Nullrunde zufrieden geben? Was ist mit euch denn nicht in Ordnung. Der TVÖD bekommt Corona Zahlungen und mehr als 2% pro Jahr und ihr wollt euch mit leeren Kassen abspeisen lassen? Was ist denn los mit euch. Wenn die Gewerkschaft sowas raushandelt, bin ich raus. 2% ist Inflationsausgleich und auf die bestehe ich, da es seit 9 Jahren immer so war...

Spid

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« Antwort #627 am: 11.06.2021 11:20 »
Im TVÖD gab es die Coronasonderzahlung anstelle einer Erhöhung der Tabellenetgelte im Auszahlungsjahr. Ich bin mir sicher, die TdL freut sich über den Vorschlag, dies im TV-L ebenso zu handhaben.

Otto1

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Antw:Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche
« Antwort #628 am: 11.06.2021 12:02 »
Man sollte die Gehälter konsequent kürzen, die Arbeitszeit verlängern und Urlaubstage streichen, sodass der schmale Staat Realität wird und Fachkräfte für die Wirtschaft freigesetzt werden. Die Unternehmen können es eh besser!

M1805E

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« Antwort #629 am: 11.06.2021 15:50 »
Haha, das ist ja in Berlin schon Realität bis auf die gekürzten Urlaubstage. Arbeitszeit wurde von 39,0 auf 39,4 erhöht und die letzte Tariferhöhung liegt mit 1% netto bei mir unter der Inflation. Anfangs habe ich die Lethargie der Kollegen gar nicht verstanden, aber nach kurzer Zeit hat es Klick gemacht.

Ich erwarte auch, dass man wieder mit irgendwelchen billigen Taschenspieler-Tricks um die Ecke kommt, um das Ergebnis in den Medien besser dastehen zu lassen. Beim genaueren Hinsehen wird es min. für hoch Qualifizierte wieder eine Ohrfeige. Da braucht man sich über die Unlust in den meisten Amtsstuben auch nicht mehr zu wundern...